Datum: 16.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/11/15/24 Externe Vergabe von Reinigungsleistungen für Aschaffenburger Schulen
2HFS/11/16/24 Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Erstellung des Brunnens in der Herstallstraße

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1. / HFS/11/15/24. Externe Vergabe von Reinigungsleistungen für Aschaffenburger Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.09.2024 ö Beschließend 1HFS/11/15/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Reinigung der Schulen ist Aufgabe der Stadt Aschaffenburg als Sachaufwandsträger. Hierfür werden in fast allen Schulen bei der Stadt Aschaffenburg beschäftigte Reinigungskräfte eingesetzt. Eine Ausnahme bildet seit Jahrzehnten die Fröbelschule, die von einer externen Firma gereinigt wird.

Seit einigen Jahren gibt es im Schulverwaltungsamt immer wieder personelle Engpässe in diesem Bereich. Zwar sind die Stellen der Reinigungskräfte im Regelfall besetzt, es sind aber hohe Ausfälle durch Erkrankungen zu verzeichnen. Gelegentlich entstehen auch Lücken durch kurzfristige Verrentungen, die nicht nahtlos durch Neueinstellungen kompensiert werden können. In der Vergangenheit hatte das Schulverwaltungsamt in diesen Situationen - ebenfalls bei der Stadt beschäftigte - Aushilfen im Reinigungsdienst eingesetzt, die bei Bedarf an allen Schulen flexibel tätig werden können. 

Die Bewerberlage bei diesen Aushilfskräften hat sich in den letzten zwei Jahren jedoch sehr verschlechtert. Daher gibt es, wenn überhaupt, nur sehr wenige Aushilfen, die die Bedarfe nicht mehr vollständig abdecken können. Auch verstärkte Rekrutierungsmaßnahmen (z. B. in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter) und Stellenausschreibungen konnten bzw. können kaum Abhilfe schaffen. 

Um die Aufgaben dennoch erfüllen zu können, bedient sich das Schulverwaltungsamt derzeit vermehrt externer Reinigungsfirmen, die bei Bedarf auf einzelnen Reinigungsplätzen sehr flexibel einspringen. Dies ist jedoch mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. 

Perspektivisch wird es daher erforderlich werden, dass auch weitere Schulen (neben der Fröbelschule) dauerhaft und vollständig durch externe Firmen gereinigt werden. Um hier möglichst homogene Strukturen an den einzelnen Schulen zu erhalten bzw. zu schaffen, sollen dann stadteigene Reinigungskräfte an noch festzulegenden Schulen konzentriert werden, wohingegen an den anderen Schulen externe Firmen vollständig die Reinigung des Objektes erledigen. Dies führt dazu, dass die Stadt Aschaffenburg nach und nach weniger Personal einstellen muss bzw. existierende Stellen auslaufen werden. In diesem Prozess wird es jedoch keinesfalls zur betriebsbedingten Kündigung von Reinigungskräften kommen. 

Die Verwaltung prüft aktuell und stetig den Bedarf von externen Reinigungsleistungen in Aschaffenburger Schulen. Sollte sich der Bedarf für die Reinigung einer gesamten Schule durch eine externe Firma ableiten, wird die Verwaltung ermächtigt, ein Vergabeverfahren für diese Reinigungsleistungen zu starten, um so eine zuverlässige Reinigung sicherzustellen.

.Beschluss:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an dauerhaften externen Reinigungsleistungen für Aschaffenburger Schulen zu prüfen. Sollte sich ein Bedarf ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / HFS/11/16/24. Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Erstellung des Brunnens in der Herstallstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.09.2024 ö Beschließend 2HFS/11/16/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Viktor Willgerodt Stiftung trat an die Stadt Aschaffenburg heran mit der Intension auf der Herstallstrasse (Ecke Badergasse) einen künstlerisch gestalteten Brunnen zu errichten. 
Hierfür sagt sie die Finanzierung in voller Höhe für die künstlerische Gestaltung zu. 

Daraufhin beschloss der Planungs- und Verkehrssenat in seiner Sitzung vom 21.03.2023 den Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Brunnens auf der Herstallstraße / Ecke Badergasse mit der Erweiterung, einen Trinkbrunnen dort zu errichten und bevollmächtigte die Verwaltung, die Planungsleistungen zu vergeben.
In der nicht öffentlichen Sitzung des Plenums am 08.05.2023 beschloss der Stadtrat die Annahme der Spende des Mäzen des Brunnens für die künstlerische Gestaltung des Brunnens.
Einzelne Summen waren wie folgt aufgeführt:
  1. Gießen der Bronzefiguren                                         40.000 €
Verkleiden des Brunnens mit Sandstein                        55.000 €
  1. Tiefbauarbeiten                                                50.000 €
  2. Planung                                                         10.000 €
  3. Künstlerisches Projekt                                        70.000 €


Die nunmehr bei der Stadt verbleibenden Kosten erhöhen sich von 80.000 € auf 141.000 €, da die Kosten für die Erstellung der Brunnenstube durch aufwendige Verbauarbeiten gestiegen sind und zusätzliche Kosten für die Erstellung eines zusätzlichen Trinkbrunnens entstehen.
Hierfür wird sowohl in der Brunnenstube erweiterte Technik, wie ein weiterer Wasseranschluss benötigt. 
Die Erweiterte Technik kostet 25.000 €, hierbei hat das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zur Kosteneinsparung bereits die Planungskosten der Haustechnik für die gesamte Brunnen- und Trinkbrunnentechnik bereits in Eigenleistung erbracht (30.000 €).

Kostenzusammenstellung städt. Anteil:

.Beschluss:

I.
  1. Der Haupt- und Finanzsenat nimmt die Kostenberechnung des Amtes für Hochbau- und Gebäudewirtschaft für die Erstellung des Brunnens in der Herstallstraße inkl. separatem Trinkbrunnen in Höhe von 141.000,00 € zur Kenntnis.
  2. Der Haupt- und Finanzsenat beschließt die Erstellung des Brunnens inkl. separatem Trinkbrunnen in der Herstallstraße für den städtischen Anteil in Höhe von ca. 141.000 €. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.11.2024 10:04 Uhr