Datum: 07.10.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, ca. 16:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024 für die Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
|
12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
|
07.10.2024
|
ö
|
Beschließend
|
1 | |
.Beschlussvorschlag
Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2024 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.
Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach
- den Verwaltungshaushalt von bisher 310.482.400 €
um 12.067.800 €
auf 322.550.200 €
- den Vermögenshaushalt von bisher 50.969.000 €
um 1.610.500 €
auf 52.579.500 €
- Der Gesamthaushalt beträgt damit neu 375.129.700 €
Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt erhöht sich um 2.054.300 € auf 9.683.500 €
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird um
4.611.000 € vermindert und damit von bisher 33.387.000 € auf 28.776.000 € neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 530.000 € vermindert und damit von bisher 13.320.000 € auf 12.790.000 € neu festgesetzt.
Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wird von 7.900.000 € auf 7.889.700 € vermindert.
Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.
Der Stellenplan bleibt unverändert.
Der Beschluss kann der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
Datenstand vom 04.10.2024 11:24 Uhr