Datum: 05.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/9/1/24 Durchführung eines Bürgerdialogs (Stadtteilforum Leider) zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung des Stadtteils Leider im Zusammenhang mit der Potentialfläche Hafenbahnhof - Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 14.09.2023
2PVS/9/2/24 Umsetzung des Ladesäulenkonzeptes Entwurf Gestattungsvertrag

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1. / PVS/9/1/24. Durchführung eines Bürgerdialogs (Stadtteilforum Leider) zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung des Stadtteils Leider im Zusammenhang mit der Potentialfläche Hafenbahnhof - Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 14.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2024 ö Beschließend 1PVS/9/1/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangssituation und Beschlusslage

Der Bayernhafen Aschaffenburg hat der Stadtverwaltung mit Schreiben vom 06.09.2023 ein städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept zur Entwicklung freigewordener Flächen im Hafenbahnhof vorgelegt. 

Der Planungs- und Verkehrssenat hat dieses Konzept in seiner Sitzung am 19.09.2023 beraten. Aus der Mitte des Senates erfolgte dabei keine ausführliche Bewertung der Inhalte des städtebaulichen-freiraumplanerischen Entwicklungskonzeptes. Die Mitglieder des Senates stellten in ihren Beiträgen die Feststellung in den Vordergrund, dass die Stadt Aschaffenburg als Träger der kommunalen Planungshoheit über Stadtentwicklung selbst bestimmt. Hierbei sind eigene Ziele zu bestimmen die im Dialog mit der Bürgerschaft zu erarbeiten sind. Auf eine Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger wurde besonderen Wert gelegt. 

Der Planungs- und Verkehrssenat fasst in der Sitzung den neuen Beschluss:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt für das angesprochene Gebiet städtebauliche Leitlinien sowie deren Einbindung in die Stadtentwicklung auszuarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen.“


Weiteres Vorgehen 

Die Stadtverwaltung begrüßt es die freigewordenen Bahnflächen städtebaulich nicht als isoliertes Bauprojekt des Bayernhafens zu betrachten. Vielmehr gilt es zu erörtern, welche Funktion der rund 6 ha große Geländestreifen für den Stadtteil Leider in der Zukunft einmal haben könnte. Dies ist aber nur in der Gesamtbetrachtung des Stadtteils Leider zielführend und möglich. 

Daher gilt es, zunächst gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern von Leider die Stärken und Schwächen des Stadtteils zu eruieren und daraus Handlungsfelder und Potentiale abzuleiten. Erst nach einer ganzheitlichen Betrachtung des Stadtteils können sinnvolle städtebauliche und/oder freiraumplanerische Ziele für das Gelände des Hafenbahnhofs als Teilfläche von Leider definiert werden, welche dann auch einen Mehrwehrt und Synergien für den Stadtteil Leider im Gesamten mit sich bringen.


Stadtteilbetrachtung als erster Planungsschritt

Leider ist von seiner räumlichen Lage wie kein anderer Stadtteil Aschaffenburgs durch den Main und in seiner historischen baulichen Entwicklung durch den Hafen geprägt. Als Nachbarschaften stoßen Wohnen, Gewerbe/Industrie, Verkehrsinfrastruktur aber auch Schul- und Freizeitnutzungen eng aneinander. Das Siedlungsgefüge ist kompakt und entwickelte sich schwerpunktmäßig in den 1960er bis 1990er Jahren. 

Die Einwohnerzahl von Leider ist in den letzten Jahren stabil bei zirka 3.400. Aktuell findet im Stadtteil ein Generationenwechsel statt – bestehende Haushalte und Wohneinheiten werden infolge von Sterbefällen frei, Familien ziehen nach. Ersichtlich wird dies an den steigenden Geburtenzahlen der letzten zehn Jahre. Von 2014 bis 2018 lag die Anzahl der Geburten in Jahresdurchschnitt bei 23 Kindern; 2019 bis 2023 waren es 31 Kinder. 
Trotzdem gehört Leider immer noch zu den älteren Aschaffenburger Stadtteilen. 27,2% der Einwohner sind 65 Jahre und älter (Stadtdurchschnitt 22,1%). Und Leider hat im Vergleich zu den anderen kleineren Stadtteilen einen relativ hohen Anteil (31%) von Einwohnern mit einer Zuwanderungsgeschichte. Mehr als 1.000 Einwohner sind selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugezogen. 

In einem ersten Schritt wird die Verwaltung das städtebauliche Gefüge von Wohn- und Gewerbenutzungen, Verkehr und Grün-/Freiflächen näher betrachten. Im Rahmen eines Bürgerdialogs, der mehrere Workshops, Info- und Beteiligungsformate, Stadtteilspaziergänge und ähnliches enthalten soll, werden dann die Stärken und Schwächen in einzelnen Handlungsfeldern analysiert und erhoben. 

Ziel des Dialogs ist es, gemeinsam mit den Stadtteilbürgerinnen und –bürgern Schwerpunkte aufzuzeigen, wohin sich Leider zukünftig entwickeln soll. In welchen Bereichen findet bereits ein attraktives Stadtteilleben statt? Wo ist Entwicklungsbedarf, welche Stärken gilt es weiter zu fördern und welche Schwächen zu beseitigen? Und schließlich soll herausgearbeitet werden, welches Potential in diesem Zusammenhang die Hafenbahnhofsfläche darstellt.
Der gesamte Prozess des Bürgerdialogs wird ca. ein Jahr in Anspruch nehmen und soll fachlich von einer externen Person/externes Büro moderiert und begleitet werden.


Vorbereitung des Bürgerdialogs

Schon in vielen Bereichen der Stadt konnten über derartige gestufte Planungsprozesse mit intensiven Beteiligungsformaten von Bürgern und Interessensgruppen gute und geordnete städtebauliche Entwicklungen zum Vorteil des Gemeinwohls umgesetzt werden. 

Um den Bürgerdialog zum Erfolg zu führen - egal welchen planerischen Ausgang der Dialog für die Hafenbahnhofsfläche haben wird -, muss auch dieser gut vorbereitet und geplant sein. Daher wird die Verwaltung nun einen detaillierten Zeitplan aufstellen, die Moderation beauftragen und die einzelnen Workshoptermine und Informationsveranstaltungen vorbereiten.

Dieser Prozess und zeitliche Ablauf soll in der Stadtteilbürgerversammlung Ende März 2025 in Leider den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und dabei um aktive Teilnahme geworben werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Durchführung eines Bürgerdialogs (Stadtteilforum) zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung des Stadtteils Leider im Zusammenhang mit der Potentialfläche Hafenbahnhof zustimmend zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Beteiligungsprozess vorzubereiten und den Bürgerdialog durchzuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / PVS/9/2/24. Umsetzung des Ladesäulenkonzeptes Entwurf Gestattungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2024 ö Beschließend 2PVS/9/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Konzept der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg – Rückblick und Beschlusslage:

In einem ersten E-Ladekonzept (UVS 04/2017) wurde beschlossen:
1.        Erstausrüstung von Normalladern in allen Parkhäusern der Stadt und der Stadtwerke,
sowie Rathaus, Festplatz und P&R-Platz.
2.        Beobachtung und Prüfung des weiteren Bedarfs.

In dem Ladekonzept Ausbaustufe-II (PVS 07/2022) wurde zum einen die deutliche „Lade-Säulen-Nachverdichtung“ der AVG in ihren Parkhäusern vorgestellt – und eine detaillierte Bedarfserhebung beschlossen (Förderantrag). Für die AVG waren 2022 Normallader außerhalb der Parkhäuser nicht wirtschaftlich.

In dem aktuellen Ladekonzept (Ausbaustufe-III) soll nunmehr (PVS 07/2024) das „Ausrollen von Ladepunkten“ in allen Stadtteilen erfolgen. Hierzu hat das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement eine Standort-Liste erarbeitet, um Marktagierenden diese Standorte zur Verfügung stellen zu können. Diese wurde im Juli 2024 vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und gebilligt.


Auf Wunsch des Stadtrates wird der ausgearbeitete Gestattungsvertrag dem Planungs- und Verkehrssenat zur Kenntnis vorgelegt. Der Gestattungsvertrag wurde in Anlehnung an andere Kommunen erstellt und mit den beteiligten Ämtern abgestimmt.

Der Entwurf des Gestattungsvertrages ist als keine endgültige Fassung anzusehen, vielmehr als ein lebendiges Vertragswerk, welches nach einer Erprobung von wenigen Jahren nachgebessert werden könnte.

Auf Grundlage eines einheitlichen Gestattungsvertrages können die vorliegenden Anträge der Reihenfolge nach abgearbeitet werden. 
Das vorrangige Ziel muss sein, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur im gesamtstädtischen Kontext zu errichten, um den Bürgerinnen und Bürger eine lokale Möglichkeit des Aufladens ihres E-Pkw’s zu bieten. Ebenso wird die Verkehrswende dadurch proaktiv begleiten und vorangebracht. Insbesondere elektrobetriebene Fahrzeuge werden für die auferlegten Klimaziele des Verkehrssektors unabdingbar sein, weswegen es eine ausreichend ausgebaute Ladeinfrastruktur benötigt. Denn nur mit einem zufriedenstellenden Angebot an Lademöglichkeiten werden Bürgerinnen und Bürger den Schritt zur Elektromobilität wagen.


Anhang:
Entwurf Gestattungsvertrag

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Gestattungsvertrag „Umsetzung des Ladesäulenkonzeptes“ zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 11:48 Uhr