Datum: 18.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:53 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Bezeichnung
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1 | UKVS/6/1/24 |
Anschaffung Wettersensorik
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2 | UKVS/6/2/24 |
Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit 58 Wohneinheiten und 6 Gewerbeeinheiten, Garage und Stellplatzanlage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx, Gem. Aschaffenburg, Glattbacher Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die May Bauträger GmbH, BV-Nr.: xxx
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3 | UKVS/6/3/24 |
Nachtrag in der Denkmalliste;
Stadtvilla, unterkellerter eingeschossiger, breit gelagerter Mansardwalmdachbau, Schweinheimer Straße xxx, 63743 Aschaffenburg
Herstellung des Benehmens mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
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4 | UKVS/6/4/24 |
Bericht über den Neubau eines Doppelwohnhauses und eines Dreispänners mit 5 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Damm, Im Neurod xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma UBZ Immobilien, BV-Nr.: xxx
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.12.2023, 16.01.2024 und 02.02.2024
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 21.01.2024
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zum Seitenanfang
1. / UKVS/6/1/24. Anschaffung Wettersensorik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
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6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates
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18.09.2024
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ö
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Beschließend
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1 | UKVS/6/1/24 |
.Beschluss:
I. Der Stadtrat stimmt der Installation von 25 Wettersensoren für Temperatur- und Niederschlags- Messungen bis zu einem Gesamtwert von 25.000 € zu. Die Sensoren sollen zur Erweiterung des stadtweiten Messdatenmanagementsystems im Stadtgebiet verteilt eingerichtet werden.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. / UKVS/6/2/24. Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit 58 Wohneinheiten und 6 Gewerbeeinheiten, Garage und Stellplatzanlage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx, Gem. Aschaffenburg, Glattbacher Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die May Bauträger GmbH, BV-Nr.: xxx
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
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6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates
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18.09.2024
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ö
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Beschließend
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2 | UKVS/6/2/24 |
zum Seitenanfang
3. / UKVS/6/3/24. Nachtrag in der Denkmalliste;
Stadtvilla, unterkellerter eingeschossiger, breit gelagerter Mansardwalmdachbau, Schweinheimer Straße xxx, 63743 Aschaffenburg
Herstellung des Benehmens mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
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6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates
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18.09.2024
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ö
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Beschließend
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3 | UKVS/6/3/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung
Wegen einer geplanten Veräußerung des Anwesens wurde im Vorfeld das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege um Prüfung der Denkmaleigenschaft gebeten.
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Schreiben vom 01.08.2024 des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu entnehmen, welches als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.
- Denkmalwürdigkeit
Aufgrund ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung erfüllt das Gebäude die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG. Seine Erhaltung ist aus den, das öffentliche bzw. allgemeine Interesse gesetzlich definierenden Bedeutungsarten erforderlich und damit im Interesse der Allgemeinheit.
- Verahren
Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz hat mit Schreiben vom 01.08.2024 die Denkmaleigenschaft des Gebäudes festgestellt. Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Stadt Aschaffenburg. Es besteht somit die Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen. Es wurde um Rückäußerung bis 01.11.2024 gebeten.
Das Baudenkmal ist aktuell im Bayerischen Denkmalatlas, mit dem Vermerk eingetragen, dass das Benehmen mit der Stadt Aschaffenburg noch nicht hergestellt ist. (http://www.denkmal.bayern.de).
Die Stadtheimatpflegerin wurde beteiligt.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird empfohlen das erforderliche Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege herzustellen.
.Beschluss:
I. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 01.08.2024 mitgeteilt, dass es sich bei dem folgenden Objekt um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG handelt und daher in die Denkmalliste einzutragen ist:
D-6-61-000-628
Stadtvilla, unterkellerter eingeschossiger, breit gelagerter Mansardwalmdachbau mit segmentbogig vortretendem Standerker, Dachterrasse und geschweiftem Zwerchgiebel, um 1905; mit bauzeitlicher wandfester Ausstattung; Einfriedung 1908.
FI.-Nr. xxx (Gem. Schweinheim)
Das Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über die Denkmaleigenschaft für das genannte Objekt wird hergestellt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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4. / UKVS/6/4/24. Bericht über den Neubau eines Doppelwohnhauses und eines Dreispänners mit 5 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Damm, Im Neurod xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma UBZ Immobilien, BV-Nr.: xxx
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.12.2023, 16.01.2024 und 02.02.2024
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 21.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
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6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates
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18.09.2024
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ö
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Beschließend
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4 | UKVS/6/4/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 24.05.2024 beantragte die Firma UBZ Immobilien die Genehmigung zum Neubau eines Doppelwohnhauses und eines Dreispänners mit 5 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Damm, Im Neurod xxx, 63741 Aschaffenburg.
Die Bestandsbebauung auf den beiden Grundstücken wurde bereits abgebrochen. Es ist geplant die beiden Grundstücke rechtlich zu vereinigen und mit einem Doppelwohnhaus und einem Dreispänner mit insgesamt 5 Wohneinheiten zu bebauen.
Die Entscheidung über das Bauvorhaben fällt, gem. § 10 Abs. 2 Nr. 18 Buchst. a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg als laufende Angelegenheit der Verwaltung in die Entscheidungskompetenz des Oberbürgermeisters.
Zu dem Bauvorhaben liegen Stadtratsanträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.12.2023, 16.01.2024 und 02.02.2024, sowie der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 21.01.2024 vor.
Die Stadtratsanträge wurden mit Schreiben vom 11.01.2024 und 19.01.2024 beantwortet. Hierauf wird inhaltlich hingewiesen.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.
.Beschluss:
I. Der mündliche Bericht der Verwaltung über den Neubau eines Doppelwohnhauses und eines Dreispänners mit 5 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Damm, Im Neurod xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma UBZ Immobilien, BV-Nr.: xxx wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung sagt zu, die Organzuständigkeit für die Genehmigung des Bauvorhabens nochmal zu prüfen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2024 10:37 Uhr