Datum: 11.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/2/1/25 Vorstellung des Entwurfs zum Nahverkehrsplan - Referent: xxx, Geschäftsführer der Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH (AMINA)
2PVS/2/2/25 Ausbau des Stichweges der Thüringer Straße Vorstellung der Entwurfsplanung
3PVS/2/3/25 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Widmung eines Teilstückes der Bayreuther Straße (Einmündung Würzburger Straße)
4PVS/2/4/25 Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtteil Gailbach Sachstandsbericht

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1. / PVS/2/1/25. Vorstellung des Entwurfs zum Nahverkehrsplan - Referent: xxx, Geschäftsführer der Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH (AMINA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.02.2025 ö Beschließend 1PVS/2/1/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Planungsbüro PTV hat im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit der AMINA GmbH den vorliegenden Entwurf zu dem Nahverkehrsplan aufgestellt. Der Geschäftsführer der AMINA GmbH, xxx, stellt den aktuellen Sachstand zu dem Nahverkehrsplan für die Stadt Aschaffenburg sowie die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg vor.

Der vorliegende Entwurf wird in der AMINA-Beiratssitzung am 06.02.2025 im Landratsamt Miltenberg vorgestellt. Ebenso wird der gleiche Entwurf in den jeweiligen Ausschüssen in den Landkreisen vorgestellt. Er bildet die Grundlage für die vorgesehene öffentliche Anhörung, die ab Ende Februar vorgesehen ist.

Etwaige Anregungen zu dem Entwurf können im Nachgang noch eingearbeitet werden. 


Klimawirkungsprüfung

Durch die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und die damit einhergehende Förderung des ÖPNV kann der Treibhausgasausstoß gemindert und in der Folge eine klimarelevante Wirkung erzielt werden.

.Beschluss:

I.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Kenntnis (Anlage 1).
  2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der weiteren Ausarbeitung des Nahverkehrsplanes zu und erteilt die Freigabe des Entwurfs zur öffentlichen Anhörung.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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2. / PVS/2/2/25. Ausbau des Stichweges der Thüringer Straße Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.02.2025 ö Beschließend 2PVS/2/2/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

In der Thüringer Straße erschließt eine Stichstraße die Hausnummern 1 bis 19. Aufgrund fehlender Kanalschächte konnte der Kanal in der Stichstraße bei früheren TV-Inspektionen nicht befahren werden und wurde daher auch in der Kanalbestandsdokumentation nicht geführt.
In Zusammenhang mit einer privaten Sanierungsmaßnahme (u. a. wegen Rückstauproblemen) erfolgte eine TV-Inspektion der Entsorgungsleitungen. Im Abgleich mit den Hausakten wurde festgestellt, dass in der Straße ein Kanal aus Steinzeugrohren in hydraulisch unzureichender Dimension DN 150 verlegt ist. Darüber hinaus wird der bauliche Zustand als unzureichend bewertet. Ein Teil der Anwesen entwässert über die Grundstücksentwässerungsanlagen der Nachbargrundstücke.
Da der Stichkanal nicht über einen Revisionsschacht an den Kanal in der Thüringer Straße angebunden ist, sind Betrieb und Unterhaltung nicht ordnungsgemäß möglich.
Aus den vorgenannten Gründen ist es notwendig, einen neuen Kanal in der Dimension DN 300 gemäß den geltenden Vorschriften und Normen zu bauen, der die Entwässerung der angeschlossenen und anzuschließenden Anwesen sicherstellt.


  1. Projektbeschreibung

Ver- und Entsorgung:

Es wird ein neuer Kanal DN 300 aus Steinzeug mit einem Gefälle von 20 ‰ in die Stichstraße verlegt. Die neue Leitung wird mittels eines Kontrollschachtes an den Hauptkanal in der Thüringer Straße angeschlossen. In der Stichstraße endet die neue Leitung in einem weiteren Kontrollschacht. Private Kanalhausanschlüsse werden umgebunden bzw. in Abstimmung mit den Anliegern neu errichtet, die städtische Straßenentwässerung regelkonform angebunden. 

Die Aschaffenburger Versorgungsbetriebe beabsichtigen im Zuge der Bauarbeiten die Gas- und Wasserleitungen, sowie in Teilen Hausanschlussleitungen zu erneuern. 

Straßenbau:

Bedingt durch die Grabenbreite des Kanalbaus und die Neuverlegung der Versorgungsleitungen muss der komplette Straßenoberbau erneuert werden. Dabei wird die Straße nach den Richtlinien für einen Wohnweg in Asphaltbauweise hergestellt.

Straßenaufbau: 

Asphaltdeckschicht 
4 cm
Asphalttragschicht 
14 cm
Frostschutzschicht 
42 cm
Gesamtaufbau
60 cm


Das anfallende Oberflächenwasser wird über eine Muldenrinne und Straßenabläufe abgeleitet.

Beleuchtung:

Die bereits vorhandene Beleuchtung wird nach Abschluss der Tiefbauarbeiten wiederhergestellt. 

Bauablauf:

Die Bauarbeiten finden unter Vollsperrung statt. Die fußläufige Erschließung bleibt stets gewährleistet. Die Leistungen sollen im August 2025 beginnen und nehmen ca. 4 Monate Bauzeit in Anspruch.


3. Kosten

Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden. 

In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:

Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %

Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.

Die Kostenberechnung in der HOAI Leistungsphase Entwurfsplanung für die Baumaßnahme im Stichweg Thüringer Straße ergibt folgende Bruttosummen:

Straßenbau
184.727,27 €
Kanalbau
112.772,36 €
Gesamtbaukosten
297.499,63 €
Baunebenkosten 20 %
59.499,93 €
Sicherheitszuschlag 20 %
59.499,93 €
Gesamt
 416.499,48 €

Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung

Das Projekt ist im Haushaltsjahr 2024 und im Entwurf für 2025 über die Haushaltstelle 1.7100.9504 mit insgesamt 450.000 Euro abgebildet.


5. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird vsl. im März 2025 für die Maßnahme den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen, nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Maßnahme gemeinsam mit der AVG ausschreiben und in der zweiten Jahreshälfte baulich umsetzen.

.Beschluss:

I. 
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung für den Ausbau des Stichweges der Thüringer Straße zu. 
2.        Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte einzuleiten und den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/2/3/25. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Widmung eines Teilstückes der Bayreuther Straße (Einmündung Würzburger Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.02.2025 ö Beschließend 3PVS/2/3/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des PVS am 16.07.2024 wurde die Widmung der Teilfläche aus Fl.-Nr. 5360, Gemarkung Aschaffenburg, beschlossen.

Bei der Vorbereitung der Abrechnung der Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Bayreuther Straße ist festgestellt worden, dass eine Teilfläche der Einmündung der Bayreuther Straße in die Würzburger Straße (Teilfläche aus Fl.-Nr. 5360/9) noch nicht gewidmet ist. Diese Teilfläche ist im beigefügten Plan blau markiert.

Diese Widmung ist noch nachzuholen, damit die Abrechnung der Gesamtmaßnahme Bayreuther Straße rechtskonform erfolgen kann. Nach aktueller Rechtsprechung führt bereits das Fehlen einer kleinen nichtgewidmeten Fläche zu einer fehlerhaften Abrechnung der gesamten Straße.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 01.02.2025 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortstraße (Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet (Anlage 2):
       Teilstück der Bayreuther Straße
       Teilfläche aus Fl.-Nr. 5360/9 Gemarkung Aschaffenburg
       Anfang: Grenze zu Fl.-Nr. 6166/7 (Würzburger Straße)
Ende: Höhe nordöstlicher Eckpunkt der Fl.-Nr. 5360/9
       Länge: 27 m

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/2/4/25. Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtteil Gailbach Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.02.2025 ö Beschließend 4PVS/2/4/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Erstmals mit Schreiben der Kath. Kirchengemeinde St. Matthäus an das Bischöfliche Ordinariat
Würzburg vom 31.01.2018 wurde auf bauliche und hygienische Mängel im Kindergarten St. Matthäus hingewiesen und um finanzielle Unterstützung gebeten.

Das Pfarrzentrum, welches die Kirche, das Pfarrhaus, das Pfarrheim und den Kindergarten beheimatet, wurde 1967/68 auf dem Anwesen der Kirchenstiftung durch die Diözese Würzburg errichtet.
1994/95 wurde der im Untergeschoss des Pfarrzentrums befindliche Kindergarten von zwei auf drei Gruppen erweitert. Die dritte Gruppe besteht als Krippengruppe mit 12 Kindern.

Mittlerweile häufen sich die in die Jahre gekommenen Baumängel, die grundsätzlich einer Sanierung bedürfen. Auch kann das für drei Gruppen erforderliche Raumprogramm nur durch „Zwischenlösungen“ erfüllt werden.

Ungeachtet der räumlichen Engpässe für eine dreigruppige, oder gar viergruppige Einrichtung hat die Diözese Würzburg die notwendige Verpflichtung zur Mitfinanzierung anstehender Instandhaltungs- bzw. Generalsanierungsmaßnamen abgelehnt. (Schreiben an Katholische Kindertageseinrichtungen vom Juli 2021).

Seitens der Verwaltung wurden grundsätzliche Planungsvarianten zur Unterbringung einer viergruppigen Einheit erarbeitet, welche die nahegelegene Erich-Kästner-Schule einbezieht.
Eine komplette Unterbringung im Schulgebäude, auch einer dreigruppigen Einheit erfordert zusätzliche Ersatz- bzw. Erweiterungsbauten.

In diesem Zuge würde auch die Ganztagsbetreuung mit Mensa an den Standort umgesetzt.

Die Umnutzung sieht nun vor, dass im südlichen Gebäudeteil des Schulgebäudes die Mensa angebaut wird, sowie die Kindertagesstätte als zwei zügige Einheit für Kinder über drei Jahren, sowie als einzügige Einheit für Kinder unter drei Jahren untergebracht wird.

Es werden im Erdgeschoss zwei Kita-Gruppenräume und ein Mehrzweckraum vorgesehen. Im Untergeschoss befindet sich die Kinderkrippe mit zu gehörigem Nebenraum sowie der Bereich für die Leitung und der Eltern Wartebereich.

Angebaut wird im Untergeschoss die Mensa mit zugehöriger Küche und Lager, die durch die Kinder der Kita, sowie die Kinder der Schule genutzt werden.

Auf dem südlichen Gebäudeteil ist ein Anbau erforderlich, der in zwei Räumen die Mittagsbetreuung der Schüler vorsieht und Bereiche für die Leitung der Mittagsbetreuung.
In diesem Zuge wird die Schule über Aufzugsanbauten barrierefrei erschlossen.

Weiterhin ist geplant, im Zuge der notwendigen Umbaumaßnahmen die Sanitäranlagen des Bestandsgebäudes zu sanieren.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtteil Gailbach wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung / Kostenberechnung) zu veranlassen.
  3. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2025 unter 1.2113.9450 für Planungskosten zur Verfügung.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.03.2025 10:52 Uhr