Datum: 14.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / PVS/1/1/25. Erich-Kästner-Schule Errichtung einer Mensa, Mittagsbetreuung und Umzug der Kita in das Schulgebäude
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.01.2025 | ö | Beschließend | 1 | PVS/1/1/25 |
2. / PVS/1/2/25. Planfeststellungsbeschluss; Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. xxx, 63741 Aschaffenburg (Wasserfernleitung) sowie Errichtung und Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. xxx, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle bei Main-km.: 84,135
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.01.2025 | ö | Vorberatend | 2 | PVS/1/2/25 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
3. / PVS/1/3/25. Slipanlage am Mainufer - Vorstellung der Ergebnisse der Neubetrachtung der Standorte - Beschluss über die Standortentscheidung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.01.2025 | ö | Beschließend | 3 | PVS/1/3/25 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
4. / PVS/1/4/25. 18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain; Neufassung des Kapitels 5.2 "Energie", Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLpLG i.V. setz ROG Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.01.2025 | ö | Vorberatend | 4 | PVS/1/4/25 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
B.5.2.1 Energieziele der Region Bayerischer Untermain: Dieses Kapitel definiert die Ziele zur Umstellung der Energieversorgung auf klimaneutrale Energieversorgung. Die Festlegungen sind entwickelt aus den Vorgaben des EEG, BayKlimaG, BayLplG sowie dem LEP und stellen diese für die Region dar. Bislang erreicht die Region einen rechnerischen Deckungsgrad von ca. 25% (2022), bezogen auf den Anteil des regional erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien am Stromverbrauch (Quelle: Energieatlas Bayern).
B.5.2.2 Umbau der Energieinfrastruktur: Die Festlegungen zum Um- und Ausbau der Energieversorgungssysteme werfen den Blick auf die Energiespeicherung und die Energienetze, die für eine sichere, regionale, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung ebenso von Bedeutung sind. Die Festlegungen bleiben allgemein, da konkrete Maßnahmen zum Netzausbau nicht Teil der regionalplanerischen Festlegungen sind.
Folgende Dienststellen wurden über dieses Verfahren in Kenntnis gesetzt:
Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben und übergeordneter Planungen ist eine Anpassung des Regionalplans Bayerischer Untermain (1) im Kapitel 5.2 Energie erforderlich.
Die Änderung umfasst in Kapitel 5.2.1 die Neudefinierung der Ziele zur Energieversorgung zum Erreichen von Klimaneutralität sowie in Kapitel 5.2.2 Festlegungen zum Um- und Ausbau der Energieversorgungssysteme.
Zentrales Thema ist in Kapitel 5.2.3 der Ausbau der Windenergie durch die Ausweisung von Vorranggebieten.
Grundlage dafür ist die Verabschiedung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) vom 20.07.2022, zuletzt geändert am 08.05.2024. Dessen Ziel ist es, eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu fördern. Dazu sollen bis zum Ende des Jahres 2032 bundesweit Flächen für die Gewinnung von Windenergie bereitgestellt werden. Der erforderliche Flächenanteil an der Gesamtfläche des Freistaats Bayern beträgt 1,8%.
Bei Nichterreichen der Zielvorgabe ist eine Privilegierung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich angedacht. Eine kommunale Steuerung der Flächennutzung wäre in diesem Fall nicht mehr möglich.
Die Regionalen Planungsverbände haben in Bayern die Aufgabe übernommen, Vorrangflächen für Windenergie zu finden und über die Regionalpläne auszuweisen. Betrachtet wird dabei jeweils die einzelne Planungsregion. Die Stadt Aschaffenburg liegt innerhalb der Planungsregion 1 Bayerischer Untermain.
Im Planungsprozess zur Ausweisung der Vorrangflächen für Windenergie wurden verschiedene Kriterien untersucht, z. B. der Abstand zu Siedlungsflächen und die Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter aus dem Umweltrecht, um Raumwiderstände zu definieren, die einer Nutzung für Windenergie entgegenstehen. Nach Analyse der Raumwiderstände werden im Entwurf der 18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain (1); Neufassung des Kapitels 5.2 Energie 29 Vorranggebiete vorgestellt. Im Stadtgebiet von Aschaffenburg sind dabei keine Vorrangflächen für Windkraft vorgesehen. Teilflächen des Vorranggebietes Nr. 27 Hohe Wart befinden sich jedoch in Aschaffenburger Grundbesitz innerhalb des gemeindefreien Gebietes, so dass hier eine Betroffenheit besteht.
Stellungnahme
Vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgegebenen und darüber hinaus weltklimatisch betrachtet dringend erforderlichen Reduktion der Treibhausgase befürwortet das Sachgebiet Klima und Nachhaltigkeit der Stadt Aschaffenburg die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie im Regionalplan Bayerischer Untermain (1), ausdrücklich die Fläche Nr. 27 Hohe Wart.
Innerhalb des Stadtgebiets Aschaffenburg ist keine Windvorrangfläche geplant. Die nächste Vorrangfläche grenzt im Südosten an das Stadtgebiet an, der kürzeste Abstand zur Wohnbebauung in Gailbach beträgt ca. 2 km. Aufgrund der Erfahrungen beim Bau von Windkraftanlagen ist in diesem Abstand von einem deutlichen Unterschreiten der zulässigen Immissionsrichtwerte auszugehen.
Von den Festlegungen zu den o.g. weiteren Energieträgern allein gehen zunächst keine Auswirkungen aus. Die Wirkungen kommen erst mit Errichtung und Betrieb von Anlagen zum Tragen und sind im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen.
Aufgrund der geplanten Änderung des Regionalplans sind daher grundsätzlich seitens des Immissionsschutzes negative Auswirkungen auf das Stadtgebiet nicht zu erwarten. Der Punkt 5.2.2 Umbau der Energieinfrastruktur Wärmeversorgung sollte aus immissionsschutzfachlicher Sicht jedoch noch ergänzt werden:
Prinzipiell kann aus immissionsschutzfachlicher Sicht dem Grundsatz zugestimmt werden, die Möglichkeiten der Fernwärmeversorgung insbesondere im Verdichtungsraum Aschaffenburg verstärkt zu nutzen. Dadurch könnten die Emissionen insgesamt gesenkt werden. Die Anlagen zur Wärmeerzeugung sollten dabei jedoch so aufgebaut und betrieben werden, dass es zu keiner relevanten Schadstoff-Zusatzbelastung des z.B. durch Verkehrs- und Gewerbeemissionen sowieso stärker belasteten Verdichtungsraums kommt. Der Grundsatz wäre entsprechend zu ergänzen.
In der Fachkarte 3 Landschaft, Freiraum und Erholung, Kultur-und Sachgüter sind bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingezeichnet, Datenstand ist das Jahr 2023. Die Stadt Aschaffenburg bittet um Übernahme der PV-FFA aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Südwestlich Obernburger Straße für das Flurstück 3021, rechtskräftig seit 03.07.2023. Die PV-Anlage wurde im September 2024 in Betrieb genommen und liefert ca. 1.800 kWp.
.Beschluss:
In der Fachkarte 3 Landschaft, Freiraum und Erholung, Kultur- und Sachgüter sind bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingezeichnet, Datenstand ist das Jahr 2023. Die Stadt Aschaffenburg bittet um Übernahme der PV-FFA aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Südwestlich Obernburger Straße für das Flurstück 3021, rechtskräftig seit 03.07.2023. Die PV-Anlage wurde im September 2024 in Betrieb genommen und liefert ca. 1.800 kWp.
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1
5. / PVS/1/5/25. Projekt „Schwammstadt Plus“ Beendigung des Antragsprozesses
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.01.2025 | ö | Beschließend | 5 | PVS/1/5/25 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
6. / PVS/1/6/25. Städtische Verkehrsbetriebe Fahrplanwechsel 2025
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 14.01.2025 | ö | Beschließend | 6 | PVS/1/6/25 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen