Datum: 02.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/15/10/24 Zuschussgewährung zur Akquise von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern
2HFS/15/11/24 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 17.10.2024 wegen "Informationen zum Restwertrisiko der E-Auto-Flotte des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau gGmbH" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 31.10.2024

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1. / HFS/15/10/24. Zuschussgewährung zur Akquise von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 02.12.2024 ö Beschließend 1HFS/15/10/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit dem Jahr 2023 hat sich die Situation zur Gewinnung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern nochmals verschärft. 
Seit der Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 müssen neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit Fortbildungen und Sachkundenachweise absolvieren.
Die Kosten für diese Fortbildungen und Sachkundenachweise belaufen sich je nach Anbieter zwischen 3.500,00 Euro und 6.500,00 Euro.
Dies führt einerseits zu einer Verbesserung der Qualifikation von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern, schreckt aber andererseits auch viele Interessierte an diesem Beruf ab.
So springen viele grundsätzlich Geeignete wieder ab, sobald sie erfahren, dass für die Absolvierung von Modulen zur Erlangung des Sachkundenachweises Kosten in der Größenordnung in Höhe von 5.000,00 Euro bis 6.000,00 Euro anfallen, die zunächst finanziert werden müssen.

Gleichzeitig steigt jedoch der Bedarf an qualifizierten neuen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern.
Dies liegt zum einen daran, dass in naher Zukunft viele Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer aus Altersgründen den Beruf aufgeben werden, andererseits durch die Überalterung der Gesellschaft der Betreuungsbedarf weiter ansteigen wird.
Sofern in nicht ausreichender Anzahl Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer zur Verfügung stehen, droht die Gefahr, dass die Betreuungsstelle des Amtes für soziale Leistungen selbst gerichtlich bestellt wird (§ 1818 Abs.4 BGB). 
Dies wäre mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht leistbar und würde daher dazu führen, dass es zu weiteren Stellenmehrungen kommen wird und damit zu nicht unerheblichen Personalkostensteigerungen, sofern aufgrund des Fachkräftemangels Stellen überhaupt besetzt werden können.
Schon derzeit ist die Bewerberlage schlecht.

Diese Problematik betrifft nicht nur die Stadt Aschaffenburg, sondern der Betreuermangel besteht auch in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg und erstreckt sich auf ganz Bayern und deutschlandweit.

Der Landkreis Schweinfurt geht aus diesem Grunde „neue Wege“.

Um den Einstieg für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer attraktiver zu gestalten, bezuschusst der Landkreis Schweinfurt die tatsächlichen Kosten für die Absolvierung der Module zur Erlangung des Sachkundenachweises von angehenden Berufsbetreuern, gedeckelt auf 5.000,00 Euro.
Voraussetzung ist, dass der Berufsbetreuer in den ersten 5 Jahren nach der Bezuschussung mindestens 70% seiner übernommenen Betreuungsfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises Schweinfurt kommen.
Beendet der Berufsbetreuer seine Tätigkeit vor Ablauf dieser fünfjährigen Frist, sind die geförderten Kosten anteilig zurückzuerstatten.
Der Landkreis Schweinfurt hat laut eigener Aussage damit bisher gute Erfahrungen gemacht und konnte neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer dadurch gewinnen.

Dieses sogenannte „Schweinfurter Modell“ möchte nunmehr auch die Verwaltung einführen, um neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer zu akquirieren.
Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg werden ebenfalls dieses Modell einführen und haben hierfür in den entsprechenden Gremien die hierfür erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Geplant ist Förderrichtlinien zu erstellen, die dann dem HFS zur Genehmigung vorgelegt werden.

Es wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Bezuschussung der Sachkundenachweise für etwa drei neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer pro Jahr erfolgen soll, was sich dann auf einen Haushaltsansatz in Höhe von 15.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2025 belaufen wird.

Nach Ablauf des Jahres 2025 soll evaluiert werden, ob hierdurch neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer gewonnen werden konnten und ob das Modell weitergeführt werden sollte.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Zur Akquise von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern werden Mittel i.H.v. 15.000,00 € in den Haushalt 2025 eingestellt.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Förderrichtlinien zu entwerfen und dem Haupt- und Finanzsenat zur Genehmigung vorzulegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. / HFS/15/11/24. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 17.10.2024 wegen "Informationen zum Restwertrisiko der E-Auto-Flotte des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau gGmbH" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 31.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 02.12.2024 ö Beschließend 2HFS/15/11/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 17.10.2024 beantragte Herr Stadtrat Jürgen Zahn Informationen zum Restwertrisiko der E-Auto-Flotte des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau gGmbH. Die Verwaltung hat diesen Antrag am 31.10.2024 beantwortet. Mit E-Mail vom 08.11.2024 teilte Herr Zahn mit, dass er diesen Antrag im Stadtrat behandelt haben möchte.

Auf die Anlagen wird hingewiesen.

.Beschluss:

I. Der von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 17.10.2024 wegen "Informationen zum Restwertrisiko der E-Auto-Flotte des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau gGmbH" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 31.10.2024 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2025 09:46 Uhr