Datum: 10.03.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Kinderbetreuungseinrichtung Clemensheim
2 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg
3 Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
4 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
5 Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
6 Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2023 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2023
7 Allgemeine Dienstreisegenehmigung von Dienstreisen und Dienstgängen für den Oberbürgermeister und die weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg
8 Verlängerungsberufung und Neuberufung von ehrenamtlichen GutachterInnen in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
9 Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026

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1. Kinderbetreuungseinrichtung Clemensheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Bedarfsnotwendigkeit für eine Kinderbetreuungseinrichtung im Bereich Clemensheim – Obernauer Kolonie.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Obernauer Kolonie wurden in den vergangenen fünf Jahren im Durchschnitt pro Jahr 8 Kinder geboren. Eine solitäre Einrichtung mit drei Gruppen lässt sich damit in diesem Stadtteil nicht auslasten.

Zudem sind auch im Stadtteil Obernau die Geburten seit 2019 rückläufig. Ähnliche Tendenzen sind im Stadtteil Schweinheim feststellbar. Beide Verlaufskurven sind dem Diagramm zu entnehmen.


Krippenbedarf (unter 3 Jahren)

Obernau verfügt über 60 Krippenplätze und erreicht damit eine Stadteil-Versorgungsquote von fast 80%. Schweinheim hat 140 Plätze und damit eine Quote von zirka 75%. Beides sind im Stadteilvergleich sehr hohe Quoten.

Kindergartenbedarf (3-5 Jahre)

In Obernau liegt der Bedarf an Kindergartenplätzen aktuell bei 165. Denen stehen 175 Plätze gegenüber. Durch den Rückgang der Geburten geht der prognostizierte Bedarf bis 2027 auf 130 zurück.

Schweinheim hat aktuell einen Bedarf für 315 Plätze für Kindergartenkinder (2027 sind es rechnerisch 308) – dem ein Platzangebot von 463 gegenübersteht. Mit dem Überschuss werden auch Kinder in der östlichen Stadtmitte sowie in Teilen der Innenstadt versorgt.

Mit den oben genannten vorhandenen Angeboten in diesen beiden Stadtteilen lassen sich die Bedarfe der Obernauer Kolonie mitabdecken. Selbst wenn durch die Neubauten 2-3 Kinder mehr geboren werden, reichen die Kapazitäten der benachbarten Stadtteile aus. Die Errichtung einer weiteren neuen Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände Clemensheim ist deshalb nicht mehr notwendig.

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag zum Städtebaulichen Vertrag vom 19.10.2020:
„Zu c) Kindertagesstätte: In der Bertastraße bestand ursprünglich eine Kindertagesstätte in der Obernauer Kolonie. Mit der Entwicklung des Areals des Clemensheims besteht die Chance wieder ein entsprechendes Angebot an dem Standort mit einer dreigruppigen Kita (zwei Gruppen 1-3 Jahre und eine Gruppe 3-6 Jahre) zu etablieren.“
kann deshalb zurückgenommen werden.

Zum damaligen Zeitpunkt war der Bedarf nach Kinderbetreuungsplätzen deutlich höher. Durch die Eröffnung der beiden großen Einrichtungen in der Ottostraße und am Anwandeweg und dem sukzessiven Rückgang der Geburten hat sich die Bedarfslage sichtlich entspannt.

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2. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 760/2024 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg (Anlage   ) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungs-
prüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2023 geprüft und den Bericht Nr. 760/2024 vom 21.11.2024 über die Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 09.12.2024 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2023 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2023 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 131 bis 133 im Bericht) verwiesen.

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2023








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt- 
haushalt





Soll-Einnahmen
307.469.188,41
39.818.755,81
347.287.944,22




+
neue Haushalts-
einnahmereste

10.849.241,10
10.849.241,10





./. 
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

-3.495.437,68
-3.495.437,68





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
-271.522,75
-34.228,54
-305.751,29






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
307.197.665,66
47.138.330,69
354.335.996,35





Soll-Ausgaben
305.748.041,12
29.027.139,47
334.775.180,59





+
neue Haushalts-
ausgabereste
1.935.569,31
22.322.689,55
24.258.258,86





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
-222.388,98
-4.211.498,33
-4.433.887,31





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-263.555,79
0,00
-263.555,79






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
307.197.665,66
47.138.330,69
354.335.996,35

In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
22.849.917,95 €
Vermögenshaushalt - Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
2.693.223,14 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2023



Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt- 
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen 
einschließlich Vorjahr
320.730.901,35
78.577.403,76
399.308.305,11




Ist-Einnahmen
313.202.674,45
78.315.356,66
391.518.031,11




Kasseneinnahmereste
7.528.226,90
262.047,10
7.790.274,00












Ausgaben







Soll-Ausgaben 
einschließlich Vorjahr
318.795.332,04
55.868.710,23
374.664.042,27




Ist-Ausgaben
318.827.953,27
56.067.869,89
374.895.823,16




Kassenausgabereste
-32.621,23
-199.159,66
-231.780,89








Ist-Fehlbetrag
-5.625.278,82


Ist-Überschuss

22.247.486,77
16.622.207,95
Unerledigte Verwahrgelder


36.531.427,49
Unerledigte Vorschüsse


-263.725,68
Buchmäßiger Kassenbestand


52.889.909,76




Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr 
sind einschließlich
  • Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht 
Nr. 760/2024 vom 21.11.2024 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 09.12.2024 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2023 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 09.12.2024 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2023 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

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4. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 750/2024 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage   ) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungs-
prüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2023 geprüft und den Bericht Nr. 750/2024 vom 21.11.2024 über die Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 09.12.2024 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2023 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2023 grundsätzlich geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 49 des Berichts) verwiesen.

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag


I. Die Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2023








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt- 
haushalt





Soll-Einnahmen
1.421.131,35
122.104,90
1.543.236,25




+
neue Haushalts-
einnahmereste

0,00
0,00





./. 
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
983,64
0,00
983,64






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
1.420.147,71
122.104,90
1.542.252,61





Soll-Ausgaben
1.436.901,71
146.104,90
1.583.006,61





+
neue Haushalts-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
0,00
24.000,00
24.000,00





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
16.754,00
0,00
16.754,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben


1.420.147,71
122.104,90
1.542.252,61




In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:



Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
122.104,90 €


Vermögenshaushalt – Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
20.951,71 €



Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2023











Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt- 
haushalt











Einnahmen











Soll-Einnahmen
1.438.234,24
149.104,90
1.587.339,14








Ist-Einnahmen
1.415.673,80
149.104,90
1.564.778,70








Kasseneinnahmereste
22.560,44
0,00
22.560,44




















Ausgaben











Soll-Ausgaben
1.438.234,24
149.104,90
1.587.339,14








Ist-Ausgaben
1.435.674,96
149.104,90
1.584.779,86








Kassenausgabereste
2.559,28
0,00
2.559,28














Ist-Fehlbetrag
-20.001,16

-20.001,16


Ist-Überschuss

0,00



Unerledigte Verwahrgelder lt. JR


136.500,12


abzüglich Verwahrgelder, die nicht





im Ist vereinnahmt oder 





verausgabt sind


-8.369,67


Unerledigte Vorschüsse lt. JR


0,00


Buchmäßiger Kassenbestand


108.129,29



II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 750/2024 vom 21.11.2024 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 09.12.2024 diesem Bericht ange-
schlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2023 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Fest-
stellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 09.12.2024 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadt-
rat, die Jahresrechnung 2023 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO fest-
zustellen.

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6. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2023 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2023 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2023 wird erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen des heutigen Plenums die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2023 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

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7. Allgemeine Dienstreisegenehmigung von Dienstreisen und Dienstgängen für den Oberbürgermeister und die weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 7

.Beschlussvorschlag

I. Abweichend von Art. 2 Abs. 2 BayRKG und Nr. 2.5 VV-BayRKG (Genehmigung jedes einzelnen Dienstgeschäftes vor Antritt) wird dem Oberbürgermeister und den weiteren Bürgermeistern der Stadt Aschaffenburg eine allgemeine Genehmigung für Dienstgänge (innerorts) und Dienstreisen (außerorts) bundesweit gem. Nr. 2.8 VV-BayRKG erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Ausübung des Amtes des Oberbürgermeisters ist es unumgänglich, dass Dienstgänge bzw. Dienstreisen (zur Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb bzw. außerhalb des Dienstortes) erledigt werden. Für diese dienstlich veranlassten Mehraufwendungen besteht nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) ein Anspruch auf Reisekostenvergütung. Grundlage der Gewährung einer Reisekostenvergütung ist grundsätzlich eine schriftliche Anordnung oder Genehmigung für das jeweilige Dienstgeschäft vor dessen Antritt durch die zuständige Stelle.

Von dieser Notwendigkeit kann auch für Behördenvorsteher mit der Erteilung einer allgemeinen Genehmigung abgewichen werden. Die Erteilung der allgemeinen Genehmigung von Dienstreisen und Dienstgängen für den amtierenden Oberbürgermeister und die weiteren Bürgermeister durch den Stadtrat ist als „Formerfordernis“ zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben zu sehen.

Die allgemeine Dienstreisegenehmigung hat einerseits eine Verschlankung der Abläufe zum Ziel, andererseits auch die Sicherstellung des Versicherungsschutzes auf Dienstreisen. Die Abrechnung der Wegstreckenentschädigung bzw. des Tagegeldes erfolgt weiterhin nach der Dienstreise über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in einem Antrag.

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8. Verlängerungsberufung und Neuberufung von ehrenamtlichen GutachterInnen in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 8

.Beschlussvorschlag

I. 
1. Der erneuten Berufung der ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg von 

  • Herr XXX
  • Herr XXX
  • Herr XXX
  • Herr XXX
  • Frau XXX
  • Herr XXX

für weitere 4 Jahre wird zugestimmt.

2. Der erstmaligen Berufung des ehrenamtlichen Gutachters des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg 
Herr XXX
wird für vier Jahre zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.  
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihr nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV).
Der Gutachterausschuss besteht aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern und bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB, § 9 BayGaV).

Die Amtszeiten der ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter
  • Herr XXX
  • Herr XXX
  • Herr XXX
  • Herr XXX
  • Frau XXX
  • Herr XXX

laufen bis zum 31.03.2025 aus. Sie werden auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen; die wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 BayGaV).

Zu 2. 
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV). 

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehört neben der Ermittlung von Bodenrichtwerten auch die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die Stadt Aschaffenburg ist bestrebt, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedern aus dem Bereich der Bau- und Finanzverwaltung, auch Vertreter sonstiger, mit der Grundstücksbewertung befasster Berufsgruppen aufzunehmen. Nachdem derzeit dem Gremium als ehrenamtliche Gutachterin eine Person angehören, die aufgrund ihres Alters die aktive Tätigkeit reduziert und deren Berufung auslaufen wird, soll ein weiteres geeignetes (jüngeres) Mitglied berufen werden.

Dankenswerterweise hat sich Herr Dipl. Ing. XXX bereit erklärt, dem Gutachterausschuss zur Verfügung zu stehen. Herr XXX verfügt über ein Studium des Bauingenieurwesens, ist zertifizierter Projektmanager und Sachverständiger für Immobilienbewertung. Herr XXX ist seit 2012 als selbständiger Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig. Zudem ist er bereits Mitglied im Gutachterausschuss des Landkreises Aschaffenburg und des Landkreises Miltenberg. Er ist durch seine langjährige Erfahrung für die Mitarbeit im Gutachterausschuss gut geeignet.

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9. Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2025 ö Beschließend 9

.Beschlussvorschlag

I.
  1. Ab sofort wird xxx als Vertretung für den Ärztlichen Kreisverband in den Seniorenbeirat berufen.
  2. Ab sofort werden xxx und xxx als Vertreterinnen für die Beratungsstelle Demenz Untermain (BDU) berufen. xxx scheidet aus dem Seniorenbeirat aus

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 der Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen.

Der Ärztliche Kreisverband konnte bisher keine Vertretung stellen. Auf Initiative von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) bat xxx (1. Vorsitzender Ärztlicher Kreisverband Aschaffenburg Untermain) nun in einem Schreiben vom 10.02.2025 um die Aufnahme von xxx als Vertretung für den Ärztlichen Kreisverband in den Seniorenbeirat. Diesem wird hiermit Folge geleistet.

xxx ist nicht mehr für die Beratungsstelle Demenz Untermain (BDU) Aschaffenburg tätig. Ebenso ist xxx nicht mehr für die BDU Miltenberg tätig. Nachfolgerinnen sind xxx und xxx, die hiermit als Vertretung und Stellvertretung für die BDU in den Seniorenbeirat berufen werden. 

Datenstand vom 10.03.2025 12:29 Uhr