Datum: 03.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Bezeichnung
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1 | |
Netzausbau Aschaffenburg
Standort Urberach im Rahmen des Netzentwicklungsplans 2037-2045
Bau eines Umspannwerks in Aschaffenburg
- externe Referenten: Frau Kiyici und Herr Dr. Nguegan (TenneT TSO GmbH)
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2 | |
Neubau eines Kesselwagenentladegleises zum Tanklager der Fa. Roth mit Entladeeinrichtung im bayernhafen
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3 | |
Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg / Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3046, Gem. AB, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3021, Gem. AB, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftswegs und östlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) sowie nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 7043, 7030/1, Gem. Goldbach, östlichem Buschgrund, Dammer Weg, östlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 5655, 5667, Gem. Goldbach, südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 5667, Gem. Goldbach und westlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Aschaffenburg (auf Goldbacher Gemarkung)
- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
- Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
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4 | |
Standortentscheidung über die Erweiterung der Brentanoschule (Grund- und Mittelschule)
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Grundsatzbeschluss für die barrierefreie Erschließung der Erthalschule und des Ganztags sowie Sicherung und Erweiterung der Mittagsbetreuung
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6 | |
Kinderbetreuungseinrichtung Clemensheim
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7 | |
Entwicklung Clemensheim
Anpassungen am Konzept und Städtebaulichen Vertrag
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1. Netzausbau Aschaffenburg
Standort Urberach im Rahmen des Netzentwicklungsplans 2037-2045
Bau eines Umspannwerks in Aschaffenburg
- externe Referenten: Frau Kiyici und Herr Dr. Nguegan (TenneT TSO GmbH)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.06.2025
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ö
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Vorberatend
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1 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Die Vorstellung der Planung im Rahmen des Netzentwicklungsplans 2037-2045 zum Bau eines Umspannwerks in Aschaffenburg wird vom Planungs- und Verkehrssenat zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren planungsrechtlichen Schritte zu prüfen und einzuleiten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das 380- Kilovolt (kV) Umspannwerk in Aschaffenburg spielt seit Jahren eine wichtige Rolle für die zuverlässige Stromversorgung im Bayrischen Untermain. Verortet ist das Umspannwerk im Aschaffenburger Hafengebiet zwischen der Limesstraße 17 und Limesstraße 19. Um diese Funktion auch langfristig zu gewährleisten, investiert TenneT in die Modernisierung und den Ausbau des Standorts.
Das Projekt wurde im Rahmen der Umsetzung des Netzentwicklungsplans 2037-2045 als Vorhaben Nr. 96 in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Im Rahmen dieses Vorhabens gehört die Erneuerung und die Erweiterung der 380-kV-Schaltanlage sowie die Neueinführung der bestehenden 380-kV-Freileiitung (TenneT) sowie die Einführung der neuen 380-kV-Freileitung zwischen Urberach und Aschaffenburg (Betreiber und Eigentümer Amprion in die erweiterte Schaltanlage. Dies sind zwei verschiedene Verfahren die jeweils von TenneT und Amprion separat im Auftrag des Bundes durchgeführt werden. Der Bau der 380-kV-Freileitung zwischen Urberach und Aschaffenburg wird als Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Erweiterung der 380-kV-Schaltanlage wird von TenneT entweder als Genehmigungsverfahren gem. BImSchV oder als Baugenehmigungsverfahren eingereicht.
Bisher haben Abstimmungen zwischen der Stadt Aschaffenburg und TenneT stattgefunden, um das Projekt möglichst flächensparend umsetzen zu können. Das Vorhabengebiet grenzt unmittelbar an Flächen vom Bayernhafen an. Auf diesen Flächen ist der Gleisneubau von zwei Gleisen und einer Umschlagsfläche geplant. Ferner befinden sich TenneT und der Bayernhafen in Abstimmungen bezüglich des Tausches von Flächen, damit beide Vorhaben flächensparend realisiert werden können. Beide Vorhaben befinden sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB, weshalb ein Eingriff in Natur und Umwelt bilanziert werden muss. Hinsichtlich der Darstellung im Flächennutzungsplan 2030 der Stadt Aschaffenburg liegt ein Teilbereich von ca. 31.000 m² innerhalb der dargestellten „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung“ mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“. Östlich der Erweiterungsfläche ist im Flächennutzungsplan 2030 eine Grünfläche und eine Fläche für die Landschaftsentwicklung und Biotopverbundsystem sowie ein in Aussicht genommener geschützter Landschaftsbestandteil dargestellt. Weiter östlich sowie nördlich ist im Flächennutzungsplan 2030 eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Hafen“ dargestellt.
Weiteres Vorgehen
Derzeit befindet sich das Projekt noch in der Planungsphase. Diese wird voraussichtlich bis in das Jahr 2026/2027 andauern. Falls die weiteren Planungsschritte positiv verlaufen, auch hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken, wird bereits im Jahr 2026 mit der Erstellung der Antragsunterlagen begonnen. Bei Vorlage der finalen Planung wird dann feststehen, welche planungsrechtlichen Schritte wie die Änderung des Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aschaffenburg eingeleitet werden müssen.
Xxx und xxx werden dem Planungs- und Verkehrssenat den derzeitigen Planungsstand zum des 380-kV- Umspannwerks im Aschaffenburger Hafengebiet vorstellen.
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2. Neubau eines Kesselwagenentladegleises zum Tanklager der Fa. Roth mit Entladeeinrichtung im bayernhafen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.06.2025
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ö
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Beschließend
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2 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Bericht der Verwaltung zum Neubau eines Kesselwagenentladegleises zum Tanklager der Fa. Roth mit Entladeeinrichtung im Hafen Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
- Der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, vorliegende Stellungnahme bei der Regierung von Mittelfranken abzugeben.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Fa. Adolf Roth GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Str. 7, 35398 Gießen, hat mit Antragsschreiben vom 11.12.2020 unter Vorlage von Planunterlagen bei der Regierung von Mittelfranken für das Vorhaben zum Neubau eines Kesselwagenentladegleises mit Entladeeinrichtung zum Tanklager der Fa. Roth im Hafen Aschaffenburg die Zulassung nach Eisenbahnrecht beantragt.
Der neu geplante Privatgleisanschluss wird auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, liegen und soll an die Eisenbahninfrastruktur des öffentlichen Verkehrs der Bayernhafen GmbH & Co. KG angeschlossen werden.
Vorgesehen ist der Neubau einer Kesselwagenentleerung für bis zu sechs Eisenbahnkesselwagen (KWG). Dafür ist die Errichtung einer Abfüllanlage (ca. 659 m²) für sechs Bahnkesselwagen (BKW) auf einem etwa 122 m langen Gleis geplant. Das neue Gleis soll ab dem Weichenende (Zweiggleis) der vorhandenen Weiche im Gleis 300 entstehen.
Erforderlich wird das Privatgleis, da künftig die Versorgung des Tanklagers über die Schiene mittels Kesselwagen erfolgen soll. Ziel ist dabei eine Entlastung der bisherigen Andienungswege per Schiff und Straßentankfahrzeuge.
Im Verfahren wurden im Februar und März 2021 bereits die Stadt Aschaffenburg, das WW Aschaffenburg, die Landeseisenbahnaufsicht Nordbayern an der Regierung von Mittelfranken und die Bayernhafen GmbH & Co. KG als Betreiber der Entwässerungsanlagen im Hafen Aschaffenburg beteiligt.
Aufgrund von Nachforderungen an Unterlagen, insbesondere durch die Stadt Aschaffenburg (u.A. AwSV, immissionsschutzrechtlicher Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 07.05.2019 (Az. xxx)), die an den Vertreter (Planer) der Antragstellerin weitergegeben wurden, wurde der Fortgang des Verfahrens bis zur Vorlage der Tekturen und Ergänzungen zurückgestellt.
Die Antragsunterlagen wurden vom Planer am 22.08.2024 bei der Stadt Aschaffenburg, Amt für Umwelt und Verbraucherschutz, SG Umweltrecht, Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Untere Wasserbehörde, vorab eingereicht, um die Vollständigkeit der Unterlagen für eine positive Stellungnahme durch die Fachbehörden der Stadt Aschaffenburg abzustimmen.
Mit den bei der Regierung von Mittelfranken nunmehr am 04.12.2024 und 05.03.2025 eingegangenen Angaben und Unterlagen wurde vom Planer um Weiterführung des Verfahrens und Entscheidung über den Antrag aufgrund der aktuellen Unterlagen gebeten.
Dazu hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Aschaffenburg mit Schreiben vom 31.03.2025 xxx beteiligt und aufgefordert, bis zum 27.05.2025 eine Stellungnahme abzugeben, ob dem vorgelegten Antrag entsprochen werden kann.
Um wie gewohnt zum einen für den Stadtrat eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung als auch zum anderen genügend Zeit zur sorgfältigen Sachbearbeitung zur Verfügung zu stellen, hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken um Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 06.06.2025 gebeten. Dieser Bitte konnte im beantragten Umfang nachgekommen werden.
Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement hat alle betroffenen städtischen Ämter und Dienststellen, darunter sowohl Fachbereiche mit als auch solche ohne Funktion als Träger öffentlicher Belange, aufgefordert die Planunterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme zu übersenden. Anschließend wurden alle Stellungnahmen vom Amt für Stadtplanung und Klimamanagement gesammelt und diese zu einer „Gesamtstellungnahme“ der Stadt Aschaffenburg zusammengefügt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die betroffenen Fachbereiche der Planung teilweise durch Formulierungen von Nebenbestimmungen, Empfehlungen und Hinweisen, zustimmen können.
Damit der Senat umfassend über das Vorhaben informiert und eingebunden werden kann, ist dieser Beschlussvorlage neben der erwähnten Gesamtstellungnahme auch der Antrag für den Neubau des Kesselentladegleises angefügt.
Anlagen:
Antrag
Gesamtstellungnahme
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3. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg / Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3046, Gem. AB, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 3021, Gem. AB, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftswegs und östlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) sowie nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 7043, 7030/1, Gem. Goldbach, östlichem Buschgrund, Dammer Weg, östlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 5655, 5667, Gem. Goldbach, südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 5667, Gem. Goldbach und westlicher Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Aschaffenburg (auf Goldbacher Gemarkung)
- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
- Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.06.2025
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ö
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Vorberatend
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3 | |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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30.06.2025
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ö
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Beschließend
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6 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Bericht der Verwaltung vom 08.05.2025 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie städtischen Ämter für den Aschaffenburger Abschnitt des Interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg / Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xxx, Gem. AB, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xxx, Gem. AB, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftswegs und östlichem Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1 und Anlage 2 zur Beschlussvorlage).
- Der Bericht der Verwaltung vom 08.05.2025 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Aschaffenburger Abschnitt des Interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg / Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xxx, Gem. AB, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xxx, Gem. AB, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftswegs und östlichem Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 3 und Anlage 4 zur Beschlussvorlage).
- Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den Aschaffenburger Abschnitt des Interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg / Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg zwischen südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xxx, Gem. AB, westlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xxx, Gem. AB, Haselmühlweg, westlicher Grenze des Landschaftsschutzgebietes, nördlicher Grenze des Wirtschaftswegs und östlichem Verlauf der Gemarkungsgrenze zu Goldbach (auf Aschaffenburger Gemarkung) einzustellen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung:
Innerhalb bestehender und ausgewiesener Gewerbegebiete sind weder in der Stadt Aschaffenburg noch in dem Markt Goldbach ausreichend verfügbare Flächen vorhanden, um der Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen zu entsprechen.
Vor diesem Hintergrund haben sich beide Gemeinden 2018 dazu vereinbart im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit für das gewerbliche Siedlungswesen Vorsorge zu treffen und ein gemeinsames Gewerbegebiet über die Gemarkungsgrenzen hinweg zu entwickeln.
Mit der Zusammenarbeit haben sich die Stadt und Goldbach versprochen Synergieeffekte durch Kosteneinsparungen für die gemeinsame Erschließung, eine schonendere und effizientere Nutzung von Ressourcen sowie bessere Vermarktungsmöglichkeiten der zusammenhängenden Gewerbeflächen zu erzeugen. Das interkommunale Gewerbegebiet sollte demnach eine Chance für beide Kommunen herausstellen, um die Wirtschaft zu stärken.
Bisheriges Verfahren:
Der Stadtrat hatte diesbezüglich am 20.03.2018 im PVS der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets Aschaffenburg-Goldbach nördlich der BAB A3 im Bereich des Dammer Wegs / Haselmühlwegs zugestimmt und einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst.
Damit wurde die Stadtverwaltung Aschaffenburg beauftragt, gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Markt Goldbach alle notwendigen Planungs- und Entwicklungsschritte zu tätigen und die für die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebiets erforderlichen Planungs- und Zweckvereinbarungen vorzubereiten.
Eine erste Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Markt Goldbach wurde demzufolge am 31.07.2018 incl. einer Ergänzung vom 10.12.2018 geschlossen. Ein gemeinsamer Auftrag für die Erstellung des/r Bebauungsplans/pläne sowie von Fachgutachten wurde am 05.12.2018 an das Planungsbüro „Bauatelier Richter + Schäffner“ vergeben.
Da Planungskosten für eine interkommunale Kooperation nach dem „Gesetz für die kommunale Zusammenarbeit“ (KommZG) grundsätzlich bis zu max. 85% der förderfähigen Kosten bei einem Förderhöchstbetrag von 90.000,-€ förderfähig sind, hat der Markt Goldbach bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung und Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt. Dem Antrag eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns hat die Regierung von Unterfranken am 30.10.2018 zugestimmt. Die Gewährung einer Zuwendung wurde von der Regierung von Unterfranken am 03.04.2019 in der Höhe von 90.000,- € bewilligt.
Bisherige Planungsschritte:
Auf Basis eines durch das beauftragte Planungsbüro in Abstimmung mit Stadt- und Marktgemeindeverwaltung erstellten Entwicklungskonzepts für das gesamte, gemeindeübergreifende „Interkommunale Gewerbegebiet“ wurden am 14.02.2019 in einem „Screening-Termin“ wesentliche Rahmenbedingungen und Planungsfaktoren mit verschiedenen Fachbehörden erörtert. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg, des Wasserwirtschaftsamts, der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörden, des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg sowie des Landschaftsplanungsbüros „Trölenberg & Vogt“, die mit der Erstellung der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Fachplanung beauftragt wurden.
Nach Klärung der grundsätzlichen Fragen mit den Fachbehörden wurden die wesentlichen Ergebnisse aus den Diskussionsbeiträgen und Stellungnahmen der einzelnen Fachbehörden in einen Bebauungsplan-Vorentwurf eingearbeitet. Auf Basis dieses Vorentwurfs vom 18.04.2019 nebst Begründung gleichen Datums wurde am 27.05.2019 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vom Stadtrat gefasst. Im Juni und Juli 2019 erfolgte dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Ämter.
Konsequenz aus dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Ämter / Aufwendungen für die Realisierung / Nutzen durch die neuen Gewerbeflächen
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (s. Anlage 4 zur Beschlussvorlage) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der städtischen Ämter (s. Anlage 2 zur Beschlussvorlage) hat Konflikte hinsichtlich artenschutzrechtlicher und entwässerungstechnischer Belange aufgezeigt. Zudem sind Konflikte zur Herstellung der Erschließung und hinsichtlich des notwendigen Grunderwerbs aufgetreten:
Aufwand
Artenschutz und naturschutzfachlicher Ausgleich
Die äußerst schwierige und langwierige Flächensuche nach geeigneten Ausgleichsflächen (aus dem Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 21.02.2021) war mit großen Herausforderungen erst im dritten Quartal 2022 durch geeignete private und städtische Flächen im Plangebiet selbst, im näheren Umfeld des Geltungsbereichs und im FFH-Gebiet östlich der Adlerstraße erfolgreich. Das für die Weiterbearbeitung des Grünordnungsplans (GOP) notwendige Entwässerungskonzept wurde am 30.10.2023 fertiggestellt und nach Klärung erforderlicher Mehraufwendungen für den GOP inc. Vertragsänderung Ende Februar 2024 der GOP (Stand: 18.07.2024) aktualisiert.
Zur Fertigstellung des GOP ist noch die finale Abstimmung mit der UNB des Landratsamts für die abschließende Nennung und Umrechnung der Ökopunkte in Goldbach (Stand: November 2024) offen. Es ist fraglich, ob die erforderlichen Maßnahmen aus der fertiggestellten saP aufgrund des bedauerlicherweise langwierigen Planungsverlaufs noch Gültigkeit (Gültigkeitsdauer 5 Jahre) haben oder die saP überarbeitet werden muss.
Das Ergebnis einer erforderlichen neuen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist ungewiss. Ferner ist es fraglich, ob dann überhaupt geeignete städtische Flächen für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stünden, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
Entwässerung
Das Ergebnis des Entwässerungskonzepts vom 30.10.2023 offenbart eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgabenstellungen (s. Bericht zu 1.2 in der Anlage 1):
Die Entwässerungssituation der vorhandenen Gewerbegrundstücke entlang des Goldbachs mit mehreren ungeklärten Einleitungen in den Goldbach, eine exakte Übernahmemenge aller Einleitungen in den Goldbach, eine exakte Übernahmemenge Schmutzwasser ins Bestandskanalnetz von Goldbach, eine Aktualisierung der Kanalnetzberechnung sowie ergänzende Maßnahmen aus der Überflutungsprüfung sind erforderlich und planerisch noch zu klären.
Im Ergebnis sind für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens weitere vertiefende Untersuchungen notwendig.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten zur Realisierung des Baugebiets bei Baulandumlegung belaufen sich auf ca. 4,1 Mio €*??. Aufgeteilt nach Flächenanteilen am ges. Baugebiet entfallen davon anteilig auf die Stadt ca. 2,4 Mio € und auf den Markt Goldbach ca. 1,7 Mio €. Abzüglich Einnahmen durch Entwässerungs- und Straßenausbaubeiträgen fallen Ausgaben der Stadt von ca. 1,8 Mio € und Ausgaben des Marktes Goldbach von ca. 1,1 Mio € an.
Bei Grundstücksankauf zu Bauerwartungsland und Grundstücksverkauf als Erschließungsbeitragsfreies Bauland ergäben sich abzüglich der Aufwendungen für die Erschließung (Entwässerung, Straßenausbau Haselmühlweg, Straßenbau Entlastungsstraße) sehr geringe Einnahmen für die Stadt.
Die o.g. geschätzten Gesamtkosten und die geschätzten Einnahmen von 0,1 Mio € bei Grundstücksankauf sind fraglich, da die Kosten im Verlauf der Jahre sehr wahrscheinlich stärker gestiegen sind als die Grundstückspreise von baureifem Bauland.
??Gem. der teilweisen Aktualisierung der Kostenschätzung von Ende 2020 im Januar 2025, Achtung: Stand Kostenschätzung für den Straßenausbau Haselmühlweg vom November 2020, und für den Neubau Entlastungsstraße incl. Brückenneubau über den Goldbach vom Juni 2020, Ausgleichsmaßnahmen, Planungskosten) bzw. September 2023 (Entwässerung gem. Entwässerungskonzept)
Einwendungen der Bürgerschaft des Marktes Goldbach
Die angrenzende Bewohnerschaft im Norden des Geltungsbereichs ist gegen das Vorhaben (s. Anlage 2 zur Beschlussvorlage). Aufgrund der vorgebrachten Bürgerbeschwerden zum geplanten Objekt ( lässt sich vermuten, dass eine fehlende Verkaufsbereitschaft der Eigentümer der im Geltungsbereich betroffenen Grundstücke zur Entwicklung des Baugebiets und der damit verbundenen fehlenden Flächenverfügbarkeit besteht. Es besteht die Gefahr, dass viele der Eigentümer:innen die Grundstücke nicht veräußern möchten, wenn Sie erfahren, dass der Kauf der Flächen durch den Markt/die Stadt für die Entwicklung des Projektes notwendig ist.
Ertrag
Mit ca. 165€/m² als Erschließungsbeitragsfreies Bauland (gem. Bodenrichtwertkarte 01.01.2024) wird die Kosten-Nutzen-Bilanz des Bebauungsplanes im Hinblick auf die aufzubringenden Kosten (ca. 45€/m² für Bauerwartungsland) für den Grunderwerb der privaten Grundstücke (ca. 32.100 m²), die ungeklärte Entwässerung, den Unwägbarkeiten hinsichtlich geeigneter, anerkannter und zur Verfügung stehender Ausgleichsflächen für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sowie den kostenaufwändigen Ausbau der Straßen im Verhältnis zur erzielbaren kleinen Nettobaulandfläche (Stadt = ca. 24.500 m², Markt Goldbach = ca. 26.000 m², von denen die Flächen bis auf ein Flurstück bereits bebaut sind) in Frage gestellt.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Interkommunalen Gewerbegebiets wären am Ende umsonst, wenn die Gemeinde/Stadt keine oder zu wenige Grundstücke abkaufen können um den Bebauungsplan umzusetzen.
Es wäre somit nicht wirtschaftlich, den Planungsprozess weiter zu verfolgen.
Finanzielle Auswirkungen / Gesamtwirtschaftliche Betrachtung
Die Aufwendungen für die Erschließung (Entwässerung, Straßenausbau Haselmühlweg, Straßenbau Entlastungsstraße) sind zu hoch und die erzielbare Nettobaulandfläche zur Gewerbeansiedlung zu gering. Zumal der Markt Goldbach bereits viele der betroffenen Flächen gewerblich entwickelt hat.
Das Plangebiet ist damit nicht wirtschaftlich.
Empfehlung der Stadtverwaltung:
Aufgrund der genannten Restriktionen und Investitionen (Kosten/Nutzen-Faktor) ist die gemeinsame Empfehlung der Stadtverwaltung und der Verwaltung des Marktes Goldbach, das Bauleitplanverfahren einzustellen.
Zu 3.: Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
Bauleitpläne werden aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (§ 1 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 8 BauGB). Dieses Erforderlichkeitsprinzip enthält die Verpflichtung, auf der einen Seite, Bauleitpläne aufzustellen, wenn dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; auf der anderen Seite jedoch die Verpflichtung zur planerischen Zurückhaltung, sofern die Aufstellung eines Bauleitplans die städtebauliche Ordnung nicht herstellen kann, die erwünscht ist.
Im Fall der Aufstellung des Bebauungsplans für das Interkommunale Gewerbegebiet Aschaffenburg / Goldbach – Plangebiet am Haselmühlweg / Dammer Weg (Nr. 20/17) wird das Ziel, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Markt Goldbach für das gewerbliche Siedlungswesen Vorsorge zu treffen und ein gemeinsames Gewerbegebiet über die Gemarkungsgrenzen hinweg zu entwickeln, um der Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen zu entsprechen, verfehlt:
Unter den Naturschutzverbänden wird für die saP (fertiggestellt seit 21.02.2021) eine Gültigkeit von 5 Jahren ab Fertigstellung allgemein anerkannt. D.h. nach Ablauf der 5 Jahre am 21.02.2026 ist eine neue spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.
Da der B-Plan aufgrund der ungelösten Konflikte nicht bis zu diesem Datum fertiggestellt werden kann und das Ergebnis einer dann erforderlichen neuen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ungewiss ist, bleiben Unwägbarkeiten, ob dann überhaupt geeignete Ausgleichsflächen für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stünden, die noch nachzuweisenden Ausgleichsflächen überhaupt hierfür geeignet sind und von der Höheren Naturschutzbehörde anerkannt werden.
Die Entwässerungssituation der vorhandenen Gewerbegrundstücke entlang des Goldbachs ist aufgrund der Vielzahl an ungeklärten Einleitungen in den Goldbach ungeklärt und bedarf eines Gesamtkonzepts zur Betrachtung aller Einleitungen in den Goldbach. Für die erforderliche Regenwasserrückhaltung sind geeignete Maßnahmen zur Speicherung, Drosselung, Vorreinigung (Regenwasserrückhaltebecken, Retentionszisternen, Dachbegrünungen, Versickerung mit Rigolen, etc.) auf den privaten Grundstücken vor der Ableitung ins Gewässer zu schaffen.
Ohne Klärung der o.g. offenen Punkte im weiteren Verfahren, sondern Abwägung und Verlagerung der Klärung in ein späteres Baugenehmigungsverfahren (z.B. wasserrechtliches Verfahren, Entwässerungs-genehmigung), besteht die Gefahr eines Abwägungsfehlers.
Auch ohne Abwägungsfehler kann eine spätere Aufsiedlung des Gewerbegebiets für ansiedlungswillige Firmen aufgrund der ungeklärten Entwässerungssituation und Kostenfrage zur Lösung der Entwässerungsproblematik ein erhebliches bis nicht lösbares Problem darstellen.
Die geschätzten Gesamtkosten/geschätzte Einnahmen bei Grundstücksankauf sind fraglich, da die Kosten im Verlauf der Jahre stärker gestiegen sind als die Grundstückspreise von baureifem Bauland. Es besteht die Gefahr, dass viele der Eigentümer:innen die Grundstücke nicht veräußern, wenn Sie erfahren, dass der Flächenkauf durch den Markt/die Stadt für die Entwicklung des Projektes nötig ist. Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Interkommunalen Gewerbegebiets wären am Ende umsonst, wenn die Gemeinde/Stadt keine oder zu wenige Grundstücke abkaufen können um den Bebauungsplan umzusetzen.
Die Aufwendungen für die Erschließung sind zu hoch und die erzielbare Nettobaulandfläche zur Gewerbeansiedlung zu gering. Das Plangebiet ist damit nicht wirtschaftlich.
Empfehlung der Stadtverwaltung:
Aufgrund der genannten Restriktionen und Investitionen (Kosten/Nutzen-Faktor) ist die gemeinsame Empfehlung der Stadtverwaltung und der Verwaltung des Marktes Goldbach, das Bauleitplanverfahren einzustellen.
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4. Standortentscheidung über die Erweiterung der Brentanoschule (Grund- und Mittelschule)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.06.2025
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Beschließend
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.Beschlussvorschlag
I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die vorgestellten 4 Varianten zur Erweiterung des Bestandstandortes sowie ein alternativer Standort auf dem Gelände der Maria Ward Stiftung zur Kenntnis.
II. Der Planungs- und Verkehrssenat folgt der Empfehlung der Verwaltung, die Variante der Erweiterung des Bestandsstandortes vorzunehmen.
III. Der Planungs- und Verkehrssenat empfiehlt dem Plenum die Aufhebung des Beschlusses zum Neubau der Brentano-Mittelschule im Baugebiet Anwandeweg vom 17.05.2021.
IV. Der Planungs- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung, die schulaufsichtliche Genehmigung einzuholen und weitere Planungen einzuleiten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ausgangslage :
Seit 2020 beschäftigten sich der Stadtrat und die Verwaltung damit, die Brentanoschule auszubauen.
Es wurden Standortanalysen für den Neubau sowohl für die Grundschule als auch für die Mittelschule diskutiert.
Am 17. Mai 2021 wurde im Plenum der Neubau der Brentano-Mittelschule im Anwandeweg beschlossen.
In der Sitzung des Plenums am 2. Mai 2022 wurde bei Vorstellung der Änderung des B-Plans für den Bereich Schulsportgelände „Maria-Ward-Gelände“ die Verwaltung beauftragt, mit dem Eigentümer die Realisierung einer Schule auf diesem Areal zu verhandeln.
In der Sitzung des Plenums am 20.3.2023 wurden zur Änderung des B-Plans in diesem Bereich 2 Entwurfsvarianten vorgestellt. Beide enthalten grundsätzlich die Möglichkeit des Baus einer Grundschule.
Die Stadtverwaltung hat unter Beteiligung von Ref. 2, 4 und 6 darüber hinaus verschiedene, weitere Optionen geprüft. Darunter die Realisierung einer Schule auf dem Areal „Maria-Ward“ (südlich des Oberstufenkollegs) sowie eine Erweiterung an dem bestehenden Standort der Brentano-Grund- und Mittelschule in verschiedenen Ausführungen.
Von Seiten der Schulfamilie wurden ebenfalls 2 Vorschläge eingebracht.
Im Bereich der Innenstadt steigen die Zahlen der Grundschüler in den nächsten Jahren noch an, allerdings nicht so wie von biregio prognostiziert. Dennoch ist aber eine Erweiterung der Grundschule erforderlich, da es zu einer Klassenmehrung kommt und auch der Ganztagesanspruch erfüllt werden muss. Die von der Schule erstellte und mit dem staatlichen Schulamt abgestimmte Schülerprognose aus November 2024 zeigt eine Zunahme der Klassen von 12 auf 13. Ein Unsicherheitsfaktor ist die Migrationsteilung, die bei Klassen ab 25 Schülern erfolgen kann, wenn der Migrationsanteil in der Klasse bei mehr als 50 % liegt. Im Schnitt wird von 14 Klassen ausgegangen.
Durch die Verpflichtung, den Schülern der Grundschule eine Ganztagsbetreuung mit Verpflegung zu gewähren, ergibt sich weiterer Raumbedarf für eine Mensa mit Essenraum sowie Betreuungsräume.
Derzeit wird der Ganztag der Grundschule durch Anmietung von Flächen bei der Maria-Ward-Schule für einen Teil der Kinder gewährleistet. Diese Auslagerung würde mit dem Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule entfallen.
Auch die Mittelschule hat gestiegenen Raumbedarf aufgrund von Klassenmehrungen, insbesondere durch Rückläufer aus der Realschule und dem Gymnasium sowie steigender Zahlen im M-Zweig.
Aufgrund der Bedarfslage wurden daher mehrere Varianten untersucht, bzw. durch die Schulgemeinschaft eingebracht.
All diese Varianten wurden gewürdigt und entsprechend untersucht.
Es handelt sich um 4 unterschiedliche Betrachtungsweisen, wobei 3 Varianten dem Wunsch der Grundschule und der Schulgemeinde entsprechen und eine Lösung auf dem bestehenden Gelände suchten.
Die 4.Variante sieht einen Erweiterungsstandort auf einem anzupachtenden Gelände der Maria-Ward-Stiftung vor.
Vorstellung der Varianten
Von Seiten des Elternbeirates wurde mit Architekt Eisenecker 2 Varianten vorgestellt.
Variante 1 sieht eine Blockrandbebauung als Überbauung des vorhandenen Sportplatzes auf der Nord-Ostseite des Grundstücks der Brentanoschule vor. Diese Blockrandbebauung sieht ein Atrium als Belichtungs- und Belüftungsmöglichkeit der innenliegenden Räume vor. Weiterhin ist eine Schulhoferweiterung für die Grundschule zwischen den beiden Gebäuden geplant.
Variante 2, ebenfalls durch den Elternbeirat initiiert und durch Herrn Architekt Eisenecker bearbeitet, sieht eine Bebauung auf der Tiefgarage in 3-geschossiger Bauweise mit offenem Erdgeschoss vor dem Grundschulgebäude oder alternativ vor dem Mittelschulgebäude vor.
Variante 3 wurde durch die Verwaltung initiiert und durch den Architekten Schäffner als Vorentwurf erarbeitet. Diese sieht eine Erweiterung der Schule auf dem Gelände der Maria-Ward-Stiftung vor.
Die Version kommt einer vollwertigen 2-zügigen Grundschule mit 8 Klassenräumen mit gleich. Weiterhin sind Räume als Sekretariat, Büro der Schulleitung und Lehrerzimmer geplant.
Variante 4, ebenfalls durch die Verwaltung initiiert und durch den Architekten Bruno Grimm erarbeitet, sieht vor, zusätzliche Räume in den Dachgeschossflächen des Grundschulbaus unterzubringen.
Hierzu wird die Hausmeisterwohnung aufgegeben und dem Schulbetrieb zur Verfügung gestellt.
Durch die Aufgabe der Hausmeisterwohnung und den Ausbau der derzeit nicht genutzten Flächen im Dachgeschoss entstehen insgesamt zusätzlich bis zu 6 gleich große Räume.
Damit stehen der Schule sowohl Räume für den Ganztag als auch bei Bedarf zusätzliche Klassenzimmer zur Verfügung. Wie die organisatorische Aufteilung der Räume in der Schule erfolgt, ist noch zu klären.
Die Mensa würde sich in einem „rucksackartigen“ Anbau an das Gebäude der Mittelschule befinden, der sich Nord-östlich zum Pausenhof hin an das Bestandsgebäude hängt und den bestehenden Flur nutzt. Hier könnte erdgeschossig die Mensa untergebracht werden zur zur gemeinsamen Nutzung der Grundschule und der Klassen 5 – 6 der Mittelschule.
Im Obergeschoss befinden sich dann bis zu 3 weitere Klassenräume mit den erforderlichen Nebenräumen.
Die Verwaltung suchte nach einem wirtschaftlichen und flexiblen Konzept, um die schwankende Bedarfslage abbilden zu können.
Plan Variante 1 Überbauung des vorhandenen Sportplatzes
Plan Variante 2
Variante 3 Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Mensa auf dem Gelände der Maria-Ward-Stiftung
Lageplan
Grundriss EG
Grundriss OG
Variante 4 Erweiterung Brentanoschule
Lageplan
Erweiterung Brentanoschule EG Mittelschule
Erweiterung Brentanoschule 1. OG
Grundriss DG Grundschule
Kostengegenüberstellung der Varianten 3 und 4
(für Varianten 1+2 liegen keine Kosten vor)
Kostengegenüberstellung Maria-Ward-Stiftung zu Erweiterung Brentanoschule
Kostengruppe Maria_Ward-Stiftung Erweiterung Brentanoschule
300-400 6.499.400,00
Umbau DG Grundschule 2.000.000,00
Umbau Mensa EG 350.000,00
Anbau Rucksäcke 2.500.000,00
500 150.000,00 150.000,00
600 358.000,00 300.000,00
700 800.000,00 1.060.000,00
Zwischensumme 7.807.400,00 6.360.000,00
Unvorhergesehenes 20 % 1.561.480,00 1.272.000,00
Gesamtkosten 9.368.880,00 7.632.000,00
Die Kostengegenüberstellung sieht den Neubau auf dem Maria-Ward-Gelände vor, beinhaltet noch keinen Aufzug und ist in Modulbauweise gerechnet.
Die Rucksäcke/ Anbauten an die Mittelschule im Bestand können ebenfalls in Modulbauweise vorgefertigt werden und sind derzeit auch so gerechnet.
Vorteile/ Nachteile
Variante 1 Entwurf Blockrandbebauung als Überbauung des vorhandenen Sportplatzes
Vorteile:
- Kann ohne Störung des Schulbetriebs gebaut werden
- frei planbar, da es sich um einen Neubau handelt
- Kostensicherheit
- Planbare Bauzeit
- Keine Auslagerung an andere Standorte während der Bauzeit
-
Nachteile:
- Die Außenflächen würden sich maßgeblich verkleinern
- Hohe Baukosten
- Sportplatz geht verloren
- Ggf. überdimensioniert
- Keine zusätzlichen Räume für die Mittelschule in klarer Zuordnung (Nutzung Grundschulräume im UG)
Variante 2 eine Bebauung auf der Tiefgarage in 3-geschossiger Bauweise
Vorteile:
- Kann ohne Störung des Schulbetriebs gebaut werden
- frei planbar, da es sich um einen Neubau handelt
- Kostensicherheit
- Planbare Bauzeit
- Keine Auslagerung an andere Standorte während der Bauzeit
Nachteile:
- Die Außenflächen würden sich maßgeblich verkleinern, vor allem der Schulhof
- Hohe Baukosten
- Statisch schwierig und teuer, da die Tiefgarage erhalten bleibt und überbaut wird
- Ggf. überdimensioniert
- Keine zusätzlichen Räume für die Mittelschule in klarer Zuordnung (Nutzung Grundschulräume im UG)
Variante 3 Neubau Maria-Ward-Schule
Vorteile:
- Kann ohne Störung des Schulbetriebs gebaut werden
- frei planbar, da es sich um einen Neubau handelt
- Kostensicherheit
- Flexibel
- Planbare Bauzeit
- Keine Auslagerung an andere Standorte während der Bauzeit
- Die Schulhofgröße der Grundschule würde sich durch den neuen Standort vergrößern
Nachteile:
- Aufbau doppelter Infrastruktur wie Lehrerzimmer, Sekretariat
- Gelände muss gepachtet werden
- Ggf. überdimensioniert
- zusätzliche Flächenversiegelung
- Hohe Baukosten, weiterhin Anmietung Teile Oberstufengebäude für Ganztag
- Keine zusätzlichen Räume für die Mittelschule in klarer Zuordnung (Nutzung Grundschulräume im UG)
Variante 4 Erweiterung Brenanoschule
Vorteile:
- Aufbau doppelter Infrastruktur wir vermieden, zudem ist die Mensa für die Grund- und die Mittelschule gemeinsam nutzbar
- Gelände gehört der Stadt AB
- Flexibel im Bestand an den Bedarf anpassbar
- Wirtschaftliche Lösung
- die zusätzliche Flächenversiegelung wird auf ein Minimum reduziert
- Nachhaltig im Bestand vorhandene Flächen aktiviert
- Schule hat einen Standort, nicht verschiedene Gebäude
- Sportplatz an der Grundschule bleibt bestehen und kann sowohl für die Pause als auch für den Ganztag genutzt werden
Nachteile:
- auf den Betrieb der Schule muss Rücksicht genommen werden, ggf. Auslagerung in ehemalige FOS/BOS
- Der Bestand hat Einfluss auf die Anordnung und Größe der Räume
- Kosten können nicht 100% ig gesichert geschätzt werden, da im Bestand gebaut wird
Fazit:
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile zur Entscheidung, ob auf fremden Gelände eine neue Schule errichtet werden soll oder der Bestand entsprechend erweitert werden soll, empfiehlt die Verwaltung die Erweiterung des vorhandenen Standorts.
Damit wäre auch dem Wunsch der Schulfamilie Rechnung getragen, keinen 2. Standort verwalten zu müssen.
Bevor weitere Planungen und Haushaltsmittel bereit gestellt werden, ist die Einholung der schulafsichtlichen Genehmigung von Nöten.
Weiterhin müssen die Fördermöglichkeiten noch abgefragt werden.
Die FAG Förderung für beiden Maßnahmen muss noch abgefragt werden.
Die weitere Vorgehensweise sieht nunmehr wie folgt aus:
- Erstellung eines detaillierten Raumbedarfs
- Einholung der schulaufsichtlichen Genehmigung
- Aufnahme der Maßnahme im Haushalt
- Beschluß über die Vergabe von Planerleistungen
- Genehmigung der Planung im PVS
- Bau- und Finanzierungsbeschluß im Stadt nach erfolgter Entwurfsplanung
- Förderanträge stellen
- Bauantrag stellen
- Bau
- Übergabe an den Nutzer
- Verwendungsnachweise erstellen
Die Schritte könnten in 2 Bauabschnitte geteilt werden. Der erste Bauabschnitt könnte den Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule beinhalten und in ca. 3 Jahren abgewickelt sein. Der 2. Bauabschnitt (die Erweiterung der Mittelschule ) könnte in ca. 5 Jahren abgewicklte sein.
Haushaltsrelevant würde die Baumaßnahme ab 2.Q 2026.
zum Seitenanfang
5. Grundsatzbeschluss für die barrierefreie Erschließung der Erthalschule und des Ganztags sowie Sicherung und Erweiterung der Mittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.06.2025
|
ö
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Beschließend
|
5 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorplanung sowie die Kostenschätzung für die barrierefreie Erschließung der Erthalschule und des Ganztags im Gebäude der ehemaligen Mittelschule, sowie die Sicherung und Erweiterung der Mittagsbetreuung
zustimmend zur Kenntnis.
2. Mit der Kostenschätzung nach DIN 276 in Höhe von 1.276.500,00 € besteht Einverständnis.
3. Auf Grundlage des Vorentwurfes soll die Entwurfsplanung und Kostenberechnung erstellt
werden.
4. Die Maßnahme wird als 2-geteilte Maßnahme in 2025 und 2026 ausgeführt. In 2025 erfolgt die Umsetzung des Ganztags in das Gebäude der Mittelschule sowie der Umbau/ Umnutzung der Mensa. In 2026 erfolgt die barrierefreie Erschließung. Hierfür sind zusätzliche Mittel in 2026 in den Haushalt einzustellen.
5. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 und 2025 mit insgesamt 450.000 € unter der Haushaltstelle 1.2112.9610 berücksichtigt und im Zuge der Haushaltsberatungen 2026 mit 826.500,00 € bereit zu stellen.
6. Die erforderlichen Förderanträge inkl. Sonderförderprogramm Ausbau Ganztag sind zu stellen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- ALLGEMEINES
Im Aschaffenburger Stadtteil „Leider“ befindet sich auf dem Areal Flurstück Nr. 308 die Erthal-Grundschule. Der Schulbau wurde Ende der 50-iger Jahren errichtet und 1972 mit einem Hauptschulbau und einer Sporthalle erweitert.
Das zweigeschossige Hauptschulgebäude wird seit ca. 10 Jahren nicht mehr als Haupt- bzw. Mittelschule genutzt.
In der vorliegenden Planung wird das 1. Obergeschoss des ehemaligen Hauptschulgebäudes zu einer Ganztagsbetreuung (Hort) für 100 Grundschulkinder umgenutzt. Im Erdgeschoss befindet sich eine Kindertagesbetreuungseinrichtung des BRK. Diese wird von den Planungen nicht berührt.
Eine Bedarfsfeststellung mit einer nachhaltigen Prognose, der zu erwartenden Betreuungskinder, vom Schulamt ist Grundlage für diese Baumaßnahmen. Die Erweiterung des Hortes von 50 auf 100 Plätze nach Art. 7. Abs. 2 BayKiBiG wurde am 16.9.2024 im Plenum anerkannt. In der Beschlussvorlage wurde weiterhin in der Begründung festgehalten, dass dies nur durch einen Umzug ins Nebengebäude umgesetzt werden kann. Erfolgt dies nicht, würden die Hortplätze an der Schule im Ganzen entfallen.
Momentan befinden sich die Räume des Horts im Schulgebäude. Die Räumlichkeiten werden dringend von seitens der Schule als Klassenzimmer benötigt. Im kommenden Schuljahr wird mindestens die erste Klasse zweizügig sein nach Rückmeldung durch die Schule, möglicherweise wird auch die zweite Klasse zweizügig. Der Betreiber des Horts ist der Träger die Caritas Aschaffenburg Kita gGmbH Haus für Kinder St. Laurentius, welche aktuell 24 Mädchen und 23 Jungen betreut.
Die bestehende Küche soll den Anforderungen für 100 Schulkindern gerecht werden. Die Küchenzeilen in der Küche werden bleiben, da hier Eltern-Kind und Begegnungskochkurse angeboten werden. Weiterhin sollen auch durch den Träger Kinderkochkurse im Rahmen der Hortbetreuung angeboten werden.
Der Handarbeitsraum der Grundschule, der neben der Küche liegt, muss zur Schaffung von einer Mensa verlegt werden. Bisher haben die Kinder in der Küche an Klapptischen gegessen. Dies ist aufgrund der Zahl nicht mehr darstellbar.
Im Zuge der Nutzungsänderung wird die barrierefreie Erschließung der Erthalschule und des Ganztags sowie Sicherung und Erweiterung des Hortes erstellt. Die hierfür anfallenden Kosten wurden ermittelt. Zwei Förderanträge zur Barrierefreiheit, Ganztagsbetreuung und Horteinrichtung sollen bei der Regierung gestellt werden.
Durch die zusätzliche Förderung Ganztag wird von einer Gesamtförderung von 850.000 € ausgegangen.
- RAUMPROGRAMM
Für die neuen Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung ist im 1. OG der ehemaligen Mittelschule folgendes Raumkonzept geplant:
- 5 Räume für die Betreuung mit unterschiedlicher Nutzung
- Anpassung Sanitärräume, davon ein behindertengerechtes WC
- 1 Leitungsbüro
- 1 Personalraum
- 1 Eltern-/ Wartebereich mit Information
- 1 Spielflur mit Garderoben und Bücherranzen-Regalen
- 1 Lager- und 1 Putzmittelraum
Dazu kommen die Räumlichkeiten, welche Betreuung und Schule sich teilen:
- Küche mit Vorbereitung des Mensaessens für 100 Schüler und Lehrküchen
- Essensraum für 50 Schüler im Mehrschichtbetrieb
- KOSTENFAKTOREN DES UMBAUES
Sanierungsmaßnahmen der Betreuungsräume:
- Zum Teil werden Boden- und Wandausbesserungen, die durch Baumaßnahmen entstehen, repariert.
- Internet soll in 3 Räumen zur Verfügung gestellt werden, um die Hausaufgaben am Tablet und Smartboard zu ermöglichen.
- Alle Räume erhalten einen neuen Anstrich.
- Die Einrichtung der Erstausstattung für alle Räume ist neu anzuschaffen.
Umbau der Toiletten
- Nach der ASR-A4-1 sind ab 76 bis 100 Schüler min. 3 Handwaschbecken und min. 9 Toiletten erforderlich. Aktuell befinden sich im Erdgeschoss 2 WCs für Damen und im 1. OG 5 Urinale und 4 WC für Herren mit Reihenwaschtisch für Erwachsene sowie eine Lehrertoilette.
- Geplant sind im EG die Toiletten für die Betreuer zur Verfügung zu stellen. Die weitere Anzahl ist noch zu ermitteln. Dies ist auch abhängig von der Konzeption des Hortes und der Schule. Hierzu wird im Juni ein Gespräch stattfinden.
- Zusätzlich kommt ein behindertengerechtes WC neu dazu, um den Anforderungen der Barrierefreiheit gerecht zu werden.
Umbau von Räumen
- Damit das Raumprogramm umgesetzt werden kann, ist es erforderlich Räume mit Trockenbauwänden abzutrennen. Hierbei ist die Heizung, Lüftung bei innenliegenden Räumen und die Elektrik neu anzupassen. Auch ist es notwendig diese mit neuen Innentüren zu erstellen.
Sanierung des Speiseraumes
- Aufgrund der Nutzungsänderung und den hygienischen Anforderungen sind die Decke und der Boden zu erneuern.
- Die Kabelkanäle und abgehängten Stromwürfel müssen zurückgebaut werden.
- Ein Durchbruch zum Innenhof ist zu erstellen, um eine Außentür mit Vordach für eine direkte Erschließung zwischen Betreuungsgebäude und Mensa zu integrieren.
- Beim Abbruch von Bauteilen kann es zu Schadstoffsanierungen im Bereich der Fensteranschlüsse asbesthaltig und PCB in elastischen Fugen, innen und außen kommen.
Gutachten vom Nachbargebäude liegen vor.
- Ein neuer Anstrich an den Wänden ist erforderlich.
- Eine Einrichtung des Speiseraumes mit Essenswarmhaltung, Essens- und Geschirraus- und -rückgabe, sowie Tischen und Stühlen ist als Erstausstattung anzuschaffen.
Modernisierung der Küche
- Diese wird mit einer neuen Ausgabenküchenzeile ausgestattet, um die Versorgung von 100 Schulkindern der Mensa zu gewährleisten.
- Die vorhandenen Lehrküchen werden auf ihre Funktionalität geprüft und nach Erfordernis ausgetauscht. Angebote der schulischen Nutzung, der pädagogischen Nutzung durch den Hort, aber auch externe Angebote für den Stadtteil z.B. Kochkurse durch die VHS können dann weiterhin stattfinden.
Neubau der barrierefreien Erschließung
- Alle 3 Etagen des Schulbaues sollen über einen Aufzug erschlossen werden. Von einem kostenintensiven Eingriff in das Bestandsgebäude wird abgesehen. Dafür wird ein massiver Vorbau vor dem Eingang und Treppenhaus mit Fenstern und Einbindung des Aufzugs neu erstellt. In den beiden oberen Etagen ist geplant die Glasfront gegen Eingangstüren zu tauschen.
- Für die barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes mit dem Betreuungsgebäude ist der Neubau eines Stegs bzw. Brücke geplant. Um vor der Witterung geschützt zu sein, wird diese massiv gebaut. Geplant ist eine Hybridbauweise mit einer Gründung, Stützen und Decke in Stahlbeton. Diese wird kombiniert mit Modulelementen aus einer Stahlkonstruktion mit Sandwichpaneel, welche eine kurze Bauzeit ermöglichen.
Das Flachdach ist bei den Elementen enthalten. Ein Anschluss der Entwässerung erfolgt an das bestehende Netz. Die natürliche Belichtung wird durch integrierte Fenster gewährleistet, welche die Verschattungen der Klassenräume ausgleichen.
Im Innenraum werden die Wände und Decken aus brandschutztechnischen Anforderungen mit Trockenbau verkleidet. Der Boden wird aus Gussasphalt erstellt. Eine Grund-beleuchtung und die brandschutztechnischen Anforderungen werden in der Decke integriert.
Außenanlage
- Ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe wird im Innenhof vor der neuen Außentür des Speiseraums neu erstellt. Pflasterarbeiten um den Neubaubereich und als sicherer direkter Weg zwischen Betreuungs- und Schulgebäude sind erforderlich zu bauen.
- KOSTENSCHÄTZUNG nach DIN 276 (Stand 22.05.2025) Gesamt
KG 100 Grundstück 0,00 €
KG 200 Vorbereitende Maßnahmen 0,00 €
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 585.000,00 €
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 295.000,00 €
KG 500 Außenanlagen und Freiflächen 70.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 160.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 166.500,00 €
Gesamtkosten 1.276.500,00 €
KOSTENSCHÄTZUNG nach DIN 276 (Stand 22.05.2025) Bauabschnitt 1
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 108.500,00 €
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 55.000,00 €
KG 500 Außenanlagen und Freiflächen 20.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 160.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 80.000,00 €
Gesamtkosten 423.500,00 €
Im Haushalt 2025 sind einschließlich HAR aus 2024 450.000,00 € bereitgestellt.
- ZEITPLAN
Der Umbau im 1.OG des Betreuungsgebäudes soll umgehend begonnen werden. Nach Genehmigung durch die Schulaufsicht und Stellung der erforderlichen Förderanträge wird der vorzeitige Massnahmebeginn beantragt. Bereits ab dem kommenden Schuljahr werden 2 der 4 Horträume im Gebäude der Grundschule zu Unterrichtszwecken benötigt. Es ist für den 1. Bauabschnitt eine Umsetzung zum 1.11.2025 vorgesehen. Für die Zeit von Beginn des Schuljahres bis Ende Oktober werden am Nachmittag vorrübergehend Klassenzimmer für den Hort genutzt.
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6. Kinderbetreuungseinrichtung Clemensheim
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
03.06.2025
|
ö
|
Beschließend
|
6 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht über die Bedarfsnotwendigkeit einer Kinderbetreuungseinrichtung im Bereich Clemensheim - Obernauer Kolonie – zustimmend zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Obernauer Kolonie wurden in den vergangenen fünf Jahren im Durchschnitt pro Jahr 7,4 Kinder geboren. In manchen Jahren kamen nur 4 Kinder auf die Welt. Eine solitäre Einrichtung mit drei Gruppen lässt sich damit in diesem Stadtteil nicht auslasten. Kinder aus anderen Stadtteilen müssten in die Einrichtung zuwandern.
Zudem sind auch im Stadtteil Obernau die Geburten seit 2019 rückläufig. Ähnliche Tendenzen sind im Stadtteil Schweinheim feststellbar. Beide Verlaufskurven sind dem Diagramm zu entnehmen.
Krippenbedarf (unter 3 Jahren)
Obernau verfügt über 60 Krippenplätze und erreicht damit eine Stadteil-Versorgungsquote von fast 80%. Schweinheim hat 140 Plätze und damit eine Quote von zirka 75%. Beides sind im Stadtteilvergleich sehr hohe Quoten.
Kindergartenbedarf (3-5 Jahre)
In Obernau liegt der Bedarf an Kindergartenplätzen aktuell bei 165. Denen stehen 175 Plätze gegenüber. Durch den Rückgang der Geburten geht der prognostizierte Bedarf bis 2027 auf 130 zurück.
Schweinheim hat aktuell einen Bedarf für 315 Plätze für Kindergartenkinder (2027 sind es rechnerisch 308) – dem ein Platzangebot von 463 gegenübersteht. Mit dem Überschuss werden auch Kinder in der östlichen Stadtmitte, in Teilen der Innenstadt sowie der Obernauer Kolonie versorgt.
Mit den oben genannten vorhandenen Angeboten in diesen beiden Stadtteilen lassen sich die Bedarfe der Obernauer Kolonie mitabdecken. Selbst wenn durch die Neubauten 2-3 Kinder mehr geboren werden, reichen die Kapazitäten der benachbarten Stadtteile – aufgrund der insgesamt rückläufigen Geburtenzahlen – aus.
Die Errichtung einer weiteren neuen Kinderbetreuungseinrichtung auf dem Gelände Clemensheim ist deshalb nicht mehr notwendig. Selbst eine zweigruppige Einrichtung mit einer Kindergarten- und einer Krippengruppe kann die Obernauer Kolonie nicht alleine füllen.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag zum Städtebaulichen Vertrag vom 19.10.2020:
„Zu c) Kindertagesstätte: In der Bertastraße bestand ursprünglich eine Kindertagesstätte in der Obernauer Kolonie. Mit der Entwicklung des Areals des Clemensheims besteht die Chance wieder ein entsprechendes Angebot an dem Standort mit einer dreigruppigen Kita (zwei Gruppen 1-3 Jahre und eine Gruppe 3-6 Jahre) zu etablieren.“
kann deshalb zurückgenommen werden.
Zum damaligen Zeitpunkt war der Bedarf nach Kinderbetreuungsplätzen deutlich höher. Durch die Eröffnung der beiden großen Einrichtungen in der Ottostraße und am Anwandeweg und dem sukzessiven Rückgang der Geburten hat sich die Bedarfslage sichtlich entspannt.
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7. Entwicklung Clemensheim
Anpassungen am Konzept und Städtebaulichen Vertrag
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
03.06.2025
|
ö
|
Beschließend
|
7 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung des Clemensheimareals zur Kenntnis.
- Der Planungs- und Verkehrssenat billigt das überarbeitete Nutzungskonzept des Investors und beauftragt die Verwaltung mit einer Änderung des städtebaulichen Vertrags zum Nutzungskonzept, zur Mietpreisbindung und zu den wechselseitigen Fristen. Der geänderte Vertragsentwurf ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit der Aufgabe des Clemensheims der katholischen Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung wurde 2020 durch die Stadt Aschaffenburg eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen und mit Aufstellung eines städtebaulichen Konzeptes Entwicklungsziele für das Areal benannt.
Das städtebauliche Konzept beinhaltet als Nutzungsbausteine
- eine Pflegeeinrichtung mit Abteilungen u.a. für Tagespflege, Nachtpflege, Demenzerkrankungen, hohe Pflegegrade, jüngere Pflegebedürftige und Hospiz
- Wohnnutzungen für Pflegepersonal (Wohnheim für Personal des Klinikums) und Servicewohnen für Senioren (optional im Nutzungszusammenhang mit der Pflegeeinrichtung)
- eine Kindertagesstätte (dreigruppig).
Mit dem Verkauf des Grundstücks an die Projektgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Eschborn trat sodann der Vorkaufsrechtsfall ein. Durch die Übernahme der Entwicklungsziele der Stadt (der Nutzungsbausteine aus dem städtebaulichen Konzept) konnte das kommunale Vorkaufsrecht durch die Projektgesellschaft abgewendet werden. Die Rahmenbedingungen hierzu wurden im November 2020 in einem Vertrag zur Abwendung des Vorkaufsrechts und einem ergänzenden städtebaulichen Vertrag vereinbart.
Nach einer Planungsphase und intensiver Beteiligung und Information der Anwohnenden wurde das Bauvorhaben der Projektgesellschaft im November 2021 bzw. Januar 2022 von der Stadt genehmigt.
Mit dem Abbruch der Gebäude des ehem. Clemensheims und des ehem. Kindergartens wurde sodann begonnen; weitere Baufortschritte blieben jedoch aus.
Für den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen hat sich Ende 2024 die Nachfrage geändert, sodass von Seiten der Stadt der Bedarfsnachweis für in der Bertastraße geplante die dreigruppige Kindertagesstätte in Frage gestellt wird.
Im April 2025 hat sich die Projektgesellschaft schriftlich an die Stadt gewandt und legt Gründe dar, weshalb das Projekt bislang nicht wie geplant umgesetzt werden konnte (siehe Anlage 1: Anschreiben PG). Als Hinderungsgründe werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, sowie den geänderten Finanzierungsbedingungen (Zinswende), dem Wegfall staatlicher Förderungen (KfW), einer schwierigen Betreibersuche für die Pflegeeinrichtung und Problemen beim Rückbau der Gebäude (Insolvenz des Abrissunternehmens) aufgeführt.
Diese veränderten Rahmenbedingungen haben nach Aussage der Projektgesellschaft zu erheblichen Bauzeitverzögerungen und Mehraufwendungen geführt.
Die Projektgesellschaft möchte jedoch die Entwicklung des Clemensheimareals weiterhin vollziehen; wegen der stark veränderten Rahmenbedingungen wird jedoch um Anpassungen des Projektes gebeten.
Hierzu wird von Seiten der Projektgesellschaft Änderungen des bestehenden Städtebaulichen Vertrags hinsichtlich des Nutzungskonzeptes, der Mietpreisbindung und der wechselseitigen Fristen vorgeschlagen.
Zur Erläuterung des überarbeiteten baulichen Konzepts wurden zudem Planzeichnungen vorgelegt (siehe Anlagen 2 bis 4: Nutzungskonzept PG).
- Nutzungskonzept (§ 3 Abs. 1 städtebaulicher Vertrag)
Die Projektgesellschaft beabsichtigt weiterhin die Realisierung der vereinbarten Nutzungen, eines Pflegeheims und Wohnungen für Pflegepersonal.
Um Klärung bittet die Projektgesellschaft in der Bedarfsfrage zur dreigruppigen Kindertagesstätte und dem funktional dort angeschlossenen Bürgerraum. Die Bedarfsfrage wird in einer eigenständigen Beschlussvorlage behandelt (vgl. Tagesordnungspunkt Nr. 6 in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 3. Juni 2025).
Das Pflegeheim soll für Kurz- und Tagespflege betrieben werden. Hierzu wird ein Café ergänzt, dass mit dem Bürgerraum kombiniert werden kann.
- Mietpreisbindung (§ 3 Abs. 4 städtebaulicher Vertrag)
Die Projektgesellschaft bittet um einen Wegfall der Mietpreisbindung für die bisher geplanten 10 Wohnungen für Pflegekräfte. Im Gegenzug würden mehr Wohnungen für Pflegekräfte realisiert. Acht Wohnungen im Erdgeschoss sollen dem Betreiber der Pflegeeinrichtung zuordnetet werden. Im 2. und 3. Obergeschoss ist ein Wohnheim mit bis zu 90 Apartments für Pflegekräfte geplant. Die Mietkonditionen sollen frei mit den zukünftigen Betreibern vereinbart werden können.
- Anpassung der wechselseitigen Fristen
Die im städtebaulichen Vertrag enthaltenen wechselseitigen Fristen, die angepasst werden müssen. Die Frist für den Bauantrag zu geänderten Planungen sollte geändert werden, alle nachfolgenden Fristen passen sich entsprechend an die neue Frist an.
- Bauliches Konzept
Die Projektgesellschaft hat die bauliche Konzeptplanung entsprechend der geänderten Nutzung überarbeitet.
Die dargestellte Konzeption geht davon aus, dass die dreigruppige Kindertagesstätte nicht umgesetzt wird. So ist im Erdgeschoss vom Haus E ebenfalls nur Service-Wohnen vorgesehen. Am Bürgerraum wird festgehalten, dieser soll jedoch funktional der Café-Nutzung im Pflegeheimgebäude zugeordnet werden.
Wesentliche Änderungen sind in der Höhenentwicklung vorgesehen. Das vormals als Staffelgeschoss geplante 4. Geschoss des Pflegeheimgebäudes soll als Vollgeschoss realisiert werden.
Die Wohnhäuser A bis E für das Service-Wohnen werden jeweils um ein Staffelgeschoss als 4. Obergeschoss ergänzt.
Diese Erweiterungen werden zum einen durch die größere Nachfrage im Bereich der Pflegewohnungen (Pflegeheimgebäude) und zur Kompensation der geänderten Rahmenbedingungen (Bau- und Finanzierungskosten) begründet.
Fazit:
Die von der Projektgesellschaft vorgeschlagenen Anpassungen tragen den geänderten Rahmenbedingungen der Bauwirtschaft Rechnung. Ein Beharren auf den zur Änderung vorgeschlagenen Punkten würde die Realisierung des Gesamtprojektes in Frage stellen. Den Änderungsvorschlägen der Projektgesellschaft sollte daher aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden.
Anlagen:
- Anschreiben PG
- Nutzungskonzept PG_Schema Iso-Ansicht Schnitt
- Nutzungskonzept PG_Schema Grundrisse EG, Regelgeschoss OG
- Nutzungskonzept PG_Schema Grundrisse Staffelgeschosse
Datenstand vom 03.06.2025 14:22 Uhr