Datum: 13.03.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar bis einschließlich Dezember 2024
2 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
3 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
4 Anpassung Preisliste Recyclinghöfe
5 Fahrplanwechsel 2025
6 Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in der VAB GmbH zum 01.01.2025
7 Umstellung der Abo Verwaltung in der VAB GmbH auf ein gemeinsames System
8 Vorstellung neues Logo Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg

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1. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar bis einschließlich Dezember 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 13.03.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

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2. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 13.03.2025 ö Vorberatend 2
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.03.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Der Bericht von der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 05.07.2024 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 26.11.2024 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2023 (01.01.2023 – 31.12.2023) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen.

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 152.520.618,81 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 2.410.064,39 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke        1.825.064,39 €
Abführung an den Haushalt der Stadt (inkl. KapESt.)        585.000,00 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen 

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im Weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2023 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28.07.2023 die Rödl & Partner GmbH, Nürnberg bestellt. Die Prüfung wurde ausschließlich online in den Monaten Mai bis Juni 2024 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde, die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 05.07.2024. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 18.07.2024 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde unter dem Datum vom 26.11.2024 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 09.12.2024. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 26.11.2024 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 05.07.2024 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 26.11.2024 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme und Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2023 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 18.07.2024 und dem Stadtrat (Plenum) am 26.07.2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2023.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2023 beträgt 152.520.618,81 €. Es wurde ein Gewinn von 2.410.064,39 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke                                1.825.064,39 €

Zuführung an den Haushalt der Stadt (inkl. Kap.ESt.)                                   585.000,00 €

Die Stadtwerke bittet um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023.

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3. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 13.03.2025 ö Vorberatend 3
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.03.2025 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 21.10.2024 (amtlich bekannt gemacht am 31.10.2014) 

§ 1

  1. § 4 Abs. 9 (a) erhält folgenden Wortlaut:

„a) für Abfälle, die thermisch behandelt werden müssen 240,00 € je Tonne“

  1. § 4 Abs. 9 (b) erhält folgenden Wortlaut:

„b) für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2025 in Kraft.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Neue gesetzliche Bestimmungen erfordern eine Anpassung des Textes bei den Abfällen, die gefährliche Fasern enthalten (§ 4 Abs.9 (b) unter 3.). Dieser Punkt beinhaltet nun sämtliche Abfälle, die in der Untertagedeponie abgelagert werden müssen. 

Des Weiteren ist eine Erhöhung der Gebühren für verschiedene Abfallsparten notwendig, um gestiegene Entsorgungskosten, strengere Umweltauflagen und die höheren Transportkosten abzudecken.

Aufgrund der aktualisierten Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Gebühren:

für Abfälle, die thermisch behandelt werden                                         240,00 € / Tonne

für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                300,00 € / Tonne

für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 1., 3. und 4.  genannten        640,00 € / Tonne

für Abfälle, die gefährliche Fasern enthalten (Ablage in der Untertagedeponie)        1100,00 € / Tonne

für sonstige inerte Abfälle                                                                173,00 € / Tonne

Die Satzungsänderung soll zum 01.04.2025 wirksam werden.

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4. Anpassung Preisliste Recyclinghöfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 13.03.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Die Anpassung der Preisliste für die Recyclinghöfe der Stadtwerke Aschaffenburg (Fürther Straße / Mörswiesenstraße), gültig ab 01.04.2025, wird zur Kenntnis genommen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der Satzungsänderung und Preissteigerungen in einzelnen Abfallsparten ist eine Anpassung der Preisliste der Recyclinghöfe zum 01.04.2025 notwendig. Alle anderen Preise bleiben unverändert.

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5. Fahrplanwechsel 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 13.03.2025 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zum Fahrplanwechsel 2025 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadtwerke möchten die Mitglieder des Werksenats über die im PVS am 14.01.2025 beschlossenen Fahrplanänderungen für das Jahr 2025 informieren, um einen durchgängigen Wissensstand für den gesamten Werksenat zu gewährleisten.

Wichtige Änderungen im Überblick:

Änderung Bedienung Linie 2:
Einzelne Fahrten der städtischen Buslinie 2 bedienen den Nordfriedhof in Strietwald. Diese Verlängerung verursacht 1,7 km zusätzliche Strecke verbunden mit einer zusätzlichen Fahrzeit von 5 min. Bei Betrachtung der jährlichen Fahrleistung bedeutet die derzeitige Bedienung des Nordfriedhofes eine zusätzliche Fahrleistung von rd. 3700 km mit einer verlängerten Fahrzeit von 183 Stunden. Die Auswertung der Fahrgastzahlen ergibt insbesondere wochentags eine sehr geringe bis gar keine Nachfrage. 
Daher wird die Bedienung des Nordfriedhofes Mo-Fr durch ein AST ersetzt. 
Im Ersatzkonzept AST wird innerhalb des Fahrtweges der Linie 2 ein stündliches Angebot zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr vorgehalten. 
Die Bedienung der Wochenendfahrten soll nach Fahrplan beibehalten werden.

Änderung Bedienung in den Abendstunden:
Die mit dem Fahrplanwechsel 2021 eingeführte Ausweitung in den Abendstunden auf den städtischen Buslinien weisen zum Teil eine sehr geringe Nachfrage auf. Daraus entstand ein angepasster Fahrplan, in dem einzelne Fahrten verschiedener Linien mit sehr geringer Nachfrage gestrichen wurden.

Anbindung Anwandeweg:
Mit der Fertigstellung des Neubaugebiets Anwandeweg besteht auch der Bedarf nach einer ÖPNV-Anbindung. Im Bestand wird Nilkheim durch die Linie 6 bedient – auf der Großostheimer Straße auch durch die Regionallinien 53, 54, 55 und 60. Innerhalb Nilkheims fährt die Linie 6. Die ÖPNV-Anbindung des Neubaugebietes wurde zum 01. Juni 2025 beschlossen.

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6. Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in der VAB GmbH zum 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 13.03.2025 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Aufnahme der Stroh Bus-Verkehrs GmbH aus Altenstadt als weiteren Gesellschafter in der VAB GmbH ab dem 01.01.2025 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stroh Bus-Verkehrs GmbH beantragt mit Schreiben vom 13. November 2024 die Vollmitgliedschaft in der VAB GmbH ab dem 01.01.2025.

Die 
Stroh Bus-Verkehrs GmbH, Goethestraße 1 – 5, 63674 Altenstadt
erhält auf ihren Antrag auf Neuerteilung einer Genehmigung im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG die Genehmigung, auf der Linie OF-85 eine grenzüberschreitende Verkehrsleistung mit der Linienführung Obertshausen – Seligenstadt – Mainhausen – Aschaffenburg zu betreiben. 
Auftraggeber ist die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH – kvg Offenbach.

Gemäß Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH, § 10 Abs. 2 Nr. 4 ist die Aufnahme neuer Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst und am 11. Februar 2025 notariell beurkundet.

Die Gesellschafter der VAB GmbH zum 01. Januar 2025:

  1. Stadtwerke Aschaffenburg
  2. Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft KVG
  3. Verkehrsgesellschaft mbH Untermain VU
  4. DB Regio AG
  5. DB RegioNetz Verkehrs GmbH
  6. Ehrlich Touristik GmbH & Co. KG
  7. Hessenbahn GmbH HLB
  8. OMNY nine GmbH
  9. Omnibusbetrieb Franz Staab GmbH & Co. KG
  10. Heinrich Jungermann GmbH
  11. Stroh Bus Verkehrs GmbH

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7. Umstellung der Abo Verwaltung in der VAB GmbH auf ein gemeinsames System

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 13.03.2025 ö Beschließend 7

.Beschlussvorschlag

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Umstellung der dezentralen Abo-Verwaltung auf ein gemeinsames, zentrales Abo-System in der VAB GmbH wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verkehrsgemeinschaft am bayerischen Untermain VAB zentralisiert ihre Aboverwaltung. Alle bestehenden Abo-Verträge der einzelnen Gesellschaften werden in dem neuen Abo-System zusammengeführt. Auf den Einsatz einer eigenen Software wird verzichtet, hier schließt sich die VAB GmbH an das Mandantensystem der DB Regio AG an, Vertragspartner ist die Verkehrsgesellschaft Untermain mbH.

Profiteur dieser Maßnahme ist in erster Linie der Fahrgast, da Vertragsangelegenheiten unternehmensübergreifend bearbeitet werden können. Durch das Zusammenarbeiten der Verkehrsunternehmen können Synergieeffekte genutzt und die betrieblichen Abläufe optimiert werden. Infobriefe für die Kunden sind in Vorbereitung und werden rechtzeitig vor der Umstellung zugestellt.

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8. Vorstellung neues Logo Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 13.03.2025 ö Beschließend 8

.Beschlussvorschlag

I. Die Vorstellung des neuen Logos des Unternehmensverbundes Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Datenstand vom 28.02.2025 10:35 Uhr