Datum: 08.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 VU/ISEK Innenstadt Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Vortrag: Rico Emge (UmbauStadt PartGmbB, Berlin)
2 Slipanlage Floßhafen Zwischenbericht
3 Neubau KV-Terminal am Kai 4 im Hafen Aschaffenburg Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg

zum Seitenanfang

1. VU/ISEK Innenstadt Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Vortrag: Rico Emge (UmbauStadt PartGmbB, Berlin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2025 ö Vorberatend 1

.Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Berichts über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich „Innenstadt“ zur Kenntnis.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Planung über den Entwurf zu informieren und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung zu beteiligen.


II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  x]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat am 04.05.2021 im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen, für die Sanierungsgebiete der Innenstadt Abschnitte 1 bis 6c ein neues integriertes Stadtentwicklungskonzept aufzustellen.

Hintergrund hierfür ist, dass zum Ende des Jahres 2025 die bestehenden Sanierungsgebiete nach 15 Jahren Laufzeit abgeschlossen und somit aufgehoben werden sollen. Das letzte ISEK zur Innenstadt stammt aus dem Jahr 2010. Gegen Ende der 15 Jahre, in denen einige Projekte zur Sanierung der Innenstadt umgesetzt wurden, zeichnet sich dennoch ab, dass die Ziele aus dem alten ISEK - gerade im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die Verkehrsführung in der Innenstadt – noch nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnten und daher das ISEK überarbeitet und weiterentwickelt werden musste.

Daher wurde im Frühjahr 2024 das Büro UmbauStadt aus Berlin mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) beauftragt.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sowie der Ermittlung der städtebaulichen Missstände im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse wurden verschiedene Öffentlichkeitsveranstaltungen zur aktiven Bürgerbeteiligung analog und digital organisiert sowie eine Haushaltsbefragung und Interviews mit wichtigen Akteuren im vorgesehenen Sanierungsgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Beteiligungsschritte sind im Bericht dargestellt.

Der nun ausgearbeitete Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wird vom Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt.

Die am Ende des Berichtes aufgezeigten Maßnahmen sind nach den fünf Leitbildern 
  1. Wohnen & soziale Infrastruktur (Innenstadt beleben)
  2. Grünräume und Erholung (Innenstadt genießen)
  3. Mobilität und Vernetzung (Innenstadt anbinden)
  4. Lokale Wirtschaft (Innenstadt erleben)
  5. Tourismus und Kultur (Innenstadt besuchen) kategorisiert.

Sie gliedern sich in übergeordnete Maßnahmen, die als grundlegende Leitplanken für die städtische Entwicklung dienen, konkrete Einzelmaßnahmen in den Teilräumen Maximiliansviertel, Bahnhofsviertel, Untere Stadt und Obere Stadt sowie in strategische Maßnahmen zur Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes.

Zudem wurden die Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen verknüpft, welche sich die Stadt als besonders beachtenswert herausgegriffen hat. Im Bericht werden die Querschnittsthemen dazu dargestellt.

Als Fazit wird im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung (VU) festgestellt, dass weiterhin städtebaulicher Sanierungsbedarf besteht, um die Innenstadt an die aktuellen Anforderungen an zeitgemäße Nutzung, Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz anzupassen.

Es wird empfohlen ein Sanierungsgebiet im „vereinfachten Verfahren“ auszuweisen.

Durch dieses „vereinfachte Verfahren“ kommen die Vorschriften über die Erhebung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung nicht zur Anwendung.
Nach Zustimmung durch den Stadtrat können die Bürgerinnen und Bürger über den Berichtsentwurf (VU/ISEK) informiert und ihnen kann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dies soll durch Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Auch sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte kann die Sanierungssatzung vom Stadtrat erlassen werden.

zum Seitenanfang

2. Slipanlage Floßhafen Zwischenbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Zwischenbericht zum Ausbau der Slipanlage im Floßhafen zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates in der Sitzung vom 14.01.2025 wurde der Standort Floßhafen als Ersatzstandort für die bestehende Slipanlage am Theoderichstor bestimmt und die Verwaltung mit der weiteren Planung beauftragt.


A) Einvernehmen mit den Bootsvereinen

Mit der Standortfestlegung wurden von der Verwaltung unverzüglich Gespräche mit Vertretern der Interessengemeinschaft Floßhafen Aschaffenburg e.V. (im weiteren Verlauf der Vorlage „IG Floßhafen“ genannt) geführt. Die IG Floßhafen ist ein Zusammenschluss der insgesamt neun Vereine, die im Floßhafen rd. 370 Bootsliegeplätze unterhalten.

Der Vereinsvorstand des IG Floßhafen setzt sich derzeit u.a. von Vorstandsmitgliedern der beiden Bootsvereine zusammen, die direkt an den Slipanlagenstandort anliegen, sodass in den Gesprächen die übergeordneten Belange aller Bootsvereine und eine direkte Betroffenheit der Anlieger berücksichtigt werden konnte.
Die sehr konstruktiven Gespräche fanden am 21.01. und am 27.02.2025 statt. Im Ergebnis wurden der Verwaltung Stellungnahmen der IG Floßhafen sowie des Motorboot- und Wasserski Clubs Aschaffenburg e.V. (im weiteren Verlauf der Vorlage „MWCA“ genannt) und der Wassersportfreunde „Neptun“ e.V. Aschaffenburg (im weiteren Verlauf „Neptun“ genannt) vorgelegt (Stellungnahmen siehe Anlage).

Die IG Floßhafen und die Vereine MWCA und Neptun begrüßen einen Neubau der Slipstelle am Floßhafen und verbinden dies mit Angeboten und Belangen, die im Folgenden ausgeführt werden.
Ein Hauptanliegen aller neun Vereine im Floßhafen ist die stetige Verlandung des Floßhafens. Die IG Floßhafen führt die zunehmende Beeinträchtigung durch die mangelnde Wassertiefe und Wasserpflanzen auf.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der Floßhafen Teil der Bundeswasserstraße und liegt somit im Aufgabenbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Verwaltung möchte daher mit dem WSA Gespräche führen. Ziel ist eine Wiederaufnahme des regelmäßigen Ausbaggerns des Floßhafens, um für den gesamten Bereich des Floßhafens eine hinreichende Wassertiefe zu gewährleisten. 

Die Vereine MWCA und Neptun haben zudem Belange hinsichtlich der Organisation des Umfeldes hinsichtlich des Vereinsparkens und der notwendigen Aufstellfläche für den Autokran zum Ein- und Ausbau der Steganlagen im Frühjahr bzw. im Herbst aufgeführt. Diese Belange des Vereinsparkens und der Einrichtungsfläche für den Autokran können im Rahmen der Gesamtplanung berücksichtig werden.

Der Verein MWCA bietet an, den Liegeplatz des Clubschiffs „Johannisburg“ vom derzeitigen Standort an der Slipanlage zu verlegen. Durch dieses Angebot wird eine deutliche Planungsvereinfachung erreicht, da andernfalls der derzeitige Liegeplatz der Johannisburg eine Sonderkonstruktion der Steganlage der Slipanlage erfordert hätte. Der Verein erwartet jedoch eine Kostenbeteiligung für die Einrichtung des neuen Liegeplatzes durch die Stadt. Die Kosten für die Neueinrichtung des Liegeplatzes können im Rahmen der weiteren Planungen ermittelt werden.

Die IG Floßhafen und die Vereine MWCA und Neptun werden an der weiteren Planung der Slipanlage und des Umfelds am Floßhafen beteiligt.


B) Verkehrssituation am Floßhafen

Das Gebiet des Floßhafens ist ein ursprünglich im Schwerpunkt gewerblich genutztes Gebiet. Mit der städtebaulichen Entwicklung hat sich in dem zur Innenstadt zuwandten Teilbereich ein Nutzungswandel durch das Hinzutreten von Wohnnutzungen ergeben. Der Teilbereich südlich der Adenauerbrücke ist weiterhin gewerblich geprägt. Insgesamt lässt sich der Floßhafen als Gemengelage bezeichnen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich gemäß § 6 (3) BauGB von der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ausgenommen.

Die Straße Am Floßhafen ist verkehrlich im Süden an die Obernauer Straße angebunden und im Norden an die Willigisbrücke, mit Anbindung an die Darmstädter Str./ Großostheimer Str. bzw. über die Löherstraße/ Dalbergstraße an die Innenstadt. Sie stellt damit eine hohe Verkehrsgunst für den Ziel- und Quellverkehr im Floßhafen, aber auch eine hohe Attraktivität für den Durchgangsverkehr dar.

Die Straße Am Floßhafen wurde als sog. Anliegerstraße (Durchfahrtsverbot (Zeichen 250) mit Zusatzschild „Anlieger frei“) beschildert. Verkehrsrechtlich ist der Durchgangsverkehr damit ausgeschlossen worden. Die Anordnung wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern ignoriert. 

So wurde bei einer dreitägigen Zählung (11. bis 21.10.2024) im Floßhafen eine Gesamtverkehrsbelastung von ca. 2.000 Fahrzeugen am Tag ermittelt. Dies entspricht der Belastung einer Kreisstraße.  Die Zählung fand zeitglich an der Obernauer Straße und an der Lamprechtstraße statt. Durch Vergleich der stündlichen Belastungszahlen an beiden Ein- und Ausfahrstellen konnte ein sehr hoher Anteil des Durchgangsverkehrs von ca. 80-90 % abgeleitet werden. 

Zudem wird der Bereich als kostenfreier, innenstadtnaher Parkplatz fehlgenutzt, denn auch das Parken ohne Anliegen ist in einer Anliegerstraße ordnungswidrig. Die Kontroll- und Ahndungsmöglichkeit dieser Ordnungsverstöße ist jedoch faktisch nicht gegeben, was die Durchsetzung der angeordneten Anliegerstraße stark erschwert bzw. grundsätzlich unmöglich macht. 

Im Juni 2024 hat sich eine Gruppe von zum Teil neu hinzugezogenen Anwohnenden an die Stadtverwaltung gewendet und auf den Durchgangsverkehr aufmerksam gemacht und um Maßnahmen zur Eindämmung gebeten. Der hohe Schwerverkehrsanteil durch die gewerbetreibenden Firmen und Bauunternehmen hinter der Adenauerbrücke wird von der zunehmenden Anzahl an Anwohnern innerhalb der Adenauerbrücke als Problem wahrgenommen. Der hohe Schwerverkehrsanteil steht im Konflikt mit den Wohnnutzungen sowie den Freizeitnutzungen mit Gastronomie, Minigolf, Wassersport und Erholung. In der Folge wurde von der Stadtverwaltung die aktuelle Zählung (s.o.) beauftragt.

Die Standortfindung für eine Slipanlage im Floßhafen hat die Gruppe von Anwohnenden erneut aktiviert. In einer medialen Berichterstattung wurden die Themen Slipanlage und Verkehrssituation vermischt.

Die Verwaltung konnte mit den Anwohnenden bereits Anfang Februar 2025 ein Gespräch führen. Hier konnten Missverständnisse ausgeräumt werden (z.B. zur Anzahl der Slipvorgänge am Tag) und Lösungsoptionen für die Verkehrssituation aufgezeigt und diskutiert werden (z.B. „Berliner Kissen“ mit freier Durchfahrt für LKW-Spurbreiten, seitliche Einbauten und versetztes Parken, Modalsperre im Bereich der Adenauerbrücke).

Bei den jeweiligen Akteursgruppen, den Bootsvereinen, sowie den Anwohnenden lässt sich eine Interessensgleichheit erkennen, was die Verkehrssituation betrifft. Diese Interessen laufen dem den beabsichtigen Planungsprozess der Verwaltung zum Standort der Slipanlage nicht zu wider. Insofern lässt sich feststellen, dass die anstehenden Planungen als Chance gesehen werden können, um die jeweiligen Belange hierin zu integrieren. 


C) Weitere Schritte

Die weiteren Schritte zur Planung der Slipanlage sind die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), einer Baugrunduntersuchung sowie die Durchführung von Vermessungsarbeiten.

zum Seitenanfang

3. Neubau KV-Terminal am Kai 4 im Hafen Aschaffenburg Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung zum Neubau eines KV-Terminals am Kai 4 im Hafen Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorliegende Stellungnahme bei der Regierung von Mittelfranken abzugeben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bayernhafen GmbH & Co. KG hat bei der Regierung von Mittelfranken als zuständige Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsbehörde den Neubau eines KV-Terminals durch Verlegung und Erweiterung einschl. Anpassung zweier Gleise im bayernhafen Aschaffenburg beantragt. Die Zulassung des Vorhabens erfolgt als Plangenehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach Eisenbahnrecht.

Der Vorhabenträger sieht die Erforderlichkeit für die Verlegung des aktuell noch am Kai 5 betriebenen KV-Terminals, da dort die Kapazitäten nicht ausreichen und keine Erweiterungsmöglichkeiten gegeben sind. Das Terminal ermöglicht den Güterumschlag im kombinierten Verkehr (KV) durch die trimodale Anbindung an den Wasserweg, die Schiene und die Straße.

Betroffene Grundstücke sind die Flur-Nummern xxx sowie eine Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider. Als Erschließungsstraße dient die Kohlenkaistraße; die Trafo-Station auf Flur-Nr. xxx versorgt die Anlage mit Energie. 

Die neben den bestehenden Gleisanlagen neu zu errichtende Umschlagsfläche soll für den LKW- und Reachstacker-Verkehr geeignet sein und zusätzlich Abstellkapazitäten für Umschlagsgüter wie Wechselbrücken, Trailer und Container bieten. Für die Nutzung als trimodalen Umschlagplatz werden ein neuer Portalkran sowie ein Reachstacker eingesetzt. Des Weiteren entstehen ein Tank- und Waschplatz, eine Bürocontaineranlage einschließlich PKW-Stellplätzen, eine Trafostation sowie eine Vorstaufläche mit acht LKW-Stellplätzen. Eine Vollversiegelung des Grundstücks wird dabei vermieden. Vorgesehen ist zudem die Anlage einer Grünfläche mit Baumbestand sowie die Herstellung eines Grünstreifens.

Folgende Kenndaten beschreiben das Ziel der Situationsveränderung (Kapazitätssteigerung):


Status quo Kai 5
Geplante Kapazitätssteigerung durch Umzug nach Kai 4

Fläche
160 m x 90m 
bestehende Containerfläche gesamt (exkl. Gleise)
352,26m x 77,94m 
Fläche gesamt 
(exkl. Gleisanlagen)

Zur Verladung nutzbaren Gleislänge:
1 x ca. 211m
2x ca. 350m
Länge der nutzbaren Kranbahn:
160 m
338 m
Techn. Umschlagskapazität – Gleis 
(max.) 14.400 Ladeeinheiten (LE)/Jahr
42.800 LE/Jahr
Techn. Umschlagskapazität – Kran/Reachstacker 
(max.) 18.800 LE/Jahr
69.500 LE/Jahr

Die Ladeeinheiten werden mit Ganzzügen über die Hafenbahn angeliefert. Geplant wird mit max. zwei Ganzzugfahrten am Tag und einer Ganzzugfahrt in der Nacht. Dabei orientieren sich die tatsächlichen Zugfahrten zum einen an den durch die Bahn bereitgestellten, begrenzten Zeitfenstern zum Befahren des Gleises und zum anderen an den Betriebszeiten des Hafens, die sich von 6:00 bis 22:00 Uhr erstrecken.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen werden die Ganzzüge dabei so weit wie möglich ausgelastet, so dass möglichst viele Ladeeinheiten auf möglichst wenige Fahrten verteilt werden. 
Die Teilung der Züge erfolgt erst später zur Abwicklung des Umschlags (vgl. Gleislänge am Kai).

Der Betrieb der Hafenbahn Aschaffenburg einschließlich des Hafenzufahrtsgleises erfolgt seit 1921 aufgrund damaligen Rechts. Eine Genehmigung nach aktuellen Rechtsvorschriften wurde bisher nicht erforderlich. Es liegt eine Widmungsverfügung im heutigen Rechtssinne vor. Auch die durch die Kapazitätserweiterung hinzukommenden Zugfahrten sind hiervon erfasst.

Mit Schreiben vom 12.02.2025, GZ.: xxx, hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Aschaffenburg beteiligt und aufgefordert bis zum 07.04.2025 eine Stellungnahme abzugeben, ob dem Antrag der Bayernhafen GmbH & Co. KG entsprochen werden kann. 

Um wie gewohnt zum einen für den Stadtrat eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung als auch zum anderen genügend Zeit zur sorgfältigen Sachbearbeitung zur Verfügung zu haben, hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken um Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 11.04.2025 gebeten. Dieser Bitte konnte im beantragten Umfang nachgekommen werden.

Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement hat alle betroffenen städtischen Ämter und Dienststellen, darunter sowohl Fachbereiche mit als auch solche ohne Funktion als Träger öffentlicher Belange, aufgefordert die Planunterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme zu übersenden. Anschließend wurden alle Stellungnahmen vom Amt für Stadtplanung und Klimamanagement gesammelt und diese zu einer „Gesamtstellungnahme“ der Stadt Aschaffenburg zusammengefügt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die betroffenen Fachbereiche der Planung teilweise durch Formulierungen von Auflagenvorschlägen, Bedingungen, Empfehlungen und Hinweisen, zustimmen können. Soweit eine abschließende Beurteilung aufgrund fehlender Aussagen nicht getroffen werden konnten, wurden die entsprechenden Informationen nachgefordert. 

Damit der Senat umfassend über das Vorhaben informiert und eingebunden werden kann, ist dieser Beschlussvorlage neben der erwähnten Gesamtstellungnahme auch der Antrag nach § 18 AEG für den Neubau eines KV-Terminals durch Verlegung und Erweiterung einschl. Anpassung zweier Gleise bayernhafen Aschaffenburg mit Erläuterungsbericht und Anlagen angefügt.

Aufgrund der weiteren Flächenversiegelung einerseits, aber andererseits auch der Verlagerung der Transportwege vom Lkw-Straßenverkehr auf Schiene und Wasser ist das Vorhaben und somit auch die vorliegende Beschlussvorlage als teilweise klimarelevant zu bewerten.


Anlagen:
Antrag mit Erläuterungsbericht und Anlagen
Gesamtstellungnahme mit Anlage

Datenstand vom 02.04.2025 12:35 Uhr