Datum: 30.01.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Senat für Sport und Gesundheit
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Zuschuss zu den Verwaltungskosten des Stadtverbands für Sport
2 Kosten für die Nutzung von Sporthallen im Rahmen von Stadtmeisterschaften
3 Antrag des Schützenverein „St. Sebastianus“ Aschaffenburg 1899 e.V. zur Generalsanierung der bestehenden Schießanlage
4 Antrag des TV 1860 Aschaffenburg e.V. zur Bezuschussung der Heizungssanierung

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1. Zuschuss zu den Verwaltungskosten des Stadtverbands für Sport

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Senat für Sport und Gesundheit 1. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit 30.01.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. Der Ergänzung des § 8 der SpoFörStAB zum Verwaltungszuschuss an den Stadtverband für Sport wird zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Rechnungsprüfungsamt hat im Bericht Nr. 546/2020 unter Punkt 6 festgelegt, dass ein Stadtratsbeschluss zum Verwaltungskostenzuschuss an den Stadtverband für Sport herbeizuführen ist. Im Rahmen der anstehenden Anpassung der Sportförderrichtlinien der Stadt Aschaffenburg wird der § 8 dahingehend ergänzt.

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2. Kosten für die Nutzung von Sporthallen im Rahmen von Stadtmeisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Senat für Sport und Gesundheit 1. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit 30.01.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Die Nutzung von Sporthallen im Rahmen von Stadtmeisterschaften erfolgt für die städtischen Vereine unentgeltlich. Es sind lediglich die Betriebskosten durch die Nutzer zu zahlen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zuletzt wurden die Stadtmeisterschaften im Hallenfußball in der Erbighalle durch den SV Gencler Birligi ausgerichtet. Die Stadtmeisterschaften sind ein Anliegen der Stadt Aschaffenburg und die Stadt Aschaffenburg freut sich, wenn überhaupt Ausrichter von Stadtmeisterschaften gefunden werden. Um die Ausrichtung der Stadtmeisterschaften für die Ausrichter attraktiver zu machen, soll die Überlassung der städt. Halle unentgeltlich erfolgen. Lediglich die Verbrauchskosten für den Hallenbetrieb sind durch die Ausrichter zu tragen.

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3. Antrag des Schützenverein „St. Sebastianus“ Aschaffenburg 1899 e.V. zur Generalsanierung der bestehenden Schießanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Senat für Sport und Gesundheit 1. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit 30.01.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. Dem Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 15.04.2024 zu den Kosten zur Generalsanierung der bestehenden Schießanlage ein Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Sportförderrichtlinien der Stadt Aschaffenburg. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei HHSt. 1.5500.9880.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 15.04.2024 beantragt der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. (642 Mitglieder) einen Zuschuss zur Generalsanierung der bestehenden Schießanlage.

Für diese Baumaßnahmen hat der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. einen Antrag auf Zuwendung beim Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB) gestellt. Der BSSB hat die zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßnahme über 193.555.- € ermittelt und die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 08.07.2024 den zu erwartenden Landeszuschuss auf 48.350.- € festgesetzt.

Es wird vorgeschlagen, zu den durch den BSSB bewerteten zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe von 20 % zu geben, höchstens jedoch 38.711.- €.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Regelungen zu Investitionszuschüssen und ist abhängig von der Vorlage des Förderbescheids der Regierung.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege und einer Schlussabrechnung abhängig gemacht.

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4. Antrag des TV 1860 Aschaffenburg e.V. zur Bezuschussung der Heizungssanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Senat für Sport und Gesundheit 1. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit 30.01.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Dem TV 1860 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 20.08.2024 zu den Kosten für die Sanierung der Heizungsanlage ein Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Sportförderrichtlinien der Stadt Aschaffenburg. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei HHSt. 1.5500.9880.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 20.08.2024 beantragt der TV 1860 Aschaffenburg e.V. (1906 Mitglieder) einen Zuschuss zur Sanierung der Heizungsanlage.

Für diese Baumaßnahmen hat der TV 1860 Aschaffenburg e.V. einen Antrag auf Zuwendung beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) gestellt. Dieser Antrag liegt dem BLSV als Kleinantrag mit der Bearbeitungsnummer 368607 vor und es wurde mit Schreiben des BLSV vom 19.08.24 der vorzeitige Baubeginn durch den BLSV erteilt. 

Die vom TV 1860 Aschaffenburg e.V. veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 220.000.- €. Eine Festlegung der zuwendungsfähigen Kosten liegt noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass die zuwendungsfähigen Kosten unter den veranschlagten Kosten liegen. 

Es wird vorgeschlagen, zu den durch den BLSV noch zu bewertenden zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe von 20 % zu geben.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Regelungen zu Investitionszuschüssen und ist abhängig von der Vorlage des Förderbescheids der Regierung.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege und einer Schlussabrechnung abhängig gemacht.

Datenstand vom 17.01.2025 10:37 Uhr