Datum: 19.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Aussetzung der Schließtagevorgabe für Kitas in der Stadt Aschaffenburg bis zum 31.12.2027
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.05.2025
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ö
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Beschließend
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1 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadtrat beschließt, dass die Schließtageregelung der Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg bis zum 31.12.2027 ausgesetzt wird. Soweit es im Rahmen der Hortbetreuung zu einer anderweitig gesetzlichen Regelung (kurze Schließzeiten) kommt, ist die gesetzliche Regelung vorrangig.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg wird von Kitaseite wie bereits in den vergangenen Jahren auch aktuell gebeten, die Schließtageregelung bei den Zuschussrichtlinien auszusetzen bzw. zu streichen. Mit Beschluss vom 20.11.2023 hat der Stadtrat daher die Aussetzung der Schließtageregelung bis zum 31.12.2025 beschlossen.
Folgende Gründe befürworten eine weitere Aussetzung der Schließtage
- weiterhin anhaltender Fachkräftemangel
- Ohne feste gemeinsame Schließtage sind Mitarbeitende der Kitas gezwungen, im laufenden Betrieb ihre Urlaubstage zu nehmen, wodurch es häufig zu personellen Engpässen kommt. Dies führt zu Mehrbelastung der verbleibenden Fachkräfte. Die Mehrbelastung kann im ungünstigsten Fall ganz schnell zu Einschränkungen oder Verkürzungen der Öffnungszeiten führen.
- Gemeinsame Teamfortbildungen, Planungs- und Reflexionstage sind essenziell, um eine hohe pädagogische Qualität zu gewährleisten. Eine Verringerung der Schließtage trägt keinesfalls zum Gelingen einer guten Bildung und Betreuung der Kinder bei.
- Feste Schließzeiten ermöglichen es Familien, ihre Urlaubsplanung frühzeitig und verlässlich zu gestalten. Häufigere, unvorhersehbare Schließungen aufgrund von Personalmangel hingegen führen zu Unsicherheiten bei den Eltern
- Die Reduzierung der Schließtage hat zur Folge, dass wichtige Elemente wie Waldtage, Kleingruppenarbeit oder gezielte Fördermaßnahmen schwieriger zu realisieren sind.
Zur Entlastung der Einrichtungen befürwortet die Verwaltung daher eine Aussetzung der Schließtageregelung bis zum 31.12.2027. Somit würde die Schließtagezeitenregelung des BayKiBiG greifen, die maximal 30 Schließtage exklusive Fortbildungstagen erlaubt.
Es wird eine Aussetzung der Schließtage bis zum Jahresende des übernächsten Jahres vorgeschlagen.
Soweit der Gesetzgeber im Hortbereich aufgrund des Ganztagesbetreuungsanspruchs die staatliche Förderung von einer Schließzeit von nicht mehr als vier Wochen abhängig macht, ist die gesetzliche Regelung vorrangig.
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2. Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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2. Sitzung des Werksenates
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08.05.2025
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ö
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Vorberatend
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3 | |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.05.2025
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ö
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Beschließend
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2 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH ab dem 01.01.2026 wird zur Kenntnis genommen.
- Die Werkleitung wird ermächtigt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 23. Juli 2025, einer für die Gesellschafter der VAB GmbH notwendigen Tarifanpassung der Fahrscheintarife ab dem 01.01.2026 in der Größenordnung von ca. 3,7% über das gesamte Tarifangebot zuzustimmen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrs- und Tarifgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) plant eine Anpassung der VAB-Fahrscheintarife zum 01.01.2026. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird voraussichtlich in der Gesellschafterversammlung der VAB am 07. Mai 2025 zwischen den elf Gesellschaftern verhandelt und unter Gremienvorbehalt beschlossen.
Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg gegenüber den weiteren Gesellschaftern der VAB GmbH vertreten zu können.
Mit Neugründung der VAB im Jahr 2016 ging die Zuständigkeit für die Fahrscheintarife per Beschluss auf die VAB GmbH über. Dementsprechend erfolgt die Beantragung der Fahrscheintarife bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, durch die VAB GmbH.
Die vorgeschlagene Höhe der Tarifanpassung ist das Ergebnis von intensiven und langen Verhandlungsrunden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verkehrsverträge und Interessen. Maßgebend sind hier eigenwirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche Verkehre sowie Brutto- und Nettoverträge zu nennen.
Um künftig diese intensive Preisfindung zu vereinfachen ist geplant, ab dem nächsten Tarifwechsel auf eine indexbasierte Tariffortschreibung zu wechseln. Diese wird aktuell unter der Federführung der AMINA, sprich der Aufgabenträger Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie des Landkreises Miltenberg entwickelt. Die hierfür notwendigen Gremienbeschlüsse sollen im zweiten Halbjahr 2025 herbeigeführt werden.
Die voraussichtlich letztmalig durch die VAB GmbH vorgeschlagene, sehr moderate Tarifanpassung liegt mit den angestrebten ca. 3,7% über das gesamte Mengengerüst hinweg unter den Musterberechnungen der AMINA für die Indexfortschreibung.
Bei den digitalen Tarifen (Einzelfahrscheine und Tageskarten) kann der Ticketpreis aufgrund eines gegenüber den Papiertickets deutlich geringeren Verwaltungsaufwandes voraussichtlich sogar konstant gehalten werden.
Eine kontinuierliche Fortschreibung des VAB-Tarifes ist zwingend notwendig, da die Berechnung der Ausgleichsleistungen durch den Verkauf des D-Tickets auf dieser Basis erfolgt und nur so kann der Einnahmenanspruch der VAB Gesellschafter entsprechend berücksichtigt werden.
Datenstand vom 15.05.2025 10:45 Uhr