Datum: 16.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/12/1/24. Endbericht zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg
Referent: Stefan Lehnert (ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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16.07.2024
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ö
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Vorberatend
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1 | PVS/6/1/24 |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2024
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ö
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Beschließend
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1 | PL/12/1/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Wohnbaupolitik in Aschaffenburg
Aschaffenburg betreibt seit vielen Jahren intensiv und nachhaltig Bauland- und Wohnungsbaupolitik. In der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030, der 2019 in Kraft getreten ist, wurde die Gesamtfläche der Stadt auf mögliche Baulandpotenziale geprüft und im Zuge dessen 2011 eine Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose bis 2030 erstellt. Der im Ausgangsjahr 2010 prognostizierte Bedarf von 4.029 Wohnungen ist inzwischen bereits erreicht und bis zum Jahr 2030 sogar übererfüllt.
Mit der parallel dazu gelaufenen Demografiewerkstatt und dem daraus resultierenden Strategiepapier Wohnen 2030 (aus dem Jahr 2014) wurden die demografischen Entwicklungen in ersten Handlungsstrategien festgehalten. Insbesondere die Themen der sozialen Bodenpolitik und der soziale Wohnungsbau wurden seitdem stark forciert und in Stadtratsbeschlüssen wie zum Beispiel u.a. dem städtischen Wohnraumförderprogramm und der Baulandstrategie umgesetzt.
Aschaffenburg steht somit nicht am Anfang aller Maßnahmen. Nach ca. 10-jährigem Handeln und einem enormen Wandel in der Bau- und Immobilienbranche - insbesondere ausgelöst durch die vergangenen Krisenzeiten (Pandemie, Finanzkrise, Ukrainekrise) - war es nun an der Zeit, das damalige Wohnungsmarktgutachten des FNP zu überprüfen, mit aktuellen Zahlen zu hinterlegen und an veränderte Strukturen anzupassen.
Im Oktober 2022 wurde daher mit der Erstellung eines aktuellen Wohnungsmarktkonzeptes durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg begonnen. Ziel war es, den quantitativen sowie vor allem auch qualitativen Bedarf an Wohnraum für die nächsten 10 Jahre (bis 2035) aufzuzeigen, um Handlungsspielräume sowie konkrete Maßnahmen für die Stadt Aschaffenburg zu benennen. Die gesamte Bearbeitungszeit wurde für 18 Monate angesetzt. Nun liegt der Endbericht vor, der hiermit dem Planungs- und Verkehrssenat vorberatend als erste Lesung vorgestellt wird. Nach der Sommerpause wird dieser dem Plenum zur Entscheidung vorgelegt.
2. Beteiligungsprozess
Der Erarbeitungsprozess zum Wohnungsmarktkonzept fand unter maßgeblicher Einbindung von Akteuren auf dem Wohnungsmarkt statt. Dazu gehörten zunächst eine kontinuierliche Abstimmung mit der Verwaltung, ein Austausch mit der Regierung von Unterfranken sowie Expertengespräche mit Wohnungsmarktakteuren.
Mittels einer repräsentativen Befragung von 5.000 Haushalten wurden auch Aschaffenburger Bürger und Bürgerinnen in den Prozess einbezogen. An der schriftlichen Befragung nahmen 1.159 Haushalte teil, was einer guten Rücklaufquote von etwa 23,2 % entspricht.
Ferner fand eine Beteiligung der Kommunalpolitik und der Verwaltung Aschaffenburgs im Rahmen eines wohnungspolitischen Stimmungsbilds (Online-Befragung) statt.
Daran anknüpfend wurden im Prozessverlauf zwei Sitzungen einer Arbeitsgruppe Wohnen initiiert, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Stadtpolitik, der Stadtverwaltung, der lokalen Wohnungswirtschaft und weiteren Wohnungsmarktakteuren (z. B. Caritas, Mieterverein, Haus & Grund, Sparkasse) zusammensetzte. Im Zentrum der ersten Sitzung im Juni 2023 stand das Zusammentragen einer gemeinsamen Sichtweise auf den Wohnungsmarkt und das Formulieren von Leitlinien. Die Ergebnisse des ersten Workshops wurden den Teilnehmenden im Nachgang der Veranstaltung in einer Online-Abfrage zur Bewertung sowie zur Ergänzung vorgelegt.
Der zweite Termin im November 2023 hatte das Ziel, Handlungsschwerpunkte zu setzen und konkrete Maßnahmen und Umsetzungsschritte zu formulieren.
Die (Zwischen)Ergebnisse wurden in den politischen Gremien vorgestellt (PVS 20.06.2023).
3. Endergebnis
Auf Grundlage der Analyse sowie der Ergebnisse aus den Beteiligungsformaten wurde nun schließlich ein Handlungskonzept für die Stadt erarbeitet und mit Empfehlungen zur möglichen Umsetzung hinterlegt. Die Maßnahmen, welche sich daraus ergeben, gliedern sich insbesondere in die vier Handlungsfelder:
- Wohnungsneubau und Flächenentwicklung
- Quartiere und Wohnungsbestand
- Bezahlbares Wohnen
- Sonstige bzw. Querschnittsthemen
4. Fazit
Aschaffenburg ist ein attraktiver Wohnstandort mit einer hohen Wohn- und Lebensqualität und einer insgesamt guten Wohnraumversorgungssituation. Im Zuge der gestiegenen Nachfrage ist der Wohnungsmarkt enger geworden, was vor allem in gestiegenen Miet- und Kaufpreisen zum Ausdruck kommt. Eine Herausforderung stellt dies v. a. für die Versorgung von Haushalten im unteren Einkommenssegment dar. Parallel ist es jedoch auch gelungen, eine hohe Neubau-tätigkeit, mit einem Schwerpunkt im Geschosswohnungs- und Mietwohnungsbau, zu realisieren.
Die zentralen Herausforderungen für die Zukunft liegen in der zielgerichteten Aktivierung und Entwicklung von Wohnbauflächen im Innen- und Außenbereich sowie in der Sicherung und dem Ausbau des bezahlbaren Wohnungsangebotes. Ziel ist es, auch weiterhin vielfältigen und facettenreichen Wohnraum in Aschaffenburg zu schaffen und bereitzuhalten.
Das Gutachten zeigt, dass die Stadt Aschaffenburg in wesentlichen Teilen auf einem guten Weg ist. Mit der Baulandstrategie aus dem Jahr 2019 gibt es bereits bedeutende Grundlagen, etwa zum Erwerb, zur Entwicklung und zur Vergabe von Wohnbauflächen. Ferner gibt es mit der Stadtbau einen wichtigen sozialorientierten kommunalen Akteur.
Als Schlüsselthemen sind die weitere Konkretisierung und konsequente Anwendung einer Baulandstrategie (Zwischenerwerb, Kooperation), die Integration zusätzlichen Wohnraums in bestehenden Quartieren und deren Weiterentwicklung sowie die Stärkung des geförderten Wohnungsbaus zu sehen.
5. Weiteres Vorgehen
Anhand der Empfehlungen und Maßnahmen aus dem Gutachten ist nun eine Strategie zur Umsetzung zu erarbeiten. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie zukünftig mit dem knappen Gut „Boden“ umgegangen werden soll. Denn Ziel der Bodenpolitik für Aschaffenburg war und ist es, auch zukünftig ausreichend und preiswerte Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen und das Brachliegen von erschlossenem Bauland zu verhindern. Mit der richtigen Strategie im Umgang mit Grund und Boden soll insbesondere der preiswerte und soziale Wohnungsbau gefördert werden (siehe Beschluss Baulandstrategie 01.04.2019).
Als nächsten Schritt wird es daher einen Workshop mit dem Planungs- und Verkehrssenat und der Verwaltung am 15.11.2024 von 15:00-19:00Uhr im Tagungscenter der Stadthalle geben. Dabei sollen Eckpunkte erarbeitet und Leitlinien definiert werden.
Darüber hinaus ist für diesen Termin vorgesehen, tiefer in die Materie der Baulandstrategie einzusteigen. Dazu sollen Themen wie Ziele des Flächenmanagements, Zwischenerwerbskonzept, Einbindung der Eigentümer und Quoten für den sozialen Wohnungsbau diskutiert und bewertet werden.
Moderiert wird der Workshop von xxx (Büro des Oberbürgermeisters), der Gutachter wird den Workshop weiterhin fachlich begleiten.
Um vorab zusätzliche Informationen zur Umsetzung einer Baulandstrategie zu erhalten, ist vorgesehen, dass die Stadt Ludwigsburg über ihre Erfahrungen im Umgang mit ihrer Baulandstrategie und Zwischenerwerb berichtet. Dies wird voraussichtlich in einer der vorangehenden Sitzungen des Planungs- und Verkehrssenates stattfinden.
Je nach Ergebnis am 15.11.24 werden weitere Workshops mit dem Planungs- und Verkehrssenat vorgesehen, um ergänzende Themen aus dem Wohnungsmarktkonzept zu konkretisieren. Diese können sich bspw. an den Handlungsfeldern orientieren:
- Quartiere und Wohnungsbestand
- Bezahlbares Wohnen
- Querschnittsthemen, Öffentlichkeitsarbeit
.Beschluss:
I.
- Das Plenum nimmt den Bericht der Verwaltung und des Gutachters, xxx, zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg zur Kenntnis (Anlage 1).
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, aus den Ergebnissen des Wohnungsmarktkonzeptes einen priorisierten Handlungs- und Maßnahmenkatalog für die Stadt zu erstellen.
Im Vorfeld sind mit den Mitgliedern des Planungs- und Verkehrssenates im Rahmen eines Workshops Eckpunkte zu erarbeiten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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2. / PL/12/2/24. Fortsetzung der Mediathek zum Abruf von Livestreams vergangener Stadtratssitzungen bis 30.04.2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2024
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ö
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Beschließend
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2 | PL/12/2/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Entscheidung zum Betrieb einer Mediathek liegt im Ermessen des Stadtrates. Der Beschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder!
Die öffentlichen Plenarsitzungen des Stadtrates werden seit dem 18.10.2021 live im Internet übertragen. Der Stadtrat fasste dazu am 20.09.2021 und am 02.05.2022 die erforderlichen Beschlüsse. Aktuell willigen 31 Stadtratsmitglieder und 33 Beschäftige der Verwaltung ein, dass sie während einer öffentlichen Plenarsitzung in Bild und Ton live gefilmt und ins Internet übertragen werden dürfen. Diese Einwilligung umfasst auch die Sichtbarkeit der o.g. Personen durch Bereitstellung der Livestreams in der Mediathek.
Seit Beschluss des Stadtrates vom 20.11.2023 werden die Livestreams nach der Sitzung für die gesetzlich höchstmögliche Dauer (sechs Wochen oder bis zum Ende der nächsten Sitzung, wenn diese nicht innerhalb von sechs Wochen stattfindet) in einer Mediathek (https://www.aschaffenburg.de/Verwaltung/Stadtrat/Live-Stream/DE_index_6014.html) bereitgestellt (Art. 52 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern). Somit kann die Livestream-Aufnahme auch im Nachgang der Sitzung angesehen werden. Man einigte sich zunächst auf einen Probebetrieb vom 01.01.2024 bis zum 31.07.2024. Anschließend sollte dem Stadtrat über die gewonnenen Erfahrungen berichtet und eine Entscheidungsvorlage zur weiteren Vorgehensweise vorgelegt werden.
Seit Januar verzeichnete die Mediathek 2.067 Aufrufe. Dabei wurden insgesamt ca. 384 Video-Stunden an Daten abgerufen.
Sowohl der Livestream als auch die Einrichtung der Mediathek kann als großer Erfolg zur Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit und der Transparenz des Verwaltungshandelns gewertet werden. Hierdurch wird das Interesse der Bürgerschaft an kommunalpolitischen Entscheidungen gesteigert. Die Bürgerinnen und Bürger können die demokratische Willensbildung nun nicht nur von der Zuschauertribüne des Sitzungssaals, sondern auch von zuhause oder unterwegs aus mitverfolgen. Durch die Einrichtung der Mediathek sogar unabhängig vom eigentlichen Zeitpunkt der Sitzung.
Da die Plenarsitzungen ohnehin bis zum Ende der Wahlzeit live übertragen werden und die Lizenzkosten der Livestream-Dienste die Mediathek bereits beinhalten, verursacht die nachträgliche Veröffentlichung des Livestreams in der Mediathek zum späteren Abruf keine Mehrkosten. Der Mehraufwand für die Aufbereitung eines Livestream-Videos für die Mediathek beträgt je eine Stunde. Allerdings sollte bedacht werden, dass bei einer Verfestigung von Live-Stream und Mediathek auch die Personalkapazitäten in der Verwaltung für eine kompetente Vertretung nötig sind.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Livestreams der öffentlichen Plenarsitzungen bis zum Ende der Wahlzeit (30.04.2026) in einer Mediathek für die Dauer der gesetzlich höchstmöglichen Aufbewahrungszeit zum Abruf für jedermann im Internet bereitzustellen.
.Beschluss:
I.
- Der Stadtrat stimmt zu, dass die Livestreams der öffentlichen Plenarsitzungen bis zum Ende der Wahlzeit (30.04.2026) in einer Mediathek für die Dauer der gesetzlich höchstmöglichen Aufbewahrungszeit zum Abruf für jedermann im Internet bereitgestellt werden. Nach Ablauf der Frist sind die Aufzeichnungen zu löschen.
- Für die darauffolgende Wahlzeit wird dem neu gewählten Stadtrat ein Beschlussvorschlag bzgl. Livestreams und Mediathek vorgelegt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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3. / PL/12/3/24. Aufstellung der Vorschlagsliste der Stadt Aschaffenburg für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter am Verwaltungsgericht Würzburg für die Amtsperiode 01.04.2025 - 31.03.2030
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2024
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ö
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Beschließend
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3 | PL/12/3/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In diesem Jahr stehen die Vorbereitungen zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die am 01.04.2025 beginnende fünfjährige Amtszeit an.
Nach Schreiben des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14.02.2024 hat die Stadt Aschaffenburg gem. § 28 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste mit voraussichtlich acht Personen, die für das Amt als ehrenamtliche Verwaltungsrichter geeignet sind, aufzustellen.
Nach § 28 Satz 4 VwGO ist für den Beschluss über die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (≥ 23) erforderlich. Das heißt es wird für den Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit mit mindestens 23 Ja-Stimmen benötigt.
Bei den in der Anlage genannten Personen handelt es sich um geeignete Bewerberinnen und Bewerber um das Amt als ehrenamtliche Richter, die von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen vorgeschlagen wurden. Alle Bewerber erfüllen die Wählbarkeits-Voraussetzungen.
Ergänzend wird daraufhin hingewiesen, dass die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Würzburg erfolgt. Da bei den vergangenen Wahlen immer die Hälfte der vorgeschlagenen Personen durch den Wahlausschuss gewählt wurden, wird davon ausgegangen, dass bei der anstehenden Wahl voraussichtlich vier der von der Stadt Aschaffenburg vorgeschlagenen acht Personen gewählt werden.
.Beschluss:
I. Der Aufnahme der in Anlage 2 aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Aschaffenburg für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter am Verwaltungsgericht Würzburg für die Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030 wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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4. / PL/12/4/24. Hort - Haus für Kinder St. Laurentius
Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von 50 Hortplätzen nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2024
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ö
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Beschließend
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4 | PL/12/4/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.07.2024 wurde der Schulentwicklungsplan mit den neuen Prognosen der Schülerzahlen vorgestellt. Im Hort an der Erthalschule (Haus für Kinder St. Laurentius) werden aktuell 50 Kinder (zwei Hortgruppen) betreut. Nach der Prognose steigen die Schülerzahlen von derzeit 95 Kindern bis zum Schuljahr 2028/2029 auf bis zu 131 Kinder.
Im Ganztageskonzept der Stadt Aschaffenburg, das dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde, wird davon ausgegangen, das 90 % der Grundschüler im Grundschulbereich eine Betreuung am Nachmittag und in den Ferien benötigen. Es ist daher beabsichtigt in einem ersten Schritt weitere 50 Plätze zu schaffen. Der Hort soll daher in die Räumlichkeiten über die Kita des BRK innerhalb des Schulgebäudes umziehen. Für Fördermittel ist die Bedarfsanerkennung erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor die zusätzlichen Hortplätze anzuerkennen.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt zusätzlich 50 Hortplätze im Stadtteil Leider als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG an.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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5. / PL/12/5/24. Weitere Differenzierung des Betreuungsangebotes im Städtischen Kinderheim
Einrichtung von therapeutischen Plätzen
- Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 14.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2024
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ö
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Beschließend
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5 | PL/12/5/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Kinderheim bietet für Kinder und Jugendliche insbesondere aus der Stadt Aschaffenburg und der näheren Umgebung ein Wohn- und Betreuungsangebot, wenn dies in der Herkunftsfamilie aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr möglich ist. So werden in Aschaffenburg seit dem Jahr 1856 Familien in der Stadt unterstützt. Für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche in der Stadt Aschaffenburg hat das städtische Kinderheim einen großen Mehrwert. So können trotz der Notwendigkeit einer stationären Unterbringung vorhandene Beziehungen (Familie, Freunde, Schule, Vereinskontakte, etc.) erhalten werden.
Der Betreuungsumfang der Kinder und Jugendlichen ist in den letzten Jahren größer geworden, so dass das Kinderheim sich den gegenwärtigen Anfragen und der aktuellen Situation anpassen muss. Die Kinder und Jugendlichen brauchen viel Zeit von pädagogischen Mitarbeitenden, ihre Lebenssituation zu bewältigen und den Alltag zu gestalten. In der Heimunterbringung wird dies durch Zuordnungen zu heilpädagogischen oder therapeutischen Plätzen bemessen. Ein heilpädagogischer Platz hat einen Betreuungsumfang von 0,58 päd. Mitarbeitenden, ein therapeutischer Platz von 0,76 pädagogischen Mitarbeitenden. Des Weiteren werden für einen heilpädagogischen Platz 2 Stunden in der Woche für den psychologischen Fachdienst benötigt und 4 Stunden in der Woche bei therapeutischen Plätzen.
Aktuell hat das Kinderheim eine Betriebserlaubnis für 36 heilpädagogische Plätze und 10 therapeutische Plätze.
Der allgemeine Soziale Dienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie die weiteren belegenden Jugendämter fragen immer häufiger therapeutische Plätze an. Diese Anfragen muss das städtische Kinderheim aktuell ablehnen, da keine ausreichende Anzahl von Plätzen zur Verfügung stehen. Manchmal zeigt sich aber auch erst nach der Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen, dass ein therapeutischer Bedarf besteht. Diese Minderjährigen müssen dann entweder in eine andere Einrichtung entlassen werden oder es sind über aufwendige Zusatzvereinbarungen kostenintensive Einzelfalllösungen zu kreieren.
Die Nachfrage nach heilpädagogischen Plätzen ist dagegen rückläufig. Dies hat zu einem Belegungsrückgang im Kinderheim in 2023/2024 geführt. Dieser Belegungsrückgang wiederum verursacht ein Defizit in der Einnahme-Ausgabe-Bilanz des Kinderheims. Durch die bedarfsgerechte Einrichtung von therapeutischen Plätzen soll der Belegungsstand wieder erhöht und die Kostenbilanz wieder verbessert werden.
Die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Amtes für Kinder, Jugend und Familie schildern immer häufiger große Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten und bedarfsgerechten Heimplätzen. Es gibt weiterhin einen hohen Unterbringungsbedarf bei gleichzeitigem Rückgang von Heimplätzen.
Grundsätzlich soll in der Jugendhilfe bei Fremdunterbringungen eine wohnortnahe Einrichtung gesucht werden, um das Fortbestehen von sozialen Kontakten der Kinder und Jugendlichen, Elternarbeit und eine enge Zusammenarbeit mit den belegenden Jugendämtern zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit therapeutischem Unterbringungsbedarf können bisher in Aschaffenburg jedoch nur beschränkt untergebracht werden. Ggfs. muss unter Umständen eine hunderte Kilometer entfernte Einrichtung gesucht werden.
Vor diesem Hintergrund sind die 10 therapeutischen Plätze nicht mehr ausreichend.
Es sind in den letzten 3 Jahren für die Betreuung von Kindern darüber hinaus bereits Ausnahmegenehmigen von der Heimaufsicht (Regierung von Unterfranken) erstellt worden. Da dieser Trend sich weiter fortsetzt, fordert die Heimaufsicht dies strukturell in der Betriebserlaubnis abzubilden und ist nicht bereit, weitere Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Daher soll die Betriebserlaubnis angepasst werden für 21 therapeutische Plätze und 22 heilpädagogische Plätze.
Im Einzelnen bedeutet dies für das städtische Kinderheim in den Gruppen folgende Veränderungen:
1. Für die Kindergruppe 1: Von 6 heilpädagogischen Plätzen und 2 therapeutischen Plätzen auf 6 therapeutische Plätze „therapeutische Gruppe“ mit einem Stellenschlüssel an pädagogischen Gruppenmitarbeiter*innen von 5,0 VZÄ
2. Für die Kindergruppe 2: Von 6 heilpädagogischen Plätzen und 2 therapeutischen Plätzen auf 5 heilpädagogische Plätze und 3 therapeutische Plätze, mit einem Stellenschlüssel an pädagogischen Gruppenmitarbeiter*innen von 5,2 VZÄ
3. Für die Jungengruppe: Von 6 heilpädagogischen Plätzen und 2 therapeutischen Plätzen auf 5 heilpädagogische Plätze und 3 therapeutische Plätze, mit einem Stellenschlüssel an pädagogischen Gruppenmitarbeiter*innen von 5,2 VZÄ
4. Für die Mädchengruppe: Von 6 heilpädagogischen Plätzen und 2 therapeutischen Plätzen auf 7 therapeutische Plätze (therapeutische Mädchengruppe) mit einem Stellenschlüssel für pädagogische Gruppenmitarbeiter*innen bei 7 therapeutischen Plätzen von 5,6 VZÄ.
Dies bedeutet das für pädagogische Mitarbeitende im Gruppendienst eine Stellenmehrung von 0,9 VZÄ entsteht und im psychologischen Fachdienst von 0,45 VZÄ.
Eine weitere Anpassung an die gegenwärtigen Anforderungen ist die Vormittagsbetreuung während Schulzeiten. Bisher ist die Konzeption des Kinderheims, dass Kinder vormittags in die Schule oder die Kindertagesstätte gehen und daher nicht in dieser Zeit im Kinderheim betreut werden. Aufgrund der häufigen Situation, dass vormittags Kinder oder Jugendliche nicht in der Schule betreut werden (Schulängste oder -verweigerung, Erkrankung, von der Schule kein oder sehr kurzes Beschulungsangebot), müssen diese Kinder und Jugendlichen im Kinderheim betreut werden. Die bisherige Praxis, dass Mitarbeitende kurzfristig längere Dienste wegen der Vormittagsbetreuung, die im Stellenschlüssel nicht abgebildet ist, machen müssen, soll aus arbeitsrechtlichen Gründen und aufgrund der Mitarbeiterfürsorge stark reduziert werden und bestenfalls ganz entfallen.
Daher wird für eine verlässliche Vormittagsbetreuung innerhalb der Schulzeit für die gesamte Einrichtung ein Stellenanteil von 0,5 VZÄ von der Heimaufsicht vorgeschlagen. Dies wird an einzelne Mitarbeitende in den Gruppen verteilt, die darüber außerhalb der Schulferien vormittags verbindlich Dienste abdecken.
Insgesamt werden für die notwendigen Umstrukturierungen zum Wohle der hilfebedürftigen stationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen in der Stadt Aschaffenburg Stellenmehrungen in folgendem Umfang notwendig:
Stellenmehrung pädagogische Mitarbeitende: 1,4 VZÄ (0,9 therapeut. Plätze, 0,5 Vormittagsbetreuung)
Stellenmehrung psychologischer Fachdienst: 0,45 VZÄ
Alle Personalkosten und Stellendeputate werden in die Tagessätze eingerechnet und sind dadurch bei Belegung der Plätze durch die Einnahmen über die Tagessätze refinanziert. Der Tagessatz für therapeutische Plätze liegt ca. 60 € höher als der Tagessatz von heilpädagogischen Plätzen.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat stimmt der weiteren Differenzierung des Betreuungsangebotes im Städtischen Kinderheim zu. Es werden 14 heilpädagogische Plätze in 11 therapeutische Plätze umgewandelt. Dafür wird das Personal aufgestockt um 1,4 Stellen für pädagogische Fachkräfte und um 0,4 % Stellen für den Fachdienst.
2. Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Antrag von Herrn Stadtrat Lothar Blatt (UBV) vom 14.09.2024 wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PL/12/6/24. Offener Ganztag
Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Betreuungsplätzen für den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2024
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ö
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Beschließend
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6 | PL/12/6/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der gemeinsamen Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses am 04.07.2024 wurde der Schulentwicklungsplan mit den neuen Prognosen der Schülerzahlen vorgestellt. Nach der Prognose steigen / sinken die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2028/2029 wie folgt:
Schule
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Schuljahr 2024/2025
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Schuljahr
2025/2026
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Schuljahr
2026/2027
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Schuljahr
2027/2028
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Schuljahr 2028/2029
|
Dalberg
|
202
|
206
|
234
|
248
|
270
|
Schiller
|
218
|
257
|
240
|
240
|
253
|
Kolping
|
190
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216
|
217
|
212
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229
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Brentano
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277
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292
|
293
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301
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319
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Grünewald
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361
|
380
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407
|
403
|
391
|
Hefner-Alteneck
|
271
|
275
|
265
|
263
|
257
|
Pestalozzi
|
268
|
288
|
310
|
316
|
332
|
Christian Schad
|
201
|
219
|
246
|
247
|
237
|
Erthal
|
95
|
111
|
113
|
129
|
131
|
Erich Kästner
|
76
|
81
|
76
|
78
|
75
|
Mozart
|
200
|
208
|
198
|
193
|
184
|
Strietwald
|
165
|
182
|
178
|
183
|
180
|
Gesamt
|
2524
|
2715
|
2777
|
2813
|
2858
|
Bereits seit Jahren ist feststellbar, dass die Nachfrage nach Ganztagesbildung und Ganztagesbetreuung insbesondere im Bereich der Grundschulen zunimmt. Durch die Reform des SGB VIII ist ein Anspruch auf Ganztagesbetreuung für die Klassen 1 – 4, aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 festgeschrieben. Verantwortlich für die konkrete Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Im Ganztageskonzept der Stadt Aschaffenburg, das dem Bildungssenat und Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde, wird davon ausgegangen, das 90 % der Grundschüler im Grundschulbereich eine Betreuung benötigen. Durch die steigenden Schülerzahlen werden ab dem Schuljahr 2028/2029 bei einer 90 % Betreuungsquote 2.572 Plätze benötigt. Diese Plätze beziehen sich rein auf die Schulkindbetreuung (gebundener Ganztag, offener Ganztag, Mittagsbetreuung).
Für die Fördermittelbeantragung ist eine Bedarfsanerkennung notwendig. Die Verwaltung schlägt daher vor die Betreuungsplätze anzuerkennen.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt für den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung 2.572 Plätze an folgenden Grundschulen als bedarfsnotwendig an:
Schule
|
Bedarf bei 90 % Betreuungsquote
|
Dalberg
|
243
|
Schiller
|
228
|
Kolping
|
206
|
Brentano
|
287
|
Grünewald
|
352
|
Hefner-Alteneck
|
231
|
Pestalozzi
|
299
|
Christian Schad
|
213
|
Erthal
|
118
|
Erich Kästner
|
68
|
Mozart
|
166
|
Strietwald
|
162
|
Gesamt
|
2572
|
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ x ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / PL/12/7/24. Behandlung des Antrags der FDP vom 21.03.2024 wegen "Entbürokratisierung jetzt"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.09.2024
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/12/7/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 21.3.2024 hat die FDP-Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung eine Übersicht erstellt, aus der ersichtlich wird, welche städtischen Regelungen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Es sollen Informationen beigefügt werden, aus den sich der Aufwand der Stadtverwaltung auf der einen Seite und der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf der anderen Seite dargestellt werden.
Hierzu ist Folgendes festzustellen:
Jede städtische Rechtsvorschrift bedarf einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Das entsprechende Gesetz gibt den zulässigen Rahmen für die Ausgestaltung der städtischen Rechtsvorschriften vor. Wird dieser Rahmen überschritten, ist die städtische Rechtsvorschrift rechtswidrig. Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass alle geltenden Rechtsvorschriften sich im vorgegebenen Rahmen bewegen. Normenkontrollanträge gegen städtische Rechtsvorschriften sind nicht anhängig (Ausnahme Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne).
Innerhalb des benannten vorgegebenen Rahmens hat die Stadt als Satzungs- und Verordnungsgeber einen breiten Entscheidungsspielraum. Fast jede Regelung löst mehr oder weniger großen Aufwand bei Bürgerinnen und Bürgern oder Stadtverwaltung aus oder führt zu mehr oder weniger großen Einschränkungen in der privaten oder unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Insofern kann fast jede Rechtsvorschrift der Stadt in mehr oder weniger großem Umfang auf den Prüfstand gestellt werden im Sinne der Antragstellung der FDP. Dabei müssten erneut alle Abwägungsvorgänge durchgeführt werden. Sicherheits- und ordnungsrechtliche Zielsetzungen, umweltrechtliche und ökologische sowie stadtentwicklungstechnische oder soziale Beweggründe müssten erneut dargestellt und abgewogen werden. Die nach dem Antrag gewünschte Darstellung des internen und externen Aufwandes könnte nicht erfolgen. Daten über den Verwaltungsaufwand für einzelne Vorschriften bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen gibt es nicht. Auch der verwaltungsaufwand für einzelne Vorgänge wird allenfalls im Rahmen von Stellenbemessungsberechnungen erhoben, dann aber auch nicht „parzellenscharf“ für einzelne Vorschriften.
Die von der FDP-Fraktion gewünschte Ausarbeitung kann daher nicht bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand erbracht werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass einzelne Stadträte oder Stadtratsfraktionen bei Bedarf im Wege der Antragstellung die Überprüfung einzelner aus ihrer Sicht unnötig bürokratischer Vorschriften beantragen. Die Verwaltung wird dann hierzu einen Entscheidungsvorschlag erarbeiten. Vor Antragstellung sollte allerdings mit dem zuständigen Fachamt Rücksprache genommen werden und um Erläuterung der Beweggründe für die in Zweifel gezogene Vorschrift gebeten werden um unnötige Beschlussfassungen im Stadtrat zu vermeiden.
Im Zuge der Neufassung und Überarbeitung von städtischen Rechtsvorschriften wird die Verwaltung von sich aus, die Streichung aus ihrer Sicht unnötiger bürokratischer Regelungen vorschlagen.
.Beschluss:
I.
- Im Hinblick auf den hiermit verbundenen Arbeitsaufwand für Stadtrat und Verwaltung sowie die fehlenden Datengrundlagen für den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung städtischer Rechtsvorschriften unterbleibt die gewünschte generelle Überprüfung des Stadtrechts unter dem Gesichtspunkt des „zusätzlichen bürokratischen Aufwands“.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Überarbeitung städtischer Rechtsvorschriften eine Prüfung dahingehend durchzuführen, ob einzelne Bestimmungen entbehrlich geworden sind.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
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8. / PL/12/8/24. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.09.2024
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/12/8/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2023 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
xxx
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Abs. 1 f GV AVG in Verbindung mit § 46 Abs. 5 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 26.07.2024 zur Abstimmung vorlag.
.Beschluss:
I.
- Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
- Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung:
(ohne Beteiligung der persönlich beteiligten Mitglieder)
In Hinblick auf die Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2024 ist dieser gem. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO dennoch beschlussfähig.
zum Seitenanfang
9. / PL/12/9/24. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.09.2024
|
ö
|
Beschließend
|
9 | PL/12/9/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2023 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
xxx
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Abs. 1 f GV ABE in Verbindung mit § 46 Abs. 5 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 26.07.2024 zur Abstimmung vorlag.
.Beschluss:
I.
- Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
- Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung:
(ohne Beteiligung der persönlich beteiligten Mitglieder)
Im Hinblick auf die Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2024 ist dieser gem. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO dennoch beschlussfähig.
zum Seitenanfang
10. / PL/12/10/24. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
16.09.2024
|
ö
|
Beschließend
|
10 | PL/12/10/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2023 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
xxx
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
- Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Abs. 1 f GV SVG in Verbindung mit § 46 Abs. 5 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 26.07.2024 zur Abstimmung vorlag.
.Beschluss:
I.
- Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
- Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung:
(ohne Beteiligung der persönlich beteiligten Mitglieder)
Im Hinblick auf die Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2024 ist dieser gem. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO dennoch beschlussfähig.
Datenstand vom 19.11.2024 09:49 Uhr