Datum: 03.12.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Infrastrukturbericht Ingenieurbauwerke
Bericht des Tiefbauamtes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2024
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ö
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Beschließend
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1 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ingenieurbauwerken in Aschaffenburg zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird aufgefordert in einem Turnus von 3 Jahren erneut zu berichten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Fachbereich Ingenieurbau ist im Sachgebiet Neubau des Tiefbauamtes eingegliedert. Dort werden alle Neubauten von Ingenieurbauwerken, aber auch der Werterhalt des bestehenden Infrastrukturvermögens verwaltet.
Das Tiefbauamt stellt den aktuellen Stand und die strategischen Ziele dieses sensiblen Aufgabenbereichs in der Sitzung vor. Vorab wurde der schriftliche Bericht allen Fraktionen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
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2. Umbau der Bushaltestelle (BHS) Berliner Allee
Vorstellung der Entwurfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2024
|
ö
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Beschließend
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2 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau der Bushaltestelle „Berliner Allee“ zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt vor Ausschreibung der Maßnahme den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Sachstand und Anlass
Bereits Ende des Jahres 2022 beantragte Herr Stadtrat Dr. Blatt den barrierefreien Umbau an den beiden Bushaltestellen in der Berliner Allee mit der Begründung, dass die Haltestellen auch von Körperbehinderten der Lebenshilfe-Werkstätten genutzt werden. Für die Körperbehinderten wären erhöhte Borde eine wesentliche Mobilitätserleichterung. Die Verwaltung hat daraufhin in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt und den Verkehrsbetrieben den Umbau der Bushaltestellen für das Jahr 2025 auf die Agenda gesetzt. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Richtung Bessenbacher Weg kann nur realisiert werden, wenn ein Solitärbaum gefällt wird.
- Projektbeschreibung
Der von Herrn Dr. Blatt gewünschte Umbau zu Buskaps kann nicht beidseitig erfolgen. Die derzeitige Fahrbahn von 6,40 m bis 6,50 m muss auf Anforderung der Verkehrsbetriebe in ihrer Breite bestehen bleiben, da hier Bus-Bus-Begegnungen der Linie 15 stattfinden. Laut den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RAST 06 sind dafür 6,50 m im Begegnungsfall erforderlich.
Haltestelle Stadtauswärts (Fahrrichtung Würzburger Straße):
Da die Berliner Allee im August dieses Jahres zur Fahrradstraße umgebaut wurde, kann der ehemalige Radstreifen auf der Nordseite, der zum Teil derzeit als Parkfläche dient, für ein Buskap herangenommen werden. Dies verhindert, dass der Grünstreifen weiter gekürzt wird und ein weiterer Baum weichen müsste. Um einen freien Blick auf die wartenden Fahrgäste zu bekommen, wird die Fläche in Fahrtrichtung unmittelbar vor der Haltestelle dem Grünstreifen zugeschlagen. Dazu müssen zwei kürzlich neu geschaffene Parkstellen entfallen. Die Haltestelle wird leicht um 3,50 m in Richtung Bessenbacher Weg versetzt und von derzeit 7,50 m auf 14,50 m verlängert. Dies ermöglicht einem Gelenkbus so anzufahren, dass sämtliche Türen komplett innerhalb des Sonderbordes angedient werden können. Die Haltestelle wurde leicht versetzt, damit der Zugang genau mittig zwischen zwei Baumstandorten gebaut werden kann. Der Zugang führt direkt zum Einstiegsfeld. Ein weiterer, mit einer wassergebundenen Oberfläche versehener Zugang ist am Ende des Buskaps geplant, so dass keine Umwege für die Fußgänger entstehen.
Bisher überfährt der Bus den bestehenden Rundbord des ehemaligen Radstreifens, um die Haltestelle anfahren zu können. Der Rundbord wird im Bereich der Haltestelle mit einem 18 cm hohen Bussonderbord ausgetauscht, welches dem Bus die direkte Anfahrt ermöglicht. In Zukunft hält der Bus somit direkt auf der Fahrbahn am Sonderbord.
Eine Wartehalle ist hier nach Empfehlung der Verkehrsbetriebe nicht sinnvoll, da es sich vermehrt um eine Ausstiegshaltestelle handelt. Nach der Haltestelle „Berliner Allee“ wird im Fahrplan nur noch die Haltestelle „Kulmbacher Straße“ angefahren.
Die Wartefläche hat eine Breite von 2,40 m.
Haltestelle Stadteinwärts (Fahrtrichtung Bessenbacher Weg)
Auf dieser Seite existiert kein ehemaliger Radstreifen, sondern lediglich der Grünstreifen mit Bäumen an der Fahrbahn und der dahinterliegende Gehweg. Die Haltestelle muss daher in den Grünstreifen eingebaut werden. Da der Platz zwischen zwei Bäumen für den Einbau einer Bushaltestelle mit ihren erforderlichen Längen nicht ausreicht, ist es zur Realisierung einer barrierefreien Haltestelle notwendig einen Baum zu fällen. Das Gartenamt wird noch im Winterhalbjahr in der Fällperiode entsprechend tätig werden.
Das Gartenamt prüft derzeit, ob eine Ersatzpflanzung nach der Einmündung Ansbacher Straße möglich ist.
Die Haltestelle wird um 6 m Richtung Bessenbacher Weg verschoben, um die verbleibenden Bäume möglichst weitgehend zu schonen. Die alte Wartehalle wird demontiert und durch eine neue Wartehalle, deren Standort in der Nähe des Einstiegfeldes geplant ist, ersetzt. Die Tiefe der Wartefläche beträgt ca. 4,60 m. Der Bereich um die alte Haltestelle wird begrünt und in den vorhandenen Grünstreifen integriert.
Die Länge der Bushaltestellen wurde auf beiden Seiten mit 14,50 m geplant, um alle Türen eines Gelenkbusses vollständig abdecken zu können. Die Planung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und den Verkehrsbetrieben und wurde mit der AVG, dem Straßenverkehrs-amt, der Polizei und dem Gartenamt abgestimmt. Im Zuge der Maßnahme werden im Auftrag der AVG beidseitig Leerrohrpakete entlang der Haltestellen mit verlegt.
Zwei Beleuchtungsmaste müssen aufgrund der Maßnahme versetzt werden; die Anzahl der Leuchten ändert sich jedoch nicht.
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich so durchgeführt werden, dass der Verkehr in Einbahnrichtung fahren kann. Fußgänger und Radfahrer werden die Baustelle passieren können. Die Zufahrten zu den Grundstücken werden so weit wie möglich befahrbar bleiben.
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3. Umbau der Fußgängerüberwege (FGÜ) Am Dreispitz und Schwalbenrainweg
Vorstellung der Entwurfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2024
|
ö
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Beschließend
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3 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau der Fußgängerüberwege (FGÜ) Nr. 203 Am Dreispitz (Fußweg Röntgenstraße) und Nr. 103 Schwalbenrainweg zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen im Jahr 2025 baulich umzusetzen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.
Bisher wurden umgebaut:
2009
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Nr. 404
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Gutwerkstraße
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Beleuchtung, Bordabsenkung
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2009
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Nr. 407
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Gutwerkstraße
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Beleuchtung, Bordabsenkung
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2009
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Nr. 302
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Kolpingstraße
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Beleuchtung, Mittelinsel
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2010
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Nr. 309
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Platanenallee
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Beleuchtung
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2014
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Nr. 112
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Aschaffstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2014
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Nr. 202
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Ruhlandstraße
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Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
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2014
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Nr. 316
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Bismarckallee
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Beleuchtung
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2014
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Nr. 402
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Schweinheimer Str.
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Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
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2014
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Nr. 347
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Löherstraße (Wilder Mann)
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Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 109
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Mittelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 410
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An den Bornwiesen
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Beleuchtung, Rollbord
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2015
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Nr. 505
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Weißbergstraße
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Beleuchtung; Rollbord
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2015
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Nr. 303
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Lange Straße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 107
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Mühlstraße
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Beleuchtung; Beschilderung
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2015
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Nr. 204
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Seidelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2017
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Nr. 104
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Mainaschaffer Straße
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Beleuchtung; Markierung
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2017
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Nr. 413
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Steubenstraße (Kiga)
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Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
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2017
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Nr. 102
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Daimlerstraße
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Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
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2017
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Nr. 306
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Fabrikstraße
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Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
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2017
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Nr. 308
|
Fabrikstraße
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Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
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2017
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Nr. 205
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Stadtbadstraße
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Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
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2017
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Nr. 307
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Ernsthofstraße
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Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
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2017
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Nr. 344
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Steubenstraße
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Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
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2018
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Nr. 108
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Linkstraße
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Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
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2018
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Nr. 106
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Linkstraße
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Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
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2018
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Nr. 320
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Würzburger Straße
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Neue Mittelinsel, differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
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2018
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Nr. 321
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Alexandrastraße
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Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
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2019
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Nr. 602
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Brucknerstraße
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Differenzierte Bordhöhe, Beleuchtung
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2019
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Nr. 402
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Gailbacher Straße
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Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
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2019
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Nr. 106
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Spessartstraße
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Verlegung, Einengung, differenzierte Bordhöhe
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2019
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Nr. 105
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Horchstraße
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Verbreiterung; Fahrspurtrennung, differenzierte Bordhöhe
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2021
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Nr. 402
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Schweinheimer Straße
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Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
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2021
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Neu
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Schweinheimer Straße
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Neubau mit differenzierter Bordhöhe
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2022
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Nr. 401
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Blütenstraße/Vogelsbergstraße
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Differenz. Bordhöhe, Einengung, Beleucht.
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2023
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Nr. 317
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KV Opel Brass
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Differenz. Bordhöhe, RF Furt, Beleuchtung
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2023
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Nr. 318
|
KV Opel Brass
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Differenz. Bordhöhe, RF Furt, Beleuchtung
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2023
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Nr. 319
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KV Opel Brass
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Differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
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2023
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Nr. 408
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Molkenbornstraße
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Differenzierte Bordhöhe, Beleuchtung
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2024
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Nr. 338
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Blütenstraße/ Heckmannweg
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Diff. Bordhöhe; Beleuchtung, Einengung
|
2. Projektbeschreibung
Im Jahr 2025 sollen folgende FGÜ barrierefrei umgebaut bzw. lichttechnisch verbessert werden:
Nr. 203: Am Dreispitz (Höhe Fußweg Röntgenstraße)
Der Fußgängerüberweg im Stadtteil Leider dient als gesicherter Übergang über die Straße Am Dreispitz und liegt fußläufig günstig zwischen der Röntgenstraße und dem Fußweg Röntgenstraße, der wiederum in die Ruhlandstraße mündet. Die Verbindung ist auch Schulweg der nahe gelegenen Erthal-Volksschule in Leider.
Der geplante Einbau von taktilen Elementen und Borden mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten die Fahrbahn sicher zu queren.
Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit.
Durch die Straße „Am Dreispitz“ führt die Buslinie Nr. 3. Die Verkehrsbetriebe wurden im Rahmen der Planung beteiligt und werden beim Umbau des Fußgängerüberweges entsprechende Umleitungen der Busse veranlassen.
Die Straße „Am Dreispitz“ ist bereits auf Höhe des Fußgängerüberweges auf 6,00 m verengt. Dies erfolgt durch zwei, den FGÜ auf der Seite des Fußweges flankierende Verkehrsinseln, die derzeit mit einer Pflasterdecke versehen sind. Gelegentlich werden diese Flächen auch als Parkplatz für Kunden der benachbarten Apotheke missbraucht. Zur Verbesserung des Kleinklimas und der Verhinderung des Parkmissbrauchs wird das Pflaster der beiden Flächen entfernt und die Inseln begrünt. Das Gartenamt wird dort klimaresistente Stauden einpflanzen. Die Pflanzung eines Baumes ist aufgrund von Leitungen im Untergrund nicht möglich.
Um die vorhandenen Schieber in der östlichen Insel werden zwecks besserer Zugänglichkeit für die AVG eine Pflasterfläche gelegt.
Nr. 103: Schwalbenrainweg (Höhe Kindergarten)
Der bestehende FGÜ ist bereits für Rollstuhlfahrer auf null abgesenkt, auch eine Einengung ist vorhanden. Aufgrund eines Kanalschachtes auf der Kindergartenseite und mehrere Schieber-einbauten der AVG auf der anderen Seite ist der Einbau von taktilen Elementen und eines Tastbordes hier nicht sinnvoll möglich. Die Beleuchtung soll jedoch deutlich verbessert werden. Der ehemalige Steuerschrank für die damalige Ampelanlage wird demontiert, an seine Stelle kommt ein FGÜ-Verteilerschrank. Alte Leitungen werden zurückgebaut.
3. Kosten
Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden.
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.
Die berechneten Kosten (Kostenberechnung) im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:
FGÜ Am Dreispitz/FGÜ Schwalbenrainweg
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Kostenberechnung in € brutto
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Baukosten FGÜ Am Dreispitz inkl. FGÜ Beleuchtung
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75.000 €
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Umbau Beleuchtung FGÜ Schwalbenrainweg
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15.000 €
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Teilsumme Baukosten
|
90.000 €
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Baunebenkosten 20%
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18.000 €
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Sicherheit 20%
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18.000 €
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Gesamtkosten
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126.000 €
|
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
4. Finanzierung
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der HH-St. 1.6350.9500 150.000 EUR zur Verfügung.
5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird im Frühsommer 2025 für die Maßnahme den Bau- und Finanzierungs-beschluss herbeiführen und diese nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausschreiben.
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2. Quartal des Jahres 2025 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.
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4. Konzept zur Änderung der Regelungspraxis zum Gehwegparken
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2024
|
ö
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Beschließend
|
4 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der PVS nimmt den Bericht der Verwaltung zum Konzept zur Änderung der Regelungspraxis zum Gehwegparken zur Kenntnis.
- Gehwege sind im Regelfall für Fußgänger freizuhalten. Ausnahmen und eine Freigabe des Gehwegparkens sind ausschließlich bei hohem Parkdruck vorzusehen. Die erforderlichen Mindestbreiten von Gehwegen (> 1,8 m im Regelfall, > 1,6 m im begründeten Ausnahmefall) sind einzuhalten.
- Die freigegebenen Bereiche sind zukünftig immer durch Markierung und Beschilderung deutlich erkennbar auszuweisen.
- Eine Änderung der bestehenden Parkpraxis ist abschnittsweise umzusetzen. Eine Anwohnerbeteiligung ist vorab durchzuführen. Über die Art der Beteiligung entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. Die Umsetzung der Planungen zu den einzelnen Straßenabschnitten beschließt der PVS.
- Der PVS beschließt die Empfehlung zur Priorisierung von Straßenabschnitten und die Bearbeitung der vorgeschlagenen Abschnitte.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Sachstand
Die Duldung von Gehwegparken ist insbesondere in den Stadtteilen mit geringerem Parkdruck und Regelungsdichte des Parkens eine gängige Praxis. Viele Beschwerdeschreiben und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger zeigen, dass mit steigender Tendenz ein Wille für eine Veränderung dieser Praxis besteht.
Die Verwaltung hat das Thema nach der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 aufgenommen und am 16.01.2024 im PVS thematisiert. Folgende Beschlüsse wurden dabei gefasst:
- Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Gehwegparken in Aschaffenburg zur Kenntnis.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis Ende 2024, ein Konzept zur Änderung der bisherigen Regelungspraxis zum Gehwegparken zu erarbeiten und dem Planungs- und Verkehrssenat vorzulegen. Hierbei dient das „Karlsruher Modell“ als inhaltliche Vorlage, jedoch mit der Vorgabe 1,80 m Mindestbreite.
- Die Änderungen der Regelungspraxis sind straßenbezogen unter Beteiligung der Anlieger zu erarbeiten.
Bestandsaufnahme zum Gehwegparken
Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement hat auf Basis dieses Beschlusses sämtliche Straßenräume im Stadtgebiet untersucht. Dies sind rund 700 Straßen mit einer Länge von ca. 300 km. Die Analyse erfolgte anhand von Luftbildern verschiedener Jahrgänge sowie Google StreetView. In zahlreichen Abschnitten wurden zusätzliche Begehungen und Messungen vor Ort durchgeführt.
Folgende Merkmale wurden bei der Bestandsaufnahme erfasst:
- Gehwegparken vorhanden (ja / nein)
- Gehwegparken genehmigt durch Beschilderung oder Markierung (ja / nein)
- Verbleibende Gehwegbreite (kleiner 1,6 m / zwischen 1,6 und 1,8 m / größer 1,8 m)
Hieraus ergeben sich sechs unterschiedliche Zustände, die räumlich dargestellt und farblich entsprechend unterteilt wurden. Der Gesamtplan sowie detailliertere stadtteilbezogene Pläne sind im Anhang einzusehen.
Die Befahrungen und Flüge für Luftbildaufnahmen erfolgen zumeist werktags und mittags. Dadurch werden die Spitzenstunden des Parkens (abends nach Feierabend oder am Wochenende) nicht erfasst und deshalb kann die tatsächliche Parkpraxis von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme abweichen. Eine Überprüfung vor Ort ist bei jeder Planung einer Neuordnung unverzichtbar.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Bestandsaufnahme
Gehwegparken wird im gesamten Stadtgebiet praktiziert. Während in der Innenstadt zumeist klare Regelungen vorhanden sind, ist eine Häufung von Gehwegparken insbesondere in Schweinheim und Damm festzustellen. Dementsprechend ist dort auch ein räumlicher Schwerpunkt bei der Umsetzung.
Es gibt Straßenzüge in verdichteten Bereichen, in denen beidseitiges Parken auf dem Gehweg stattfindet. Bei ausreichender Fahrbahnbreite kann teilweise eine Verlegung der Parkstände auf die Fahrbahn durchgeführt werden. Oftmals funktionieren Fahr- und Busverkehr allerdings nur wegen des beidseitigen Parkens auf den Gehwegen. Die Neuordnung der Parkregelung wird dann voraussichtlich zu einseitigem Parken auf der Fahrbahn führen. Die Anzahl zukünftiger legaler Parkstände wird sich dann im Vergleich zur aktuellen Praxis verringern. Jedoch kann durch eine geschickte Anordnung das Angebot maximiert werden. Durch versetztes Parken werden Ausweichräume geschaffen und zu schnellem Fahren wird entgegengewirkt. Als positive Wirkung kann eine Neuordnung auch zu übersichtlicheren, sichereren und städtebaulich attraktiveren Straßenräumen führen.
Vor allem in den Stadtteilen gibt es viele Bereiche, in denen ohne Notwendigkeit auf den Gehwegen geparkt wird. Dies gilt insbesondere in locker bebauten Bereichen mit Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern mit entsprechenden Freiflächen auf privatem Grund. Die geringe Parkdichte ermöglicht es, dass die Fahrzeuge legal auf der Fahrbahn oder auf privaten Flächen stehen könnten, ohne dass es Einschränkungen des Fahrverkehrs geben würde.
Umsetzungskonzept
- Angesichts der Vielzahl der zu bearbeitenden Straßenabschnitte ist als erster Schritt eine Priorisierung und Auswahl zu bearbeitender Straßenabschnitte erforderlich.
- Für jede Änderung der Parkpraxis ist die Erstellung einer Planung zur Neuordnung erforderlich. Dabei ist eine Erfassung vor Ort erforderlich und die Bedeutung des Abschnittes für den Fußverkehr wird berücksichtigt.
- Die Planungen zur Neuordnung sind mit der Straßenverkehrsbehörde und Tiefbauamt sowie den Verkehrsbetrieben und der Feuerwehr abzustimmen.
- Auf Basis einer abgestimmten Planung ist eine Anwohnerbeteiligung vor der Umsetzung durchzuführen. Über die Art der Beteiligung und Information entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. Denn je nach Parkdruck, Möglichkeiten zur Nutzung privater Flächen sowie Verfügbarkeit von öffentlichen Parkständen im näheren Umfeld sind Eingriffsintensität und Konfliktpotenzial unterschiedlich einzuschätzen.
- Als begleitende Öffentlichkeitsarbeit soll für die Vermittlung der neuen Regelungspraxis nach Vorbild des „Karlsruhes Modells“ ein Leitfaden und ein Flyer erstellt werden. Allwetterplakate (DIN A 1) können ergänzend das neue und richtige Parkverhalten vor Ort darstellen.
Empfehlung zur Priorisierung von Straßenabschnitten
Für eine Vorauswahl von Straßenabschnitten erfolgte die zusätzliche Erhebung eines Toleranzbereiches bei einer Restbreite des Gehweges zwischen 1,6 m (Karlsruher Modell) und 1,8 m (Zielvorgabe des Stadtrates). Mit dieser Eingruppierung können zahlreiche Straßenabschnitte wegen vergleichsweise geringerer Priorität zunächst zurückgestellt werden.
Darauf aufbauend empfiehlt die Verwaltung folgende Merkmale in die Priorisierung der Bearbeitung von Straßenabschnitten einfließen zu lassen:
- Restgehwegbreiten unter 1,0 m mit großen Einschränkungen des Fußverkehrs.
- Lage des Straßenabschnittes im Umfeld von Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und Schulen. Hierzu wurde ein Radius von 150 m um die Einrichtungen in den Plänen dargestellt, wo ein erhöhtes Fußgängeraufkommen gegeben ist. Insbesondere Grundschüler gehen überproportional häufig zu Fuß und haben einen besonderen Anspruch auf hohe Verkehrssicherheit. Damit wird auch dem Ansinnen der letzten Bürgerversammlung im Oktober 2024 entsprochen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen zu vollziehen und damit die Anzahl an „Elterntaxis“ zu verringern.
- Bestandteil des Busliniennetzes. Hier gibt es einige Abschnitte mit Behinderungen des Busbetriebes durch Falsch- und Gehwegparken.
- Zusätzlich kann im Rahmen von aktuellen Baumaßnahmen und Baustellenführungen eine Neuregelung des Parkens umgesetzt werden, sofern der Abschnitt vom Gehwegparken betroffen ist.
Unter Berücksichtigung dieser Merkmale werden folgende zehn Straßenabschnitte mit besondere Problemlage für eine erste Bearbeitung zur Neuregelung des Parkens empfohlen:
- Habichtstraße (Strietwald)
- Kahlgrundstraße (Damm)
- Müllerstraße / Burchardtstraße (Damm)
- Glattbacher Straße (Damm)
- Obernauer Straße (Innenstadt, Bereich Obernauer Kolonie)
- Rotwasserstraße / Gailbacher Straße (Schweinheim)
- An den Bornwiesen / Molkenbornstraße (Schweinheim)
- Bergstraße (Schweinheim)
- Rotäckerstraße (Schweinheim)
- Ahornweg (Nilkheim)
Für diese Straßenabschnitte sollen Pläne für eine Aufhebung des Gehwegparkens erstellt und sukzessive dem Planungs- und Verkehrssenat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Lediglich für die Glattbacher Straße liegt bereits ein Beschluss zur Umgestaltung in eine Fahrradstraße vor. Eine Änderung der Parkregelung wurde dort im Rahmen der Abstimmung bereits berücksichtigt.
Für die vollständige Bearbeitung dieser Straßenabschnitte wird ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten veranschlagt.
Klimawirkungsprüfung:
Insbesondere auf kurzen Wegen kann der Fußverkehr im Nahbereich als klimaneutrale Mobilitätsform klimaschädliche Emissionen vermeiden. Die Reduzierung von Hindernissen führt zu einer Erhöhung des Komforts und damit zu häufigerem Verzicht auf motorisierten Verkehr. Durch den Einbezug des Busliniennetzes in die Priorisierung wird auch der Busbetrieb zukünftig durch die vorgesehenen Neuregelungen besser und zuverlässiger funktionieren.
Anlagen
- 2016 Stadt Karlsruhe - Flyer Freie Gehwege
- 2016 Stadt Karlsruhe - Leitfaden Faires Parken
- Beispiel Anwohnerinformation Gailbacher Straße
- Gesamtstädtische Übersicht
- Detailplan Damm
- Detailplan Gailbach
- Detailplan Innenstadt
- Detailplan Innenstadt Ost
- Detailplan Leider
- Detailplan Nilkheim
- Detailplan Obernau
- Detailplan Österreicher Kolonie
- Detailplan Schweinheim
- Detailplan Strietwald
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5. Fahrradbericht 2024 und Radverkehrsmaßnahmen 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2024
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ö
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Beschließend
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5 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der PVS nimmt den Bericht der Verwaltung zu den umgesetzten Radverkehrsmaßnahmen 2024 und zu den im Jahr 2025 vorgesehenen Radverkehrsmaßnahmen zur Kenntnis.
- Der PVS bestätigt die für 2025 vorgesehenen Radverkehrsmaßnahmen. Über die konkrete Umsetzung entscheidet der PVS im Einzelfall.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Fahrradbericht 2024
Aus Sicht der Verwaltung wird für die Radverkehrsförderung ein erfolgreiches Jahr abgeschlossen. Durch die Mittelbindung von Projekten 2023, welche erst 2024 kassenwirksam wurden, standen lediglich ca. 365.000 EUR für neue Radverkehrsmaßnahmen zur freien Verfügung. Diese wurden vollumfänglich umgesetzt beziehungsweise sind aktuell in Bau oder Bauvorbereitung. Es wird deshalb keinen nennenswerten Übertrag von verfügbaren Haushaltsmitteln auf 2025 geben.
Zusätzlich konnten wesentliche Verbesserungen ohne eigenen Mitteleinsatz aus der Haushaltstelle Radverkehr erreicht werden, wenn nach einer Sanierung von Fahrbahnen eine neue Markierung und Straßenraumaufteilung umgesetzt wurde.
Am Neubauprojekt des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg für den Geh- und Radweg an der Darmstädter Straße zwischen Stadion und Auweg wird seit Oktober 2024 gebaut. Ein Abschluss der Baumaßnahme ist im Frühjahr 2025 zu erwarten.
Beim städtischen Großprojekt zum Ausbau und Sanierung des Mainradweges im Deutschlandnetz (Deutschlandroute 5) wurden die Planungen fortgesetzt und die zahlreichen Genehmigungen insbesondere zum Wasser- und Umweltrecht eingeholt. Seit November 2024 wird in zwei Abschnitten des BA 3 im Bereich Nilkheim gebaut und das Projekt befindet sich im Zeitplan. Ein Abschluss aller Baumaßnahmen ist im Sommer 2025 zu erwarten.
Im Rahmen der Präsentation werden die Radverkehrsmaßnahmen 2024 einzeln vorgestellt:
Verbesserung der baulichen Infrastruktur
- Neubau Geh- und Radweg B 26 Darmstädter Str., Entsorgung der Erdmiete
- Neue Straßenraumaufteilung B 26 Goldbacher Str. von Herstallturm - Platanenallee
- Am Floßhafen, Brücken- und Oberflächensanierung am Ruderclub
- Markierung der Fahrradstraße Berliner Allee
- Neumarkierung der Spessartstraße von Lindestr. bis Dessauerstraße
- Neumarkierung der Ludwigstraße am ROB
Verkehrstechnik, Beleuchtung und Lichtsignalanlagen
- Darmstädter Straße B 26, Mittelbindung für die Beleuchtung des neuen Geh- und Radweges zwischen Stadion und Auweg
- Ergänzung zusätzlicher Rad-Signalgeber an der „Schießhausbrücke“
(Knoten Lindenallee, Ludwigsallee, Ringstraße, Ringradweg)
- Inbetriebnahme zwei Zählstellen an der Willigisbrücke
- Neue Ladestation im Projekt „Walderfahren“ am Freihofsplatz
Ausbau Fahrradstellplätze
- Neue Fahrradständer fürs Volksfest und deren Weiterverwendung an Schulen
- Ausbau der Anlehnbügel im öffentlichen Raum
Re-Zertifizierung als „fahrradfreundliche Kommune“ und
Am 24.09.2024 fand die Veranstaltung und Befahrung zur Re-Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) in Bayern statt. Nach erfolgreicher Re-Zertifizierung wird die Stadt Aschaffenburg im Januar 2025 von der AGFK-Bayern formal als „fahrradfreundliche Kommune“ mit Gültigkeit von sieben Jahren ausgezeichnet werden.
Budget der Haushaltsstelle Radverkehr für 2024-2026
Die Haushaltstelle Radverkehr muss 2025 mit einem reduzierten Budget auskommen. Denn am Großprojekt zur geförderten Sanierung des Mainradweges im Deutschlandnetz sind 3,0 Mio. EUR vorgesehen.
Insgesamt werden 2024-2026 ca. 5,8 Mio. EUR für den Radverkehr verausgabt. Dies entspricht mehr als 1,9 Mio. EUR im Jahr und mehr als 26 EUR je Einwohner.
Projektvorschau 2025
Neben dem Mainradweg sind folgende Projekte im Umfang von ca. 250.000 EUR für eine Umsetzung vorgesehen:
- Markierung und Beschilderung von Fahrradstraßen
- Brentano-Achse (Lamprechtstraße bis Rotwasserstraße)
- Glattbacher Straße (Lange Straße bis Neue Glattbacher Straße)
- Auweg (Anschluss Unterführung Darmstädter Str. bis Ulmenweg)
Diese drei Streckenabschnitte sind bereits im PVS vom 23.04.2024 beschlossen worden. Eine Umsetzung ist im Frühjahr 2025 vorgesehen.
- Sanierung und bauliche Anpassungen der Radverkehrsführung
am Anschluss Dalbergstraße, Am Floßhafen und Willigisbrücke
Diese Anpassungen sind aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig. Sie sind auch Bestandteil der Überlegungen zur Legalisierung von Zweirichtungsverkehr auf den Mainbrücken. Im Fahrradforum wurde hierzu bereits eine detaillierte Vorbesprechung durchgeführt und eine Empfehlung zur Umsetzung ausgesprochen. Eine Vorstellung zur Beschlussfassung im PVS wird in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
- Alljährliche Ausstattung zur Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen
- Markierungen und Beschilderung
- Neue Fahrradstellplätze zum Volksfest und deren Weiterverwendung an Schulen
- Einbau Anlehnbügel im öffentlichen Raum
- Städtischer Kostenanteil und Förderung des kostenlosen Gesta-Lastenradverleihs (www.abmitlara.de)
- Betrieb und Pflege der Fahrradzählstellen und Fahrradbuzzer
- Öffentlichkeitsarbeit
Sachstandsbericht 10 Jahre Radverkehrskonzept
Der Beschluss des Radverkehrskonzeptes von 2015 als formaler Start einer verstärkten Radverkehrsförderung hat im kommenden Jahr sein 10-jähriges Jubiläum. Hierzu soll ein aktualisierter Sachstandsbericht aufgelegt und der Bearbeitungsstand des Konzeptes untersucht werden.
Klimawirkungsprüfung
Die Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sind grundsätzlich klimarelevant. Denn gute und sichere Radverkehrsanlagen sind die Grundlage dafür, dass der Radverkehr zukünftig einen höheren Stellenwert im Alltag entwickeln kann. Insbesondere auf den kurzen Wegen in der Stadt kann der Radverkehr als klimaneutrale Mobilitätsform im sehr hohen Maße klimaschädlich Emissionen vermeiden.
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6. Deutschlandticket;
Fortschreibung der Allgemeinen Vorschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2024
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ö
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Beschließend
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6 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Allgemeinen Vorschrift zur Fortführung des Deutschlandtickets wird vorbehaltlich der Finanzierung des Landes und des Bundes zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das im Jahr 2023 erfolgreich eingeführte Deutschlandticket als digitales und deutschlandweit gültiges Angebot für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar. Aufgrund der beim Erlass der allgemeinen Vorschrift noch ausstehenden bundesweiten Entscheidungen zur Ausgestaltung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 war entsprechend einem bundesweit abgestimmten Vorgehen wurde die Umsetzung des Deutschlandtickets im Kalenderjahr 2024 nahezu flächendeckend zunächst bis zum 30. April 2024 und im Anschluss bis zum 31.12.2024 vorgenommen.
Das Deutschlandticket soll vorbehaltlich der Finanzierung des Landes und des Bundes mit einer preislichen Anhebung auch im Jahr 2025 fortgeführt werden.
Mit der vergünstigten Version des Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) wurde im Freistaat Bayern für diese Bevölkerungsgruppen ein attraktives tarifliches Angebot geschaffen.
Den Aufgabenträgern obliegt es, auf dieser Basis den Ausgleich der Auswirkungen des Deutschlandtickets einschließlich des Ermäßigungstickets im Verhältnis zu den Verkehrsunternehmen des allgemeinen ÖPNV nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007² im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften zu regeln.
Um die Umsetzung des Deutschlandtickets im allgemeinen ÖPNV in seinem Zuständigkeitsgebiet zum 1. Januar 2025 sowie eine rechtskonforme Finanzierung hierfür zu gewährleisten, erlässt die Stadt Aschaffenburg eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007² in Form einer Allgemeinverfügung. Die allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Aschaffenburg tätigen Verkehrsunternehmen des allgemeinen ÖPNV zur Anerkennung des Deutschlandtickets sowie im Gegenzug einen Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile unter Bezugnahme auf die Richtlinien des Freistaates Bayern zur Umsetzung der Vorgaben der Muster-Richtlinien Deutschlandticket 2025 (im Folgenden: Richtlinien Bayern 2025, Anlage 2). Hierdurch werden die Vorgaben zum Deutschlandticket bezogen auf das Zuständigkeitsgebiet der Stadt Aschaffenburg für das Kalenderjahr 2025 umgesetzt. Als Bestandteil der Allgemeinen Vorschrift (Anlage 4) gelten die Anlagen 1 – 3.
Anlage 1 Besondere Bestimmungen zum bayerischen ermäßigten Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket)
Anlage 2 Festlegungen zur Umsetzung der Stufe 2 der Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket in Bayern (2025)
Anlage 3 Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 im Freistaat Bayern (Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025)
Anlage 4 Allgemeine Vorschrift (Gesamtjahr 2025)
Datenstand vom 22.11.2024 10:25 Uhr