Datum: 19.09.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Kultursenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Vorstellung des Saisonprogramms 2024/2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.09.2024
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ö
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Beschließend
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1 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Kultursenat nimmt die Vorstellung des Saisonprogramms 2024/2025 zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Spielzeit 2024/2025 werden von Mitte September 2024 bis Ende Juni 2025 rund 150 indoor-Veranstaltungen im Stadttheater und der Stadthalle am Schloss stattfinden. Es finden 28 Sprechtheater-, 14 Musiktheater-, 6 Tanztheater und 16 Kinder- und Jugendtheater-Produktionen statt, außerdem über 20 Konzerte aus dem Bereich Orchester und Kammermusik und mehr als 40 Veranstaltungen im Bereich der Grenzgänge, davon mehr als die Hälfte produziert von den Partnern Colos-Saal und Hofgarten Kabarett.
Abwechslung und Ausgewogenheit sind die bestimmenden Faktoren bei der Spielplangestaltung. Neben Klassikern und aktuellen Theaterstücken zu Themen der Zeit finden sich unterhaltsame Komödien, Musiktheateraufführungen von Musical über Operette bis klassische Oper, eindrucksvolle Ballettprogramme und experimentelle Produktionen an den Grenzen der Genres. Im Kinder- und Jugendtheater wird für Familien und junge Menschen sowie die Schulen in Stadt und Umland ein auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe abgestimmtes Programm angeboten.
Der Vorverkauf beginnt am 19.9.2024 für Mitglieder des Theaterfördervereins und am 21.9.2024 für die Allgemeinheit.
Zu den besonderen Highlights gehören
- ein Gastspiel des Schauspiel Leipzig mit Georg Büchners „Woyzeck“ am 12. und 13. Februar 2025
- Peer Gynt als Rockmusical von der Opernwerkstatt am Rhein am 26. März 2025
- Terpsichore – zeitgenössischer Tanz trifft auf Barockmusik von Georg Friedrich Händel mit der renommierten lautten compagney aus Berlin
- Mit dem Chamber Orchestra of Europe kommt einer der besten orchestralen Klangkörper des Kontinents am 15.11.2024 in die Stadthalle am Schloss – das Programm mit Bernstein, Gershwin, Ravel und Milhaud präsentiert Klassiker der Moderne
- Das Kaiser-Quartett spielt Eigenkompositionen und verarbeitet Elemente des Hip-Hop, Funk, Elektro und Pop auf den klassischen Instrumenten des Streichquartetts
- Im Rahmen des Carillon & Percussion – Festival tritt die Gruppe „green beats“ mit einer für Ohr und Auge spektakulären Drumshow in der Stadthalle am Schloss auf. Das Ensemble begleitete jahrelang den internationalen Popstar „DJ Bobo“ auf Tourneen durch ganz Europa.
Unter dem Label „Heimspiel“ werden im Genre „Grenzgänge“ neben überregionalen Ensembles auch wieder viele Künstlerinnen und Künstler aus der Region präsentiert.
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2. Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 02.05.2024 wegen "Nutzung der Schöntalbühne für weitere Konzerte"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.09.2024
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ö
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Beschließend
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2 | |
.Beschlussvorschlag
I. Die Nutzung der Musikbühne am See im Schöntal neben der Ruine wird nicht ausgeweitet.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Angebot an Konzerten und kulturellen Formaten in der Stadt Aschaffenburg sowohl durch das städtische Kulturamt als auch durch professionelle Anbieter sowie Vereine und Institutionen ist umfangreich, deckt eine große stilistische Bandbreite ab und ist ausgewogen in der Zielgruppenadressierung.
Der Park Schöntal wird bereits durch Veranstaltungen des Kulturamtes und des Stadtmarketings genutzt. Der logistische Aufwand hierfür ist erheblich und kostenintensiv. Auch im Biergarten des Hofgarten werden gelegentlich Musikveranstaltungen und andere Maßnahmen („public viewing“) durchgeführt.
Eine Ausweitung des Veranstaltungsbetriebes würde die Ausgewogenheit der Nutzung der Grünanlage gefährden. Insbesondere der für Konzertveranstaltungen mit Bands aus dem Bereich der Pop-/Rock- und Jazzmusik notwendige Anlieferungsverkehr (Tonanlagen, Verstärker, Instrumente) und die für abendliche Veranstaltungen notwendige Installation zusätzlicher Beleuchtung würde erhebliche Nutzungsbeeinträchtigungen mit sich bringen.
Aktuell ist die Bühne im ordnungsrechtlichen Sinne nicht als Veranstaltungsfläche definiert und die intensivere Nutzung entspräche nicht mehr der Grünanlagensatzung in der aktuell gültigen Fassung. Der organisatorische Aufwand für die Vergabe von Terminen und das Beantworten von Anfragen sollte nicht unterschätzt werden. Bereits jetzt erhält das städtische Kulturamt pro Kalenderjahr bis zu zehn Anfragen für Konzertformate auf der Musikbühne an der Ruine. Diese müssen beantwortet, die Absagen begründet werden. Im Fall einer Ausweitung des Veranstaltungsangebotes würde sich der Aufwand erheblich erhöhen. Häufig wird auch nach der Möglichkeit einer Bewirtung der Gäste gefragt, die im Widerspruch zur Grünanlagensatzung steht (§2 Satz 9 sowie §3). Auch in Amt 32 wäre mit erhöhtem Arbeitsaufwand zu rechnen.
Das städtische Kulturamt entwickelt mit der „Sommerbühne“ ein outdoor-Veranstaltungsformat, das in den kommenden Jahren Platz für die im Antrag der Fraktion GRÜNE genannten Kunstformen lokaler und regionaler Bands an geeigneten Orten mit adäquaten infrastrukturellen Voraussetzungen bieten wird.
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3. Bezuschussung der Humorbrigade Hofgarten GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.09.2024
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ö
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Beschließend
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3 | |
.Beschlussvorschlag
I. Die Hofgarten Humorbrigade GmbH wird ab 2024 durch einen Festbetrag bezuschusst. Dieser wird für 2024 auf 35.000€ festgelegt. Über eine Anpassung im Sinne eines Inflationsausgleiches beschließt der Kultursenat in zweijährigem Abstand. Die Auszahlung findet im vierten Quartal eines Kalenderjahres statt.
Folgende Bedingungen sind Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses:
- Das Angebotsprofil der Humorbrigade Hofgarten GmbH beinhaltet mindestens 75 öffentliche Veranstaltungen pro Jahr auf der Kleinkunstbühne und sorgt damit für ein abwechslungsreiches, attraktives und qualitätsvolles Programm im Bereich der Kleinkunst. Mindestens 5 Veranstaltungen widmen sich der Nachwuchsförderung.
- Die Humorbrigade Hofgarten GmbH verpflichtet sich dazu, die Programmgestaltung in enger inhaltlicher und terminlicher Abstimmung mit dem Kulturamt der Stadt Aschaffenburg vorzunehmen, um Überschneidungen im kulturellen Bereich zu vermeiden.
- Die Humorbrigade Hofgarten GmbH erklärt sich dazu bereit, sich an Kulturprojekten unter der Federführung des Kulturamtes der Stadt Aschaffenburg wie den Aschaffenburger Kulturtagen inhaltlich zu beteiligen.
Die Erfüllung der Kriterien unter 1.) ist durch digitale Übermittlung von Programmheften nachzuweisen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Hofgarten Humorbrigade GmbH bietet ein umfangreiches, qualitativ hochwertiges und ausgewogenes Kleinkunst- und Kabarettprogramm an. Die Förderung regionaler Künstler ist ebenso Teil des Veranstaltungskonzeptes wie die Erschließung neuer jüngerer Zielgruppen.
Zwischen dem Kulturamt und der Hofgarten Humorbrigade GmbH besteht ein regelmäßiger Austausch bezüglich Terminplanung, Beteiligung an den Kulturtagen, gemeinsame Nutzung von Infrastruktur insbesondere im outdoor Veranstaltungsbereich.
Die o. g. Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses wurden inhaltlich im Stadtrat am 19.4.2004 beschlossen und sind nach wie vor die relevante Fördergrundlage.
Durch den Beschluss des Kultursenates vom 15.11.2021 ist der Humorbrigade Hofgarten GmbH die Nutzung des Stadttheaters zu einer stark vergünstigten Miete an bis zu zehn Veranstaltungstagen pro Kalenderjahr möglich. Auch dies ist eine wirtschaftliche Unterstützung der Hofgarten Humorbrigade GmbH.
Das Hofgarten Kabarett gehört zu den etablierten und bekanntesten Kleinkunstbühnen des deutschsprachigen Raums. Es trägt zu einem hohen Bekanntheitsgrad der Stadt Aschaffenburg bei und sorgt für Umwegrentabilität. Vergleichbare Häuser wie das „unterhaus“ in Mainz, die „Disharmonie“ in Schweinfurt, das „Renitenztheater“ in Stuttgart bekommen Festbetragsförderungen im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich, teilweise sogar sechsstellig („unterhaus“) und in vielen Fällen zusätzliche Förderung durch Landesmittel. Die Humorbrigade Hofgarten GmbH erhält keine Landesmittel und vom Bezirk Unterfranken ebenfalls nur einen Defizitausgleich in vierstelliger Höhe, falls der Bilanzverlust den Höchstbetrag des Defizitausgleichs der Stadt Aschaffenburg übersteigt.
Die Abkehr vom Defizitausgleich ermöglicht der GmbH, auch Investitionen aus Überschüssen zu tätigen, Finanzmanagement zu betreiben und sorgt für größere Planungssicherheit.
In 2022 wurde aufgrund von Spenden (nicht eingelöste Gutschriften für ausgefallene Veranstaltungen während der Corona-Pandemie) ein Gewinn von 60.000€ erwirtschaftet. Damit entfällt für diesen Zeitraum der Zuschuss der Stadt Aschaffenburg als Defizitausgleich. Effektiv hätten also die Gäste des Hofgarten-Kabaretts nicht der Humorbrigade Hofgarten GmbH, sondern der Stadt Aschaffenburg gespendet, was sicherlich nicht die Intention der Spender war.
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4. Bewerbung der Stadt Aschaffenburg auf die Ausrichtung der "Tage der Chor- und Orchestermusik" im Jahr 2027 oder 2029
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.09.2024
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ö
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Beschließend
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4 | |
.Beschlussvorschlag
I. Die Stadt Aschaffenburg bewirbt sich um die Ausrichtung der Tage der Chor- und Orchestermusik 2027 oder 2029.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Tage der Chor- und Orchestermusik werden vom Bundesmusikverband Chor & Orchester (www.bundesmusikverband.de), dem Dachverband der Amateurmusik in Deutschland, ausgerichtet. Es werden ca. 1000 Teilnehmende erwartet, zusätzlich generieren diese ein Vielfaches an Mitreisenden. Die viertägige Veranstaltung wird an unterschiedlichen Spielorten ausgerichtet und von zwei zentralen Veranstaltungen mit bis zu 1.000 erwarteten Zuhörern und Gästen umrahmt. Schirmherr ist der Bundespräsident, der i. d. R. die Veranstaltungsorte auch besucht.
Die Veranstaltung sorgt für hohe mediale Aufmerksamkeit, Umwegrentabilität und hat sicherlich nachhaltige touristische Effekte. Die Ausrichter sind auf das Kulturamt Aschaffenburg zugekommen und haben sich bereits vor Ort ein Bild von den potentiellen Spielstätten gemacht. Diese wären neben Stadthalle am Schloss und Stadttheater die innerstädtischen Kirchen, ggf. Martinushaus, Musikschule, Ridingersaal und weitere Orte.
Die organisatorische Planung liegt beim Musikverband. Die Stadt Aschaffenburg würde neben dem Festbetrag als Beitrag die Kosten für die Ausrichtung der Auftakt- und der Abschlussveranstaltung (inkl. Bewirtung) übernehmen. Das Gesamtvolumen der Veranstaltung beträgt rd. 100.000€, 70% davon stammen aus Bundes- und 15% aus Landesmitteln. Es verbleiben geschätzt 50% der Summe als Umsatz in der ausrichtenden Stadt (Hotellerie, Gastronomie, Anmietungen von Spielstätten und Werbeflächen, technische und logistische Dienstleistungen).
Die Bewerbung beschränkt sich auf die Jahre 2027 und 2029, weil in den Jahren 2026 und 2028 Biennalen der Brentano-Akademie geplant sind und das Kulturamt dadurch an die Grenzen der personellen Ressourcen kommt. Die Entscheidung des zuständigen Gremiums wird zum Jahresende 2024 erwartet.
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5. Anpassung der Eintrittspreise für Veranstaltungen des Kulturamtes im Stadttheater und der Stadthalle am Schloss ab dem 01.09.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.09.2024
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ö
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Beschließend
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5 | |
.Beschlussvorschlag
I. Die Eintrittspreise für Veranstaltungen im Stadttheater und in der Stadthalle am Schloss werden gemäß der beigefügten Tabelle zum 01.09.2025 angehoben.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die moderate Preiserhöhung dient der anteiligen Refinanzierung der stark gestiegenen Preise in allen relevanten Bereichen – Künstlerhonorare, Reisekosten, Hotel- und Gastronomiekosten, Dienstleistungen im Veranstaltungsbereich. Sie entspricht in etwa einem Inflationsausgleich. Die letzte Erhöhung der Eintrittspreise erfolgte zum 1.9.2023.
Die Preise werden in den teureren Kategorien stärker angehoben als in den preisgünstigeren Kategorien. Somit ist ein kostengünstiger Zugang zu Kulturveranstaltungen weiterhin möglich.
Aschaffenburg bleibt im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften in Bayern und Rhein-Main eine Stadt mit eher niedrigen Eintrittspreisen bei Kulturveranstaltungen.
Die Preise im Kinder- und Jugendtheater werden ebenfalls moderat angehoben. Hier lag der letzte Zeitpunkt der Anpassung im Jahr 2020.
Die Kosten für Gastspiele im Kinder- und Jugendtheater sind ebenfalls erheblich gestiegen. Selbst bei 400 Gästen können auch mit den angepassten Preisen die Kosten für die Honorare und Nebenkosten i. d. R. nur bis zu 60% eingespielt werden.
Es bestehen nach wie vor großzügige Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen. Außerdem werden zu nahezu jeder Veranstaltung des Kulturamtes Kontingente für Freikarten über Grenzenlos e. V. zur Verfügung gestellt und auch abgerufen.
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6. Behandlung des Antrags der Stadträte Johannes Büttner und Thomas Mütze (GRÜNE) vom 30.03.2024 wegen "Gedenken und Erinnern an 500 Jahre Bauernkrieg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.09.2024
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ö
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Beschließend
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6 | |
.Beschlussvorschlag
Der Antrag der Herren Stadträte Johannes Büttner und Thomas Mütze (GRÜNE) vom 30.03.2024 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.04.2024 werden zur Kenntnis genommen.
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7. Anhebung des Eintrittspreises für das Stiftsmuseum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.09.2024
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ö
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Beschließend
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7 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Bericht der Verwaltung über die Anhebung der Eintrittspreise für das Stiftsmuseum wird zur Kenntnis genommen.
- Der Kultursenat befürwortet die Anhebung des Eintrittspreises für das Stiftsmuseum auf 5,00 € (ermäßigt: 3,00 €).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Stiftsmuseum ist seit 1861 die historische Keimzelle der Museen der Stadt Aschaffenburg und bietet in einem stadtgeschichtlich herausragenden Ensemble aus Stiftskirche und Stiftsplatz eine herausragende Fülle hochrangiger Kunstwerke über 3 Jahrtausenden.
Gemessen daran ist der Eintrittspreis von derzeit 2,50 € (erm. 1,50 €) unangemessen niedrig und entspricht nicht dem Rang einer der bedeutendsten kulturgeschichtlichen Sehenswürdigkeiten Aschaffenburgs.
Die Museen schlagen daher eine moderate Anhebung des Eintritts auf 5 € (erm. 3 €) vor. Dies entspricht dem gegenwärtigen Eintritt im Christian Schad Museum und in der Kunsthalle Jesuitenkirche.
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8. Ausschreibung einer Volontariatsstelle bei den Museen der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.09.2024
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ö
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Beschließend
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8 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Bericht der Verwaltung über die Ausschreibung einer Volontariatsstelle bei den Museen der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
- Der Kultursenat befürwortet die Ausschreibung einer Volontariatsstelle bei den Museen der Stadt Aschaffenburg.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Notwendigkeit zur Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Die Museen der Stadt Aschaffenburg (MSA) weisen mit acht Häusern und insgesamt 14 Liegenschaften die bundesweit dichteste Museumsstruktur einer Stadt dieser Größenordnung auf und sind daher ein attraktiver Ausbildungsplatz.
Das Volontariat dient der Aus- und Fortbildung von Wissenschaftler*innen mit einem akademischen Abschluss in einem der museumsrelevanten Studienfächer (Geschichte, Kunstgeschichte, Museologie, Volkskunde etc.). Es ist eine praxisbezogene Einführung in die Arbeit der Museen mit dem Ziel, zu selbständiger Tätigkeit im höheren Dienst an Museen zu befähigen.
Als Mitglied des Deutschen Museumsbundes (DMB) und des International Council of Museums (ICOM) haben sich die Museen der Stadt Aschaffenburg zur Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verpflichtet. Die Ausbildung umfasst 24 Monate und soll die Mitarbeit in allen museumsrelevanten Tätigkeitsfeldern ermöglichen.
2. Kosten und Förderung
Die Vergütung beträgt nach bundeseinheitlichem Standard 50 % der Entgeltgruppe 13 TVöD bei 39 Wochenstunden (Bruttogehalt: 2.091,19 €).
Das Volontariat wird durch den Bezirk Unterfranken über die gesamte Laufzeit zu 50 € gefördert.
Datenstand vom 13.09.2024 11:00 Uhr