Datum: 08.10.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Region Bayerischer Untermain
2 Fahrbahnsanierung B26, Goldbacher Str. von Herstallturm bis Platanenallee
3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung und Widmung von Straßen im Hafengebiet Werftstraße und Hafenrandstraße
4 Investorenauswahlverfahren "Neue Mitte Nilkheim" Vorhabenbeschreibung
5 Vorstellung der Geoinformationssysteme der Stadt Aschaffenburg

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1. Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Region Bayerischer Untermain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt die Ausführung zum aktuellen Bearbeitungsstand des Nahverkehrsplans für die Region Bayerischer Untermain zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand zum Nahverkehrsplan

Herr Römer berichtet als Geschäftsführer der AMINA in der Sitzung mit der beiliegenden Präsentation (Anlage 1) über den aktuellen Bearbeitungsstand des Nahverkehrsplans für die Region Bayerischer Untermain. 

Dieselbe Sachstandsinformation wird im Landkreis Miltenberg sowie im Landkreis Aschaffenburg in den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt.


Klimawirkungsprüfung

Durch die Fortschreibung des Nahverkehrsplans und die damit einhergehende Förderung des ÖPNV kann der Treibhausgasausstoß gemindert und in der Folge eine klimarelevante Wirkung erzielt werden. 


Anlage 1: Fortschreibung des NVP für die Region Bayerischer Untermain

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2. Fahrbahnsanierung B26, Goldbacher Str. von Herstallturm bis Platanenallee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2024 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
    Der Stadtrat bestätigt die Änderung der Straßenraumaufteilung an der B 26 zwischen Herstallturm und Platanenallee nach dem vorliegenden Markierungsplan (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

An der Goldbacher Straße (B 26) zwischen Herstallturm und Platanenallee ist eine Sanierung der Fahrbahn erforderlich (siehe Präsentation Anlage 1). Als Bundesstraße ist das Staatliche Bauamt Aschaffenburg der Straßenbaulastträger und übernimmt die Kosten der Fahrbahnsanierung.

Da der Durchgangsverkehr mittlerweile auch über den Nordring fließt und in den nächsten Jahren die B 26 formal auf den Nordring verlegt wird, wurde der Stadt Aschaffenburg angeboten, dass eine neue Straßenraumaufteilung seitens der Stadt geplant, abgestimmt und umgesetzt werden kann. Als Basis für eine Abschätzung der Möglichkeiten und der Leistungsfähigkeit wurde im Juli 2024 vor Ferienbeginn eine dreitägige Verkehrszählung am „City-Kreisel“ durchgeführt.

In der Stadtverwaltung, im Arbeitskreis Verkehr unter Beteiligung der Polizei und mit dem Staatlichen Bauamt wurden verschiedene Varianten besprochen und geprüft. Der City-Kreisel ist auch hinsichtlich des Unfallgeschehens unauffällig. Es wurde dabei auch in Erwägung gezogen, den Bypass am City-Kreisel vorbei zur Platanenallee für den motorisierten Individualverkehr zu sperren und den Bypass ausschließlich dem Umweltverbund (Bus und Rad) zur Verfügung zu stellen. Dies kann jedoch an der Bundesstraße aufgrund der aktuellen Verkehrszahlen und Fahrbeziehungen nicht umgesetzt werden. Der Vorschlag der Stadtverwaltung wurde dann mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg abgestimmt. Für den beiliegenden Markierungsplan (Anlage 2) besteht Einvernehmen.

Die Stadtverwaltung sieht darin einen Kompromiss aus dem Erhalt der Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr und der Förderung des Umweltverbundes. Dieser wird durch die Neuaufteilung des Straßenraums durch folgende Maßnahmen gefördert:

  • Die in der Friedrichstraße bestehende Umweltspur (für Bus und Rad) soll bis hinter die Haltestelle Herstallturm verlängert werden. Dies schützt den Zufahrtsbereich der Haltestelle vor unrechtmäßigen Einfahrten, wo aktuell Lieferverkehr stattfindet sowie Bürgerinnen und Bürger die Haltestelle oftmals als Hol- und Bringzone gebrauchen und den reibungslosen Linienbusbetrieb behindern.

    Mehrere Bodenpiktogramme verdeutlichen allen Verkehrsteilnehmern die Weiterführung und Verlängerung der Umweltspur. Die zukünftige Trennung von Kfz-Streifen und Umweltspur wird mit einer 50 cm breiten Trennfläche verdeutlicht.

  • Aktuell fühlen sich viele Radfahrende am Beginn der Goldbacher Straße unsicher, weil die Spuraufteilung ab dem Herstallturm offen für alle Fahrzeuge ist und keine getrennten Führungen vorhanden sind. 

    Zur Förderung des Radverkehrs ist deshalb vor allem eine klare und deutlich sichtbare Führung bis zum City-Kreisel erforderlich. Diese wird zukünftig durch einen breiten Radfahrstreifen (Linienverkehr frei) gewährleistet.

  • Die Querung von Kfz nach rechts in Richtung Bypass zur Platanenallee wird zukünftig auf einen kürzeren Bereich reduziert. Als Konfliktbereich wird die Radverkehrsfurt ortsüblich rot eingefärbt und markiert. Auch die geradeaus durch den Kreisverkehr weiterfahrenden Busse nutzen diesen Querungsbereich.

  • Der Fahrrad-Schutzstreifen im Bypass in die Platanenallee hat im Bestand nur eine Mindestbreite. Dies führt zu mehr Problemen, als dass es Radfahrenden Schutz bietet. Denn der häufige und regelmäßige Linienbusbetrieb überfährt den Schutzstreifen ständig. Vor allem aber werden Pkw-Lenker durch die Markierung ermuntert, Radfahrende im Bypass mit viel zu geringem Abstand zu überholen und dadurch zu gefährden. 

    Der Schutzstreifen soll deshalb aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mehr markiert werden. Alle Fahrzeuge müssen im Bypass aufgrund des vorgeschriebenen Überholabstandes von mindestens 1,5 m hintereinander fahren.


Klimawirkungsprüfung
Die Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sind grundsätzlich klimarelevant. Durch die Elektrifizierung des Radverkehrs und die weite Verbreitung von Pedelecs sind Entfernungen bis zu 10 km im alltäglichen Pendelverkehr problemlos zu bewältigen. Wenn gute und sichere Radverkehrsverbindungen vorliegen, kann der Radverkehr zukünftig als klimaneutrale Mobilitätsform in hohen Maße klimaschädliche Emissionen vermeiden.


ANLAGEN

  1. Präsentation zur neuen Fahrbahnaufteilung im Sanierungsbereich
  2. Markierungsplan Goldbacher Straße

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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung und Widmung von Straßen im Hafengebiet Werftstraße und Hafenrandstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2024 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. 
1. Mit Wirkung vom 14.10.2024 werden folgende Flächen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen (alle Fl.-Nr. Gemarkung Leider):

Werftstraße (Teilabschnitt)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx und Fl.-Nr. xxx
Anfang: Höhe östliche Grenze der Fl.-Nr. xxx
Ende: Höhe östliche Grenze der Fl.-Nr. xxx
Länge: 275 m

Hafenrandstraße (Teilabschnitt)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx
Anfang: Höhe westliche Grenze der Fl.-Nr. xxx
Länge: 222 m


2. Mit Wirkung vom 14.10.2024 wird gemäß Artikel 6 des BayStrWG folgende Fläche im Hafengebiet als Eigentümerweg (Artikel 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet:

Hafenrandstraße (Teilabschnitt neu)
Teilflächen aus den Fl.-Nr. xxx (alle Gemarkung Leider)
Anfang: Einfahrt Wasserschutzpolizei
Ende: Wendehammer
Länge: 170 m

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu I.1
Die Werftstraße und die Hafenrandstraße, jeweils gewidmet als Eigentümerweg, haben in den genannten Abschnitten jede Verkehrsbedeutung verloren.

Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 06.05.2024 beim Tiefbauamt die Einziehung dieser Teilabschnitte beantragt, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.

Die Absicht der Einziehung wurde am 24.05.2024 im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht.
Einwendungen liegen keine vor.


zu I.2
Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 06.05.2024 beim Tiefbauamt die Widmung des neuen Teilabschnittes der Hafenrandstraße beantragt, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.
Die Zustimmung gemäß Art. 6 Abs.2 BayStrWG liegt insoweit vor.

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4. Investorenauswahlverfahren "Neue Mitte Nilkheim" Vorhabenbeschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2024 ö Vorberatend 4
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2024 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat beschließt das Konzept zum Investorenauswahlverfahren „Neue Mitte Nilkheim“ zur Veräußerung der städtischen Grundstücke (Flurstücke xxx sowie Teilbereiche der Flurstücke xxx). 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt das Investorenauswahlverfahren im zweistufigen Verfahren auszuschreiben. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg beabsichtigt, im Stadtteil Nilkheim im Neubaugebiet „Anwandeweg“ östlich der Martin-Luther-Straße ein städtisches Grundstück zur Schaffung eines Stadtteilzentrums mit Seniorenpflegeeinrichtung (mit Tagespflege und Seniorenwohnen), Lebensmittel-Vollsortimenter und einem gastronomischen Angebot, zu veräußern. Es wird der Grundstücksvergabe ein „Investorenauswahlverfahren“ vorgeschaltet mit dem Ziel, einen Investor / Bauträger zu finden, der mit seinem Bebauungs-, Realisierungs- und Betriebskonzept die Zielsetzungen der Stadt Aschaffenburg für das erweiterte Stadtteilzentrum in Nilkheim mit bestmöglichem Ergebnis umsetzt.  

Das neue Stadtteilzentrum soll eine Einkaufsmöglichkeit für das neue Gebiet mit einem Einwohnerpotenzial von rd. 1.800 Einwohnern sowie für den gesamten Stadtteil Nilkheim bieten. Dadurch wird es kurze Wege ermöglichen sowie den Bedarf nach Pflegeplätzen und seniorengerechtem Wohnen decken. Die Stadt möchte daher das Grundstück mit dieser Zielsetzung über ein Investorenauswahlverfahren vergeben.

Der neue Platz soll die Mitte Nilkheims stärken und eine Verknüpfung des in den 80er Jahren entwickelten Gebietes um den Geschwister-Scholl-Platz herum bilden, sodass ein neues Zentrum von Nilkheim entstehen kann. 

BESCHLUSSLAGE:

Grundsatzbeschluss über die Nutzung der „Neuen Mitte Nilkheim“ im PVS vom 09.10.2018:
Im Rahmen des Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergabe der städtischen Grundstücke (Flurstücke xxx sowie Teilbereiche der Flurstücke xxx) am „Martin-Luther-Platz“ verpflichtend an die Erfüllung des Nutzungskonzepts zu knüpfen. 

Beschluss der Konzeptstudie der „Immotec GmbH“ im PVS vom 18.01.2022:
Im Auftrag der Stadt Aschaffenburg wurde eine Konzeptstudie zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts sowie von Seniorenpflege und Seniorenwohnen auf der Mischgebietsfläche östlich der Martin-Luther-Straße erstellt. Auf Basis dieser Studie und unter Auswahl der Vorzugsvariante 3 hat der Stadtrat (PVS) die Verwaltung mit der Weiterentwicklung der Konzeption beauftragt. Die Nutzungsvariante der Konzeptstudie ist Grundlage für das Nutzungskonzept des Investorenauswahlverfahrens. Eine Weiterentwicklung ist hinsichtlich der geplanten Ausgestaltung einer Platzfläche von ca. 1000 m² und einer besseren Verbindung zum Geschwister-Scholl-Platz erforderlich. 

Vergabe der Verfahrensbetreuung im HFS vom 17.07.2023:
Der Stadtrat (HFS) hat die Vergabe der Verfahrensbetreuung für das Investorenauswahlverfahren für die Entwicklung eines Stadtteilzentrums mit u.a. einer Senioreneinrichtung und einem Lebensmittel-Vollsortimenter im Baugebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Nilkheim an das Büro „planquadrat“ beschlossen. Juristisch wurde das Verfahren von der Anwaltskanzlei Blauertz Rechtsanwälte begleitet. 

Zur Berücksichtigung von öffentlichen Belangen fanden im Vorfeld zusätzlich Abstimmungen mit verschiedenen Referaten statt. Da es sich um ein städtisches Grundstück handelt, wurde insbesondere mit Referat 2 „Finanz-, Umwelt- und Ordnungsverwaltung“ sowie mit juristischer Begleitung durch die Kanzlei Blauertz Rechtsanwälte der Kaufvertrag im Hinblick darauf abgestimmt, dass die Nutzungsanforderungen vertraglich abgesichert werden. Ferner soll dadurch eine langfristige Bindung des Käufers an die vorgegebenen Nutzungen gewährleistet werden. 
Hinsichtlich der Anforderungen an eine Seniorenpflegeinrichtung fanden Gespräche mit Referat 4 „Jugend, Schule und Soziales“ statt. Im Rahmen dessen wurden insbesondere Leitlinien, DIN-Normen und Hinweise zur Errichtung einer Pflegeeinrichtung wie der Barrierefreiheit oder den Anforderungen an eine demenzsensible Einrichtung aufgenommen.  In den aufgeführten DIN-Normen lassen sich für die Interessenten die Anforderungen an Pflegeeinrichtungen ableiten, was beispielsweise die Raumanforderungen für Pflegebedürftige sowie die Gemeinschaftsräume betrifft. Die Leitfäden und DIN-Normen wurden daher in die Vorhabenbeschreibung aufgenommen, beispielsweise als Vorgaben an die Freibereiche in einer demenzsensiblen Pflegeinrichtung mit einem separaten Demenzgarten – welcher als demenzsensibler Dachgarten ausgestaltet werden kann. 

Änderung des Bebauungsplans Nr. 07/06 „Anwandeweg“ 
Der planungsrechtliche Rahmen soll parallel zu Gunsten des Bauvorhabens in einem Teilabschnitt des Bebauungsplans 07/06 „Anwandeweg“ geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss zu diesem Änderungsverfahren wurde im Plenum am 04.03.2024 gefasst. Nach Veröffentlichung der Vergabeunterlagen wird das Planverfahren weitergeführt mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die Grundzüge der planungsrechtlichen Vorgaben sind in der Vorhabenbeschreibung definiert, jedoch kann der im Änderungsverfahren befindliche Teilabschnitt des Bebauungsplans 07/06 „Anwandeweg“ an das Vorhaben angepasst werden. 

STÄDTEBAULICHES KONZEPT

Bebauung
Da die Umgebungsbebauung durch größere, mehrgeschossige Gebäude geprägt ist, ist für die Bebauung des Vorhabengrundstücks eine entsprechende Geschossigkeit in Abstufungen vorzusehen. Die Obergrenzen der zulässigen Zahl der Vollgeschosse sollen in Anlehnung an den bisher geltenden Bebauungsplan auf 4 Geschosse und punktuell (als städtebauliche Betonung) am Übergang zur nordöstlich angrenzenden Freifläche auf 6 Geschosse begrenzt werden. 
Aufgrund der allseitig umlaufenden Straßen und Wege besteht eine städtebaulich exponierte Lage. Diese erfordert eine wertige und qualitative Fassaden- und Umfeldgestaltung, welche der Lage als Auftakt zum Baugebiet „Anwandeweg“ gerecht wird. Zudem sollen die Raumkanten der Gebäude so positioniert werden, dass eine Anbindung an den Geschwister-Scholl-Platz hergestellt und keine räumliche Trennung, sondern eine städtebauliche Einheit erzeugt wird. 

Stellplatzbedarf
Die benötigten Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der Stadt Aschaffenburg vom 27.10.2023 für PKW und Fahrräder sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück herzustellen. Um das Grundstück baulich bestmöglich ausnutzen zu können sowie den Anforderungen an die Platzfläche gerecht zu werden, wird es erforderlich sein, die Stellplätze in einer Tiefgarage nachzuweisen. Dies ist in den neuen Festsetzungen für den Bebauungsplan – abweichend zu denen im bestehenden Bebauungsplan – zu ändern. 

Platzfläche
Die Fläche ist attraktiv zu gestalten und bestehende Wegeverbindungen sinnvoll aufzunehmen. Ziel ist die Ausbildung einer lebendigen, langlebigen, qualitativ hochwertigen und klimaangepassten Platzfläche mit hoher Aufenthaltsqualität sowie eine Fassung dieser durch die Bebauung. Die Gestaltung der Erdgeschoss-Zone soll anhand einer geschickten Platzierung von Einblicken, Durchlässen, Begrünungen und ähnlichen Elementen so konzipiert werden, dass sie für Passanten eine einladende Atmosphäre schafft.
Der neue Platz soll zum Verweilen der Bevölkerung einladen, Sitzgelegenheiten und Verschattung bereitstellen und gegebenenfalls Spielangebote bieten, die die benachbarte Freizeitanlage sinnvoll ergänzen. 

Klimaanpassung
Das Vorhaben ist hinsichtlich der Ausgestaltung der Baukörper und Platzflächen klimaangepasst auszubilden. Ferner sind auf den Baukörpern Dachgärten und Gründächer in der Planung zu berücksichtigen sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien wie Solarenergie. 
Die Platzfläche ist so zu gestalten, dass möglichst wenig Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet wird, sondern in Grünflächen (ggf. mit techn. Rückhaltemöglichkeiten). Auch eine Speicherung, bspw. in einer Zisterne unterhalb der Platzfläche, die Versickerung und/oder die Nutzung zur Bewässerung (z.B. möglicher Platzbepflanzung) werden als sinnvoll erachtet. Im Hinblick auf „kühle Orte“ kann ein Wasserangebot in Form eines Wasserspiels, Brunnen oder einer Vernebelungsanlage das Angebot auf dem Platz ergänzen. Darüber hinaus ist ein Trinkbrunnen vorzusehen.

VERFAHRENSABLAUF

Es handelt sich um ein zweistufiges Investorenauswahlverfahren. In der ersten Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, der dazu dient, die finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Eignung der Investoren zu prüfen. Anschließend werden bis maximal 4 Bewerber für das darauffolgende Verhandlungsverfahren (Angebotsphase) zur Abgabe eines Nutzungs- und Bebauungskonzeptes aufgefordert. Die Angebots- und Konzeptabgabe in Stufe 2 erfolgt anonym. Ein Auswahlgremium wird die eingegangenen Nutzungskonzepte prüfen und werten. Die Jury besteht aus Fach- und Sachpreisrichtern, die sowohl extern als auch intern besetzt sein wird. Das Büro „planquadrat“ leitet das Verfahren und führt die Vorprüfung durch.

  1. Stufe
  • Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
  • Einreichung von Aufklärungsfragen
  • Abgabe des Teilnahmeantrags
  • Prüfung der Teilnahmeanträge (Formalprüfung und Eignungsprüfung) und Auswahl der Bewerber nach Ausschlusskriterien (finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Eignung)

  1. Stufe
  • Aufforderung Angebotsabgabe
  • Bearbeitungszeitraum mit Rückfragekolloquium
  • Angebots- und Konzeptabgabe
  • Angebotsauswertung
  • Sitzung des Auswahlgremiums
  • Ergebnispräsentation im Stadtrat mit Beschlussfassung
  • Verhandlungsgespräche
  • Aufbereitung der Ergebnisse / Vergabeempfehlung

  • Ziel: Beschlussfassung (Vergabe des Grundstücks) durch den Stadtrat

Mit dem Investorenauswahlverfahren soll ein Bewerber bzw. eine Bietergemeinschaft, bestehend aus Investor (Projektentwickler, Bauträger o.ä.) und Architekten/Stadtplaner sowie Landschaftsarchitekten gefunden werden, der bzw. die geeignet sind, auf dem Vorhabengrundstück eine adäquate und qualitätsvolle Bebauung nach Maßgabe der Vorgaben der Stadt Aschaffenburg zu entwickeln und baulich zu realisieren.

Kosten des Verfahrens
Für das Investorenauswahlverfahren fallen Kosten in Höhe von maximal ca. 160.000€ an (Vergütung der maximal 4 Investoren, die ein Angebot in der 2. Phase des Verfahrens abgeben). Darüber hinaus sind die Preisrichter für die Jury (sofern sie nicht Teil der Aschaffenburger Stadtverwaltung oder Stadträte sind) zu vergüten. Hierfür können noch einmal Kosten von rund 20.000€ entstehen.

Veräußerung des Grundstücks
Die Veräußerung des Grundstückes erfolgt im Anschluss an das Investorenauswahlverfahren anhand des von der Stadt Aschaffenburg gutachterlich ermittelten Verkehrswertes. Dies ergibt für die Stadt einen Erlös von ca. 8.365.932€. Dazu wird es einen Kaufvertrag geben, der Regelungen zu Umsetzungen des Konzeptes trifft. Dieser Kaufvertrag wird im Entwurf bereits der Ausschreibung beigefügt.  Der Kaufvertrag wurde im Vorfeld mit Referat 2 „Finanz-, Umwelt- und Ordnungsverwaltung“ abgestimmt. 

WEITERES VORGEHEN

Nach Beschlussfassung der Vorhabenbeschreibung sowie der Billigung des Kaufvertrags, erfolgt die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung voraussichtlich am 04.11.2024 über die Vergabeplattform der Stadt Aschaffenburg. Die Interessierten können sich dann die Unterlagen zum Investorenauswahlverfahren ansehen und sich bewerben. 

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5. Vorstellung der Geoinformationssysteme der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2024 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag

I. Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Geoinformationssysteme der Stadt Aschaffenburg vom Amt für Stadtplanung und Klimamanagement zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Geoinformationssysteme der Stadt Aschaffenburg werden anhand von Anwendungsbeispielen in Form einer Live-Demonstration vom Amt für Stadtplanung und Klimamanagement in der Sitzung des PVS präsentiert. Hierbei werden die Lösungen, die intern in Betrieb sind, vorgestellt aber auch der noch nicht veröffentlichte Prototyp des Digitalen Zwillings (mit 3D-Modus) gezeigt, der in den nächsten Monaten als Bürger-GIS online gehen soll. Es wird ein Ausblick auf mögliche Funktionen gegeben und auch Beispiele aus anderen Städten demonstriert.

Datenstand vom 09.10.2024 16:09 Uhr