Sachstand
Die Verwaltung hat das Thema „Gehwegparken“ nach der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 aufgenommen. Am 16.01.2024 wurde im Planungs- und Verkehrssenat Grundzüge für das zukünftige Gehwegparken dargestellt. Nach entsprechendem Beschluss im Stadtrat wurde seitens der Verwaltung eine gesamtstädtische Übersicht des Gehwegparkens sowie eine Handlungsempfehlung erarbeitet und im Planungs- und Verkehrssenat am 03.12.2024 vorgestellt.
Folgende Beschlüsse wurden hierbei gefasst:
- Gehwege sind im Regelfall für Fußgänger freizuhalten. Ausnahmen und eine Freigabe des Gehwegparkens sind ausschließlich bei hohem Parkdruck vorzusehen. Die erforderlichen Mindestbreiten von Gehwegen (> 1,8 m im Regelfall, > 1,6 m im begründeten Ausnahmefall) sind einzuhalten.
- Die freigegebenen Bereiche sind zukünftig immer durch Markierung und Beschilderung deutlich erkennbar auszuweisen.
- Eine Änderung der bestehenden Parkpraxis ist abschnittsweise umzusetzen. Eine Anwohnerbeteiligung ist vorab durchzuführen. Über die Art der Beteiligung entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. Die Umsetzung der Planungen zu den einzelnen Straßenabschnitten beschließt der PVS.
- Der PVS beschließt die Empfehlung zur Priorisierung von Straßenabschnitten und die Bearbeitung der vorgeschlagenen Abschnitte.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden zehn Straßenabschnitte mit besondere Problemlage für eine erste Bearbeitung zur Neuregelung des Parkens ausgewählt. Von diesen wurden für fünf Straßenabschnitte eine Vorplanung erstellt:
- Müllerstraße / Burchardtstraße (Damm)
- Glattbacher Straße (Damm)
- Rotwasserstraße / Gailbacher Straße (Schweinheim)
- Bergstraße (Schweinheim)
- Rotäckerstraße (Schweinheim)
Bei der Neuplanung wird eine neue Parkordnung vorgeschlagen, die die folgenden Grundsätze berücksichtigt:
- Eine Freigabe von Gehwegen ist grundsätzlich nur bei hohem Parkdruck möglich.
- Da Markierungen unter 50 cm in der Praxis nicht eingehalten werden, ist eine Freigabe von Gehwegen unter einer Breite von 2,3 m im Regelfall auszuschließen.
- Zur Förderung des ÖPNV und für eine eindeutige Regelung sollen die Parkbereiche explizit beschildert und die freizuhaltenden Bereiche mit absolutem Haltverbot ausgeschlossen werden. Dies erleichtert auch eine Ahndung durch den Verkehrsüberwachungsdienst. Diese Vorgehensweise ist mit der Straßenverkehrsbehörde und den Verkehrsbetrieben abgestimmt.
Im nachfolgenden werden die jeweiligen Straßen stichpunktartig aufgeführt. Die jeweilige Vorplanung der betreffenden Straßen sind im Anhang zu finden. Eine Vorabstimmung der jeweiligen Planungen mit dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt sowie den städtischen Verkehrsbetrieben ist bereits erfolgt.
Weitere Vorgehensweise
Nach Beschlussfassung der Vorplanungen durch den Planungs- und Verkehrssenat wird dann eine Anliegerbeteiligung stattfinden. Die Beschlusslage und die Pläne für die jeweiligen Straßenzüge werden auf der städtischen Website öffentlich zugänglich gemacht. Zusätzlich werden die direkten Anlieger durch Hauswurfsendung informiert und zu einem Vor-Ort-Termin zur gemeinsamen Besprechung eingeladen. Die Anliegergespräche sowie die damit verbundenen weiteren Abstimmungen für die fünf ausgewählten Straßenabschnitte werden nach den Osterferien bis spätestens zu den Sommerferien 2025 stattfinden.
Die Stadtverwaltung wird danach über die Ergebnisse im Planungs- und Verkehrssenat berichten und jeweils Empfehlungen zur Neuordnung der Parksituation in den behandelten Abschnitten einbringen.
Müllerstraße / Burchardtstraße (Damm)
Gehwegbreite: 2 m – 2,4 m
Fahrbahnbreite: 7 m – 7,5 m
Busbetrieb: ja
Ausweichparkstände: Die aktuelle Regelung lässt einseitiges Gehwegparken zu, welches je nach Wochentag unterschiedlich ist. Die ehemalige „Kehrmaschinenregelung“ soll nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde nicht mehr verfolgt werden. Durch eine Verlegung der Parkstände auf die Fahrbahn wird ein beidseitiges Gehwegparken unterbunden. Zudem stehen bei einseitigem Fahrbahnparken in etwa gleich viel Parkstände zur Verfügung wie bei einem täglich wechselnden Gehwegparken.
Planungsansatz: Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie zur besseren Befahrbarkeit durch den ÖPNV
Stellplatzbilanz: auf etwa 500 m Länge entfallen circa 7 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 38 Stellplätze legal nutzbar.
Glattbacher Straße (Damm)
Gehwegbreite: 2m – 2,2 m
Fahrbahnbreite: 7,5 m
Busbetrieb: ja
Ausweichparkstände: keine Änderung der Anzahl markierter Parkstände
Planungsansatz: Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie zur besseren Befahrbarkeit durch den ÖPNV
Stellplatzbilanz: auf etwa 550 m Länge entfällt 1 Stellplatz. Es sind zukünftig in etwa 41 Stellplätze legal nutzbar.
Rotwasserstraße / Gailbacher Straße (Schweinheim)
Gehwegbreite: 1,7 m – 2,2 m
Fahrbahnbreite: 6 m – 7,5 m
Busbetrieb: ja
Ausweichparkstände: In unmittelbarer Nähe sind dies die privaten Einfahrten und Höfe.
Planungsansatz: Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie zur besseren Befahrbarkeit durch den ÖPNV
Stellplatzbilanz: auf etwa 200 m Länge Fahrradstraße entfallen circa 18 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 20 Stellplätze legal nutzbar. Im weiteren Verlauf entfallen auf etwa 320 m Länge circa 20 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 22 Stellplätze legal nutzbar.
Bergstraße (Schweinheim)
Gehwegbreite: 1,9 m – 2,7 m
Fahrbahnbreite: 6,5 m – 8 m
Busbetrieb: ja
Ausweichparkstände: In unmittelbarer Nähe sind dies die privaten Einfahrten und Höfe.
Planungsansatz: Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung
Stellplatzbilanz: auf etwa 450 m Länge entfallen circa 35 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 38 Stellplätze legal nutzbar.
Rotäckerstraße (Schweinheim)
Gehwegbreite: 1,7 m – 2,1 m
Fahrbahnbreite: 6 m
Busbetrieb: auf etwa der Hälfte der Straße bis Höhe Sportplatz
Ausweichparkstände: Es gibt viele Einfamilienhäuser sowie Hofeinfahrten und Garagen. Zusätzlich gibt es zahlreiche Parkstände entlang des Sportplatzes in unmittelbarer Nähe
Planungsansatz: Freie Gehwege, einseitiges alternierendes Parken auf der Fahrbahn zur Geschwindigkeitsreduzierung sowie reibungslosen Busverkehr
Stellplatzbilanz: auf etwa 550 m Länge entfallen circa 28 vormals genutzte Abstellgelegenheiten. Es sind zukünftig in etwa 44 Stellplätze legal nutzbar. Zudem stehen auf Höhe des Sportplatzes über 30 Ausweichparkplätze zur Verfügung.
Klimawirkungsprüfung:
Insbesondere auf kurzen Wegen kann der Fußverkehr im Nahbereich als klimaneutrale Mobilitätsform klimaschädliche Emissionen vermeiden. Die Reduzierung von Hindernissen führt zu einer Erhöhung des Komforts und damit zu häufigerem Verzicht auf motorisierten Verkehr. Durch den Einbezug des Busliniennetzes in die Priorisierung wird auch der Busbetrieb zukünftig durch die vorgesehenen Neuregelungen besser und zuverlässiger funktionieren.
Anlagen:
- Vorplanung Müllerstraße / Burchardtstraße (Damm)
- Vorplanung Glattbacher Straße (Damm)
- Vorplanung Rotwasserstraße / Gailbacher Straße (Schweinheim)
- Vorplanung Bergstraße (Schweinheim)
- Vorplanung Rotäckerstraße (Schweinheim)