Datum: 24.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/3/1/25 Neue SPNr. vor TOP 1 d. ö. S.
2PL/3/1/25 Planfeststellungsbeschluss; Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. xxx, 63741 Aschaffenburg (Wasserfernleitung) sowie Errichtung und Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. xxx, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle bei Main-km.: 84,135
3PL/3/2/25 Neukonzeptionierung des Konzepts zur modularen Qualifizierung in der 3. und 4. Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst
4PL/3/3/25 Anpassung der Mietpreise für das Stadttheater
5PL/3/4/25 Änderung der Verordnung über Parkgebühren im Stadtgebiet Aschaffenburg (Parkgebührenordnung)
6PL/3/5/25 Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg
7PL/3/6/25 Änderung der Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg
8PL/3/7/25 Änderung der Satzung des Jugendparlaments
9PL/3/8/25 Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 10.12.2024 wegen "Neubau Doppelwohnhaus mit 5 WE, Im Neurod 14-16" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 07.01.2025
10PL/3/9/25 Neue SPNr. nach TOP 8 d. ö. S.

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1. / PL/3/1/25. Neue SPNr. vor TOP 1 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 1PL/3/1/25

.Beschluss:

Zu Beginn der Sitzung wird in einer Schweigeminute dem dritten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine gedacht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/3/1/25. Planfeststellungsbeschluss; Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. xxx, 63741 Aschaffenburg (Wasserfernleitung) sowie Errichtung und Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. xxx, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle bei Main-km.: 84,135

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 2PL/3/1/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die DS Smith Paper Deutschland GmbH (DS Smith) plant in ihrem Werk in Aschaffenburg eine Umstrukturierung des Wassernutzungskonzeptes, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auch in Zukunft, insbesondere für den Fall von Wasserknappheit der Aschaff, zu sichern.

Die Firma DS Smith bezieht das benötigte Wasser zur Papierproduktion bisher aus der Aschaff, direkt am Werksgelände. Es ist künftig geplant, das Wasser zur Papierproduktion aus dem Main zu entnehmen, wenn dies aufgrund des Wasserstands der Aschaff nicht mehr möglich ist. Die Entnahmestelle liegt auf der Gemarkung Mainschaff.
Das Produktionsabwasser aus der Betriebskläranlage der Firma DS Smith wird derzeit über eine ca. 30 Jahre alte Druckleitung zum bestehenden Einlaufbauwerk in den Main gepumpt. Die Einleitungsstelle liegt auf der Gemarkung Mainschaff. Es ist seitens der Firma DS Smith beabsichtigt auch eine neue Abwasserdruckleitung von der Betriebstätte zum bestehenden Einlaufbauwerk in den Main zu errichten und zu betreiben, damit bei Wartungsarbeiten an der Abwasserleitung das Abwasser nicht mehr wie bisher in die Aschaff abgeleitet werden muss. Die bereits bestehende Abwasserdruckleitung soll als Redundanz in Betrieb bleiben.

Das Vorhaben wurde dem Stadtrat – Planungs- und Verkehrssenat in seiner Sitzung am 17.01.2023 (Tagesordnungspunkt 1) vorgestellt. Vorliegender Planfeststellungsbeschluss wurde durch den Planungs- und Verkehrssenat in seiner Sitzung am 14.01.2025 (Tagesordnungspunkt 1) vorberaten.

Der Plan für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Wasserfernleitung) sowie Errichtung und Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle bei Main-km.: 84,135 wurde von der DS Smith bei der Stadt Aschaffenburg als zuständige Planfeststellungsbehörde eingereicht.

Das Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wurde vom Amt für Stadtplanung und Klimamanagement durchgeführt. Zum Planfeststellungsverfahren gehört auch die umfassende Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Alle vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange werden im Planfeststellungsbeschluss abgewogen und dem eingereichten Plan mit Auflagen, Nebenbestimmungen und Hinweisen zugestimmt.


Die Anlagen finden Sie aufgrund der Dateigröße ausschließlich in der Cloud!

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Dem Planfeststellungsbeschluss vom 06.02.2025 zur Errichtung und Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Wasser aus dem Main (Entnahmestelle bei Main-km.: 84,200) zur Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Wasserfernleitung) sowie Errichtung und Betrieb einer neuen Abwasserleitung von der Betriebsstätte Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg zur bestehenden Einleitungsstelle bei Main-km.: 84,135 wird zugestimmt (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 0

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3. / PL/3/2/25. Neukonzeptionierung des Konzepts zur modularen Qualifizierung in der 3. und 4. Qualifikationsebene im feuerwehrtechnischen Dienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 3PL/3/2/25

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 0

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4. / PL/3/3/25. Anpassung der Mietpreise für das Stadttheater

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultursenat 1. Sitzung des Kultursenates 29.01.2025 ö Beschließend 3KS/1/3/25
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 4PL/3/3/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mietpreise für das Stadttheater wurden zuletzt im Juli 2020 angepasst. Die allgemeine Preisentwicklung vor allem für den Gebäudeunterhalt und das Personal erfordern dringend eine Anpassung. In diesem Zusammenhang wird der Vermietungsprozess verschlankt und entbürokratisiert. Die sehr ausdifferenzierte Preisliste der Vergangenheit hat zu häufigen Rückfragen, Missverständnissen und Unklarheiten geführt, bis zur Erstellung eines Mietvertrages mussten zahlreiche Arbeitsstunden in der Theatertechnik und der Verwaltung für klärende Kommunikation verwendet werden.

Auf den ersten Blick wirken die Erhöhungen drastisch. In der Praxis jedoch wurden in der Vergangenheit durch die nachträglich abgerechneten Personalkosten die Mietkosten i. d. R. ebenfalls deutlich höher als der in der ersten Zeile genannte Preis. Theater-, Konzert- und Musiktheaterveranstaltungen lassen sich nur mit Fachpersonal durchführen, das die Veranstaltungsstätte sehr gut kennt. Daher ist in Zukunft die Anwesenheit von drei Technikern des Stadttheaters direkt in die Preiskalkulation einberechnet.

Ein Beschluss aus dem Jahr 1982 regelt aktuell, wer das Theater mit einer Ermäßigung von 50% anmieten kann. Die in diesem Beschluss verwendeten Begriffe sind nicht eindeutig und führen gelegentlich zu Diskussionen. Daher wurde auch hier präzisiert.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Mietpreise für das Stadttheater Aschaffenburg zum 01.09.2025 (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 0

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5. / PL/3/4/25. Änderung der Verordnung über Parkgebühren im Stadtgebiet Aschaffenburg (Parkgebührenordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 5PL/3/4/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 30.12.2024 wurde die Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Dadurch wird § 10 der Zuständigkeitsverordnung dahingehend ergänzt, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge ab dem 01.04.2025 bayernweit in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung der Parkscheibe oder Nutzung der jeweils angeordneten Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit von der Entrichtung von Parkgebühren befreit sind. Die städtische Parkgebührenordnung muss entsprechend an die neue Gesetzeslage angepasst werden.

Ziel dieser Regelung ist laut der Bayerischen Staatsregierung die Förderung der Elektromobilität. Es soll für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostenloses Parken generell für drei Stunden ermöglicht werden, um klima- und umweltschädliche Auswirkungen (etwa Beitrag zur Luftreinhaltung und Verringerung des Fahrzeuglärms) des motorisierten Individualverkehrs zu verringern. In diesem Zusammenhang sind aufgrund des bisher langsamen Umstiegs auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zusätzliche Impulse erforderlich. Um neue Anreize zur Förderung der Elektromobilität zu setzen, ist die Regelung bayernweit einheitlich ausgestaltet.

Die Anpassung erfolgt, wie im Gesetzestext vorgesehen, zum 01.04.2025.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund § 6a Abs. 6 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) und § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch § 13 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619), durch § 3 der Verordnung vom 3. Dezember 2024 (GVBl. S. 643), durch Verordnung vom 3. Dezember 2024 (GVBl. S. 645) und durch Verordnung vom 2. Dezember 2024 (GVBl. S. 654) folgende Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung im Stadtgebiet Aschaffenburg vom 10.02.2025:

§ 1

§ 3 erhält folgenden neuen Absatz 4:

Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), die nach § 4 EmoG gekennzeichnet sind, sind in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung der Parkscheibe oder Nutzung der jeweils angeordneten Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit von der Entrichtung von Parkgebühren befreit. § 3 Abs. 2 und 3 EmoG bleibt unberührt.

§ 2

Die vorstehende Änderung tritt am 01.04.2025 in Kraft.

II. Die Parkgebührenordnung vom 10.02.2024 ist in der geänderten Fassung neu amtlich bekannt zu machen.

III. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

IV. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 26, Dagegen: 1

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6. / PL/3/5/25. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 6PL/3/5/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 23 Gemeindeordnung (GO) können Städte zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen hat die Stadt Aschaffenburg eine solche Benutzungssatzung erlassen. In dieser sind u. a. die Kündigungsfristen sowie auch die Vorgaben zur Verminderung und Erhöhung der Nutzung der Einrichtung enthalten. Zum einen soll in der Änderungssatzung die Kündigungsfrist des Betreuungsplatzes von zwei Wochen auf einen Monat angehoben werden. Auch konnten bisher die Erziehungsberechtigen monatlich die Betreuungszeiten ändern. Um hier von Seiten der Stadt eine Planungssicherheit, was zum einen die Platzvergabe zum anderen die finanzielle Planung betriff zu haben wird vorgeschlagen nur noch zwei Mal jährlich eine Buchungsanpassung vorzunehmen können. Weiter soll in der Satzung aufgenommen werden, dass bei Wegzug aus dem Stadtgebiet der Betreuungsplatz verloren geht soweit nicht ausreichend Plätze vorhanden sind.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. März 2021 (GVBI. S. 74), folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg vorbehaltlich der Prüfung durch die Rechtsstelle:

§ 1
In § 15 folgenden Wortlaut
Austritt / Beendigung des Betreuungsverhältnisses / Reduzierung der Buchungsstunden

  1. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des / der Erziehungsberechtigten gegenüber der Kindertageseinrichtung. Die Anmeldung / Ummeldung der Betreuungszeiten eines Kindes gilt für das ganze Betreuungsjahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, solange keine schriftliche Kündigung / Ummeldung für die jeweilige Betreuungsform vorliegt. Das Betreuungsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung zum 30.06. und 31.07. ist ausgeschlossen.

  1. Bei Wegzug der/des Erziehungsberechtigten aus der Stadt Aschaffenburg erlischt der Betreuungsvertrag mit Ablauf des Monats des Umzugs. Soweit ausreichend Kindergartenplätze vorhanden sind, bzw. keine Kinder aus der Warteliste Anspruch auf den frei gewordenen Platz erheben, kann in Absprache mit der Kindergartenleitung das Kind bis zum Ende des Kindergartenjahres den Platz weiterbelegen.

  1. Die Verminderung oder Erhöhung der Buchungszeiten ist während der Laufzeit des Betreuungsvertrages grundsätzlich nur zum 01.03. und 01.09. eines Kalenderjahres möglich.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 1

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7. / PL/3/6/25. Änderung der Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 7PL/3/6/25

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / PL/3/7/25. Änderung der Satzung des Jugendparlaments

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 8PL/3/7/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Aschaffenburger Jugendparlament hat mit Schreiben vom 19.12.2024 (Anlage1) die Abänderung seiner Satzung beantragt. Über die einzelnen Änderungspunkte wurde innerhalb des Jugendparlaments abgestimmt. 

Die Verwaltung schlägt vor, den Änderungswünschen der Jugendlichen vorbehaltlich der Prüfung durch die Rechtsstelle zu entsprechen. 

Seitens des Jugendparlaments wurden die Änderungswünsche im Einzelnen wie folgt begründet: 

§ 4 Abs. 3: 

Das Jugendparlament Aschaffenburg wird für zwei Jahre gewählt und soll innerhalb dieses 
Zeitraums an politischen Prozessen innerhalb der Stadt Aschaffenburg teilhaben. In der Präambel 
der Satzung ist dies durch „Partizipation“ als Schlüsselrolle festgehalten. Diese Partizipation wird 
jedoch erheblich eingeschränkt, wenn das Jugendparlament aufgrund zu geringer Teilnahme von 
Mitgliedern an der Sitzung nicht mehr beschlussfähig ist (siehe § 13 Zusammensetzung des 
Jugendparlaments Absatz 2). Um diese Beschlussfähigkeit, die „Chance, demokratisches Denken 
und Handeln zu erlernen und zu erleben“ für engagierte Mitglieder sicherzustellen und eine 
Planbarkeit für Abstimmung zu gewährleisten, ist eine Regelung notwendig, mit der das 
Jugendparlament nicht mehr erreichbare Mitglieder ausschließen kann. Dadurch hätten engagierte 
Nachrücker*innen die Möglichkeit in das Gremium nachzurücken und dadurch wieder eine 
Beschlussfähigkeit für das Jugendparlament sicherzustellen. Selbstverständlich ist es nicht immer 
für ein Mitglied möglich an den Sitzungen teilzunehmen, deshalb ist in dem Antragstext mit dem 
Begriff „unentschuldigt“ sichergestellt, dass dies nicht zum Ausschluss eigentlich engagierter 
Mitglieder führt. Durch die frühzeitige Bekanntgabe der Sitzungstermine ist es für alle Mitglieder 
möglich eine Abwesenheit vor Sitzungsbeginn bei der Geschäftsstelle anzumelden.

§ 13 Abs. 3 

Um einen geordneten Verlauf der konstituierenden Sitzung zu gewährleisten ist es erforderlich, dass alle Mitglieder genügend über die Vorstandsarbeit informiert werden. Dies wurde in den letzten beiden konstituierenden Sitzungen durch eine Vorstellung durch die Geschäftsstelle sichergestellt und sollte deshalb fest in der Satzung des Jugendparlaments verankert werden. Zudem ist es erforderlich, dass zuerst die Kandidaturen entgegengenommen werden und dann die Wahlen der einzelnen Positionen in geordneter Reihenfolge beginnen, damit die vorgeschriebene 
Geschlechterverteilung im Vorstand gewährleistet werden kann. Nach mehreren Diskussionen im 
Jugendparlament hat sich eine Mehrheit der Mitglieder für diese Geschlechterverteilung 
ausgesprochen, um auch Personen außerhalb der Geschlechterbinarität im Vorstand gewährleisten zu können.

§ 13 Abs. 3a:

Bisher ist die Vorstandswahl in der Satzung des Jugendparlaments nicht klar geregelt. Um diese 
Satzungslücke zu schließen, ist es daher notwendig, ein Wahlverfahren einzuführen, das einen fairen Ablauf garantiert und die Legitimation durch genügend Mitglieder für Vorstandsmitglieder 
sicherstellt. Durch mehrere Wahlgänge kann verhindert werden, dass beispielsweise bei vier 
Bewerberinnen und 19 stimmberechtigten Mitgliedern eine Person mit sechs Stimmen im ersten 
Wahlgang gewählt wird, die dadurch nicht die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat.

§ 13 Abs. 3b: 

Bisher ist in der Satzung des Jugendparlaments Aschaffenburg keine Möglichkeit vorhanden, aus 
dem Vorstand zurückzutreten oder diesen bzw. einzelne Positionen neu zu wählen, da dies nach § 13 Zusammensetzung des Jugendparlaments Absatz 3 nur in der konstituierenden Sitzung möglich ist. 
Deshalb ist es notwendig, dass diese Möglichkeit in die Satzung eingearbeitet wird. Mindestens 10 
stimmberechtigte Mitglieder machen damit eine absolute Mehrheit der stimmberechtigten 
Mitglieder aus, weshalb diese Anzahl gewählt wurde.

§ 13 Abs. 4 S. 3 

Bisher ist die genaue Vorstandsarbeit in der Satzung des Jugendparlaments Aschaffenburg nicht klar definiert. In § 13 Zusammensetzung des Jugendparlaments Absatz 4 werden zwar die Aufgaben der vorsitzenden Person festgehalten, jedoch ist keine regelmäßige Kommunikation innerhalb des Vorstands sichergestellt. Zudem würde eine Abstimmung über Terminteilnahmen im Vorstand auch eine kurzfristige Teilnahme oder Veranstaltung von Aktionen gewährleisten, was bisher durch die nur monatlichen Sitzungen nicht möglich war. Dies schränkt die „Partizipation“ als Schlüsselrolle ein und verhindert teilweise die „Teilhabe an politischen Prozessen“.

§ 14 Abs. 1 S. 1 

Das Jugendparlament hat während der gesamten 2. Legislatur, abgesehen von den Schulferien, 
einmal monatlich getagt und auch die nächsten Sitzungstermine der 3. Legislatur sind in einem 
monatlichen Abstand, da ansonsten mit längeren Sitzungsabständen die Teilhabe an politischen 
Prozessen erheblich eingeschränkt wäre. Dies sollte daher auch in der Satzung richtig dargestellt 
werden.

§ 14 Abs. 9a 

Bei nicht allen Beschlüssen ist es gewährleistet, dass alle Mitglieder ihre Stimme in „offener 
Abstimmung durch Handaufheben“ (siehe § 14 Sitzungen Absatz 9) abgeben wollen. Um die 
Schlüsselrolle der Selbstbestimmung (siehe Präambel) zu gewährleisten und dadurch die ehrliche 
Partizipation aller Mitglieder sicherzustellen, ist es daher notwendig, dass Abstimmungen auf 
Wunsch eines Mitglieds in Ausnahmen auch geheim durchgeführt werden können. Dies ist mit der 
bisherigen Satzung nicht möglich.

§ 15 Abs. 2: 

In § 2 ist als Aufgabe des Aschaffenburger Jugendparlaments festgelegt, dass im 
Aschaffenburger Stadtrat und in der Stadtverwaltung die Meinung der Aschaffenburger Jugend 
berücksichtigt wird. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist es notwendig, dass alle Jugendliche
die Möglichkeit haben sich über die Arbeit dieser gewählten Interessenvertretung zu 
informieren. Deshalb ist es notwendig, dass die Beschlüsse während den öffentlichen Sitzungsteilen in Form des Protokolls für alle Jugendlichen in Aschaffenburg auf der Internetseite des Jugendparlaments Aschaffenburg veröffentlicht werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments vorbehaltlich der Prüfung der Rechtsstelle:

§ 1

§ 4 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt:
Fehlt ein Mitglied bei mehr als drei Sitzungen innerhalb einer Legislatur unentschuldigt, scheidet die Person aus dem Jugendparlament aus.


§ 13 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: 
Das Jugendparlament wählt in der konstituierenden Sitzung in geheimer Wahl aus seiner Mitte den Vorstand. Dieser besteht aus insgesamt sechs Personen, die in folgender Reihenfolge gewählt werden: 
1. Vorsitzende / Vorsitzender 
2. Stellvertretende Vorsitzende / Stellvertretender Vorsitzender 
3. Person für die Verwaltung der Kasse 
4. Schriftführung 
5. Person für die Öffentlichkeitsarbeit 
6. Person, deren Aufgabenschwerpunkt das Jugendparlament festlegt. 
Der Vorstand wird mit zwei weiblichen, zwei männlichen und zwei Personen außerhalb der Geschlechterbinarität besetzt. Sofern die beiden Plätze mit Personen außerhalb der Geschlechterbinarität nicht besetzt werden können, werden diese für alle Mitglieder geöffnet. Vor der Wahl werden alle Posten durch die Geschäftsstelle vorgestellt und es werden Kandidaturen entgegengenommen.

§ 13 Abs. 3a wird neu eingeführt: 
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält. Enthaltungen zählen als Nein-Stimmen. Sofern dieses Quorum im ersten Wahlgang nicht erreicht wird, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. An diesem dürfen die beiden Kandidierenden mit den meisten Ja-Stimmen im ersten Wahlgang teilnehmen. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, also die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen und insgesamt mehr Ja- als Neinstimmen abgegeben wurden. Haben im zweiten Wahlgang beide Wahlbewerberinnen / Wahlbewerber die gleiche Anzahl von Stimmen entscheidet das Los.

§ 13 Abs. 3b wird neu eingeführt:
Auf Wunsch von mindestens 10 der stimmberechtigten Mitglieder findet die Neuwahl des gesamten Vorstandes oder einzelner Vorstandsposten in der nächsten Sitzung statt. Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit vom eigenen Posten zurücktreten.

§ 13 Abs. 4 S. 3 wird wie folgt neu gefasst: 
Hierin wird er/sie von der Geschäftsstelle des Jugendparlaments im Jugendamt und den restlichen Vorstandsmitgliedern unterstützt. Zudem stimmt sich der Vorstand untereinander regelmäßig ab und beschließt Terminteilnahmen intern in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

§ 14 Abs. 1 S. 1 wird wie folgt neu gefasst: 
Das Jugendparlament tagt in der Regel einmal monatlich und insgesamt mindestens 4-mal jährlich.

§ 14 Abs. 9a wird wie folgt neu eingeführt:
Auf Wunsch eines Mitglieds wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.


§ 15 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: 
Die Beschlüsse werden auf der Internetseite des Jugendparlaments veröffentlicht.


§ 2

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

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9. / PL/3/8/25. Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 10.12.2024 wegen "Neubau Doppelwohnhaus mit 5 WE, Im Neurod 14-16" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 07.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 9PL/3/8/25

.Beschluss:

Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 10.12.2024 wegen "Neubau Doppelwohnhaus mit 5 WE, Im Neurod 14-16" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.01.2025 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PL/3/9/25. Neue SPNr. nach TOP 8 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.02.2025 ö Beschließend 10PL/3/9/25

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Sachstand der Umsprengelung der Erstklässler aus dem Bereich Anwandeweg wird zur Kenntnis genommen.
Herr Stadtrat Thomas Mütze (GRÜNE) fordert, dass das Thema noch einmal im Bildungssenat behandelt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 09:19 Uhr