Datum: 07.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes
2 Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2023
3 Neugestaltung Schlossufer Verkehrsanlagen Suicardusstraße Süd Bau- und Finanzierungsbeschluss
4 Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026

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1. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 26.03.2025 ö Beschließend 2
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

Nach der Abschlussprüfung durch die Firma DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt:

  1. Bei einer Bilanzsumme von 875.539,15 Euro (Vorjahr: 966.976,24 Euro) beträgt der Jahresverlust 1.926.983,53 Euro (Vorjahr: 1.667.783,35 Euro).

  1. Der Jahresverlust aus dem Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 1.667.783,35 Euro, der auf das Wirtschaftsjahr 2023 vorgetragen wurde, ist durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen worden.

Der Verlust des Jahres 2023 in Höhe von 1.926.983,53 Euro wurde auf das Wirtschaftsjahr 2024 vorgetragen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg.

Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss vom Stadtrat (Plenum) festzustellen.

Der Feststellung hat vorauszugehen:

  • Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
  • Bekanntgabe im Stadthallensenat
  • Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, am 02.07.2024. Am 23.07.2024 wurde der Bericht des Wirtschaftsprüfers in der Sitzung des Stadthallensenat ausführlich erläutert. Die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 19.11.2024 sowie dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.12.2024.

Dem Stadthallensenat wurde die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 am 26.03.2025 zum Beschluss vorgelegt und beschlossen.

Dem Stadtrat (Plenum) wird die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 zum Beschluss vorgelegt.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

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2. Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 26.03.2025 ö Beschließend 3
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Die Entlastung der Werkleitung der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i. V. m. Art. 102 Abs. 3 GO für das Wirtschaftsjahr 2023 wird erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat (Plenum) nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat (Plenum) hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen der heutigen Sitzung den Jahresabschluss der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung vom 26.03.2025 erkannte der Stadthallensenat vorberatend den Jahresabschluss in der vorliegenden Form an.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat (Plenum) den Jahresabschluss in der vorliegenden Form an.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

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3. Neugestaltung Schlossufer Verkehrsanlagen Suicardusstraße Süd Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss über das Förderprojekt „Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers Förderbereich „Sozialer Zusammenhalt“ BA 4: Verkehrsanlagen Suicardusstraße Süd für den Ausbau der Suicardusstraße Süd, inklusive der automatischen Polleranlage, den Elektroinstallationen und den straßenbegleitenden Freiflächen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.242.620 €brutto. 
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die bauliche Umsetzung erforderlichen Leistungen europaweit auszuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand:

Das Plenum hat in seiner Sitzung vom 02.05.2022 der Entwurfsplanung für den Umbau der gesamten Suicardusstraße mit Stellplätzen und der Teilfläche der Verbindung zwischen Aufzug und Mainufer zugestimmt. 
Der Stadtrat (Plenum) hat am 16.01.2023 der Modifizierung in der Zuordnung der Förderabschnitte zugestimmt. Der Förderabschnitt „Nationale Projekte“ (Förderung des Bundes) beinhaltet die Teilprojekte Aufzugsanlage, oberer Kranichplatz, Suicardusstraße Nord und Sanierung der Stützmauern Nord entlang der Suicardusstraße und ist Anfang 2025 fertiggestellt worden.
Derzeit ist der Förderabschnitt „Sozialer Zusammenhalt“ Sanierung der Stützmauern Suicardusstraße Süd in der Realisierung.


  1. Projektbeschreibung:

Der Förderabschnitt „Sozialer Zusammenhalt“ Verkehrsanlagen Süd gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Der erste Bauabschnitt umfasst die Suicardusstraße Süd mit den Senkrechtparkern (ausschließlich für die Bewohnerparker der Oberstadt) und den Stellplätzen für die Marktbeschicker. Der zweite, kleinere Abschnitt umfasst den Einmündungsbereich in die Dalbergstraße mit der automatischen Polleranlage.
Der südliche Teil der Suicardusstraße knüpft an den bereits ausgebauten Abschnitt in einer Fahrbahnbreite von ca. 6,00 m an. Die Aschaffenburger Versorgungsgesellschaft (AVG) wird in dem Abschnitt Gas-, Wasser- und Elektroleitungen verlegen. Die Maßnahme wird wie auch bereits der 1. Abschnitt in 4 Losen ausgeschrieben. Die 4 Lose sind in Straßenbau/Verkehrswege, Grünanlagen, Beleuchtung und Arbeiten der AVG aufgeteilt. Neben den Bauarbeiten wird sowohl eine kampfmitteltechnische als auch eine archäologische Baubegleitung erforderlich.

Im vorderen Bereich werden 9 Stellplätze mit einer Tiefe von 7,00 m für die Belange der Marktbeschicker erstellt, sowie ein Behindertenstellplatz und neben der Polleranlage mehrere Abstellplätze mit Anlehnbügeln für Fahrräder.
Die Gesamtlänge des Ausbaus beträgt ca. 260 m.

Polleranlage: 
Die Polleranlage wird mit einer Kennzeichenerfassung, einem mittig installierten Terminal für die Möglichkeit der Eingabe eines QR-Codes und mit Schlüsselschalter für Feuerwehr bzw. Dienstfahrzeuge von Bauhof und Gartenamt versehen. Pro Richtung wird jeweils ein Poller abgesenkt, weitere Poller sind fest installiert, werden aber mit einem Schließzylinder versehen, um sie bei Bedarf entnehmen zu können. 
Es soll die Möglichkeit vorgehalten werden, falls sich bei einem Fahrzeug durch die Kameradetektion oder Leserkontrolle der Poller nicht absenkt, dass der potenzielle Parkplatzsuchende sich mit der Parkhausleitstelle durch eine Ruftaste am Terminal in Verbindung setzt. Die Parkhausleitstelle kann nach Überprüfung des Kennzeichens eine Absenkung des Pollers aus der Leitstelle durchführen.
Das generelle Handling wie die Verwaltung der Zugangsberechtigungen wird durch das entsprechende Fachamt (Amt 32) durchgeführt.

Lagerfläche/ Andienungsweg: 
Der Baustellenverkehr erfolgt in erster Linie über die Zufahrt am Dalberg. Kleinere Fahrzeuge können vom Theoderichstor kommend über das Bereitstellungslager anfahren. Da hier die Sichtachse unterhalb des Aufzugs gekreuzt wird, muss der Verkehr auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Das Bereitstellungslager wird in Teilen beansprucht. Darüber hinaus nötige Flächen müssen von der bauausführenden Firma organisiert werden. 


  1. Kosten:

Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass allein durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden. 
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %

Die ermittelten Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) für die Suicardusstraße Süd, den Freiflächen, der automatischen Polleranlage und der Elektroinstallationen betragen:

Baukosten 
Baukosten brutto
BNK
20% der BK
Sicherheit 10% der BK
Gesamtkosten
Straßenbau (Los 1) Suicardusstraße Süd
1.289.836 €
257.967 €
128.984 €
1.676.786 €
Polleranlage (Los 1)
155.323 €
31.065 €
15.533 €
201.921 €
Freianlagen Sozialer Zusammenhalt (Los 2)
198.000 €
39.600 €
19.800 €
257.400 €
Beleuchtung (Los 3)
81.932 €

16.387 €
8.193 €
106.511 €
Gesamtkosten
1.725.091 €
345.019 €
172.510 €
2.242.620 €


Die Kosten sind nach derzeitigem Preis – und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index – und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten, von denen im bepreisten LV abweichen können.


4. Finanzierung

Das Gesamtpaket wird über die Haushaltsstelle des Tiefbauamtes abgerechnet. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2025 mit 1.150.00 Euro und im Jahr 2026 mit 372.000 Euro enthalten. Dazu kommen Haushaltsreste aus dem Vorjahr von 17.000 Euro sowie 150.000 Euro aus der Haushaltsstelle 1.6157.9582 des Gartenamtes. Die Kämmerei teilt mit, dass das Submissions-ergebnis für weitere Anpassungen abgewartet werden soll.


  1. Weiteres Vorgehen

Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss erfolgt umgehend die europaweite Ausschreibung der Bauleistungen des Förderabschnitts „Nationale Projekte Bund“. Die Vergabe der Bauleistungen ist für den 14.07.2025 geplant.
Der Beginn der Bauausführungen soll Ende August 2025 erfolgen. Die Dauer der Maßnahme beläuft sich auf ca. 1 Jahr.

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4. Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Ab sofort wird xxx für die Hospizgruppe als Stellvertretung für xxx in den Seniorenbeirat berufen. xxx bleibt 1. Vertretung der Hospizgruppe.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssitzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen.

Als Stellvertretung für xxx der Hospizgruppe Aschaffenburg, wird ab sofort xxx vorgeschlagen. xxx bleibt weiterhin 1. Vertretung der Hospizgruppe Aschaffenburg.

Datenstand vom 28.03.2025 11:42 Uhr