Datum: 18.11.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht zur Untersuchung „Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Stadt Aschaffenburg 2023“ - Externer Referent: Herr Moritz Sporer (dwif-Consulting GmbH)
2 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung)
3 Investorenauswahlverfahren "Neue Mitte Nilkheim" - Bericht über den Grundstückskaufvertrag - Beschluss Vorhabenbeschreibung - Antrag Dr. Lothar Blatt vom 03.11.2024
4 Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2024
5 Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg
6 Bericht zum Wasserschaden in der Stadthalle am Schloss

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1. Bericht zur Untersuchung „Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Stadt Aschaffenburg 2023“ - Externer Referent: Herr Moritz Sporer (dwif-Consulting GmbH)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Untersuchung „Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Stadt Aschaffenburg 2023“ von xxx, dwif-Consulting GmbH München, zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Dwif-Consulting GmbH erstellte wie bereits für 2017 und 2019 in Fortführung für 2023 eine Untersuchung zum ökonomischen Stellenwert des Tourismus für die Stadt Aschaffenburg. Dafür wurden die erforderlichen Hintergrunddaten nicht nur aus der amtlichen Statistik erfasst, sondern auch Angebote auf einzelgemeindlicher Basis erfasst, z.B. die Übernachtung in Privatquartieren und auf dem Wohnmobilparkplatz sowie die Besucherzahlen von Museen und Veranstaltungsstätten. Neben dem übernachtenden Tourismus wurde auch der besonders wichtige Tagesreiseverkehr quantifiziert und somit ein verlässliches Gesamtbild des Tourismus erstellt. Weitere Ergebnisse sind die Ermittlung des touristisch bedingten direkten und indirekten Einkommensbeitrags, die Beschäftigungseffekte und das Steueraufkommen für die Stadt Aschaffenburg.

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2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2024 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung) vom 23.06.1992 (amtlich bekannt gemacht im "Main-Echo" am 26.06.1992 und im "Aschaffenburger Volksblatt" am 27.06.1992), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.03.2024 (amtlich bekannt gemacht am 28.03.2024):

Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), die folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung) vom 23.06.1992, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.03.2024 (amtlich bekannt gemacht am 28.03.2024) wird wie folgt geändert:

  1. § 2 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

  1. Die Zahl „163“ wird durch die Zahl „171,00“ ersetzt.
  2. Die Zahl „5,50“ wird durch die Zahl „6,00“ ersetzt.

  1. § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

  1. Die Zahl „21“ wird durch die Zahl „22,00“ ersetzt.
  2. Die Zahl „16,50“ wird durch die Zahl „17,50“ ersetzt.

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadthallensenat hatte in seiner Sitzung am 23.07.2024 einer Gebührenanpassung für den Wochenmarkt und die Jahrmärkte zugestimmt (Aufschlag 5 % gerundet).
Damit ändern sich die Gebührensätze zum 01.01.2025 wie folgt:
Wochenmarkt
aktuell, netto
 neu, netto
1.
Jahresgebühr, je Frontmeter
163,00
171,00
2.
Tagesgebühr, je Frontmeter (z.B. Saisonstände)
5,50
6,00

Jahrmarkt (Andreas-, Frühlings-, Matthiasmarkt)
aktuell, netto
neu, netto
1.
Gebühr je Jahrmarkt, je Frontmeter
21,00
22,00
2.
Gebühr bei Zulassung im Voraus für alle drei Jahrmärkte, je Jahrmarkt, je Frontmeter
16,50
17,50

Das Plenum wird um Zustimmung der vorgeschlagenen Änderungen der Marktgebührensatzung gebeten.

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3. Investorenauswahlverfahren "Neue Mitte Nilkheim" - Bericht über den Grundstückskaufvertrag - Beschluss Vorhabenbeschreibung - Antrag Dr. Lothar Blatt vom 03.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2024 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Bericht zum Entwurf des Grundstückskaufvertrags mit Bauverpflichtung und Betriebspflicht wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Stadtrat beschließt das Konzept zum Investorenauswahlverfahren „Neue Mitte Nilkheim“ zur Veräußerung der städtischen Grundstücke (Flurstücke xxx sowie Teilbereiche der Flurstücke xxx). 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt das Investorenauswahlverfahren im zweistufigen Verfahren auszuschreiben. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg beabsichtigt, im Stadtteil Nilkheim im Neubaugebiet „Anwandeweg“ östlich der Martin-Luther-Straße ein städtisches Grundstück zur Schaffung eines Stadtteilzentrums mit Seniorenpflegeeinrichtung (mit Tagespflege und Seniorenwohnen), Lebensmittel-Vollsortimenter und einem gastronomischen Angebot, zu veräußern. Es wird der Grundstücksvergabe ein „Investorenauswahlverfahren“ vorgeschaltet mit dem Ziel, einen Investor / Bauträger zu finden, der mit seinem Bebauungs-, Realisierungs- und Betriebskonzept die Zielsetzungen der Stadt Aschaffenburg für das erweiterte Stadtteilzentrum in Nilkheim mit bestmöglichem Ergebnis umsetzt.  Ergänzt werden die Vergabeunterlagen des „Investorenauswahlverfahrens“ mit dem Entwurf des Kaufvertrags. Dieser kann im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem Investor noch geringfügig angepasst werden.

Das neue Stadtteilzentrum soll eine Einkaufsmöglichkeit für das neue Gebiet mit einem Einwohnerpotenzial von rd. 1.800 Einwohnern sowie für den gesamten Stadtteil Nilkheim bieten. Dadurch wird es kurze Wege ermöglichen sowie den Bedarf nach Pflegeplätzen und seniorengerechtem Wohnen decken. Die Stadt möchte daher das Grundstück mit dieser Zielsetzung über ein Investorenauswahlverfahren vergeben.

Der neue Platz soll die Mitte Nilkheims stärken und eine Verknüpfung des in den 80er Jahren entwickelten Gebietes um den Geschwister-Scholl-Platz herum bilden, sodass ein neues Zentrum von Nilkheim entstehen kann. 

BESCHLUSSLAGE:
Grundsatzbeschluss über die Nutzung der „Neuen Mitte Nilkheim“ im PVS vom 09.10.2018:
Im Rahmen des Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergabe der städtischen Grundstücke (Flurstücke xxx sowie Teilbereiche der Flurstücke xxx) am „Martin-Luther-Platz“ verpflichtend an die Erfüllung des Nutzungskonzepts zu knüpfen. 

Beschluss der Konzeptstudie der „Immotec GmbH“ im PVS vom 18.01.2022:
Im Auftrag der Stadt Aschaffenburg wurde eine Konzeptstudie zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarkts sowie von Seniorenpflege und Seniorenwohnen auf der Mischgebietsfläche östlich der Martin-Luther-Straße erstellt. Auf Basis dieser Studie und unter Auswahl der Vorzugsvariante 3 hat der Stadtrat (PVS) die Verwaltung mit der Weiterentwicklung der Konzeption beauftragt. Die Nutzungsvariante der Konzeptstudie ist Grundlage für das Nutzungskonzept des Investorenauswahlverfahrens. Eine Weiterentwicklung ist hinsichtlich der geplanten Ausgestaltung einer Platzfläche von ca. 1000 m² und einer besseren Verbindung zum Geschwister-Scholl-Platz erforderlich. 

Vergabe der Verfahrensbetreuung im HFS vom 17.07.2023:
Der Stadtrat (HFS) hat die Vergabe der Verfahrensbetreuung für das Investorenauswahlverfahren für die Entwicklung eines Stadtteilzentrums mit u.a. einer Senioreneinrichtung und einem Lebensmittel-Vollsortimenter im Baugebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Nilkheim an das Büro „planquadrat“ beschlossen. Juristisch wurde das Verfahren von der Anwaltskanzlei Blauertz Rechtsanwälte begleitet. 

Zur Berücksichtigung von öffentlichen Belangen fanden im Vorfeld zusätzlich Abstimmungen mit verschiedenen Referaten statt. Da es sich um ein städtisches Grundstück handelt, wurde insbesondere mit Referat 2 „Finanz-, Umwelt- und Ordnungsverwaltung“ sowie mit juristischer Begleitung durch die Kanzlei Blauertz Rechtsanwälte der Kaufvertrag im Hinblick darauf abgestimmt, dass die Nutzungsanforderungen vertraglich abgesichert werden. Ferner soll dadurch eine langfristige Bindung des Käufers an die vorgegebenen Nutzungen gewährleistet werden. 
Hinsichtlich der Anforderungen an eine Seniorenpflegeinrichtung fanden Gespräche mit Referat 4 „Jugend, Schule und Soziales“ statt. Im Rahmen dessen wurden insbesondere Leitlinien, DIN-Normen und Hinweise zur Errichtung einer Pflegeeinrichtung wie der Barrierefreiheit oder den Anforderungen an eine demenzsensible Einrichtung aufgenommen.  In den aufgeführten DIN-Normen lassen sich für die Interessenten die Anforderungen an Pflegeeinrichtungen ableiten, was beispielsweise die Raumanforderungen für Pflegebedürftige sowie die Gemeinschaftsräume betrifft. Die Leitfäden und DIN-Normen wurden daher in die Vorhabenbeschreibung aufgenommen, beispielsweise als Vorgaben an die Freibereiche in einer demenzsensiblen Pflegeinrichtung mit einem separaten Demenzgarten – welcher als demenzsensibler Dachgarten ausgestaltet werden kann. 

Änderung des Bebauungsplans Nr. 07/06 „Anwandeweg“ 
Der planungsrechtliche Rahmen soll parallel zu Gunsten des Bauvorhabens in einem Teilabschnitt des Bebauungsplans 07/06 „Anwandeweg“ geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss zu diesem Änderungsverfahren wurde im Plenum am 04.03.2024 gefasst. Nach Veröffentlichung der Vergabeunterlagen wird das Planverfahren weitergeführt mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die Grundzüge der planungsrechtlichen Vorgaben sind in der Vorhabenbeschreibung definiert, jedoch kann der im Änderungsverfahren befindliche Teilabschnitt des Bebauungsplans 07/06 „Anwandeweg“ an das Vorhaben angepasst werden. 

STÄDTEBAULICHES KONZEPT
Bebauung
Da die Umgebungsbebauung durch größere, mehrgeschossige Gebäude geprägt ist, ist für die Bebauung des Vorhabengrundstücks eine entsprechende Geschossigkeit in Abstufungen vorzusehen. Die Obergrenzen der zulässigen Zahl der Vollgeschosse sollen in Anlehnung an den bisher geltenden Bebauungsplan auf 4 Geschosse und punktuell (als städtebauliche Betonung) am Übergang zur nordöstlich angrenzenden Freifläche auf 6 Geschosse begrenzt werden. 
Aufgrund der allseitig umlaufenden Straßen und Wege besteht eine städtebaulich exponierte Lage. Diese erfordert eine wertige und qualitative Fassaden- und Umfeldgestaltung, welche der Lage als Auftakt zum Baugebiet „Anwandeweg“ gerecht wird. Zudem sollen die Raumkanten der Gebäude so positioniert werden, dass eine Anbindung an den Geschwister-Scholl-Platz hergestellt und keine räumliche Trennung, sondern eine städtebauliche Einheit erzeugt wird. 

Stellplatzbedarf
Die benötigten Stellplätze gem. Stellplatzsatzung der Stadt Aschaffenburg vom 27.10.2023 für PKW und Fahrräder sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück herzustellen. Um das Grundstück baulich bestmöglich ausnutzen zu können sowie den Anforderungen an die Platzfläche gerecht zu werden, wird es erforderlich sein, die Stellplätze in einer Tiefgarage nachzuweisen. Dies ist in den neuen Festsetzungen für den Bebauungsplan – abweichend zu denen im bestehenden Bebauungsplan – zu ändern. 

Platzfläche
Die Fläche ist attraktiv zu gestalten und bestehende Wegeverbindungen sinnvoll aufzunehmen. Ziel ist die Ausbildung einer lebendigen, langlebigen, qualitativ hochwertigen und klimaangepassten Platzfläche mit hoher Aufenthaltsqualität sowie eine Fassung dieser durch die Bebauung. Die Gestaltung der Erdgeschoss-Zone soll anhand einer geschickten Platzierung von Einblicken, Durchlässen, Begrünungen und ähnlichen Elementen so konzipiert werden, dass sie für Passanten eine einladende Atmosphäre schafft.
Der neue Platz soll zum Verweilen der Bevölkerung einladen, Sitzgelegenheiten und Verschattung bereitstellen und gegebenenfalls Spielangebote bieten, die die benachbarte Freizeitanlage sinnvoll ergänzen. 


Klimaanpassung
Das Vorhaben ist hinsichtlich der Ausgestaltung der Baukörper und Platzflächen klimaangepasst auszubilden. Ferner sind auf den Baukörpern Dachgärten und Gründächer in der Planung zu berücksichtigen sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien wie Solarenergie. 
Die Platzfläche ist so zu gestalten, dass möglichst wenig Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet wird, sondern in Grünflächen (ggf. mit techn. Rückhaltemöglichkeiten). Auch eine Speicherung, bspw. in einer Zisterne unterhalb der Platzfläche, die Versickerung und/oder die Nutzung zur Bewässerung (z.B. möglicher Platzbepflanzung) werden als sinnvoll erachtet. Im Hinblick auf „kühle Orte“ kann ein Wasserangebot in Form eines Wasserspiels, Brunnen oder einer Vernebelungsanlage das Angebot auf dem Platz ergänzen. Darüber hinaus ist ein Trinkbrunnen vorzusehen.

VERFAHRENSABLAUF
Es handelt sich um ein zweistufiges Investorenauswahlverfahren. In der ersten Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, der dazu dient, die finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Eignung der Investoren zu prüfen. Anschließend werden bis maximal 4 Bewerber für das darauffolgende Verhandlungsverfahren (Angebotsphase) zur Abgabe eines Nutzungs- und Bebauungskonzeptes aufgefordert. Die Angebots- und Konzeptabgabe in Stufe 2 erfolgt anonym. Ein Auswahlgremium wird die eingegangenen Nutzungskonzepte prüfen und werten. Die Jury besteht aus Fach- und Sachpreisrichtern, die sowohl extern als auch intern besetzt sein wird. Das Büro „planquadrat“ leitet das Verfahren und führt die Vorprüfung durch.

  1. Stufe
  • Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
  • Einreichung von Aufklärungsfragen
  • Abgabe des Teilnahmeantrags
  • Prüfung der Teilnahmeanträge (Formalprüfung und Eignungsprüfung) und Auswahl der Bewerber nach Ausschlusskriterien (finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Eignung)

  1. Stufe
  • Aufforderung Angebotsabgabe
  • Bearbeitungszeitraum mit Rückfragekolloquium
  • Angebots- und Konzeptabgabe
  • Angebotsauswertung
  • Sitzung des Auswahlgremiums
  • Ergebnispräsentation im Stadtrat mit Beschlussfassung
  • Verhandlungsgespräche
  • Aufbereitung der Ergebnisse / Vergabeempfehlung

  • Ziel: Beschlussfassung (Vergabe des Grundstücks) durch den Stadtrat

Mit dem Investorenauswahlverfahren soll ein Bewerber bzw. eine Bietergemeinschaft, bestehend aus Investor (Projektentwickler, Bauträger o.ä.) und Architekten/Stadtplaner sowie Landschaftsarchitekten gefunden werden, der bzw. die geeignet sind, auf dem Vorhabengrundstück eine adäquate und qualitätsvolle Bebauung nach Maßgabe der Vorgaben der Stadt Aschaffenburg zu entwickeln und baulich zu realisieren.
Kosten des Verfahrens

Für das Investorenauswahlverfahren fallen Kosten in Höhe von maximal ca. 160.000€ an (Vergütung der maximal 4 Investoren, die ein Angebot in der 2. Phase des Verfahrens abgeben). Darüber hinaus sind die Preisrichter für die Jury (sofern sie nicht Teil der Aschaffenburger Stadtverwaltung oder Stadträte sind) zu vergüten. Hierfür können noch einmal Kosten von rund 20.000€ entstehen.


Veräußerung des Grundstücks – Entwurf des Kaufvertrags
Die Veräußerung des Grundstückes erfolgt im Anschluss an das Investorenauswahlverfahren anhand des von der Stadt Aschaffenburg gutachterlich ermittelten Verkehrswertes. Dies ergibt für die Stadt einen Erlös von ca. 10.019.800 €. Dazu wird es einen Kaufvertrag geben, der Regelungen zu Umsetzungen des Konzeptes trifft. Dieser wird in seiner Letztfassung am Ende der Vertragsverhandlungen mit dem möglichen Investor vorliegen. Zudem wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 (1) BauGB mit dem Investor abgeschlossen, um die Durchführung des Vorhabens sowie die damit verbundenen städtebaulichen Pflichten vertraglich abzusichern. 
Der Kaufvertrag wird im Entwurf bereits der Ausschreibung beigefügt, um den Investor bereits frühzeitig über die Vertragsbedingungen aufzuklären.  Der Kaufvertrag wurde im Vorfeld mit Referat 2 „Finanz-, Umwelt- und Ordnungsverwaltung“ abgestimmt. Maßgeblich für die Stadt Aschaffenburg ist es, mit Hilfe des Kaufvertrags die Zielsetzung des Vorhabens vertraglich absichern zu können. Inhaltlich konzentriert sich daher der Kaufvertrag auf die Pflichten des Investors und der Stadt Aschaffenburg bei Veräußerung des Grundstücks. Ferner wird der Investor bereits im Entwurf über die Zahlungsfälligkeiten (§ 4 - 8), dem Zeitpunkt des Besitzübergangs (§10) und seine Bauverpflichtung (§14) sowie die Realisierungsfristen (§15) aufgeklärt. 
Des Weiteren behält sich die Stadt Aschaffenburg im Kaufvertrag das Recht vor, Vertragsstrafen zu fordern (§18), wenn beispielsweise die Realisierungspflichten (§15) nicht erfüllt werden. Für die Stadt Aschaffenburg ist es zudem unabdingbar im Kaufvertrag auch auf die Bedingungen eines Weiterveräußerungsverbots (§21), Wiederkaufsrechts (§22) sowie möglichen Rücktritts vom Kaufvertrag (§26) aufzuführen, um sich bei Eintreffen des Falles vertraglich abzusichern. Hinsichtlich dieser im Kaufvertrag aufgeführten Bedingungen wird sich nichts mehr ändern. Der § 14 „Bauverpflichtung“ wird der Hauptbestandteil im städtebaulichen Vertrag, um das Nutzungskonzept im Detail hinsichtlich der Pflichten vertraglich abzusichern. 

WEITERES VORGEHEN
Nach Beschlussfassung der Vorhabenbeschreibung sowie der Billigung des Kaufvertrags, erfolgt die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung über die Vergabeplattform der Stadt Aschaffenburg. Die Interessierten können sich dann die Unterlagen zum Investorenauswahlverfahren ansehen und sich bewerben. 

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4. Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2024 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Die Verwaltung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung zu beachten. Den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. Für strukturierte Darlehen verbleibt es bei der ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlages an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:

Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Haupt- und Finanzsenats/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderung am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, einschränken bzw., ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01 % bis über 0,10 % auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei jeder Kreditaufnahme ein zusätzlicher erheblicher Zinsaufwand.

Bei der Darlehensaufnahme aus den Kreditermächtigungen der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenige Angebote mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.

Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahr 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Zur Vermeidung zusätzlicher Zinskosten wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung auch im Haushaltsjahr 2024 zur Aufnahme von Darlehen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung soll auf Darlehen mit Festzinsbindung beschränkt bleiben; die Aufnahme strukturierter Darlehen mit variablen Zinssätzen bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.

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5. Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2024 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag

I. Der Stadtrat beschließt die nachfolgenden Änderungen der Bestellungen im Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat:

  1. Karl-Heinz Stegmann wird anstelle von Esther Pranghofer-Weide als ordentliches Mitglied bestellt. Die vorherige Stellvertretung bleibt unverändert.

  1. Esther Pranghofer-Weide wird anstelle von Karl-Heinz Stegmann als 1. Stellvertretung von Uwe Flaton bestellt. Die 2. Stellvertretung bleibt unverändert.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Wunsch der SPD-Stadtratsfraktion und deren E-Mail vom 05.11.2024 werden die o.g. Änderungen vorgeschlagen.

Die Bestellung der Mitglieder bzw. derer Stellvertreter*innen in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg erfolgt gem. Art. 31, 32, 88 Abs. 2 und Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg.

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6. Bericht zum Wasserschaden in der Stadthalle am Schloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2024 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

I. Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Wasserschaden in der Stadthalle am Schloss wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vermutlich aufgrund eines technischen Defekts hat am 09.11.2024 die Brandmeldeanlage der Stadthalle die Regenanlage der Bühne im Kirchner-Saal (großer Saal) ausgelöst.
Ungefähr 15 bis 20 Kubikmeter Wasser haben sich auf der Bühne verteilt und die Technik überflutet. Aus diesem Grund mussten vorerst die Veranstaltungen im großen Saal der Stadthalle abgesagt werden. Die Veranstaltungen im kleinen Saal und im Tagungscenter der Stadthalle konnten weiterhin wie geplant stattfinden.

Die durch die Kongress- und Touristikbetriebe eingeschaltete Elektrofirma hat am 11.11.2024 
die Elektronik in der Stadthalle überprüft und zur Stromnutzung wieder freigegeben. Der Stromkreislauf der Bühne wurde vom Stromkreislauf des großen Saals abgetrennt, so dass im großen Saal vor dem sog. „Eisernen Vorhang“ wieder Veranstaltungen stattfinden können.

Der eiserne Vorhang ist ein schwerer, feuerfester Raumtrenner, der im Falle eines Brandes zwischen der Bühne und dem Zuschauerraum heruntergelassen wird, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern und den Zuschauern eine sichere Evakuierung zu ermöglichen. Als am Samstag die Brandmeldeanlage fälschlicherweise ausgelöst hat, hat sich der eiserne Vorhang gesenkt. Dahinter ging die Beregnungsanlage der Bühne an, davor blieben ca. 1,50 bis 1,80 Meter der Bühne trocken.

Das bedeutete, dass alle Veranstaltungen, die vor dem eisernen Vorhang spielbar sind, im großen Saal stattfinden können. Allerdings ist aktuell noch zu klären, ob und in welcher Form die Bühne genutzt werden kann. Des Weiteren richtete die Stadthalle eine Telefon-Hotline unter 06021- 395 895 ein, an die sich Besucherinnen und Besucher bei Fragen zu Veranstaltungen wenden konnten.

Nach den vorliegenden Informationen behalten alle Tickets ihre Gültigkeit. Über einen Verlegungstermin wurden Besucherinnen und Besucher durch den Ticketverkäufer oder Veranstalter informiert. Auch mögliche Erstattungen wurden durch den Veranstalter kommuniziert. 

Ebenso veröffentlichte die Stadt Aschaffenburg auf den Webseiten www.stadthalle-aschaffenburg.de und www.aschaffenburg.de sowie auf den jeweiligen Social Media-Kanälen (stadthalleaschaffenburg und stadt_aschaffenburg) die notwendigen Informationen.

Die Verwaltung wird am 18.11.2024 über die aktuellen Entwicklungen tagesaktuell berichten.

Datenstand vom 18.11.2024 11:37 Uhr