Datum: 10.03.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, ca. 17:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Umbau der Fußgängerüberwege (FGÜ) Am Dreispitz und Schwalbenrainweg Bau- und Finanzierungsbeschluss
2 Umbau der Bushaltestelle (BHS) Berliner Allee - Bau- und Finanzierungsbeschluss - Anträge von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 22.11.2022 und 28.02.2025

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1. Umbau der Fußgängerüberwege (FGÜ) Am Dreispitz und Schwalbenrainweg Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 4. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.03.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Haupt- und Finanzsenat stimmt dem Umbau des Fußgängerüberweges Nr. 203 Am Dreispitz (Fußweg Röntgenstraße) mit Gesamtkosten in Höhe von 97.500 € brutto zu.
  2. Für die Anpassung der Beleuchtung des Fußgängerüberwegs Nr. 103 Schwalbenrainweg liegt das angeforderte Angebot der AVG noch nicht vor. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung in eigener Zuständigkeit die entsprechenden Leistungen unmittelbar nach Eingang des Angebotes zu beauftragen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt beide Maßnahmen baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Der Planungs-und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 03.12.2024 der Entwurfsplanung des Fußgängerüberweges (FGÜ) Am Dreispitz und der Verbesserung der Beleuchtung des FGÜ Schwalbenrainweg zugestimmt.


2. Projektbeschreibung

Im Jahr 2025 sollen folgende FGÜ barrierefrei umgebaut bzw. lichttechnisch verbessert werden:

Nr. 203: Am Dreispitz (Höhe Fußweg Röntgenstraße)
Der Fußgängerüberweg im Stadtteil Leider dient als gesicherter Übergang über die Straße Am Dreispitz und liegt fußläufig günstig zwischen der Röntgenstraße und dem Fußweg Röntgenstraße, der wiederum in die Ruhlandstraße mündet. Die Verbindung ist auch Schulweg der nahe gelegenen Erthal-Volksschule in Leider.
Der geplante Einbau von taktilen Elementen und Borden mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten die Fahrbahn sicher zu queren.
Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit.
Durch die Straße „Am Dreispitz“ führt die Buslinie Nr. 3. Die Verkehrsbetriebe wurden im Rahmen der Planung beteiligt und werden beim Umbau des Fußgängerüberweges entsprechende Umleitungen der Busse veranlassen.
Die Straße Am Dreispitz ist bereits auf Höhe des Fußgängerüberweges auf 6,00 m verengt. Dies erfolgt durch zwei, den FGÜ auf der Seite des Fußweges flankierende Verkehrsinseln, die derzeit mit einer Pflasterdecke versehen sind. Gelegentlich werden diese Flächen auch als Parkplatz für Kunden der benachbarten Apotheke missbraucht. Zur Verbesserung des Kleinklimas und der Verhinderung des Parkmissbrauchs wird das Pflaster der beiden Flächen entfernt und die Inseln begrünt. Das Gartenamt wird dort klimaresistente Stauden einpflanzen. Die Pflanzung eines Baumes ist aufgrund von Leitungen im Untergrund nicht möglich.
Um die vorhandenen Schieber in der östlichen Insel werden zwecks besserer Zugänglichkeit für die AVG eine Pflasterfläche gelegt.
Die Maßnahme wird mit Absprache des Straßenverkehrsamtes in Vollsperrung durchgeführt. Die Straße Am Dreispitz wird so nicht durchfahrbar und sowohl von der West- als auch von der Ostzufahrt zur Sackgasse. Die Parkplätze vor der Apotheke sind weiterhin anfahrbar. Die Röntgenstraße wird ebenfalls zur Sackgasse und nur über die Fraunhofer Straße befahrbar. Hintergrund ist die benötigte Fläche für die Baustelleneinrichtung. 
Der Busverkehr wird über die Ruhlandstraße geführt. Dazu muss in der Ruhlandstraße teilweise absolutes Halteverbot eingerichtet werden. Die Fußgänger zur Ruhlandstraße wird während des Umbau des nördlichen Gehweges über die Kreuzung Ruhlandstraße/ Leiderer Stadtweg geführt. Der fußläufige Längsverkehr kann südlich entlang der Baustelle laufen, Radfahrer müssen absteigen. 

Nr. 103: Schwalbenrainweg (Höhe Kindergarten)
Der bestehende FGÜ ist bereits für Rollstuhlfahrer auf 0 abgesenkt, auch eine Einengung ist vorhanden. Aufgrund eines Kanalschachtes auf der Kindergartenseite und mehrere Schiebereinbauten der AVG auf der gegenüberliegenden Seite ist der Einbau von taktilen Elementen und eines Tastbordes hier nicht sinnvoll möglich. Die Beleuchtung soll jedoch deutlich verbessert werden. Der ehemalige Steuerschrank für die damalige Ampelanlage wird demontiert, an seine Stelle kommt ein FGÜ-Verteilerschrank. Alte Leitungen werden zurückgebaut.
Das Tiefbauamt hat die Leistungen für das Erstellen der FGÜ-Beleuchtung bei der AVG angefragt. Sobald das Angebot vorliegt, können die Leistungen beauftragt werden.


3. Kosten

Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden. 
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.

Die bereinigten Kosten für den Umbau des Fußgängerüberwegs Nr. 203 Am Dreispitz betragen:

Kostenberechnung 
Kosten des bepreisten LV
Baukosten FGÜ Am Dreispitz inkl. FGÜ Beleuchtung
75.000 €
75.000 €
Baunebenkosten 20%
15.000 €
15.000 €
Sicherheit 20%
15.000 €
-
Sicherheit 10%
-
7.500 €
Gesamtkosten
105.000
97.500 €

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung

Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der HH-St. 1.6350.9500 150.000 EUR zur Verfügung. Diese sind ausreichend, um die beiden Vorhaben baulich umzusetzen.


5. Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2. Quartal des Jahres 2025 geplant. Die Bauausführung schließt sich daran an.

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2. Umbau der Bushaltestelle (BHS) Berliner Allee - Bau- und Finanzierungsbeschluss - Anträge von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 22.11.2022 und 28.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 4. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.03.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt dem Umbau der Bushaltestelle (BHS) „Berliner Allee“ mit Gesamtkosten von 143.000 € brutto zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Umbau der Bushaltestelle baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

    1. Sachstand und Anlass

Bereits Ende des Jahres 2022 beantragte Stadtrat Herr Dr. Blatt den Umbau zur Barrierefreiheit an den beiden Haltestellen in der Berliner Allee mit der Begründung, dass die Haltestellen auch von Körperbehinderten der Lebenshilfe-Werkstätten genutzt werden. Für die Körperbehinderten wären erhöhte Borde eine wesentliche Mobilitätserleichterung. Die Verwaltung hat daraufhin den Umbau der Bushaltestellen für 2025 auf die Agenda gesetzt. Am 03.12.2024 hat der Planungs-und Verkehrssenat der Entwurfsplanung zugestimmt. 


    1. Projektbeschreibung

Der von Herrn Dr. Blatt gewünschte Umbau zu Buskaps kann nicht beidseitig erfolgen. Die derzeitige Fahrbahn von 6,40 bis 6,50 m muss auf Anforderung der Verkehrsbetriebe in ihrer Breite bestehen bleiben, da hier Bus-Bus-Begegnungen der Linie 15 stattfinden. Laut RAST 06 sind dafür 6,50 m im uneingeschränkten Fall empfohlen.

Haltestelle stadtauswärts (Fahrtrichtung Würzburger Straße):
Da die Berliner Allee im August dieses Jahres zur Fahrradstraße umgebaut wurde, kann der ehemalige Radstreifen auf der Nordseite, der zum Teil derzeit als Parkfläche dient, für ein Buskap herangenommen werden. Dies verhindert, dass der Grünstreifen weiter gekürzt wird und ein weiterer Baum weichen müsste. Um einen freien Blick auf die wartenden Fahrgäste zu bekommen, wird die Fläche in Fahrtrichtung unmittelbar vor der Haltestelle dem Grünstreifen zugeschlagen. Dazu müssen zwei kürzlich neu geschaffene Parkstellen entfallen. Die Haltestelle wird leicht um 3,50 m Richtung Bessenbacher Weg versetzt und von derzeit 7,50 m auf 14,50 m verlängert. Dies ermöglicht einem Gelenkbus so bequem anzufahren, dass sämtliche Türen komplett innerhalb des Sonderbordes angedient werden können. Leicht versetzt wurde die Haltestelle, damit der Zugang genau mittig zwischen zwei Baumstandorten gebaut werden kann. Der Zugang führt direkt zum Einstiegsfeld. Ein weiterer, mit einer wassergebundenen Oberfläche versehener Zugang ist am Ende des Buskaps geplant, so dass keine Umwege für die Fußgänger entstehen.
Bisher überfährt der Bus den bestehenden Rundbord des ehemaligen Radstreifens, um die Haltestelle anfahren zu können. Der Rundbord wird im Bereich der Haltestelle mit einem 18 cm hohen Bussonderbord ausgetauscht, welches dem Bus die direkte Anfahrt ermöglicht. In Zukunft hält der Bus somit direkt auf der Fahrbahn am Sonderbord. 
Eine Wartehalle ist hier nach Empfehlung der Verkehrsbetriebe nicht sinnvoll, da es sich vermehrt um eine Aussteigehaltestelle handelt. Nach der Haltestelle „Berliner Allee“ wird im Fahrplan nur noch die Haltestelle „Kulmbacher Straße“ angefahren.
Die Wartefläche hat eine Breite von 2,40 m.

Haltestelle stadteinwärts (Fahrtrichtung Bessenbacher Weg)
Auf dieser Seite existiert kein ehemaliger Radstreifen, sondern lediglich der Grünstreifen mit Bäumen an der Fahrbahn und der dahinterliegende Gehweg. Die Haltestelle muss daher in den Grünstreifen eingebaut werden. Da der Platz zwischen zwei Bäumen für den Einbau einer Bushaltestelle mit ihren erforderlichen Längen nicht ausreicht, war es zur Realisierung einer barrierefreien Haltestelle notwendig einen Baum zu fällen. Das Gartenamt wurde hier bereits tätig und hat im Vorfeld den betreffenden Baum gefällt.
Das Gartenamt prüft derzeit, ob eine Ersatzpflanzung nach der Einmündung Ansbacher Straße möglich ist.

Die Haltestelle wird um 6 m Richtung Bessenbacher Weg verschoben um die verbleibenden Bäume möglichst weitgehend zu schonen. Die alte Wartehalle wird demontiert und durch eine neue Wartehalle, deren Standort in der Nähe des Einstiegfeldes geplant ist, ersetzt. Die Tiefe der Wartefläche beträgt ca. 4,60 m.

Der Bereich um die alte Haltestelle wird begrünt und in den vorhandenen Grünstreifen integriert.

Die Länge der Bushaltestellen wurde auf beiden Seiten mit 14,50 m geplant, um alle Türen eines Gelenkbusses vollständig abdecken zu können.

Die Planung erfolgte durch das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und den Verkehrsbetrieben und wurde mit der AVG, dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und dem Gartenamt abgestimmt. Im Zuge der Maßnahme werden im Auftrag der AVG beidseitig Leerrohrpakete entlang der Haltestellen mit verlegt.

Zwei Beleuchtungsmaste müssen aufgrund der Maßnahme versetzt werden; die Anzahl der Leuchten ändert sich jedoch nicht. Der mittige Straßenablauf ist stark beschädigt, so dass er bis zum Anschluss an den Hauptkanal erneuert werden muss.

Die Baumaßnahme wird nach Absprache mit dem Straßenverkehrsamt in Vollsperrung ausgeführt. Der Verkehr wird über den Kreisverkehr Würzburger/Bayreuther Straße Fußgänger und Radfahrer werden die Baustelle passieren können. Die Zufahrten zu den Grundstücken werden so weit wie möglich befahrbar bleiben. 

Ausführungszeitpunkt wird voraussichtlich ab Juni 2025 erfolgen.


    1. Kosten

Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden. 
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.
Die berechneten Kosten (bepreistes Leistungsverzeichnis) im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:

Die Kosten betragen:

BHS
Kostenberechnung brutto
Bruttokosten aus dem bepreisten LV
Baukosten
130.000 €
110.000 €
20 % Baunebenkosten
26.000 €
22.000 €
20 % Sicherheitszuschlag
26.000 €
-
10% Sicherheitszuschlag
-
11.000 €
Gesamtkosten
182.000 €
143.000 €


Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


    1. Finanzierung

Für das Projekt „Umbau BHS 2025“ sind im Haushalt 2025 auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 insgesamt 200.000 Euro angemeldet. Die Mittel reichen aus, um die Maßnahme baulich umzusetzen.


    1. Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2. Quartal des Jahres 2025 geplant. Die Bauausführung schließt sich daran an. Die Bauzeit wird mit ca. 2,5 Monate veranschlagt.

Datenstand vom 04.03.2025 09:09 Uhr