Datum: 13.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/1/1/25 Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg: Hohlraumsanierung - Bericht der Verwaltung Kanalbau - Bau- und Finanzierungsbeschluss
2PL/1/2/25 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Straßenumbenennung Kohlenkaistraße Einziehung eines Teilstücks sowie Umbenennung eines Teilstücks
3PL/1/3/25 Umbenennung eines Teilstücks der Strietwaldstraße zwischen der Mühlstraße und der Aschaff in "Mühlstraße"
4PL/1/4/25 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2025 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

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1. / PL/1/1/25. Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg: Hohlraumsanierung - Bericht der Verwaltung Kanalbau - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.01.2025 ö Beschließend 1PL/1/1/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass
Die Stadt Aschaffenburg plant die Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg aufgrund des schlechten baulichen Zustands und der hydraulischen Überlastung der Kanäle. Ziel ist es, die Regenüberläufe Karlstraße und Schlossberg durch einen neuen Regenüberlauf zu ersetzen.
Am 17.01.2023 wurde der damalige Stand der Entwurfsplanung im Planungs- und Verkehrssenat präsentiert und die Entscheidung getroffen, den Auslasskanal unter der Stadtmauer hindurch-zuführen. Seitdem wurde die Planung weitergeführt. Inzwischen liegen die Ausführungsplanung und ein erster Entwurf des Leistungsverzeichnisses vor. Im nächsten Schritt werden die Erkenntnisse aus der aktuell laufenden Hohlraumfreilegung eingearbeitet.
Wie zuletzt vom Stadtrat gefordert, hat die Stadtverwaltung im Rahmen der Risikoabwägung von Weber Ingenieure einen Bericht zur Kanalzustandsbewertung mit Risikobetrachtung bei potenziellem Kanalversagen erstellen lassen. Dazu wurden bereits vorhandene und eine aktuelle TV-Inspektion der Kanäle im Bereich Kapuzinerplatz ausgewertet, mit der Kanalnetzberechnung überlagert und im Ergebnis Szenarien herausgearbeitet, die bei zwei potentiellen Versagensfällen der Kanäle auftreten werden (siehe Punkt ‎2.2 der Beschlussvorlage).
ZAI ist mit der Risikobetrachtung des Bauverfahrens beauftragt und schärft im gesamten Planungsprozess, aber auch kontinuierlich und baubegleitend bei den aktuellen Arbeiten die Sicherheiten für das Plansoll nach. Der Stadtrat hat im bisherigen Planungsprozess die Notwendigkeit, diesen sensiblen Entwässerungsabschnitt grundlegend zu sanieren, grundsätzlich bejaht. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation muss dieses Projekt aber auch im Hinblick auf mögliche Finanzierungsprobleme analysiert und bewertet werden. Die Verwaltung ist daher aufgefordert, alle Argumente offen und transparent darzulegen, um den Stadtrat im Abwägungsprozess zu unterstützen.
Der aktuelle Genehmigungsbescheid für den RÜ Schloßberg enthält die Frist zur Einreichung neuer Antragsunterlagen bis zum 30.06.2025. Der entsprechende Antrag für den Neubau wurde bereits im Rahmen der Genehmigungsplanung eingereicht. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist momentan bis zum 31.12.2026 befristet. Um überhaupt in die Option einer erneuten Befristung zu gelangen, muss der aktuelle Zeitplan zwingend eingehalten werden und zeitnah mit dem Bau begonnen werden. Eine Verzögerung des Gesamtprojektes würde das Vorhaben in einen ungenehmigten Zustand bringen und ist unter allen Umständen zu vermeiden.


  1. Aktuelle und geplante Maßnahmen

2.1 Vorlaufende Hohlraumverfüllung

Derzeit laufen die vom Stadtrat freigegebenen Arbeiten zur Hohlraumverfüllung im Bereich der Treppenanlage am Schlossberg. Dies dient dazu, Störstoffe (Metallteile, Sandsteinblöcke usw.) zu entfernen und die aufgefundenen Hohlräume lagerungsdicht zu verfüllen Dadurch wird ein homogener störstofffreier Baugrund für den späteren Vortrieb hergestellt. Dies ist ein zentraler Punkt im Sinne der Risikominimierung im Spezialtiefbau.
Die Arbeiten werden gemäß Vorgaben der Denkmalschutzbehörde von Archäologen begleitet und alle Funde in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt dokumentiert (Abb. 1 und Abb. 2). Aufgrund des Umfangs der Funde verzögert sich der Baufortschritt. Das geplante Bauende wird aktuell über das erste Quartal 2025 hinausgehend verortet.

Abb. 1: Gewölbegang in der Vortriebstrasse
Abb. 2: Mauerreste

Da die Gutachter, welche die Arbeiten kontinuierlich begleiten, weitere Hohlräume und Störkörper in den Auffüllungen außerhalb der geplanten Freilegung vermuten, wird ergänzend die Ausdehnung der Auffüllung in der geplanten Rohrvortriebstrasse untersucht. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird die Freilegung erweitert. Ziel ist es, dass am Ende die gesamte Trasse des Rohrvortriebs frei von Störkörpern, die zur Havarie der Vortriebsmaschine führen könnten, ist. Auch hier ist das erklärte Ziel das Ausführungsrisiko deutlich zu minimieren.

2.2 Kanalzustandsbewertung Bereich Kapuzinerplatz / Schlossberg mit Risikobetrachtung zu einem potenziellen Kanalversagen durch Weber Ingenieure

Mit der Risikoanalyse soll die aktuelle Situation erläutert und das Risiko für ein Versagen der Kanäle und daraus folgenden Auswirkungen abgeschätzt werden. 2023 wurde eine TV-Befahrung der Kanäle am Kapuzinerplatz durchgeführt und die Zustandsbewertung mit der aus dem Jahr 2013 verglichen. Es zeigt sich, dass sich bestehende Schäden aus 2013 weiter verschlechtert haben und neue Schäden hinzugekommen sind. In einigen Abschnitten konnte 2023 die Befahrung aufgrund der Schäden nicht mehr durchgeführt werden (z. B. fehlende Sohle, Abb. 3). Das Mauerwerk des Kanals ist durch fehlende Kanalklinker und ausgewaschene Fugen stellenweise locker und langfristig nicht mehr tragfähig (Abb. 4).

Abb. 3: Vermutlich fehlende Ziegelsteine in der Rohrsohle; Abbruch der Inspektion; Bereich Karlstr. / Kapuzinerplatz

Abb. 4: Loses Mauerwerk, fehlende Klinker und fehlender Fugenmörtel im Bereich Kapuzinerplatz

Ein Versagen der Kanäle (Einsturz) kann sowohl für den Entlastungskanal des RÜ Karlstraße im Bereich Schlossgarten wie auch für den Mischwassersammler im Bereich Kapuzinerplatz anhand der aktuellen Kanalbefahrungen nicht ausgeschlossen werden, vielmehr ist die Eintrittswahrscheinlichkeit als Versagensszenario als relativ hoch zu bewerten. Aufgrund der erkannten starken Schäden und des ständigen Kanalbetriebs sind weitere Schädigungen und eine fortschreitende Schadenentwicklung zu erwarten, was die Gefahr eines (Teil)Versagens nochmals deutlich erhöht (Abb. 5).
Abb. 5: Starke Rissbildung und Abflusshindernisse durch Wurzeln im Entlastungskanal RÜ Karlstraße, Deformation des Rohres

Zur Abschätzung des Ausmaßes eines Kanalversagens wurden zwei Szenarien betrachtet, die in Abb. 6 dargestellt sind:


Abb. 6: Übersicht Versagensvarianten


  1. Versagen Kanalhaltung 13M3000 betr. Entlastungskanal RÜ Karlstraße (Variante S1):
Es wird simuliert, dass der Entlastungskanal DN 800 des RÜ Karlstraße im Bereich Schlossgarten versagt. Somit ist dort im Regenwetterfall keine Entlastung von Regenwasser Richtung Vorfluter Main mehr möglich.
Bei einem plötzlichen Einsturz kann das anfallende Abwasser nicht mehr ordnungsgemäß in der Kanalisation abgeleitet werden. Es kommt zunächst zu einem Rückstau, in dessen Folge dann aber auch Abwasser an der Geländeoberfläche durch die vorhandenen Kanaldeckel austreten kann. Das austretende Abwasser fließt in der Folge oberflächlich dem vorhandenen Geländegefälle folgend hangabwärts ab, bis es schließlich in den Main gelangt (vgl. 4.4.1 Fließweganalyse im Erläuterungsbericht). Dabei handelt es sich um einen völlig unplanbaren und unkontrollierbaren Vorgang. Darüber hinaus stellt dieser Tatbestand eine unerlaubte Einleitung in den Vorfluter dar, welche eine Gewässerverunreinigung bedeutet, und strafrechtliche Relevanz hat.
Aufgrund des veränderten Abflussgeschehens durch die ausbleibende Entlastung am RÜ Karlstraße kommt es rechnerisch auch außerhalb des Bereichs um den Schloßplatz zu weiteren überstauten Schächten im Bereich Pompejanumstraße, Hanauer Straße, Weißenburger Straße, Schloßberg sowie Karlstraße bereits ab  5-jährlichen Niederschlagsereignissen (Tn=5a).
Durch austretendes Abwasser kann es darüber hinaus zu Sach- und möglicherweise auch Personenschäden kommen. Auch Versorgungsleitungen können beschädigt werden.
In verschiedenen Berechnungen wurden mögliche Szenarien simuliert. Als Ergebnis zeigen sich teilweise erhebliche Wassermengen, welche im Versagensfall austreten und unkontrolliert abfließen. Die Wassermengen hängen stark von dem zugrunde gelegten Regenereignis ab, welches für den Versagensfall angesetzt wird.

  1. Versagen Kanalhaltung 13M0030 im Bereich Kapuzinerplatz (Variante S2)
Hier wird simuliert, dass der Mischwassersammler vom RÜ Karlstraße zum RÜ Schlossberg im Bereich des Parks versagt. Dies würde zu einem starken Abwasseraustritt aus den dortigen Schächten führen. Das Abwasser wird dann oberflächlich unkontrolliert über die Straße dem natürlichen Gefälle folgen und sich hangabwärts durch den Park Richtung RÜ Schlossberg bewegen (Tn = 5a mit rd. 800m³). Dabei ist die angrenzende Bebauung (Wohngebäude) stark gefährdet und es droht unmittelbar Abwassereintritt in Wohngebäude.
Es besteht weiterhin die Gefahr von Straßeneinbrüchen bis hin zu Hangrutschungen in dem betreffenden Bereich. Dabei können auch Versorgungsleitungen beschädigt werden.
Der Rückstau im Kanal, der durch das Versagen hervorgerufen werden kann, führt durch die hohe Belastung des Kanals dann möglicherweise zu weiteren Versagenspunkten Richtung RÜ Karlstraße.


Die 2D-Berechnung lässt erkennen, in welcher räumlichen Ausdehnung Auswirkungen bei Versagen zu erwarten sind. Es muss mit Abwasseraustritten in Höfen und Tiefgaragen von Anwesen in der Karlstraße und im Bereich der Einfahrt in den Landingtunnel gerechnet werden. Über Lichtschächte und tiefliegende Fenster kann Abwasser in Gebäude eindringen.

2.3 Havarieplanung

Die Risikoanalyse zeigt Maßnahmen auf, die im Versagensfall sofort umgesetzt werden müssen, um die ordnungsgemäße Ableitung des Abwassers kurzfristig sicherzustellen. Zu den Maßnahmen gehören Abwasserumleitungen mit Hilfe von Pumpen, provisorische Reparatur der Versagensstelle in offener Bauweise in nicht allzu tiefliegenden Abschnitten. Abwasserumleitungen als langfristiges Provisorium bedürfen aufgrund der notwendigen großen Dimension bei Niederschlag und der zu erwartenden Betriebsdauer einer umfangreichen Planung (Abb. 7: Beispiel einer provisorischen mobilen Abwasserpumpanlage), was durch eine zeitlich stringente bauliche Umsetzung der vorliegenden Planung vermieden werden kann. Diese aufwändige Planung müsste, sollte das Projekt nicht wie geplant umgesetzt werden können, unmittelbar starten. Die Planungsleistungen müssten ausgeschrieben werden. Die im Versagensfall aufzubauende komplexe Abwasserumleitung und deren temporärer Betrieb verursacht weitere hohe Kosten, die zusätzlich zu der dann ohnehin zu erfolgenden Sanierung des Entwässerungssystems gemäß vorliegender Planung anfallen würden. Die Höhe der zusätzlichen Kosten lässt sich aktuell nicht belastbar abschätzen, die Verwaltung muss aktuell aber von einem mittleren sechsstelligen Betrag ausgehen. Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass auch für eine solche provisorische Abwasserumleitung, die dann vermutlich für einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden muss, erhebliche Auflagen im Wasserrechtsverfahren zu erwarten sind, die sich dann zusätzlich kostenmäßig negativ auswirken.

Abb. 7: Beispiel einer provisorischen mobilen Abwasserpumpanlage

2.4 Stellungnahme zur Planung mit Risikobetrachtung durch ZAI

Es liegt eine Stellungnahme von ZAI als Zwischenstand vom 22.08.2023 vor, die im weiteren Verlauf der Planung und Ausschreibung fortgeschrieben wird. Der Zwischenstand dokumentiert die Prüfung des Planungsstands zum damaligen Zeitpunkt und die bis dahin stattgefundenen Baugrunderkundungen samt den daraus resultierenden geotechnischen Berichten.

2.5 Wasserrechtsantrag

Die wasserrechtliche Erlaubnis für Bau und Betrieb des RÜ Schlossberg ist beantragt und derzeit in Bearbeitung durch die Untere Wasserbehörde.

2.6 Historische Stadtmauer

Das Tiefbauamt hat eine Zustandsfeststellung beauftragt. Das Ergebnis ist, dass es Sanierungs-bedarf an der historischen Stadtmauer gibt. Die Bayerische Schlösserverwaltung wurde als Eigentümerin aufgefordert eine Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 durchzuführen. Der Kontakt zum Staatlichen Bauamt, das im Auftrag der Bayerischen Schlösserverwaltung für die Bauwerksunterhaltungen zuständig ist, ist hergestellt. Bisher liegen noch keine Sanierungs-planungen vor.
Um der Verkehrssicherungspflicht in Zusammenhang mit der Tiefbaumaßnahme gerecht zu werden, wird die Sicherung der historischen Mauer bei der Planung berücksichtigt und ein Notfallkonzept erarbeitet.
ZAI wurde mit der Risikobewertung Historische Stadtmauer beauftragt. Dabei wird der Zustand der Mauer beleuchtet und die Risiken während der Bauzeit herausgearbeitet. Außerdem werden Empfehlungen für den Aufbau und Inhalt des Notfallkonzepts gegeben.
ZAI kommt zu dem Schluss, dass die Mängel an der historischen Stadtmauer großflächiger auftreten, als b+p es dokumentierte. Die Beurteilung erfolgt in Bezug auf verschiedene Risikoszenarien, die jeweils auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet werden und mit einer Risikobewertung abschließen. Es schließt sich eine Tabelle an, in der alle Fälle übersichtlich dargestellt sind. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die größten Risiken im Ausbruch von Steinen aus der Mauer liegen, was zu Personenschäden durch Steinschlag führen kann. Um die Risiken zu minimieren werden Möglichkeiten aufgezeigt.

2.7 Lärmgutachten

Das Lärmgutachten ist in Bearbeitung. Die beauftragte schalltechnische Untersuchung soll u. a. notwendige Schutzmaßnahmen für die am Bau Beteiligten und die Anwohner ableiten.

2.8 Kampfmittel

Das Kampfmittelräumkonzept liegt vor. Für die verschiedenen Bauabschnitte und –verfahren wird darin die Vorgehensweise zur Kampfmittelräumung beschrieben. Eine erste Kostenschätzung ergibt ca. 300.000 EUR brutto für die Kampfmittelräumung.

2.9 SiGeKo

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss aufgrund der Dauer der Baumaßnahme und des Einsatzes von mehreren Unternehmen eingesetzt werden. Er soll ab der Ausführungs-planung in die Planung einbezogen werden. Die Beauftragung steht noch aus.

2.10 Verkehrsplanung

Vorbereitende Arbeiten der AVG und die Herstellung der Startbaugrube sowie die Anbindung des Kanals an den Bestand in der Kreuzung Hanauer Straße/Kolpingstraße bedingen Einschränkungen im Verkehr. Neben den baulichen Belangen müssen die Führung des Individualverkehrs, des ÖPNV, des Radverkehrs und der Fußgänger verträglich konzipiert werden. Außerdem gilt es die angrenzenden Betriebe, insbesondere das Hotel, zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Komplexität der Maßnahme ist vorgesehen, die Fachplanung für das erforderliche Verkehrskonzept durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Erste Abstimmungs-gespräche zwischen Planern, Tiefbauamt, Stadtwerken und Straßenverkehrsamt haben stattgefunden.

2.11 Bauausführung Kanal, RÜ Schlossberg und Auslass in den Main

Vor Beginn der Tiefbauarbeiten werden Leitungen der AVG, die an der Kreuzung Hanauer Straße/Kolpingstraße im Baufeld liegen, umverlegt.
Der Bau ist in zwei Abschnitten vorgesehen. Der erste Abschnitt umfasst den Bau des Auslasskanals in den Main mit Auslassbauwerk zwischen Main und Regenüberlauf, bei dem die Stadtmauer im Rohrvortrieb gequert wird. Im zweiten Bauabschnitt werden der Zulaufkanal mit Fallschacht und das Regenüberlaufbauwerk hergestellt.

3. Zeitlicher Ablauf

Es ist vorgesehen, die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen im Laufe des Jahres 2025 fertigzustellen. Die finale Projektvorstellung wird im November anvisiert. Das Vergabeverfahren schließt sich Ende 2025 mit einem Baubeginn im Frühjahr 2026 an. Ende 2028 soll das Projekt abgeschlossen sein.

4. Kosten

Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und mit Vorlage des endgültigen bepreisten Leistungsverzeichnisses weiter präzisiert. So wird die Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat gewährleistet.
Die Sicherheitszuschläge aus der Fachliteratur betragen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die Baunebenkosten werden aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Projektplanung und der Hohlraumfreilegung aktuell mit 30 % der Baukosten angenommen.

4.1 Sanierung Entwässerungssystem

Die Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung wurde fortgeschrieben. Das vorläufige bepreiste LV für die Tiefbauarbeiten weist eine Bruttosumme von 7.890.250,38 EUR aus (Stand 23.10.2024). Zusammen mit den Baunebenkosten und einem projektbezogenen Sicherheits-zuschlag ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 11.835,375 Euro. Das sind um rund 180.000 Euro geringere Gesamtkosten, als die im Rahmen der Entwurfsplanung ermittelten 12.016.208 Euro.
Baukosten
7.890.250,38 EUR
Baunebenkosten 30 %
2.367.075,11 EUR
Sicherheitszuschlag 20 %
1.578.050,08 EUR
Gesamtkosten
11.835.375,57 EUR

4.2 Hohlraumfreilegung
Die aktuelle Auftragssumme inkl. des Nachtrags 1 beträgt 537.066,94 EUR. Die Beauftragung von Nachtrag 3 mit 4.232,31 EUR ist in Vorbereitung. Nachtrag 2 und weitere Nachträge werden aktuell geprüft. Die zu erwartenden Auftragssummen sind noch nicht bekannt. Die Kostenermittlung für die Erweiterung der Hohlraumfreilegung ergab 190.124,23 EUR (Stand 08.11.2024).
Bisher beauftragte Bauleistungen
541.299,25 EUR 
Angekündigte, aber noch nicht beauftragte Mehrleistungen
190.000,00 EUR
Baunebenkosten 30 %
162.389,77 EUR
Sicherheitszuschlag 10 %
54.129,93 EUR
Gesamtkosten
947.818,95 EUR

4.3 Kampfmittelräumung

Die Kostenschätzung im Rahmen des Kampfmittelräumkonzepts beläuft sich auf 299.392,10 EUR (Stand 28.11.2024).
Baukosten
299.392,10 EUR
Sicherheitszuschlag 30 %
89.817,63 EUR
Gesamtkosten
389.209,73 EUR

5. Finanzierung

Die benötigten Finanzmittel werden für den Nachtragshaushalt 2025 und Folgejahre angemeldet.

6. Klimarelevanz

Mit der Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg entfällt der Regenüberlauf Karlstraße und der Regenüberlauf Schlossberg wird auf den aktuellen Stand der Technik gebracht, so dass er die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt. Dadurch wird seltener Mischwasser in den Main abgeschlagen und das Wasser ist mechanisch vorgereinigt. Die Maßnahme trägt zur Verbesserung der Mainwasserqualität bei.
Die Untersuchung zur Energie- bzw. Wärmenutzung aus Abwasser hat sich als nicht wirtschaftlich herausgestellt. Der Stadtrat wurde bereits umfassend informiert.

7. Fazit

Der in der Untersuchung von 2013 schon schlechte Zustand mit dringendem Handlungsbedarf hat sich weiter verschlechtert, wodurch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Havariefalls nochmals erhöht wurde. Die Risikountersuchung hat ergeben, dass bei beiden möglichen Havariefällen ein enormes Schadenspotential sowohl für Private als auch für öffentliche Anlagen besteht. 

Daher empfiehlt die Bauverwaltung dringend, unter Beachtung aller Bewertungsfaktoren im bisherigen Planungsprozess, der Vermeidung von strafrechtlicher oder umweltrechtlicher Relevanz und unter Berücksichtigung der Risikoanalysen, das Bauvorhaben zwingend und in der gebotenen Eile ohne weitere Verzögerung umzusetzen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht zum Stand der vorbereitenden Arbeiten zur Hohlraumverfüllung und die weitere Planung zur Umgestaltung der Entwässerung am Schlossberg zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, die Entwässerung im Bereich des Schlossbergs mit Gesamtkosten i. H. v. 11.835.375 € brutto zu realisieren.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung der Bauleistungen vorzubereiten und mit Abschluss der Leistungsphase 7 auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses dem Stadtrat erneut zu berichten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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2. / PL/1/2/25. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Straßenumbenennung Kohlenkaistraße Einziehung eines Teilstücks sowie Umbenennung eines Teilstücks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.01.2025 ö Beschließend 2PL/1/2/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu I.1.

Dieser Teilabschnitt der Kohlenkaistraße, gewidmet als Eigentümerweg, hat jede Verkehrs-bedeutung verloren.

Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 06.05.2024 beim Tiefbauamt die Einziehung dieses Teilstücks beantragt, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.

Die Absicht der Einziehung wurde am 24.05.2024 im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht.
Einwendungen liegen keine vor.


zu I.2.

Im Rahmen des Ausbaus der Darmstädter Straße wurde die bisherige Zufahrt von der Darmstädter Straße in die Kohlenkaistraße geschlossen. Gleiches gilt für die bisherigen Zufahrten zu den Gewerbegrundstücken Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Leider (Betriebe Blumen Fuchs und ehem. Hager). Die Schließung der Zufahrten wurde mit Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 11.11.2019 förmlich festgestellt. Mit dem Straßenausbau wurde die Schließung faktisch vollzogen. 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit (4-streifige Verkehrsführung, Tempo 70) ist auch eine teilweise Öffnung nicht möglich. Am 03.12.2024 fand hierzu ein Ortstermin des Planungs- und Verkehrssenates mit Vertretern der Polizei und Feuerwehr statt.

Demzufolge erfolgt die Erschließung der o.g. Gewerbegrundstücke, wie auch des Grundstücks Fl.Nr. xxx, Gem. Leider (Betriebshof der Bayernhafen GmbH & Co.KG) jetzt ausschließlich über die Kohlenkaistraße.

Auf den beiden Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, Gem. Leider wurden zwischenzeitlich 2 Hallen mit Lager- und Ausstellungsflächen, gem. Baugenehmigung vom 28.04.2023 (BV-Nr. xxx), errichtet. Vom Bauherren wurde ein Antrag auf Zuteilung der Hausnummern Darmstädter Straße xxx – xxx beantragt. Im Zuge dieses Verfahrens wurde o.g. Sachverhalt festgestellt. Hierdurch wäre eine Hausnummer an der Kohlenkaistraße zuzuteilen. Da in der Kohlenkaistraße bereits alle unteren Hausnummern vergeben sind und Umnummerierungen anderer Betriebe unbedingt zu vermeiden waren, wurde dem Antragsteller zunächst vorgeschlagen, den o.g. Teilabschnitt der Kohlenkaistraße in „Industriestraße“ umzubenennen. Der Antragsteller führte daraufhin aus, dass die Objekte direkt an der Darmstädter Straße lägen und insbesondere das Unternehmen Blumen Fuchs auf eine lange Historie an der Darmstädter Straße zurückblicke. Um Nachteile für die Betroffenen zu vermeiden wurde eine Umbenennung in „An der Darmstädter Straße“ vorgeschlagen.

Die Bayernhafen GmbH & Co.KG hat der Änderung zugestimmt. Die sonstigen Beteiligten sind informiert.

Die Stadt Aschaffenburg ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der städtischen Satzung über Straßennamen und über die Gebäudenummerierung dazu berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Straßennamen und Hausnummern zu vergeben. Beide dienen der eindeutigen Identifizierung des Anwesens und der Auffindbarkeit des Grundstückes. Besondere Bedeutung kommt der Auffindbarkeit durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, wie auch der Polizei, aber auch der Post, etc. zu.

Nach dem vorliegenden Sachverhalt ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (schnelle und eindeutige Auffindbarkeit durch Sicherheits-, Feuerwehr- oder Rettungskräfte) eine Änderung der Adressierung auf die nördliche Zufahrt erforderlich. 

Durch die Umbenennung des Straßenabschnittes von „Kohlenkaistraße“ in „An der Darmstädter Straße“ ist die Betroffenheit der bisherigen Anlieger der „Darmstädter Straße“ minimiert. Zu beachten ist auch, dass es sich hier um eine Neubaumaßnahme handelt. 

Gespräche mit den Beteiligten wurden geführt. Übergangsfristen können eingeräumt werden. Zudem kann die Hausnummerierung xxx– xxx umgesetzt werden.

Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Umbenennung des Teilstücks der Kohlenkaistraße, wie in beiliegendem Lageplan grün dargestellt, in „An der Darmstädter Straße“.

.Beschluss:

I. 
  1. Mit Wirkung vom 01.01.2025 wird folgende Fläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen (Anlage 1):
Kohlenkaistraße (Teilabschnitt)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider
Anfang: Darmstädter Straße
Länge: 46 m
  1. Das Teilstück der Kohlenkaistraße zwischen der Industriestraße und der Darmstädter Straße, wie in beiliegendem Lageplan grün dargestellt, wird in „An der Darmstädter Straße“ umbenannt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24, Dagegen: 12

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3. / PL/1/3/25. Umbenennung eines Teilstücks der Strietwaldstraße zwischen der Mühlstraße und der Aschaff in "Mühlstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.01.2025 ö Beschließend 3PL/1/3/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aus dem Bereich des „Industrieparks Mühlstraße“ liegt ein Antrag auf Zuteilung weiterer Hausnummern bzw. Änderung bestehender Hausnummern vor.

Des Weiteren wurden Bauanträge für eine Neubebauung des Grundstückes Fl.Nr. xxx, Gemarkung Damm, mit einem neuen Lebensmittelmarkt und einem Mehrfamilienwohnhaus genehmigt. Hierfür ist auch eine Überprüfung bzw. Neuzuordnung der Hausnummern auf diesem Grundstück erforderlich.

Die bestehende Situation wurde anhand der alten Hausakten sowie einer Begehung gemeinsam mit der Feuerwehr vor Ort überprüft. Hierbei wurde der Bestand der Gebäude mit den vorhandenen Eingängen und den bisher festgesetzten Hausnummern abgeglichen. Es wurde festgestellt, dass einzelne Gebäude über keine Hausnummern verfügen, in einem Fall eine Hausnummer doppelt verwendet wird und unter Verwendung der Adressierung „Mühlstraße“ nur eine Zufahrt über die „Strietwaldstraße“ möglich ist. Da neue Hausnummern zu vergeben sind, ergab sich insgesamt die Notwendigkeit einer Neuordnung dieses Bereiches. Betroffen sind die Grundstücke Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Damm (siehe Lageplan).

Da die Zufahrt zum „Industriepark Mühlstraße“ über die bestehende Privatstraße (ohne eigene Straßenbezeichnung) von der Strietwaldstraße aus erfolgt, wäre die Straßenbezeichnung „Strietwaldstraße“ zu verwenden. 

Am 01.10.2024 fand ein weiterer Ortstermin mit Vertretern der Fa. Heilos statt. Hier wurde folgende Lösung vorgeschlagen:
Um die Bezeichnung „Mühlstraße“ als Identifizierung für das Gebiet, insbesondere auch unter dem allgemein bekanntem Begriff „Industriepark Mühlstraße“ weiter sicherzustellen, soll eine Umbenennung des Teilstückes der Strietwaldstraße von der Abfahrt Mühlstraße bis zur Brücke (Grenze Aschaff) erfolgen.

Somit könnte die Straßenbezeichnung Mühlstraße für alle Grundstücke des „Industrieparks Mühlstraße“ beibehalten werden und lediglich die Nummerierung müsste neu geordnet werden. Betroffen durch diese Änderung ist das Kegelzentrum. Dieses würde eine neue Bezeichnung erhalten (bisher Strietwaldstraße xxx, neu: Mühlstraße xxx).

Mit Schreiben vom 08.10.2024 wurden die betroffenen Grundstückseigentümer angehört und zur Stellungnahme bis zum 18.11.2024 aufgefordert. Einwände oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

Mit Schreiben vom 26.11.2024 wurden das Kegelzentrum sowie der Pächter der Gaststätte „La Bolera Steak & Tapas“ noch einmal über den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert.

Die Stadt Aschaffenburg ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der städtischen Satzung über Straßennamen und über die Gebäudenummerierung dazu berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Straßennamen und Hausnummern zu vergeben. Beide dienen der eindeutigen Identifizierung des Anwesens und der Auffindbarkeit des Grundstückes. Besondere Bedeutung kommt der Auffindbarkeit durch Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, wie auch der Polizei, aber auch der Post, etc. zu.

Nach dem vorliegenden Sachverhalt ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (schnelle und eindeutige Auffindbarkeit durch Sicherheits-, Feuerwehr- oder Rettungskräfte) eine Änderung der Adressierung erforderlich. Durch die Umbenennung des Straßenabschnittes von „Strietwaldstraße“ in „Mühlstraße“ ist die Betroffenheit der bisherigen Anlieger der „Mühlstraße“ minimiert. 

Nach der Straßenumbenennung ist auch eine Neuordnung der Hausnummerierung erforderlich. Nach § 3 Nr. 2 der Satzung über Straßennamen und über die Gebäudenummerierung in der Stadt Aschaffenburg kann die Stadt aus dringenden Gründen umnummerieren.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Umbenennung des Teilstücks der Strietwaldstraße, wie in beiliegendem Lageplan grün dargestellt, in „Mühlstraße“.

.Beschluss:

I. Das Teilstück der Strietwaldstraße zwischen der Mühlstraße und der Aschaff, wie in beiliegendem Lageplan (Anlage 2) grün dargestellt, wird in „Mühlstraße“ umbenannt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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4. / PL/1/4/25. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2025 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.12.2024 ö Vorberatend 2WS/6/2/24
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.01.2025 ö Beschließend 4PL/1/4/25

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2025, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 3) wird zugestimmt.

Es wird festgestellt:

1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust                                      2.056.000,00 €

2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren
    Einnahmen und Ausgaben auf                                                                               25.495.000,00 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 09:29 Uhr