Datum: 10.02.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Änderungssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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10.02.2025
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ö
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Beschließend
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1 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Bericht der Verwaltung zu den Änderungen der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
- Der Änderung der Satzung wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bekanntmachung vom 18. Dezember 2024, Az. D1-2234-2-2 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf die Anpassung der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A in Höhe von 5,5 % ab 1. Februar 2025 hingewiesen.
Nach § 11 Abs. 6 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) gelten Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsgruppe A mit dem gleichen Vomhundertsatz für die in diesen Vorschriften genannten Sätze und Entschädigungen.
Entsprechend dieser Vorgabe ist die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Aschaffenburg anzupassen.
Die erforderlichen Anpassungen bei den Verrechnungssätzen der Personalkosten (in Ziffer 3 der Satzung) sowie den Dienstleistungen bei Lehrgängen für ehrenamtliche Kräfte (in Ziffer 7 der Satzung) werden im Zuge der vorliegenden Änderungssatzung vollzogen.
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2. Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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10.02.2025
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ö
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Beschließend
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2 | |
.Beschlussvorschlag
I. Dem Erlass der als Anlage beigefügten Änderungssatzung wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Gebühren für die Städtische Musikschule wurden zuletzt für das Schuljahr 2024/2025 angepasst. Die allgemeine Preisentwicklung vor allem für den Gebäudeunterhalt und das Personal erfordern auch für das kommende Schuljahr eine moderate Anpassung.
Die Städtische Musikschule Aschaffenburg gehört im bayernweiten und im unterfränkischen Vergleich zu den Musikausbildungsinstituten mit vergleichsweise hohen Gebühren. Die Qualität der Musikausbildung findet auf sehr hohem Niveau statt, wie sich z. B. bei den Platzierungen beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ immer wieder herausstellt. Bei vielen gesellschaftlichen Ereignissen in der Stadt Aschaffenburg werden Schülerinnen und Schüler der Musikschule für musikalische Umrahmungen und Beiträge eingesetzt und ernten immer wieder großen Beifall.
Aus der regionalen und städtischen kulturellen Bildungslandschaft ist die Musikschule nicht wegzudenken. Insbesondere die Kooperationen mit Grundschulen im Zuge der Entwicklung von Konzepten zur Ganztagesbetreuung werden stetig ausgeweitet und inhaltlich weiterentwickelt. Die Städtische Musikschule ist dabei ein verlässlicher und qualitativ wertvoller Partner und Impulsgeber in der Bildung.
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3. Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushalt 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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10.02.2025
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ö
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Beschließend
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3 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadtrat entscheidet in der Sitzung über die vorliegenden Stadtratsanträge zum Haushalt 2025.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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4. Haushaltsreden des Oberbürgermeisters sowie der Fraktionen, Parteien und Wählergruppen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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10.02.2025
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ö
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Beschließend
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4 | |
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5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Stadt Aschaffenburg;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Hospital-Stiftung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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10.02.2025
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ö
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Beschließend
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5 | |
.Beschlussvorschlag
Nach Beratung des Haushaltsentwurfs und Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushaltsplan 2025 erlässt die Stadt Aschaffenburg
aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 330.548.800 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 55.066.900 €
- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.485.500 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 238.050 €
§ 2
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 16.335.900 € festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 20.114.000 € festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 160.000 € festgesetzt.
- Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.
§ 3
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.275.000 € festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 200 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 430 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 € festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 800.000 € festgesetzt.
- Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 27.01.2025 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2025 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 11.12.2024) vorgelegt. Das in Anlage beiliegende Änderungsblatt führt zu den im Beschluss genannten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes.
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und liegt sowie die Erläuterungen zum Stellenplan dem Beschluss als Anlage bei. Die übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2028 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.
Mit dem Entwurf vom 11.12.2024 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.
In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
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6. Mittelfristige Finanzplanung 2026 bis 2028
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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10.02.2025
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ö
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Beschließend
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6 | |
.Beschlussvorschlag
Der Stadtrat genehmigt
- den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan - Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2026 2027 2028
€ € €
Verwaltungshaushalt 328.996.100 328.828.900 329.004.100
Vermögenshaushalt 53.208.300 54.010.800 43.686.200
Gesamthaushalt 382.204.400 382.839.700 372.690.300
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- das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage zu diesem Beschluss
- den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (s. Haushaltsplan – Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2026 2027 2028
€ € €
Verwaltungshaushalt 1.526.500 1.526.500 1.526.500
Vermögenshaushalt 211.880 213.080 213.680
Gesamthaushalt 1.738.380 1.739.580 1.740.180
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates am 27.01.2025 wurde dem Stadtrat der Haushaltsplan einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben. Die Finanzplanung ist nach Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV gesondert zu beschließen.
Datenstand vom 10.02.2025 11:21 Uhr