Datum: 11.03.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Umsetzung des Konzeptes zur Änderung der Regelungspraxis zum Gehwegparken
2 Dauerhafte Regenbogenstraßenmarkierung und gleichgeschlechtliche Ampelfiguren für Aschaffenburg - Antrag des Jugendparlamentes vom 10.09.2024 an den Stadtrat - Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
3 Ausbau der Treibgasse Bericht der Verwaltung
4 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 12.02.2025 wegen "Aufzug Mainufer - technische Überprüfung und Gesamtkostenübersicht" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2025

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1. Umsetzung des Konzeptes zur Änderung der Regelungspraxis zum Gehwegparken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.03.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorplanung der Verwaltung zum Gehwegparken zur Kenntnis.

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung für die Straßenabschnitte: 
  • Müllerstraße / Burchardtstraße (Damm)
  • Glattbacher Straße (Damm)
  • Rotwasserstraße / Gailbacher Straße (Schweinheim)
  • Bergstraße (Schweinheim)
  • Rotäckerstraße (Schweinheim)
sowie dem weiteren Vorgehen der Verwaltung zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand

Die Verwaltung hat das Thema „Gehwegparken“ nach der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 aufgenommen. Am 16.01.2024 wurde im Planungs- und Verkehrssenat Grundzüge für das zukünftige Gehwegparken dargestellt. Nach entsprechendem Beschluss im Stadtrat wurde seitens der Verwaltung eine gesamtstädtische Übersicht des Gehwegparkens sowie eine Handlungsempfehlung erarbeitet und im Planungs- und Verkehrssenat am 03.12.2024 vorgestellt.

Folgende Beschlüsse wurden hierbei gefasst:

  1. Gehwege sind im Regelfall für Fußgänger freizuhalten. Ausnahmen und eine Freigabe des Gehwegparkens sind ausschließlich bei hohem Parkdruck vorzusehen. Die erforderlichen Mindestbreiten von Gehwegen (> 1,8 m im Regelfall, > 1,6 m im begründeten Ausnahmefall) sind einzuhalten.

  2. Die freigegebenen Bereiche sind zukünftig immer durch Markierung und Beschilderung deutlich erkennbar auszuweisen.

  1. Eine Änderung der bestehenden Parkpraxis ist abschnittsweise umzusetzen. Eine Anwohnerbeteiligung ist vorab durchzuführen. Über die Art der Beteiligung entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. Die Umsetzung der Planungen zu den einzelnen Straßenabschnitten beschließt der PVS.

  2. Der PVS beschließt die Empfehlung zur Priorisierung von Straßenabschnitten und die Bearbeitung der vorgeschlagenen Abschnitte.


Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden zehn Straßenabschnitte mit besondere Problemlage für eine erste Bearbeitung zur Neuregelung des Parkens ausgewählt. Von diesen wurden für fünf Straßenabschnitte eine Vorplanung erstellt:

  1. Müllerstraße / Burchardtstraße (Damm)

  2. Glattbacher Straße (Damm)

  3. Rotwasserstraße / Gailbacher Straße (Schweinheim)

  4. Bergstraße (Schweinheim)

  5. Rotäckerstraße (Schweinheim)

Bei der Neuplanung wird eine neue Parkordnung vorgeschlagen, die die folgenden Grundsätze berücksichtigt:

  • Eine Freigabe von Gehwegen ist grundsätzlich nur bei hohem Parkdruck möglich.
  • Da Markierungen unter 50 cm in der Praxis nicht eingehalten werden, ist eine Freigabe von Gehwegen unter einer Breite von 2,3 m im Regelfall auszuschließen. 
  • Zur Förderung des ÖPNV und für eine eindeutige Regelung sollen die Parkbereiche explizit beschildert und die freizuhaltenden Bereiche mit absolutem Haltverbot ausgeschlossen werden. Dies erleichtert auch eine Ahndung durch den Verkehrsüberwachungsdienst. Diese Vorgehensweise ist mit der Straßenverkehrsbehörde und den Verkehrsbetrieben abgestimmt.

Im nachfolgenden werden die jeweiligen Straßen stichpunktartig aufgeführt. Die jeweilige Vorplanung der betreffenden Straßen sind im Anhang zu finden. Eine Vorabstimmung der jeweiligen Planungen mit dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt sowie den städtischen Verkehrsbetrieben ist bereits erfolgt. 


Weitere Vorgehensweise

Nach Beschlussfassung der Vorplanungen durch den Planungs- und Verkehrssenat wird dann eine Anliegerbeteiligung stattfinden. Die Beschlusslage und die Pläne für die jeweiligen Straßenzüge werden auf der städtischen Website öffentlich zugänglich gemacht. Zusätzlich werden die direkten Anlieger durch Hauswurfsendung informiert und zu einem Vor-Ort-Termin zur gemeinsamen Besprechung eingeladen. Die Anliegergespräche sowie die damit verbundenen weiteren Abstimmungen für die fünf ausgewählten Straßenabschnitte werden nach den Osterferien bis spätestens zu den Sommerferien 2025 stattfinden.

Die Stadtverwaltung wird danach über die Ergebnisse im Planungs- und Verkehrssenat berichten und jeweils Empfehlungen zur Neuordnung der Parksituation in den behandelten Abschnitten einbringen. 


Müllerstraße / Burchardtstraße (Damm)

Gehwegbreite:         2 m – 2,4 m

Fahrbahnbreite:        7 m – 7,5 m

Busbetrieb:                ja

Ausweichparkstände:        Die aktuelle Regelung lässt einseitiges Gehwegparken zu, welches je nach Wochentag unterschiedlich ist. Die ehemalige „Kehrmaschinenregelung“ soll nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde nicht mehr verfolgt werden. Durch eine Verlegung der Parkstände auf die Fahrbahn wird ein beidseitiges Gehwegparken unterbunden. Zudem stehen bei einseitigem Fahrbahnparken in etwa gleich viel Parkstände zur Verfügung wie bei einem täglich wechselnden Gehwegparken.
Planungsansatz:         Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie zur besseren Befahrbarkeit durch den ÖPNV
Stellplatzbilanz:        auf etwa 500 m Länge entfallen circa 7 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 38 Stellplätze legal nutzbar.


Glattbacher Straße (Damm)

Gehwegbreite:         2m – 2,2 m

Fahrbahnbreite:        7,5 m

Busbetrieb:                ja

Ausweichparkstände:        keine Änderung der Anzahl markierter Parkstände

Planungsansatz:         Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie zur besseren Befahrbarkeit durch den ÖPNV
Stellplatzbilanz:        auf etwa 550 m Länge entfällt 1 Stellplatz. Es sind zukünftig in etwa 41 Stellplätze legal nutzbar.


Rotwasserstraße / Gailbacher Straße (Schweinheim)

Gehwegbreite:         1,7 m – 2,2 m

Fahrbahnbreite:        6 m – 7,5 m 

Busbetrieb:                ja

Ausweichparkstände:        In unmittelbarer Nähe sind dies die privaten Einfahrten und Höfe.

Planungsansatz:         Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie zur besseren Befahrbarkeit durch den ÖPNV
Stellplatzbilanz:        auf etwa 200 m Länge Fahrradstraße entfallen circa 18 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 20 Stellplätze legal nutzbar. Im weiteren Verlauf entfallen auf etwa 320 m Länge circa 20 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 22 Stellplätze legal nutzbar.


Bergstraße (Schweinheim)

Gehwegbreite:         1,9 m – 2,7 m

Fahrbahnbreite:        6,5 m – 8 m

Busbetrieb:                ja

Ausweichparkstände:        In unmittelbarer Nähe sind dies die privaten Einfahrten und Höfe.

Planungsansatz:        Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung
Stellplatzbilanz:        auf etwa 450 m Länge entfallen circa 35 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 38 Stellplätze legal nutzbar.


Rotäckerstraße (Schweinheim)

Gehwegbreite:         1,7 m – 2,1 m 

Fahrbahnbreite:        6 m 

Busbetrieb:                auf etwa der Hälfte der Straße bis Höhe Sportplatz

Ausweichparkstände:        Es gibt viele Einfamilienhäuser sowie Hofeinfahrten und Garagen. Zusätzlich gibt es zahlreiche Parkstände entlang des Sportplatzes in unmittelbarer Nähe

Planungsansatz:        Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie reibungslosen Busverkehr
Stellplatzbilanz:        auf etwa 550 m Länge entfallen circa 28 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 44 Stellplätze legal nutzbar. Zudem stehen auf Höhe des Sportplatzes über 30 Ausweichparkplätze zur Verfügung. 


Klimawirkungsprüfung:

Insbesondere auf kurzen Wegen kann der Fußverkehr im Nahbereich als klimaneutrale Mobilitätsform klimaschädliche Emissionen vermeiden. Die Reduzierung von Hindernissen führt zu einer Erhöhung des Komforts und damit zu häufigerem Verzicht auf motorisierten Verkehr. Durch den Einbezug des Busliniennetzes in die Priorisierung wird auch der Busbetrieb zukünftig durch die vorgesehenen Neuregelungen besser und zuverlässiger funktionieren.


Anlagen:
  1. Vorplanung Müllerstraße / Burchardtstraße (Damm)
  2. Vorplanung Glattbacher Straße (Damm)
  3. Vorplanung Rotwasserstraße / Gailbacher Straße (Schweinheim)
  4. Vorplanung Bergstraße (Schweinheim)
  5. Vorplanung Rotäckerstraße (Schweinheim)

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2. Dauerhafte Regenbogenstraßenmarkierung und gleichgeschlechtliche Ampelfiguren für Aschaffenburg - Antrag des Jugendparlamentes vom 10.09.2024 an den Stadtrat - Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.03.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Antrag des Jugendparlaments vom 10.09.2024 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.01.2025 werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der Markierung der Fußgängerfurt über die Luitpoldstraße im Zuge der Lichtsignalanlage am Knoten Luitpoldstraße/Friedrichstraße in Regenbogenfarben wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Markierung im Laufe des Jahres 2025 umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Abweichend von der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.01.2025 wird vorgeschlagen, als Zeichen für die Vielfalt und Toleranz in Aschaffenburg die Fußgängerfurt über die Luitpoldstraße im Zuge der Lichtsignalanlage am Konten Luitpoldstraße/Friedrichstraße in Regenbogenfarben zu markieren. Die Markierung muss so erfolgen, dass keine Verwechslungsgefahr mit einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) besteht.
Seitens des Straßenverkehrsamtes besteht keine Zustimmung zu dieser Markierung.

Kosten:
Für die Umsetzung der Markierung ist mit Kosten von ca. 3.700 € brutto zu rechnen.

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3. Ausbau der Treibgasse Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.03.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen der Stadtverwaltung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, der AVG abweichend vom Stadtbodenkonzept zu gestatten, die Fahrbahndecke der Treibgasse zwischen Wolfsthalplatz und Herstallstraße im Zuge der Erneuerung der Versorgungsleitungen und Hausanschlüsse in Farbasphalt wiederherzustellen.
  3. Die Kosten für den Ausbau trägt der Versorgungsträger.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für die AVG besteht dringendster Handlungsbedarf wegen erheblicher Schäden in deren Gas-Leitungsnetz. Daher müssen die bestehenden Versorgungsleitungen und Hausanschlüsse in der Treibgasse zwischen Wolfsthalplatz und Herstallstraße erneuert werden. Der betroffene Bereich ist derzeit mit Porphyrpflaster im Segmentbogenverband versehen. In den Randbereichen befinden sich eine Werksteinrinne in Bezug zum Wolfsthalplatz, eine Naturstein-Muldenrinne sowie Traufzeilen aus Basaltpflaster im gebundenen Reihenverband.

Aufgrund des Fachkräftemangels ist eine Wiederherstellung dieser handwerklich anspruchsvollen Pflasterung heute kaum noch umsetzbar. Daher hat die AVG die Stadt gebeten, nach der Verlegung der Versorgungsleitungen auf eine aufwendige und kostenintensive Wiederherstellung der Pflasterflächen zu verzichten und stattdessen eine wirtschaftlichere Bauweise zu genehmigen.
Die Treibgasse wurde im Stadtbodenkonzept von 2013 als Vertiefungsbereich geführt. Der angedachte Ausbau entspricht dem bereits umgesetzten Straßenbild von Roßmarkt und Pfaffengasse. Dies würde eine vollständige Erneuerung des Straßenoberbaus in hochwertiger Ausführung erfordern. 
Die Kosten für einen Ausbau der Treibgasse nach den Grundsätzen des Stadtbodenkonzeptes liegen überschlägig bei 680.400 Euro. Diese Kosten müssten mit Ausnahme der Leitungsgräben von der Stadt getragen werden. Im Haushalt 2025 und im Investitionsplan für die mittelfristige Finanzplanung sind keine Mittel eingestellt. Ein späterer Ausbau ist aufgrund der Dringlichkeit der Leitungsarbeiten nicht möglich, zumal aufgrund der Haushaltssituation bereits andere vordringlichere Innenstadtmaßnahmen zurückgestellt sind.

Dennoch muss die Oberfläche der Leitungsgräben wiederhergestellt werden.
Aus fachlicher Sicht gibt es zwei mögliche Varianten für die Erneuerung der Mittellage:
  1. Wiederherstellung mit Porphyr-Segmentbogenpflaster
  2. Ausführung mit Farbasphalt
Die Verwaltung empfiehlt, der AVG eine Ausnahmegenehmigung zur Ausführung der Straßenoberfläche in Farbasphalt zu erteilen. Die Wiederherstellung der bestehenden Porphyrpflasterung würde zugunsten einer wirtschaftlichen, nachhaltigen und einheitlichen Lösung entfallen. Das Wiederherstellen nur der Leitungsgräben in der vorhandenen Porphyrplaster-bauweise ist aufgrund des Zustandes der Pflasterung nicht möglich und ein Wiederherstellen des gesamten Straßenoberbaues über die Gesamtbreite auf Kosten der AVG ist nicht verhältnismäßig. Im Umfeld der Treibgasse wurde bereits mit Farbasphaltbelägen gearbeitet. Sie haben sich gestalterisch bewährt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit werden bezogen auf die Begehbarkeit mit dem Farbasphalt gegenüber dem heutigen Porphyrpflaster sichergestellt.

Die AVG wird angewiesen, den betroffenen Abschnitt der Treibgasse zwischen den Traufzeilen und Entwässerungsrinnen in Farbasphalt auszuführen. Dies umfasst sowohl die Wiederherstellung der Aufgrabungsbereiche als auch die Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus zwischen den Randabschlüssen und Bänderungen. Dadurch wird ein einheitliches Gesamtbild mit den bereits modernisierten Abschnitten gewährleistet.

Die AVG trägt die entstehenden Kosten, eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung wurde bereits eingefordert. Die Stadtverwaltung bittet um Zustimmung.

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4. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 12.02.2025 wegen "Aufzug Mainufer - technische Überprüfung und Gesamtkostenübersicht" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.03.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 12.02.2025 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2025 werden zur Kenntnis genommen.

Datenstand vom 28.02.2025 10:33 Uhr