Datum: 24.10.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss;
Bestellung von Sherry Namyslo als Nachfolgerin von Selina Lieb für die kirchliche Jugendarbeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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24.10.2024
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ö
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Beschließend
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1 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der folgenden Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:
xxx wird als Nachfolgerin für xxx bestellt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Email vom 02.08.2024 wurde xxx als Nachfolgerin für xxx als Vertreterin der kirchlichen Jugendarbeit benannt.
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2. Bericht über das Jugendhaus des Jukuz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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24.10.2024
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ö
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Beschließend
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2 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über das Jugendhaus zur Kenntnis
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Jugendhaus ist wichtiger Teil der Jugendarbeit in der Stadt Aschaffenburg und aus dem Gesamtkonzept des Jukuz nicht wegzudenken.
Das Jugendhaus ist eine Bildungseinrichtung im außerschulischen Bereich und bietet den Besucher*innen ein breites Lernfeld, um Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen zu fördern und dem Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Rechnung zu tragen.
Das Jugendhausteam passt die Angebote regelmäßig an die sich verändernden Lebens- und Erlebniswelten Jugendlicher an. Neben dem „Herzstück“, dem offenen Treff, gibt es daher diverse Projekte, Veranstaltungen, Gruppen, etc. um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Der offene Treff wuchs im letzten Jahr aufgrund sich verändernder Besucherstrukturen und dem Bedarf von Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 - 16 Jahren sich direkt nach der Schule ohne feste Anmeldung zu treffen und ggfs. Etwas zu essen, mit der ehemaligen Nachmittagsbetreuung zusammen. Hierdurch entstand eine offene, niedrigschwellige Nachmittagsbetreuung, die sehr gut angenommen wird. Durch die Veränderung des Angebots konnten neuen Besucher*innen gewonnen und die bereits vorhandenen gehalten werden.
Die neuen Mitarbeiter*innen des Jugendhauses werden sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorstellen und über ihre Tätigkeit und die Angebote des Jugendhauses berichten.
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3. Beratung über den Haushaltsvoranschlag 2025
(Einzelplan 4, Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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24.10.2024
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ö
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Beschließend
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3 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2025, Einzelplan 4 – Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt, zu.
- Dem Stadtrat wird empfohlen, die angeforderten Mittel im Rahmen der Etatberatung bereitzustellen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2025 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Einsichtnahme zugeleitet.
In dem vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die die entsprechende Unterlagen, Zuschussanträge etc. bis Mitte September 2024 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Wie auch bereits im letzten Jahr schlägt sich die allgemeine Teuerung auch auf den Jugendhilfehaushalt nieder.
Deutliche Veränderungen zeigen sich erneut insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Hier setzt sich der Trend des Vorjahres insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe fort. Die Ausgaben insbesondere auch für Schulbegleitungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erhöhen sich weiter. Hintergrund sind hier neben gestiegenen Fallzahlen insbesondere höhere Tagessätze und anspruchsvollere Bedarfe der jungen Menschen.
Im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten setzt sich der Trend der Vorjahre ebenfalls weiter fort.
Die Kosten der Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG steigen weiter an. Hintergrund hierfür ist neben dem Ausbau auch die alljährliche Steigerung des sog. Basiswerts.
Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) steigen. Wie in den Vorjahren sind Aussagen über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der Kindertagesstätten allerdings mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen können. Diese sind dann gegebenenfalls im Nachtragshaushalt 2025 abzubilden.
Auch der seitens des Jugendhilfeausschusses zustimmend zur Kenntnis genommene Ganztagesausbau im Hinblick auf den kommenden Betreuungsanspruch „Ganztag in Aschaffenburg“ findet sich im Haushaltsentwurf wieder. Dieser ist auf die Haushalte des Jugendamtes, des Schulverwaltungsamtes und des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft aufgeteilt, je nach Zuständigkeit.
Der Entwurf enthält für das Jahr 2025 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben.
Der Entwurf wird dem Jugendhilfeausschuss rechtzeitig vor der Sitzung per Email zur Verfügung gestellt werden.
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4. Vorstellung des Verfahrenslotsen und Bericht über dessen Aufgaben
- Antrag Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 28.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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24.10.2024
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ö
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Beschließend
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4 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Verfahrenslotsen zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit in Krafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 führt der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Der Umsetzungsprozess soll dabei in drei Schritten erfolgen. Ab dem 01.01.2024 hat der Gesetzgeber den Verfahrenslotsen gem. § 10 b SGB VIII eingeführt.
Dem Gesetzeswortlaut folgend obliegen dem Verfahrenslotse zwei grundsätzlich unterschiedliche Aufgaben, die sich an unterschiedliche Adressaten richten werden, aber gemeinsame Bezugspunkte haben können:
Begleitung und Unterstützung gem. § 10b Abs. 1 SGB VIII
Gem. § 10b Abs. 1 SGB VIII haben junge Menschen mit einem (potentiellen) Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII und deren Familien, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen. Laut Gesetzesbegründung soll der Verfahrenslotse anspruchsberechtigten junge Menschen und deren Familien durch das komplexe Sozialleistungssystem mit den unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten lotsen. Auch wenn § 10b Abs. 1 SGB VIII ausschließlich "Unterstützung" und "Begleitung" als Aufgaben benennt, sind diese Tätigkeiten immer auch mit Beratung verbunden. Andere Beratungsangebote, insbesondere gem. § 10a SGB VIII und §§ 32, 106 SGB IX bleiben davon unberührt bestehen.
Unterstützung des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für jungen Menschen gem. § 10b Abs. 2 SGB VIII
Als zweite Aufgabe sollen die Verfahrenslotsen gem. § 10b Abs. 2 SGB VIII den örtlichen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit unterstützen und den Wissenstransfer gewährleisten. Der Bundesgesetzgeber präzisiert die Aufgabe des Verfahrenslotsen dahingehend nur insoweit, dass dazu gegenüber dem örtlichen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe halbjährlich Bericht erstattet werden soll. Die Berichterstattung soll insbesondere über Erfahrungen der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, v. a. mit anderen Rehabilitationsträgern, erfolgen.
Eine nicht im SGB VIII angeführte Intention der Einführung von Verfahrenslotsen liegt darüber hinaus in dem schrittweisen Aufbau von Kompetenzen aus der Eingliederungshilfe in die Kinder- und Jugendhilfebehörden.
Der Verfahrenslotse des Amts für Kinder, Jugend und Familie wird sich und seine Aufgaben in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses persönlich vorstellen.
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5. IN VIA Prävention an Schulen
Vertragsverlängerung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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24.10.2024
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ö
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Beschließend
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5 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verlängerung des Kooperationsvertrages für die projektbezogene, sozialpädagogische Präventionsarbeit an Grund-, Mittel- und Förderschulen mit IN VIA e.V. bis zum 31.12.2027.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zu schließen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
IN VIA leistet seit dem Jahr 2003 als Kooperationspartner der Stadt Aschaffenburg projektbezogene, sozialpädagogische Präventionsarbeit an Grund-, Mittel- und Förderschulen. Die Kooperationsvereinbarung wurde letztmalig im November 2021 bis zum 31.12.2024 verlängert.
Im Rahmen der Kooperation werden u. a. Schulprojekte & Workshops unter anderem zu den Themen Gewaltprävention, Soziales Lernen, Klassengemeinschaft, Konfliktlösung, Mobbing und Selbstbehauptung angeboten.
Darüber hinaus richtet sich das Angebot auch an Lehrkräfte und Eltern im Rahmen von Fortbildungen zu obigen Themen und Elterncafes an teilnehmenden Schulen.
Im Jahr 2023 konnten knapp 300 Schüler*innen, 57 Lehrkräfte und 41 Eltern an 9 Schulen erreicht werden. Es wurden 6 Projekte, 28 Workshops, 6 Elterncafes und 2 Fortbildungen angeboten.
In der aktuellen Kooperationsvereinbarung war vereinbart worden, dass die Stadt Aschaffenburg 90 % der Gesamtkosten des Projekts trägt. Diese setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten- und Verwaltungskostenpauschale. Für die Umsetzung ist eine Teilzeitstelle in Höhe von 0,5 VZÄ vorgesehen, eine Eingruppierung erfolgt bis höchstens Sue 12.
Der Träger hat zunächst eine Verlängerung der bestehenden Kooperation zunächst unter Beibehaltung der Konditionen beantragt.
Die Verwaltung empfiehlt eine Fortsetzung der Kooperation bis zum 31.12.2027, da die Nachfrage nach Präventionsangeboten an Schulen unverändert hoch ist. Die Folgen der Pandemie und die zunehmenden gesellschaftlichen Krisen sind insbesondere auch in den Schulen deutlich zu spüren.
Die Kosten werden sich für die Stadt Aschaffenburg auf rund 41.000,00 € pro Jahr belaufen.
Das Projekt wird dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vorgestellt werden.
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6. Bericht des Stadtjugendrings
Rückblick 2024 und Ausblick 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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24.10.2024
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ö
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Beschließend
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6 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Stadtjugendrings zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg und der Stadtjugendring profitieren von einer langjährigen partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die Förderung der ehrenamtlich tätigen Jugendorganisationen steht hierbei gleichermaßen im Fokus wie das Aufgreifen jugendrelevanter gesellschaftlicher Themen und die damit verbundene Weiterentwicklung der Jugendarbeit in Aschaffenburg.
Der Stadtjugendring Aschaffenburg wird in der Sitzung einen Rückblick auf das Jahr 2024 und einen Ausblick auf das kommende Jahr 2025 geben.
Im Jahr 2024 lag der Schwerpunkt der Arbeit auf der Europawahl und vielfältigen Demokratieaktionen, die durch das Demokratiebudget des Sozialministeriums sowie des Bayerischen Jugendrings (BJR) unterstützt wurden. Dabei konnten zahlreiche Veranstaltungen wie Demonstrationen, Podiumsdiskussionen und andere Aktionen zur Förderung demokratischer Beteiligung realisiert werden.
Ein besonderes Highlight war das 40-jährige Jubiläum des „Fests für Vielfalt“, ehemals bekannt als „Fest der Brüderschaft der Völker“, das mit großem Erfolg für ein respektvolles und gemeinschaftliches Miteinander in Vielfalt gefeiert wurde.
Darüber hinaus konnte zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Stadtjugendring ein Grundlagenvertrag sowie Kooperationsverträge abgeschlossen werden, die wichtige Aspekte der Zusammenarbeit wie den Haushalt und die Personalplanung langfristig sichern. Auch Aktionen bei Radio Klangbrett, im ABdate und die LNDD boten den Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereichernde Erlebnisse und Veranstaltungen.
Für das Jahr 2025 wird der Stadtjugendring den Fokus auf die Stärkung der Jugendleiter*innen legen, insbesondere durch Fachvorträge und JuLeiCa-Ausbildungen, die in Kooperation mit dem Kreisjugendring im ABdate und in der Fachstelle Diversitätsbewusste Jugendarbeit stattfinden.
Zudem wird sich der Vorstand verstärkt dem Thema Jugendkultur und der Förderung des Ehrenamts widmen, um jungen Menschen noch mehr Raum für Engagement zu bieten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der digitalen Entwicklung, mit besonderen Projekten zur Rolle von Künstlicher Intelligenz in der Jugendarbeit sowie neuen Inhalten bei Radio Klangbrett, die gezielt die Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen aufgreifen.
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7. Weiterentwicklung Ganztagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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24.10.2024
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ö
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Beschließend
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7 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Weiterentwicklung Ganztagsangebote an Grundschulen im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 2026 zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der letzten gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschusses und dem Bildungssenat am 04.07.24 wurde ausführlich über den Sachstand Ganztag berichtet.
Hierbei wurde ein zeitlicher Ablauf für die nächsten Schritte in der Zeit von Juli – Ende 2024 festgelegt:
- Klärung, ob größere bauliche Massnahmen zur Umsetzung des Ganztagesanspruchs erforderlich sind
- Gespräche mit Elternbeiräten und Trägern.
- Bedarfsfeststellung der Plätze an den einzelnen Schulen im Plenum des Stadtrates. Diese Notwendigkeit besteht aufgrund Zusatzförderung im baulichen Bereich des Ganztages durch das Land Bayern (Vergabe Bundesmittel)
- Einstieg in die Ferienbetreuung im Rahmen des Konzepts (Konzeption für einzelne Angebote 2025)
- Baukasten „pädagogische Angebote“ - Entwicklung
Es wurde eine Projektgruppe Ganztag mit Vertretern des Amts für Kinder, Jugend und Familie, dem Schulverwaltungsamt und dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft sowie dem Staatlichen Schulamt installiert. Die Projektgruppe trifft sich regelmäßig zur weiteren Umsetzung der Konzeption.
Die Bedarfsfeststellung der Plätze im Plenum am 13.09.24 vom Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
An der Erthal-Grundschule werden weitere 50 Hortplätzen geschaffen. Hierzu wechselt der Hort in leerstehende Räume der ehemaligen Erthal-Mittelschule. Die Räumlichkeiten müssen entsprechend hergerichtet und barrierefrei gestaltet werden. Bedarfsfeststellung nach BayKiBiG ebenfalls am 13.9.24 im Plenum.
Weitere Schulen werden derzeit bezügl. der Räumlichkeiten diskutiert z.B. Dalberg-Grundschule. Ab dem Schuljahr 2025/2026 findet voraussichtlich die Umwandlung der Mittagsbetreuung in den offenen Ganztag für folgende Schulen statt:
- Kolpinggrundschule
- Brentanogrundschule
Der Termin mit den freien Trägern fand am 18.09.24 statt. Zu diesem wurden auch die Schulleitungen eingeladen und das Konzept „Ganztag Aschaffenburg!“ vorgestellt.
Im nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung einen Termin mit den Elternbeiräten an den jeweiligen Schulen durchführen und das Konzept vorstellen.
Für den Haushalt 2025 werden über die verschiedenen Ämter Mittel zur Umsetzung angemeldet.
Entwicklung
12.10.23 Bericht Bildungssenat über den gesetzlichen Grundlagen für die Ganztagsbetreuung
Oktober/November 2023 Abfrage Betreuungsbedarf für die kommenden Schulkinder (Kitaeltern)
01.02.24 Bericht im Jugendhilfeausschuss über die gesetzlichen Grundlagen für die Ganztagesbetreuung, Vorstellung Bedarfserhebung und Beschluss zur Konzeptionsentwicklung.
05.02.24 Sitzung Unterausschusses Bildung und Betreuung mit Entwicklung erster Ideen und Besprechung der weiteren Vorgehensweise.
Bis Ende Mai 2024 Gespräche mit den Schulleitungen zum Thema „Ganztag“
04.06.24 Vorstellung der Ergebnisse im Unterausschuss und Diskussion über die einzelnen Punkte sowie Verfeinerung des Konzepts
Bis Ende Juni Gespräche mit weiteren Schulleitungen
24.06.24 Erneute Vorstellung der Konzeption im Unterausschuss
04.07.24 Zustimmende Kenntnisnahme des Konzepts in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeausschuss und des Bildungssenates
13.09.24 Bedarf von Betreuungsplätzen für den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wurde im Plenum festgestellt.
18.09.24 Vorstellung der Konzeption für die Träger des Ganztages
Datenstand vom 25.10.2024 07:53 Uhr