Datum: 06.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Kommunaler Wärmeplan Zwischenbericht - externer Referent: Fa. ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH
2 Vorstellung der Endfassung des Nahverkehrsplans und Beschlussempfehlung
3 Infrastrukturbericht Straßenbeleuchtung Bericht des Tiefbauamtes
4 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 02.09.2024 wegen "Einrichtung eines Komfortstreifens Eingang Parkhaus Alexandrastrasse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.02.2025 - Absetzungsantrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 25.04.2025

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1. Kommunaler Wärmeplan Zwischenbericht - externer Referent: Fa. ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.05.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. Der Zwischenbericht zum Konzept „Kommunaler Wärmeplan“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit diesen Zwischenergebnissen und den jetzt vorliegenden Datengrundlagen erfolgt der Start in die weitere öffentliche Bürger- und Akteursbeteiligung.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hintergrund: 


Das Bundesgesetz für die Wärmeplanung (WPG - Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) wurde am 20.12.2023 verabschiedet und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Ziel ist die treibhausneutrale Wärmeversorgung bis 2045 (nach Bay.KlimaSchG sogar 2040). Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 Wärmepläne erstellen. Standard und Ablauf der Wärmeplanung ist festgelegt. Das WPG ist eng verflochten mit dem neuen GEG (Gebäude-Energie-Gesetz / umgangs-sprachlich: „Heizungsgesetz“) und hat bei Bürgern und Unternehmen zu Verunsicherungen geführt.


Eckpunkte des GEG-2024 sind:  

  • Neubau: mind. 65% erneuerbare Energien;  
  • Bestand: Heizkessel, die flüssigen oder gasförmigen Brennstoff verbrauchen und vor dem 1. Januar 1991 aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Das Gleiche gilt für später in Betrieb genommene Heizkessel, sobald sie 30 Jahre in Betrieb waren. Dies gilt jedoch nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Jedenfalls dürfen Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
  • Wenn keine Wärmeplanung existiert, dürfen in Bestandsbauten auch nach dem 1.1.2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf einen H2-Betrieb umrüstbar sind. Für Bestandsbauten, für die in absehbarer Zeit der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein wird, darf noch zehn Jahre lang eine Gasheizung weitergenutzt werden.
  • Bestehende Fernwärmenetze müssen ab 2030 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 80 Prozent erneuerbare Wärme oder Abwärme einsetzen.


Im Fokus des „Kommunalen Wärmeplanes“ sämtlicher Kommunen stehen alle regenerative Potentiale für Wärme-Energie als Ersatz für Erdöl und Erdgas:

  1. Abwasserwärme
  2. Gewässerwärme
  3. Industrielle Abwärme
  4. Erdwärme
  5. Biomasse
  6. Zentrale Solaranlagen
  7. Dezentrale Solaranlagen
  8. Dezentrale Wärmepumpen

… und dies alles einhergehend mit Sanierungspotentialen wie Wärmedämmung.


Aufgrund seiner Lage hat die Stadt Aschaffenburg gerade bei den Punkten eins und zwei hilfreiche Vorteile gegenüber vielen anderen Kommunen. Besonders Quartiere und Straßen mit hoher Wärme-Verbrauchsdichte bieten sich vorrangig für neue Nahwärmnetze an. 



Was die Wärmeplanung leisten kann:


  • Strategie für eine CO2-freie, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung
  • Festlegung von Vorzugsgebieten für Fernwärme, Nahwärme und dezentrale Lösungen 
  • Priorisierung von Maßnahmen
  • Leitlinie für die Stadtentwicklung und Stadtplanung 
  • Zielvorgabe für Fernwärmeausbau und Umstellung auf erneuerbare Fernwärme 
  • Orientierung für den Stromnetzausbau
  • Orientierung für Bauherren und Hauseigentümer


Was die Wärmeplanung NICHT leisten kann:


  • Einzelfallprüfung auf Gebäudeebene / Gebäudeenergieberatung
  • Ausbaugarantie für alle dargestellten Fernwärmegebiete
  • Termingarantie für konkrete Nah- und Fernwärmeanschlüsse



Weil: 


  • alle 15.000 Gebäude können nicht einzeln begutachtet werden 
  • Unklarheit über Energiepreise und künftige Fördermittel
  • Verfügbarkeit von Fachfirmen und Fachpersonal
  • Komplexe Wechselwirkungen mit anderen Infrastrukturmaßnahmen (Straßen- und Kanalsanierungen, Strom, Radwege, …)



Für Aschaffenburg zeigen verschiedene Strukturen Auffälligkeiten:


  • Baualtersklassen: sehr dominant ist der Anteil in den Nachkriegsbauten 1949 bis 1978. Dies ist relevant für die Sanierungspotentiale.
  • Wärmebereitstellung: hier ist Erdgas mit 65% sehr dominant. Biomasse mit Fernwärme und Strom sind aber auch schon auf rd. 20 % angewachsen. In diesem Anteil ist ein industrieller Großverbraucher enthalten, der mit Holzreststoffen eine Holztrocknung betreibt.

Ein wesentliches planerisches Entscheidungshilfsmittel für die Machbarkeit neuer Wärmenetze sind „Wärmelinien“. Sie zeigen die Dichte des Wärmebedarfs in einem Quartier oder in den Straßen. Daraus lassen sich Eignungsgebiete für Nahwärme ableiten. Diese Eignungsprüfung ist eine der wesentlichen Aussagen eines KWP:


Nach dem Wärmeplangesetz §14 müssen Gebiete ausgewiesen werden, „die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit NICHT für eine Versorgung durch ein Wärmenetz eignen.“


Nach aktuellem Untersuchungsstand sind für Aschaffenburg rund 4/5 NICHT für solche Netze geeignet. Weiter gilt folgende Regel: 
„Diese Eignungsprüfung ist – so wie der Wärmeplan selbst  – rechtlich nicht bindend“.
Diese Eignungsprüfungen sind somit nur eine Einschätzung des Gutachters: „mit hoher Wahrscheinlichkeit“.



Das Ziel: 


Abschließend helfen die Ergebnisse mit einer belastbaren Datengrundlage die Machbarkeit von Wärmenetzen für Energieversorger zu erfassen. Damit können dann sowohl die erforderlichen Finanzierungspläne als auch Förderanträge eingeleitet werden. Für die AVG helfen die Planungen außerdem für Entscheidungen wo die Stromnetze voraussichtlich entsprechende Leistungen für Wärmepumpen „zu übernehmen“ haben.



Ablaufplan in Aschaffenburg:


Im Frühjahr 2023 startete die erste Akteursabstimmung: Stadt Aschaffenburg, Stadtwerke, Stadtbau, Kaminkehrer-Innung, Gutachter u.a.. Ein Projekt-Koordinationsteam wurde eingerichtet. Zusätzliche Akteure sollen Themen- bzw. Projektbezogen eingebunden werden – z.B. Gewerbe und Industrie. 


Im Juli 2023 hat das Stadtratsplenum für die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung die Haushaltsmittel über 200.000 € sowie die Einleitung eines Förderverfahrens beim Bund beschlossen.


Ende Juli 2023 wurde der Förderantrag bei der ZUG  (Förderstelle „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH)  eingereicht. 


Im September 2023 erfolgte im PVS ein weiterer Zwischenbericht (Beschlussvorlagenersatz).


Im Oktober 2023 startete die Öffentlichkeitseinbindung mit den „AVG-Energiegesprächen“ (400 Teilnehmer) und einem ausführlicher MainEcho-Artikel: „Für jedes Gebäude gibt es eine Lösung“). 


Im November 2023 erschien im „Jahresbericht-2023“ des Oberbürgermeisters eine ausführliche Erläuterung für alle Aschaffenburger.


Im Mai 2024 erging der Zuwendungsbescheid der ZUG (Bundesförderung). Der Eigenanteil der Stadt beträgt mindestens 10% der zuwendungsfähigen Kosten.


Im Juli 2024 beschloss der Stadtrat (HFS) nach normgerechter Ausschreibung (Vergabestelle, Vergabeplattform Bay. Staatsanzeiger) den Auftrag an das Büro Enerko.


Im August 2024 erfolgte die Auftragsvergabe. Als Bearbeitungszeitraum sind 12-18 Monate angesetzt (Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Gebietseinteilung, Zielszenario, Umsetzungsstrategie, Kommunikation, Akteursbeteiligung etc. – und evtl. Abstimmungen mit der Förderstelle).  


Die grundstücksscharfen Energiedaten für das gesamte Stadtgebiet wurden bereits Ende 2024 in einem geografischen Informationssystem ausgewertet. Neu: Auf Basis neuer Gesetzesgrundlagen konnten ab 2025 bislang nicht verfügbare Daten eingearbeitet werden: Bayerische Kehrbuchdaten, Abwärme-Plattform der Bundesstelle für Energieeffizienz. Wegen des Datenschutzes werden gebäudescharfe Daten nicht aufgezeigt, sondern in Clustern kumuliert.



Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Beratung:


Wie in allen Städten überwiegen auch in Aschaffenburg Gebiete (4/5), die nicht für Wärmenetze geeignet sind. Die Stadt Aschaffenburg und regionale Akteure haben insbesondere für diese „Randgebiete“ bereits eine Kampagne gestartet, um den Bürgern Lösungen auf dem Weg zur Klimaneutralität aufzuzeigen: Der Kampagnenstart war auf der Energiemesse in der Stadthalle 15.+16. März 2025.  Details: www.heimvooorteil.de;

Die Beratungsnachfrage am Messestand des Amts für Stadtplanung und Klimamanagement und an den Vorträgen war von Beginn an sehr hoch.


Akteursmanagement, Beteiligungsmöglichkeiten und Offenlegungspflichten (jeweils nach abgeschlossenen Arbeitsphasen) sind in den Förderrichtlinien und im Wärmeplanungsgesetz festgelegt (u.a. in WPG §7 und §13). 


In der Aschaffenburger Wärmeplanung werden Bürger und Stakeholder über mehrere Ebenen einbezogen – wie z.B. über eine direkte Projektbeteiligung der Stadtverwaltung, der Stadtwerke und der Stadtbau Aschaffenburg im Lenkungskreistermine (Vier-Wochen-Turnus). Politische Gremien der Stadt (Stadtrat / PVS) werden regelmäßige informiert. Relevante Akteure im Wärmemarkt (Energieversorger, mögliche Abwärmeproduzenten, Großverbraucher, Handwerkskammern, Immobilienverantwortliche, Träger öffentlicher Belange, Nachhaltigkeitsbeirat) werden über bilaterale Gespräche und Workshopformate eingebunden. Die nächste Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft , Stakeholder und alle weiteren interessierten Personen und Institutionen ist für den 27.05.2025 angedacht.


Der Konzeptabschluss ist für Ende 2025 angedacht und wird dem Stadtrat vorgestellt.  


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2. Vorstellung der Endfassung des Nahverkehrsplans und Beschlussempfehlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.05.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Der Planungs- und Verkehrssenat beschließt die vorliegende Endfassung des Nahverkehrsplans 2025.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Entwurf des Nahverkehrsplans (NVP) 2025 wurde am 11.02.2025 in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates durch die Gremiumsmitglieder zur Anhörung freigegeben. Den Trägern öffentlicher Belange wurde die zu diesem Stand erarbeitete Version des NVP vorgelegt und die Möglichkeit eingeräumt, hierzu Stellung zu beziehen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde bereits im vorherigen Schritt durchgeführt.

Es wurden rund 200 Rückmeldungen der Träger öffentlicher Belange eingereicht. Diese wurden durch den Gutachter vorsortiert, um diejenigen Meldungen herauszufiltern, die fachlich korrekt im NVP zu verorten sind. Diese wiederum wurden durch die Sachbearbeiter der drei Gebietskörperschaften und den Mitarbeitern der AMINA fachlich geprüft und zu Teilen in den Entwurf eingearbeitet. 

Herr Römer, Geschäftsführer der AMINA, stellt in der Planungs- und Verkehrssenats-Sitzung die Änderungen im Vergleich zur letzten Version des NVP vor, sodass das Gremium diese finale Version dem Stadtrat zum Beschluss empfehlen kann.


Klimawirkungsprüfung

Durch die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und die damit einhergehende Förderung des ÖPNV kann der Treibhausgasausstoß gemindert und in der Folge eine klimarelevante Wirkung erzielt werden.


Anlage
Endfassung Nahverkehrsplan 2025

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3. Infrastrukturbericht Straßenbeleuchtung Bericht des Tiefbauamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.05.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Straßenbeleuchtung in Aschaffenburg zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert in einem Turnus von 3 Jahren erneut zu berichten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Straßenbeleuchtung ist im Fachbereich Verkehrstechnik innerhalb des Sachgebietes Neubau des Tiefbauamtes eingegliedert. Dort wird der Neubau der Straßenbeleuchtung, aber auch der Werterhalt des bestehenden Infrastrukturvermögens verwaltet. 

Das Tiefbauamt stellt den aktuellen Stand und die strategischen Ziele dieses sensiblen Aufgabenbereichs in der Sitzung vor. Vorab wurde der schriftliche Bericht allen Fraktionen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

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4. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 02.09.2024 wegen "Einrichtung eines Komfortstreifens Eingang Parkhaus Alexandrastrasse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.02.2025 - Absetzungsantrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 25.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.05.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 02.09.2024 wegen „Einrichtung eines Komfortstreifens Eingang Parkhaus Alexandrastrasse“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.02.2055 werden zur Kenntnis genommen.

Datenstand vom 06.05.2025 09:16 Uhr