Datum: 26.03.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Strategieentwicklung;
Umgliederung des Touristikbetriebs in die Kernverwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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26.03.2025
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ö
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Beschließend
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1 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadthallensenat empfiehlt dem Plenum, den Bereich Touristik aus den Kongress- und Touristikbetrieben zum 01.01.2026 auszugliedern und in die Kernverwaltung zu integrieren.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Stadthallensenatssitzung vom 26.07.2026 wurde das Strategiekonzept für die Kongress- und Touristikbetriebe von der Symbios Beratungsgesellschaft vorgestellt und grundsätzlich begrüßt.
Nunmehr wird vorgeschlagen, einen ersten Schritt der Neuaufstellung des Eigenbetriebes vorzunehmen.
Der Vorschlag der Beratungsgesellschaft war, die Touristik wird in die Kernverwaltung zu integrieren, um enger mit dem Stadtmarketing zu kooperieren. Nebenaufgaben wie Sonnenuhr und Weihnachtsbeleuchtung sollen dann ggfs. an entsprechende Fachämter abgegeben werden.
Die Fa. Dornbach hat als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Auswirkungen der Umgliederung auf Kongress- und Touristikbetriebe und Stadt Aschaffenburg unter die Lupe genommen. Umsatzsteuerlich ergeben sich entgegen erster Vermutungen keine Nachteile. Es findet ein Übergang vom eigenen Betrieb gewerblicher Art (BgA) zum städtischen BgA statt, der sich neutralisiert. Vor allem für die Großinvestition Floßhafen war dieser Umstand von Bedeutung.
In der Bilanz bestehen für den Tourismusbereich zum Stichtag 31.12.2024 auf der Aktivseite für 125.000 € Anlagegüter, vor allem im Floßhafen sowie 29.000 € Vorräte, vornehmlich Souvenirs. Also fielen für die Stadt Aschaffenburg 154.000 € Ausgleichszahlungen gegenüber den Kongress- und Touristikbetrieben an. Dieser Wert würde natürlich zum Stichtag des Übergangs 31.12.2025 noch einmal exakt bemessen. Die Passivseite weist demgegenüber einen Anteil von 61.000 € Eigenkapital, 20.000 € Rückstellungen sowie 73.000 € Bankverbindlichkeiten auf. Im Klartext heißt dies, dass sich die Vermögenslage der Kongress- und Touristikbetriebe nicht verbessern würde. Die Eigenkapitalausstattung verringert sich ebenso wie das Vermögen.
In der GuV reduzieren sich die Erträge um 162.000 €. Durch die gleichzeitige Entlastung bei den Aufwendungen, würde sich das Betriebsergebnis bei den Kongress- und Touristikbetrieben um 539.000 € verbessern. Dieser Betrag würde sich dann allerdings im städtischen Haushalt abbilden.
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2. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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26.03.2025
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ö
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Beschließend
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2 | |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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07.04.2025
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ö
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Beschließend
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1 | |
.Beschlussvorschlag
I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt:
- Bei einer Bilanzsumme von 875.539,15 Euro (Vorjahr: 966.976,24 Euro) beträgt der Jahresverlust 1.926.983,53 Euro (Vorjahr: 1.667.783,35 Euro).
- Der Jahresverlust aus dem Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 1.667.783,35 Euro, der auf das Wirtschaftsjahr 2023 vorgetragen wurde, ist durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen worden.
Der Verlust des Jahres 2023 in Höhe von 1.926.983,53 Euro wurde auf das Wirtschaftsjahr 2024 vorgetragen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss vom Stadtrat (Plenum) festzustellen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
- Bekanntgabe im Stadthallensenat
- Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, am 02.07.2024. Am 23.07.2024 wurde der Bericht des Wirtschaftsprüfers in der Sitzung des Stadthallensenat ausführlich erläutert. Die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 19.11.2024 sowie dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.12.2024.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
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3. Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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26.03.2025
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ö
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Beschließend
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3 | |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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07.04.2025
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ö
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Beschließend
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2 | |
.Beschlussvorschlag
I. Die Entlastung der Werkleitung der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO für das Wirtschaftsjahr 2023 wird erteilt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat (Plenum) nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Der Stadtrat (Plenum) hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen der heutigen Sitzung den Jahresabschluss der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadthallensenat vorberatend den Jahresabschluss in der vorliegenden Form an.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
Datenstand vom 26.03.2025 13:19 Uhr