Datum: 07.10.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, ca. 16:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024 für die Stadt Aschaffenburg

zum Seitenanfang

1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024 für die Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 07.10.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024 wird zur Kenntnis genommen.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2024 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.


Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach

  • den Verwaltungshaushalt        von bisher        310.482.400 €
       um           12.067.800 €
       auf        322.550.200 €

  • den Vermögenshaushalt        von bisher        50.969.000 €
       um        1.610.500 €
       auf        52.579.500 €

  • Der Gesamthaushalt beträgt damit neu                375.129.700 €


Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt erhöht sich um 2.054.300 € auf 9.683.500 €

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird um
4.611.000 € vermindert und damit von bisher 33.387.000 € auf 28.776.000 € neu festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 530.000 € vermindert und damit von bisher 13.320.000 € auf 12.790.000 € neu festgesetzt.

Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wird von 7.900.000 € auf 7.889.700 € vermindert.

Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Stellenplan bleibt unverändert.


Der Beschluss kann der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Datenstand vom 04.10.2024 11:24 Uhr