- Sachstand und Anlass
Bereits Ende des Jahres 2022 beantragte Stadtrat Herr Dr. Blatt den Umbau zur Barrierefreiheit an den beiden Haltestellen in der Berliner Allee mit der Begründung, dass die Haltestellen auch von Körperbehinderten der Lebenshilfe-Werkstätten genutzt werden. Für die Körperbehinderten wären erhöhte Borde eine wesentliche Mobilitätserleichterung. Die Verwaltung hat daraufhin den Umbau der Bushaltestellen für 2025 auf die Agenda gesetzt. Am 03.12.2024 hat der Planungs-und Verkehrssenat der Entwurfsplanung zugestimmt.
- Projektbeschreibung
Der von Herrn Dr. Blatt gewünschte Umbau zu Buskaps kann nicht beidseitig erfolgen. Die derzeitige Fahrbahn von 6,40 bis 6,50 m muss auf Anforderung der Verkehrsbetriebe in ihrer Breite bestehen bleiben, da hier Bus-Bus-Begegnungen der Linie 15 stattfinden. Laut RAST 06 sind dafür 6,50 m im uneingeschränkten Fall empfohlen.
Haltestelle stadtauswärts (Fahrtrichtung Würzburger Straße):
Da die Berliner Allee im August dieses Jahres zur Fahrradstraße umgebaut wurde, kann der ehemalige Radstreifen auf der Nordseite, der zum Teil derzeit als Parkfläche dient, für ein Buskap herangenommen werden. Dies verhindert, dass der Grünstreifen weiter gekürzt wird und ein weiterer Baum weichen müsste. Um einen freien Blick auf die wartenden Fahrgäste zu bekommen, wird die Fläche in Fahrtrichtung unmittelbar vor der Haltestelle dem Grünstreifen zugeschlagen. Dazu müssen zwei kürzlich neu geschaffene Parkstellen entfallen. Die Haltestelle wird leicht um 3,50 m Richtung Bessenbacher Weg versetzt und von derzeit 7,50 m auf 14,50 m verlängert. Dies ermöglicht einem Gelenkbus so bequem anzufahren, dass sämtliche Türen komplett innerhalb des Sonderbordes angedient werden können. Leicht versetzt wurde die Haltestelle, damit der Zugang genau mittig zwischen zwei Baumstandorten gebaut werden kann. Der Zugang führt direkt zum Einstiegsfeld. Ein weiterer, mit einer wassergebundenen Oberfläche versehener Zugang ist am Ende des Buskaps geplant, so dass keine Umwege für die Fußgänger entstehen.
Bisher überfährt der Bus den bestehenden Rundbord des ehemaligen Radstreifens, um die Haltestelle anfahren zu können. Der Rundbord wird im Bereich der Haltestelle mit einem 18 cm hohen Bussonderbord ausgetauscht, welches dem Bus die direkte Anfahrt ermöglicht. In Zukunft hält der Bus somit direkt auf der Fahrbahn am Sonderbord.
Eine Wartehalle ist hier nach Empfehlung der Verkehrsbetriebe nicht sinnvoll, da es sich vermehrt um eine Aussteigehaltestelle handelt. Nach der Haltestelle „Berliner Allee“ wird im Fahrplan nur noch die Haltestelle „Kulmbacher Straße“ angefahren.
Die Wartefläche hat eine Breite von 2,40 m.
Haltestelle stadteinwärts (Fahrtrichtung Bessenbacher Weg)
Auf dieser Seite existiert kein ehemaliger Radstreifen, sondern lediglich der Grünstreifen mit Bäumen an der Fahrbahn und der dahinterliegende Gehweg. Die Haltestelle muss daher in den Grünstreifen eingebaut werden. Da der Platz zwischen zwei Bäumen für den Einbau einer Bushaltestelle mit ihren erforderlichen Längen nicht ausreicht, war es zur Realisierung einer barrierefreien Haltestelle notwendig einen Baum zu fällen. Das Gartenamt wurde hier bereits tätig und hat im Vorfeld den betreffenden Baum gefällt.
Das Gartenamt prüft derzeit, ob eine Ersatzpflanzung nach der Einmündung Ansbacher Straße möglich ist.
Die Haltestelle wird um 6 m Richtung Bessenbacher Weg verschoben um die verbleibenden Bäume möglichst weitgehend zu schonen. Die alte Wartehalle wird demontiert und durch eine neue Wartehalle, deren Standort in der Nähe des Einstiegfeldes geplant ist, ersetzt. Die Tiefe der Wartefläche beträgt ca. 4,60 m.
Der Bereich um die alte Haltestelle wird begrünt und in den vorhandenen Grünstreifen integriert.
Die Länge der Bushaltestellen wurde auf beiden Seiten mit 14,50 m geplant, um alle Türen eines Gelenkbusses vollständig abdecken zu können.
Die Planung erfolgte durch das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und den Verkehrsbetrieben und wurde mit der AVG, dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und dem Gartenamt abgestimmt. Im Zuge der Maßnahme werden im Auftrag der AVG beidseitig Leerrohrpakete entlang der Haltestellen mit verlegt.
Zwei Beleuchtungsmaste müssen aufgrund der Maßnahme versetzt werden; die Anzahl der Leuchten ändert sich jedoch nicht. Der mittige Straßenablauf ist stark beschädigt, so dass er bis zum Anschluss an den Hauptkanal erneuert werden muss.
Die Baumaßnahme wird nach Absprache mit dem Straßenverkehrsamt in Vollsperrung ausgeführt. Der Verkehr wird über den Kreisverkehr Würzburger/Bayreuther Straße Fußgänger und Radfahrer werden die Baustelle passieren können. Die Zufahrten zu den Grundstücken werden so weit wie möglich befahrbar bleiben.
Ausführungszeitpunkt wird voraussichtlich ab Juni 2025 erfolgen.
- Kosten
Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden.
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten werden kontinuierlich fortgeführt und erst mit Vorlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.
Die berechneten Kosten (bepreistes Leistungsverzeichnis) im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:
Die Kosten betragen:
BHS
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Kostenberechnung brutto
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Bruttokosten aus dem bepreisten LV
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Baukosten
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130.000 €
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110.000 €
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20 % Baunebenkosten
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26.000 €
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22.000 €
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20 % Sicherheitszuschlag
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26.000 €
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-
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10% Sicherheitszuschlag
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-
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11.000 €
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Gesamtkosten
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182.000 €
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143.000 €
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Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
- Finanzierung
Für das Projekt „Umbau BHS 2025“ sind im Haushalt 2025 auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 insgesamt 200.000 Euro angemeldet. Die Mittel reichen aus, um die Maßnahme baulich umzusetzen.
- Weiteres Vorgehen
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2. Quartal des Jahres 2025 geplant. Die Bauausführung schließt sich daran an. Die Bauzeit wird mit ca. 2,5 Monate veranschlagt.