Datum: 06.11.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung einer Verbindungstrasse über die Großostheimer Straße auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 2968/2, 2968/3, 2981 und 2994/1, Gem. Leider, Großostheimer Straße 223, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Linde Material Handling GmbH, BV-Nr.: 20240152
2 Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 34 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 129, 130, 130/2, 130/3 und 131, Gem. Damm, Mittelstraße 9, 63741 Aschaffenburg durch die Grundstücksgemeinschaft Munz GbR, BV-Nr.: 20240141

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1. Errichtung einer Verbindungstrasse über die Großostheimer Straße auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 2968/2, 2968/3, 2981 und 2994/1, Gem. Leider, Großostheimer Straße 223, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Linde Material Handling GmbH, BV-Nr.: 20240152

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 06.11.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. Dem Antrag zur Errichtung einer Verbindungstrasse über die Großostheimer Straße auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Linde Material Handling GmbH entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Bedingungen, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Zur dauerhaften Gewährleistung der Nutzung der Verbindungstrasse ist eine rechtliche Sicherung bezogen auf die Grundstücke Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gem. Leider nachzuweisen.
  2. Von der Einhaltung der Abstandsflächen auf dem Werksgelände der Firma Linde Material Handling GmbH wird eine Abweichung erteilt.
  3. Nach Errichtung der Verbindungstrasse ist der Grünstreifen nördlich der Großostheimer Straße mit Bäumen und Sträuchern durch Ersatzpflanzungen wiederherzustellen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx Euro zu hinterlegen.

Hinsichtlich der äußeren Gestaltung der Verbindungstrasse wird der Variante 1 zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Mit Antrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 23.09.2024 stellte die Firma Linde Material Handling GmbH einen Antrag zur Errichtung einer Verbindungstrasse über die Großostheimer Straße auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße xxx, 63741 Aschaffenburg.

Die Firma Linde Material Handling GmbH plant am Standort Aschaffenburg, die Logistik durch eine ganzheitlich verstandene Zusammenfassung verschiedener Standorte neu aufzustellen und weitreichende Optimierungen vorzunehmen. Die bestehenden 5 Außenlager in und um Aschaffenburg werden auf dem ehemaligen Joysongelände gegenüber Werk 2 zu einem neuen Logistikzentrum „Urban New Home“ zusammengefasst. Das Logistikzentrum wird mit einem automatischen Hochraumlagersystem, einem automatisierten Kleinteilelager, sowie weiteren spezialisierten Lagertypen, z.B. Langgutlager für Hubzylinder ausgestattet. Für dieses Logistikzentrum wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt (BV-Nr.: xxx), welche sich aktuell in Umsetzung befindet.

Durch das neue Logistikzentrum soll eine Optimierung der Logistik und hiermit verbunden eine deutliche Reduzierung des LKW-Verkehrs auf der Großostheimer Straße erfolgen. Bisheriger Lieferverkehr zwischen den einzelnen Standorten wird durch eine Bündelung im Logistikzentrum vermieden. Notwendige Güter werden zum größten Teil über die geplante Elektrobodenbahn vom Logistikzentrum ins Werk 2 transportiert.

Die Anbindung des neuen Logistikzentrums an das Werk 2 erfolgt über eine Elektrobodenbahn, wettergeschützt und kreuzungsfrei über die Großostheimer Straße. Zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit dieser geplanten Anbindung wurde bereits im Jahr 2022 eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde in der Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates am 10.11.2022 (BV-Nr.: xxx) behandelt und beschlossen.

Gegenüber der v.g. Planung wurde der Verlauf der Verbindungstrasse im südlichen Bereich des Werksgeländes der Firma Linde Material Handling GmbH (Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider) leicht verändert. Zudem wurde im Rahmen der Bauvoranfrage keine Aussage zur äußeren Gestaltung der Verbindungstrasse, insbesondere im weithin sichtbaren Bereich der Großostheimer Straße getroffen. Hinsichtlich der Gestaltung wurden zwei Varianten zur Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung schlägt Variante 1 (V1) vor.

II.

Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung

Planungsrechtliche Vorgaben

Das Vorhaben liegt in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 9/5 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet III in Nilkheim zwischen Großostheimer Straße, SMA, Main und Gartenamt und Nr. 9/1 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet zwischen Großostheimer Straße (St 3115), dem Industriegleis an der Fa. Linde, Bahnlinie Aschaffenburg – Großostheim und dem Park Schönbusch. 
Es gilt die BauNVO in der Fassung von 1990. Der Bebauungsplan enthält für den Bereich des geplanten Vorhabens folgende Festsetzungen:

                                                 Bebauungsplan 9/1

GI – Industriegebiet
BMZ 9,0
GRZ 0,8
OK Gebäude max. 130,00 m ü.NN
Baugrenzen
Grünflächenfestsetzungen

                                                 Bebauungsplan 9/5

GE – Gewerbegebiet
Vollgeschosse: max. III
GRZ 0,8
GFZ 1,4
OK Gebäude max. 132,00 m ü.NN
Baugrenzen
Grünflächenfestsetzungen


Art der baulichen Nutzung 

Bei der geplanten Verbindungstrasse handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung in Verbindung mit dem Werksgelände und dem Logistikzentrum, welche gem. §§ 8 und 9 BauNVO allgemein in Gewerbe- und Industriegebieten zulässig ist. 

Die Konstruktion überspannt allerdings auch die, gem. Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen, wie auch die Verkehrsfläche der Großostheimer Straße in einer Breite von 7 m. Eine Befreiung kann erteilt werden, da hierdurch lediglich eine kleine Teilfläche der jeweiligen Bereiche betroffen ist. Eine Befreiung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.


Maß der baulichen Nutzung 

Die Verbindungstrasse erreicht eine Höhe von 130,30 m ü.NN. Der Bebauungsplan 9/5 lässt im Baufeld eine Höhe von 132,00 m ü.NN, der Bebauungsplan 9/1 eine Höhe von 130,00 m ü.NN zu. Demnach überschreitet das Bauwerk die zulässige Höhe gem. Bebauungsplan 9/1 um 30 cm. Eine Befreiung wurde bereits mit der Bauvoranfrage in Aussicht gestellt, da sich diese auf geringe Teilflächen des Gesamtgrundstückes bezieht und der Umfang mit 30 cm eher als gering zu bewerten ist. 


Überbaubare Fläche

Die Baugrenzen werden durch die Verbindungstrasse überschritten. Eine Befreiung wurde bereits mit der Bauvoranfrage in Aussicht gestellt, da sich die Überschreitung lediglich auf den 7 m breiten Baukörper bezieht und die Baugrenzenüberschreitung eher als gering zu werten ist.

Das Bauvorhaben befindet sich allerdings auch innerhalb der Baubeschränkungszone der Staatsstraße 3115 (Großostheimer Straße), gem. Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG, welche sich über eine Entfernung bis 40 m zur Straße erstreckt, wie auch innerhalb der Bauverbotszone, gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG für Bauwerke innerhalb eines Abstandes zur Straße von bis zu 20 m. Eine Ausnahme vom Anbauverbot kann allerdings zugelassen werden, da durch dieses Bauwerk keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten sind. Eine ausreichende Durchfahrtshöhe ist mit der vorliegenden Planung, bei einer Höhe von 4,62 m gewahrt. Das Bauwerk ist so zu gestalten, dass sich dieses nicht negativ auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auswirkt. Es ist zu gewährleisten, dass keine Teile auf die Verkehrsfläche herabfallen oder hineinragen können. Zudem ist sicherzustellen, dass durch das Bauwerk keine blendende Wirkung auf die Verkehrsfläche entstehen kann. Die Anbringung evtl. Werbeanlagen, Firmenlogos etc. bedürfen einer gesonderten Genehmigung.

Die Baumaßnahme ist so auszuführen und rechtzeitig mit der Stadt Aschaffenburg abzustimmen, dass sich ein möglichst geringer Eingriff in das Verkehrsgeschehen der Großostheimer Straße ergibt. Die Termine hierzu sind mit den Baumaßnahmen der Stadt Aschaffenburg abzustimmen.


Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Die Verbindungstrasse wird vollautomatisch betrieben und lediglich zu Wartungszwecken von Mitarbeitern betreten. Ein Stellplatznachweis ist daher nicht zu führen.


Erschließung 

Die Erschließung der betroffenen Grundstücke ist über das Werksgelände, bzw. das Gelände des Logistikzentrums sichergestellt. 

Zur dauerhaften Gewährleistung der Nutzung der Verbindungstrasse ist eine rechtliche Sicherung bezogen auf die Grundstücke Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gem. Leider nachzuweisen.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen können auf dem Werksgelände der Firma Linde Material Handling GmbH nicht eingehalten werden. Der Schutzzweck der Abstandsflächen eine ausreichende Belichtung und Belüftung sicherzustellen wird auf dem gewerblich genutzten Gelände trotz Unterschreitung der Abstandsflächen sichergestellt. Unter der Voraussetzung, dass der Brandschutz gewahrt wird, wurde bereits mit der Bauvoranfrage eine Abweichung von den Abstandsflächen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt. 

Gestaltung

Hinsichtlich der Gestaltung wurden zwei Varianten zur Entscheidung vorgelegt. Die Verwaltung schlägt Variante 1 (V1) vor.


Begrünung 

Die Rodung des Grünbestandes auf öffentlichem Grund im Baubereich ist mit dem Garten- und Friedhofsamt abzustimmen. Nach Errichtung der Verbindungstrasse ist der Grünstreifen nördlich der Großostheimer Straße mit Bäumen und Sträuchern durch Ersatzpflanzungen wiederherzustellen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx Euro zu hinterlegen.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

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2. Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 34 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 129, 130, 130/2, 130/3 und 131, Gem. Damm, Mittelstraße 9, 63741 Aschaffenburg durch die Grundstücksgemeinschaft Munz GbR, BV-Nr.: 20240141

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 06.11.2024 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. 

Dem Antrag die Grundstücksgemeinschaft Munz GbR zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 34 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx und xxx, Gem. Damm, Mittelstraße xxx, 63741 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Bedingungen, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Die Grundstücke Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx und xxx, Gem. Damm sind zu einem Baugrundstück rechtlich zu vereinigen bzw. zu verschmelzen. Der grundbuchamtliche Vollzug ist nachzuweisen.

  1. Die Tiefgaragendecke ist im nicht überbauten Bereich mit einer mind. 50 cm starken Erdsubstratschicht zu überdecken und intensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Für die Errichtung der Fahrradabstellplätze und Mülleinhausungen entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften auf einer Länge von 14,5 m erteilt.

  1. Zur Sicherung der Errichtung eines Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.


II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ X ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ X ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 03.09.2024 beantragte die Grundstücksgemeinschaft Munz GbR die Genehmigung zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 34 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx und xxx, Gem. Damm, Mittelstraße xxx, 63741 Aschaffenburg.

Das dreigeschossige Bestandsgebäude entlang der Mittelstraße, einschließlich Anbau wird abgebrochen.

Das Neubauvorhaben besteht aus zwei Baukörpern. Zum einen ein dreigeschossiges Vordergebäude, welches entlang der Straßenbegrenzungslinie, beidseits grenzständig in die, nach Abbruch des Bestandsgebäudes bestehende Baulücke eingefügt wird. Hierbei werden Dachform, –höhe und Bautiefe der beiden angrenzenden Gebäude (Mittelstraße 5 und 13) im Wesentlichen übernommen. Bei einer Gebäudelänge von ca. 33,5 m und einer Tiefe von ca. 13 m, bzw. 10,75 m ergibt sich eine überbaute Grundfläche von ca. 442 m². 

Im Vorderhaus sind auf der Erdgeschossebene 3 Wohneinheiten mit je 42, 66, bzw. 87 m², eine Tiefgaragenzufahrt sowie eine Aufzugsanlage geplant. Im 1. und 2. Obergeschoss werden jeweils 4 weitere Wohnungen mit 59, 60, 82 und 94 m² Wohnfläche errichtet. Weitere 4 Wohneinheiten mit 58, 60, 80 und 87 m² Wohnfläche befinden sich im Dachgeschoss.

Die Wohnfläche im Vorderhaus beläuft sich insgesamt auf ca. 1.070 m².

Das Rückgebäude ist als dreigeschossiges Gebäude, einseitig grenzständig angebaut an das Bestandsgebäude Mittelstraße 3 geplant. Den Gebäudeabschluss bildet ein Walmdach. Das Gebäude orientiert sich hinsichtlich der Gebäudestellung, der Bautiefe, sowie der Trauf- und Firsthöhe am Bestandsgebäude Mittelstraße 3, bleibt jedoch hiernach in den Abmessungen jeweils leicht zurück. Zum Innenhof werden zwei Querhäuser mit Satteldach und dazwischenliegendem Laubengang errichtet. Gegen Norden sind vier Querhäuser mit Terrassen und Balkonen, sowie einem Satteldach als Gebäudeabschluss geplant. 

Im Rückgebäude sind im Erdgeschoss 5 Wohneinheiten mit je 54, 57, 67 und 92 m² Wohnfläche geplant. Im 1. und 2 Obergeschoss werden jeweils 5 Wohnungen mit je 49, 57, 67, 79 und 93 m² Wohnfläche errichtet. Weitere 4 Wohneinheiten mit 58, 76, 78 und 83 m² Wohnfläche befinden sich im Dachgeschoss. Die Wohnfläche des Rückgebäudes beträgt ca. 1.330 m².

Die Gesamtgrundstücksgröße liegt bei 2.071 m², die Gesamtwohnfläche bei ca. 2.404 m².

Die notwendigen 34 PKW-Stellplätz werden in der Tiefgarage nachgewiesen, welche über die im nördlichen Bereich des Vorderhauses gelegene Durchfahrt angefahren wird. Im Kellergeschoss werden zudem Abstellräume und Nebenräume der Gebäudetechnik geschaffen. Im Innenhof werden 2 weitere offene, barrierefreie Stellplätze errichtet, welche auch für Lieferfahrzeuge, Handwerker, etc. vorgesehen sind. Die Zufahrt zum Innenhof erfolgt über eine weitere Durchfahrt auf Erdgeschossebene im südlichen Bereich des Vorderhauses. Die Tiefgarage wird im nicht überbauten Bereich mit einer mindestens 50 cm Erdsubstratschicht überdeckt und intensiv begrünt. 

Ein Bauvorhaben für dieses Baugrundstück mit insgesamt 17 Wohneinheiten wurde bereits in der Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates vom 06.12.2023 behandelt und beschlossen. Der jetzige Bauherr hat zwischenzeitlich eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Damm im rückwärtigen Baufeld hinzuerworben. Hierdurch kann das Hinterhaus deutlich größer ausgeführt werden. Die Stellplätze waren bisher oberirdisch geplant. Im nunmehr vorliegenden Bauantrag werden die Stellplätze, bis auf 2 barrierefreie Stellplätze unterirdisch in einer Tiefgarage angeordnet. Hierdurch kann der Innenhof intensiv begrünt und für Aufenthaltszwecke genutzt werden.

II.

Verfahren

Bei vorliegendem Bauantrag handelt es sich um ein Wohnbauvorhaben, über welches im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO zu entscheiden ist und welches der Genehmigungsfiktion, gem. Art. 68 Abs. 2 BayBO unterliegt. 

III.

Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, allerdings in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ und damit im Innenbereich und ist somit nach dem „Einfügungsgebot“ des § 34 BauGB zu beurteilen. 

Demnach „ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ (§ 34 Abs.1 BauGB). 

Die nähere Umgebung weist eine straßenbegleitende Blockrandbebauung mit vereinzelten Wohngebäuden in "zweiter" Reihe mit Erschließung über die Vordergebäude auf.

Aus der näheren Umgebung leitet sich folgender maßgebende bauliche Rahmen ab:

  • Mischgebiet – MI – mit überwiegender Wohnnutzung
  • überbaute Grundfläche: ca. 40 %
  • Geschosse: II – III + D
  • vordere Baugrenze: Straßenbegrenzungslinie
  • straßenbegleitende Blockrandbebauung mit vereinzelten Wohngebäuden in "zweiter" Reihe
  • abweichende Bauweise


Art der baulichen Nutzung 

Die nähere Umgebung ist als Mischgebiet mit überwiegendem Wohnanteil einzustufen. Der geplante Neubau der beiden Mehrfamilienwohnhäuser fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Maß der baulichen Nutzung 

Das geplante Vorderhaus wird, wie die Nachbargebäude entlang der Straßenbegrenzungslinie zur Mittelstraße errichtet und schließt beidseitig grenzständig an die beiden Nachbargebäude (Mittelstraße xxx und xxx) an. Hierbei wird im Wesentlichen die Gebäudehöhe des Gebäudes Mittelstraße xxx, wie auch Dachform und –neigung übernommen. Die Bautiefe des geplanten Vordergebäudes gleicht sich ebenfalls der Gebäudetiefe der beiden Bestandsgebäude an.

Während die Vordergebäude in diesem Bereich eine geschlossene Bauzeile bilden, sind im rückwärtigen Grundstücksbereich lediglich einzelne Gebäude in dem Gebiet vorhanden. Das geplante Rückgebäude schließt hierbei unmittelbar grenzständig an das Bestandsgebäude Mittelstraße 3 an und passt sich hierbei in Gebäudestellung, Gebäudetiefe, und –höhe diesem Gebäude an.  

Auch hinsichtlich der Grundflächen fügen sich beide Gebäude ein. Die Grundfläche des geplanten Vorderhauses liegt mit ca. 442 m² geringfügig niedriger als die Grundfläche der abzubrechenden Vordergebäude (ca. 472 m²), die Grundfläche des geplanten Rückgebäudes liegt mit ca. 506,5 m² ebenfalls noch im Rahmen der Bebauung der näheren Umgebung.

Überbaubare Fläche

Die Gesamtgrundfläche des Vorder- und Rückgebäudes liegt bei 948 m². Damit wird ein Überbauungsgrad von ca. 45 % erreicht. Mit Nebenflächen wird, bei einer überbauten Grundfläche von ca. 1.768 m² ein Überbauungsgrad von ca. 85 % erreicht. Hierbei ist die Tiefgarage als versiegelte Fläche eingerechnet. Unter Berücksichtigung der ca. 486 m² großen intensiv begrünten Dachfläche der Tiefgarage ergibt sich ein Versiegelungsgrad von ca. 62 %. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Begrünung und zur Reduzierung der Grundstücksversiegelung ist die Tiefgaragendecke im nicht überbauten Bereich mit einer mind. 50 cm starken Erdsubstratschicht zu überdecken und intensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz erforderlich. Für die 34 Wohneinheiten die alle über eine Wohnfläche unter 100 m² verfügen werden 34 Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen. 

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 40 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 34 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.404 m² sind daher 61 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. In den vier Fahrradabstellhäusern im Innenhof sind insgesamt 64 Fahrradabstellplätze vorgesehen.

Gem. § 7 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Abstandsflächen

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.
Für die Errichtung der Fahrradabstellplätze und Mülleinhausungen entlang der südlichen Grundstücksgrenze (Länge ca. 23,50 m, Höhe 2,96 m) kann eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften (maximale Länge 9 m) erteilt werden.

Zufahrt / Erschließung

Die Erschließung ist über die Mittelstraße gesichert. 

Das Bauvorhaben erstreckt sich über mehrere Grundstücke. Gleichzeitig beziehen sich bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Erschließung, Stellplätze, Abstellplätze, Kinderspielplatz, etc.) auf das Gesamtbaugrundstück. Daher sind die Grundstücke Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx und xxx, Gem. Damm zu einem Baugrundstück rechtlich zu vereinigen. Der grundbuchamtliche Vollzug ist nachzuweisen.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung 

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Kinderspielplatz

Es ist ein Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. 150 m² vorgesehen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

Datenstand vom 24.10.2024 10:56 Uhr