Datum: 09.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Gewässer Hensbach/Gailbach, Klingersbach, Pfaffengrundbach, Hechelsgraben, Kühruhgraben und Glattbach, Sandstummelgraben und Strittelbach, Klingenbach und Ramsbach; Vorstellung der Ergebnisse zur Berechnung der Überschwemmungsgebiete und deren Festsetzung - externer Referent: Büro BGS-Wasser, Darmstadt
2 Gewässerschutzbericht des Tiefbauamtes 2024
3 Vorstellung der Erweiterung des Smart Data Dashboards (BNK-Dashboard)
4 Sachstandsbericht Klimaanpassung 2024
5 Behandlung des Antrags der Herren Stadträte Jürgen Zahn (KI) und Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 29.01.2025 wegen "Sachstandsbericht Mehrwegsystem und Einführung Verpackungssteuer" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung
6 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 03.03.2025 wegen "Prüfung der Sicherheitskonzepte für öffentliche Märkte und Veranstaltungen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.03.2025

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1. Gewässer Hensbach/Gailbach, Klingersbach, Pfaffengrundbach, Hechelsgraben, Kühruhgraben und Glattbach, Sandstummelgraben und Strittelbach, Klingenbach und Ramsbach; Vorstellung der Ergebnisse zur Berechnung der Überschwemmungsgebiete und deren Festsetzung - externer Referent: Büro BGS-Wasser, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 09.04.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat nimmt die Ergebnisse der ermittelten Überschwemmungsgebiete der Gewässer
    1. Hensbach/Gailbach, Klingersbach und Pfaffengrundbach,
    2. Hechelsgraben und Kühruhgraben,
    3. Glattbach
    4. Sandstummelgraben und Strittelsbach
    5. Klingenbach und Ramsbach
zustimmend zur Kenntnis. Es sind die Gefahren im Abflussbereich der unter a-e genannten Gewässer bekannt.
  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Verfahren zur Festsetzung der unter 1 a-c genannten ermittelten Überschwemmungsgebiete einzuleiten. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand
Es wurden für die Stadt Aschaffenburg verschiedene Typen von Gefahrenbereichen durch Wasser berechnet. Hierbei ist zwischen Überschwemmungsgebieten von Fließgewässern (sogenanntes Flusshochwasser) und Gefahrenbereiche durch Starkregen zu unterscheiden.

Überschwemmungsgebiete:
Die Bundesländer sind nach § 76 Wasserhaushaltgesetz (WHG) verpflichtet, bestimmte Überschwemmungsgebiete per Verordnung festzusetzen. Die so festgesetzten Über-schwemmungsgebiete stellen unter anderem die Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen dar. Art.46 BayWG sieht vor, dass an Gewässern dritter Ordnung auch die Gemeinden im Benehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) die Überschwemmungsgebiete ermitteln, fortschreiben, auf Karten darstellen und den Kreisverwaltungsbehörden zum Zwecke der Information der Öffentlichkeit, der vorläufigen Sicherung oder der Festsetzung übermitteln können. 
Welche Folgen hat eine Festsetzung für das Grundstück?
  • Verbote des § 78 und 78a und 78c WHG gelten unmittelbar, u.a. Verbot Baugebiete auszuweisen, bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern, Heizölverbraucheranlagen zu errichten und Nachrüstungspflicht und sämtliche Verbote des § 78a Abs. 1 WHG

Die Grundlage für diese Überschwemmungsgebiete liefern hydraulische Modelle mithilfe derer ein durch ein Flusshochwasser (fluviales Hochwasser) bedrohtes Gebiet ermittelt wird. Durch die vorgegebene Ermittlungsweise werden hierbei jedoch ausschließlich Flächen dargestellt, die durch aus den Fließgewässern austretendes Wasser überschwemmt werden. Wild abfließendes Wasser, das von Hängen herunterfließt und auf Straßen, Wegen oder Plätzen einstaut, darf hierbei nicht berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für Wasser, welches aus überlasteten Kanälen stammt. 

Die Vorstellung der Vorfluternachweise von Klingenbach, Ramsbach, Sandstummelgraben und Strittelsbach erfolgen nur informativ an den Stadtrat. Überschwemmungsgebiete können für diese Gewässer entweder aus rechtlichen Gründen oder fachlichen Gründen nicht festgesetzt werden. So wird z.B. der Ramsbach beim WWA nicht als Gewässer geführt. Zusätzlich resultieren die Überschwemmungsflächen zum Teil nicht auf fluvial austretendem Wasser, sondern wild abfließendem.
Die Berechnung reiner fluvialer Hochwässer ist für Kleinstgewässer jedoch nur sehr wenig aussagekräftig. Daher ist es aus fachlicher Sicht auch nicht sinnvoll an Gewässern wie zum Beispiel dem Sandstummelgraben ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen. 

Gefahrenbereiche durch Starkregen:
Die Gefahrenbereiche durch Starkregen wiederum können nach aktueller Gesetzgebung nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Sie stellen jedoch wichtige Informationen für Anwohner aber auch Hilfskräfte dar und sollten bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden.

  1. Vorstellung der ermittelten Überschwemmungsgebiete

    1. Hensbach/Gailbach, Klingersbach und Pfaffengrundbach
Für den Gailbach, Hensbach, Klingersbach und Pfaffengrundbach wurden ein Vorfluternachweis erstellt und Überschwemmungsgebiete ermittelt. Die Ergebnisse werden durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Karten zeigen, an welchen Stellen eine erhöhte Gefahr im Falle eines Hochwassers im Einzugsgebiet des Gewässers entstehen kann. Durch Veränderung und Verbesserung der Berechnung ergeben sich an Gailbach, Klingersbach, Pfaffengrundbach und Kühruhgraben größere Veränderungen der Überschwemmungsgebiete im Vergleich zu den bestehenden festgesetzten Überschwemmungsgebieten aus dem Jahr 1982 bzw. 1986. Bis auf wenige kleinere Bereiche ergeben die neuen Berechnungen einen kleineren Gefahrenbereich durch fluviale Hochwasser.
Insbesondere in engen Tälern, wie in Gailbach, kann dies jedoch zu einer Unterschätzung der realen Gefahr führen, da es in Folge von Starkniederschlägen zu punktuell erhöhten Wasserständen führen kann, die über das fluviale Hochwasser nicht abgebildet werden. 

    1. Hechelsgraben und Kühruhgraben
Für den Hechelsgraben und Kühruhgraben wurden ein Vorfluternachweis erstellt und Überschwemmungsgebiete ermittelt. Die Ergebnisse werden durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Karten zeigen, an welchen Stellen eine erhöhte Gefahr im Falle eines Hochwassers im Einzugsgebiet des Gewässers entstehen kann. Aufgrund der Hochwassersituation im Gewerbegebiet sollte für diese Fläche ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt werden. Da sich zusätzlich Wasser aus der Fläche in diesem Gebiet sammelt sollte hierbei auch dieses berücksichtigt werden.  

    1. Glattbach
Für den Glattbach wurde im Bereich des Gemeindegebiets Glattbach und des Stadtgebiets Aschaffenburg ein Überschwemmungsgebiet ermittelt. Für den Glattbach im Bereich des Stadtgebiets Aschaffenburg werden die Ergebnisse durch das Tiefbauamt vorgestellt. Die Karten zeigen an welchen Stellen eine erhöhte Gefahr im Falle eines Hochwassers im Einzugsgebiet des Gewässers entstehen kann. 
Für Aschaffenburg stellt das Überschwemmungsgebiet des Glattbachs keine große Gefahr dar und somit keinen unverzüglichen Handlungsbedarf. 

    1. Sandstummelgraben und Strittelsbach
Sowohl am Strittelsbach als auch am Sandstummelgraben führen bereits 10-jährliche Niederschlagsereignisse zur Überlastung des Gewässerbettes. 100-jährliche Niederschlagsereignisse führen zu großflächigen Überflutungen. Diese kommen jedoch nicht ausschließlich aus dem Gewässer, sondern zu großen Teilen auch von wild abfließendem Oberflächenwasser. 

    1. Klingenbach und Ramsbach
Bereits bei 10jährlichen Niederschlagsereignissen kommt es am Klingenbach zu kleineren Ausuferungen im Straßenbereich sowie Einstau größerer Bereiche auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bei 100-jährlichen Ereignissen sind die Ausuferungen und der Flächeneinstau erheblich größer. Insbesondere der Flächeneinstau resultiert hier jedoch auf wild abfließendem Oberflächenwasser. Diese Hochwassergefahren müssen bei der Planung des Gewerbegebietes mit dem Markt Goldbach beachtet werden. 
Am Ramsbach kommt es südlich der A3 aufgrund der dort beginnenden Verdohlung ab einem 20-jährlichen Ereignis zu Ausuferungen. Das bei einem 100-jährlichen Ereignis ausufernde Wasser strömt in Damm über den Ramsbachweg und den Gersprenzweg zur Kahlgrundstraße. Auf letzterer bildet sich ein separater Fließweg aus, von dem aus sich das Wasser an mehreren Stellen in der Ortslage verteilt. 

  1. Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat die Verwaltung zu beauftragen die weiteren Schritte zur Festsetzung der unter 1 a-c genannten ermittelten Überschwemmungsgebiete einzuleiten. 
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen
  • Öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von einem Monat (Bekanntmachung der Auslegung vorab)
  • Erörterungstermin mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben
  • Abschließende Wertung
  • Erlass der Rechtsverordnung durch das Stadtratsplenum
  • Amtliche Bekanntmachung der Verordnung 
Bei Fragen können sich Bürger an das Tiefbauamt wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen und eine persönliche Beratung. 

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2. Gewässerschutzbericht des Tiefbauamtes 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 09.04.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Der Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat nimmt den Gewässerschutzbericht des Tiefbauamtes für das Jahr 2024 zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 65 Satz 2 WHG erstatten die Gewässerschutzbeauftragten dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen oder elektronischen Bericht. 

Im Falle der Stadt Aschaffenburg haben der Oberbürgermeister sowie der Tiefbauamtsleiter den Bericht im März 2025 in elektronischer Form zugestellt bekommen. 

In der Sitzung des UKVS wird in einer Präsentation auf die im Bericht genannten Themen eingegangen und es können Fragen gestellt werden, um etwaige Unklarheiten zu klären.

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3. Vorstellung der Erweiterung des Smart Data Dashboards (BNK-Dashboard)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 09.04.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. Der Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat nimmt den Vortrag der Verwaltung zum Smart Data Dashboard Aschaffenburg zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Beschluss vom UKVS am 24. April 2024 sowie entsprechend Beschlussempfehlung des Nachhaltigkeitsbeirates (ehem. Agenda21-Beirates) vom 13. März 2024 wurde das Smart Data Dashboard im weiteren Verlauf des Jahres 2024 durch die Smart City Beauftragte (allg. Inhalte) sowie die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit (Inhalte zur Nachhaltigkeit) stetig weiterentwickelt sowie die Inhalte aus dem BNK - Berichtsrahmen nachhaltiger Kommunen - mit Zuordnung zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen implementiert.
Nach Bewilligung einer Maßnahme entsprechend SDG-DashKon der SKEW (Servicestelle Kommunen in der Einen Welt) und Fördergelder aus dem Kleinprojektefond der SKEW wurde im Sommer 2024 zunächst zusammen mit der SKEW sowie der HTW Berlin ein neuer Indikatorenkatalog (basierend auf dem BNK, Ein-Welt-Bilanz, Klimaanpassungsstrategie und weiteren vergleichbaren Quellen) erstellt. Entsprechend des Kataloges wurden Daten mit einer Historie von bis zu 10 Jahren mit Hilfe des städtischen Statistikers, sowie auf Nachfrage bei anderen Ämtern, kommunalen Unternehmen und Datenpaten gesammelt. Diese Datengrundlage wurde nach erfolgreicher öffentlicher Ausschreibung ab Oktober 2024 mit dem Grafikbüro SchleeGleixner GmbH visualisiert und auf das bestehende Smart Data Dashboard implementiert. 
Im Zuge dessen wurden folgende Erweiterungen umgesetzt:

  • Suchfunktion – schnelleres Auffinden der gewünschten Daten
  • engere Anbindung an ein Content Management System (CMS) – Erleichterung der Wartung, Pflege und Aktualisierung der Daten durch die Verwaltung
  • Layoutveränderungen – Implementierung von Handlungsdimensionen und –feldern sowie der 17 Nachhaltigkeitsziele
  • Menüstruktur – entsprechend des neuen Layouts
  • Über 60 Kacheln mit über 140 Kennzahlen/Indikatoren zugeordnet zur Nachhaltigkeit.
  • Fortführung der Open Source Anforderungen

Die Umsetzung wurde aus dem kommunalen Haushalt des Amtes für Digitalisierung, Organisation und IT, und des Amtes für Stadtplanung und Klimamanagement sowie der Förderung in Höhe von 20.000 Euro durch Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bewerkstelligt. 

Das Smart Data Dashboard wird kontinuierlich weiterentwickelt sowie soweit möglich jährlich neue Daten eingespielt. 

Hier ist das Smart Data Dashboard aufzurufen: https://dashboard.aschaffenburg.de/ 

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4. Sachstandsbericht Klimaanpassung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 09.04.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Der Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

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5. Behandlung des Antrags der Herren Stadträte Jürgen Zahn (KI) und Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 29.01.2025 wegen "Sachstandsbericht Mehrwegsystem und Einführung Verpackungssteuer" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 09.04.2025 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag

Der Antrag der Herren Stadträte Jürgen Zahn (KI) und Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 29.01.2025 und die Stellungnahme der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

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6. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 03.03.2025 wegen "Prüfung der Sicherheitskonzepte für öffentliche Märkte und Veranstaltungen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 09.04.2025 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 03.03.2025 wegen „Prüfung der Sicherheitskonzepte für öffentliche Märkte und Veranstaltungen“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.03.2025 werden zur Kenntnis genommen.

Datenstand vom 28.03.2025 11:45 Uhr