Datum: 01.07.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht zu „Hallo Baby“ - externer Vortrag: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
2 Große Jugendbefragung
3 Bericht über ein Notbetreuungskonzept der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg
4 Bericht des 3. Aschaffenburger Jugendparlaments
5 Neues aus dem Jugendamt Vorstellung neuer Mitarbeitenden
6 Regelmäßiger Bericht des Verfahrenslotsen über seine Tätigkeit

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1. Bericht zu „Hallo Baby“ - externer Vortrag: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2025 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. Der Bericht vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V. zum Projekt „Hallo Baby“ wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Hallo Baby Willkommensbesuche sind ein Angebot des SkF im Auftrag der Stadt Aschaffenburg. Alle Eltern bekommen nach Anmeldung ihres Babys beim Standesamt das Angebot eines Besuches durch die Pädagoginnen. Das niedrigschwellige auf Freiwilligkeit basierende Projekt stellt sicher, dass Familien ein einfacher und unkomplizierter Zugang zu allen Dienstleistungen und Beratungsangeboten in Aschaffenburg ermöglicht wird. Dieser offene Ansatz dient dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und ist eine gute Grundlage für eventuelle Hilfebeziehungen.

Die Mitarbeiterinnen führen eine Tasche mit Informationsmaterial und Geschenken mit. Beim Besuch nehmen die Mitarbeiterinnen sich Zeit die Familien zu informieren. Über die Materialien zur kindlichen Entwicklung kommen Sie mit den Eltern ins Gespräch. Fragen und Sorgen können direkt geklärt werden. Bei Bedarf wird an die entsprechenden Stellen, wie Hebammen, Frühe Hilfen usw. vermittelt. Die Mitarbeiterinnen verfügen über spezielles Fachwissen zur frühkindlichen Entwicklung. 

Im Jahr 2024 wurden 334 Familien mit insgesamt 590 Kindern, darunter 336 Babys besucht. Es wurden 107 Familien an andere Beratungsstellen, Koki, MiZ, Schreibabyberatung usw. vermittelt. 
Nach mittlerweile 11 Jahren Erfahrung im Projekt ist das Team überzeugt von der Wirksamkeit der Willkommensbesuche in Aschaffenburg. Sie fördern die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern. Das wiederum verbessert die Gesundheits- und Entwicklungschancen von Kindern. Willkommensbesuche sind präventiv, somit wirksamer als im späteren Lebensalter, und kostengünstiger als intervenierende, kompensierende Ansätze. 

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2. Große Jugendbefragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Der Bericht der Jugendhilfeplanung zur Umsetzung der großen Jugendbefragung wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2019 wurde zuletzt eine große Jugendbefragung durchgeführt. Die Umsetzung der Befragung erfolgte online und über die Schulen. Teilgenommen haben 1.550 Jugendliche im Alter von 12-18 Jahren. Die Verteilung auf die Schularten sah damals folgendermaßen aus:

  • Gymnasium 13%
  • Realschule 44%
  • Wirtschaftsschule 11%
  • Mittelschule 30%
  • Förderschule 2%

Inhaltlich beschäftigte sich der Fragebogen mit den Themen Freizeit, Jugendtreffs, Lieblingsorte, Vereine, Geld und gewünschte Angebote.

Im Rahmen einer Sitzung des Unterausschusses Jugendarbeit im Jahr 2021 wurden aus den Befragungsergebnissen folgende sieben Handlungsfelder abgeleitet:

  1. Dezentrale und aufsuchende Angebote 
  2. Öffentlichkeitsarbeit: Marketing, passende Informationskanäle, Neustart nach Corona 
  3. Öffentlichkeitsarbeit: Personalisiert mit Beziehungsarbeit 
  4. Inklusion und Zugänge: Hürden reflektieren 
  5. Beteiligung möglich machen (auf die Umsetzung achten!) 
  6. Zielgruppengerechte Angebote 
    -> Kinder vs. Jugend; in echt und digital
  7. Öffentlicher Raum: Freiräume und Experimentierfelder

Diese Handlungsfelder können dazu dienen, die Fragen in der nun geplanten Befragung entsprechend auszurichten.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 25.03.2025 wurde beschlossen 
„eine Jugendbefragung für alle Altersgruppen zum gleichen Zeitpunkt mittels persönlichem Anschreiben durchzuführen.“



Die Umsetzung einer solchen postalischen Vollerhebung kann folgendermaßen erfolgen:

  • 11.000 Jugendliche und junge Erwachsene erhalten einen Brief vom Oberbürgermeister mit einem QRC.
  • Zugang zur Online-Umfrage über das Programm Lamapoll.
  • „Auffälligen“ Umschlag layouten und drucken lassen, damit das Anschreiben von den Angeschriebenen wahrgenommen wird.
  • Zwei Fragebogen-Varianten für die Altersgruppen 13 bis17 und 18 bis 26. Möglicherweise eine dritte Variante für die älteren ab 21/22.
  • Ursprünglicher Fragebogen aus 2019 wird deutlich gekürzt und aktualisiert 
    – statt 6 Seiten und 12 Fragen eher 3-4 Seiten und 6-8 Fragen.
  • Abstimmung der Inhalte mit dem neuem JuPa und der AG Jugendpolitik beim SJR.
  • Umsetzung im November 2025 – Ergebnisse Frühjahr 2026
  • Porto 6.700 Euro + Umschläge 1.500 + Druck der Anschreiben und Kuvertierung 6.000 = 14.000 Euro
  • Kostenreduktion durch Begrenzung des Alters auf 24 – 8.400 Briefe = 10.000 Euro
  • Erwartbarer Rücklauf bei 11.000 = 2.200 = 20%

Vorteile dieser Vollerhebung:

  • Alle werden erreicht und haben die Möglichkeit sich zu beteiligen. 
  • Auch Schüler*innen, die eine Schule außerhalb des Stadtgebiets besuchen.
  • Anonymität ist sichergestellt.
  • Alle Altersgruppen werden eingebunden – gezielte Auswertung möglich.
  • Repräsentativer Rücklauf erwartbar - 20% = 2.200
  • Einfach auszuwerten – quantitativ, standardisiert.

Nachteile der postalischen Vollerhebung:

  • Viele Ergebnisse verschiedener Altersgruppen von 13 bis 26
     – Leistbarkeit der Umsetzung nach der Umfrage?
  • Hohe Portokosten – Projektkosten insgesamt.
  • Fehlende bzw. geringe Beteiligung bestimmter Zielgruppen – wie z.B. Mittelschüler*innen, junge Menschen mit Migrationshintergrund.
  • Keine Nachfragemöglichkeiten beim Ausfüllen des Fragebogens (keine Lehrkraft anwesend).
  • Geringe Aufmerksamkeitsspanne bei langen Umfragen – Abbruch des Fragebogens.
  • Wenig qualitativer Gehalt. Fragenbogen deutlich kürzen!

Alternativ kann die Umsetzung teilweise über die Schulen erfolgen. Damit wäre auch die Teilnahme von Schüler*innen aller Schularten gewährleistet.

Eine Eingrenzung der Altersspanne stellt sicher, dass die Fragen altersentsprechend formuliert sind. Zudem würden die Kosten deutlich reduziert.

  • 2.600 13-16jährige werden über die Schulen befragt.
  • 3.500 17-21jährige erhalten einen Brief vom Oberbürgermeister mit QRC.
  • Für alle Online-Umfrage über Lamapoll.
  • Zwei Fragebogen für die Altersgruppen 13 bis 16 und 17 bis 21.
  • Fragebogen für die Schulen kann länger bleiben – für die Älteren deutlich kürzen – statt 6 Seiten und 12 Fragen eher nur 3-4 Seiten und 6-8 Fragen.
  • Abstimmung der Inhalte mit dem neuem JuPa und der AG Jugendpolitik beim SJR.
  • Umsetzung im November 2025 – Ergebnisse Frühjahr 2026
  • Porto 2.000 Euro + Umschläge 500 + Druck und Kuvertierung 2.000 = 4.500 Euro
  • Erwartbarer Rücklauf über die Schulen zirka 1.300 und 700 über die Briefe 
    2.000 = 39%


Offene Fragen
  • Welcher Altersspanne wird für die Umfrage festgelegt?
  • Ist eine Mehrsprachigkeit der Umfrage notwendig?
  • Einholung der Genehmigung beim Staatliche Schulamt und dem KUMI für Befragung in den Schulen.
  • Wie mit dem Thema „Jugendkultur“ umgehen bzw. mit welchen Fragen berücksichtigen?
  • Kürzung des Fragebogens – welche Themen weglassen?
  • Was passiert mit den Ergebnissen der Umfrage?

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3. Bericht über ein Notbetreuungskonzept der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2025 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. Der Bericht über ein Notbetreuungskonzept der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung wurde aufgefordert mit den Kita-Trägern, unabhängig von der Anzahl von Schließtagen, ein Ersatzangebot für geplante und ungeplante Schließungen zu erarbeiten.

  1. Spätestens seit Corona oder dem spürbaren Fachkräftemangel und den daraus resultierenden Schließungen oder Kürzung der Öffnungszeiten, hat jede Kita ein sogenanntes Notbetreuungskonzept entwickelt, welches für den Fall von personellen Engpässen greift.

Es sind grundsätzlich verschiedene Stufen der Betreuung bei Personalengpässen vorgesehen, die Teils in einem Ampelsystem – auch offen in der Kita für Eltern ausgehängt und so transparent kommuniziert – dargestellt werden.

Ein mögliches Verfahren für ein kleines Team (6 Personen), das der Verband Kita -Fachkräfte Bayern vorschlägt und individuell an die Kita angepasst werden kann, wäre:

  • In der Grünen Stufe sind alle Mitarbeitenden anwesend, höchstens 1 Mitarbeiter fällt aus - es herrscht Regelbetrieb, alle Kinder können betreut werden, einzelne Angebote werden bei Bedarf abgesagt (z.B. Vorschule, Ausflüge)
  • In der gelben Stufe fallen 2-3 Mitarbeitende aus – Prüfung der Öffnungszeiten (ggfls. Anpassung an die vorhandenen Mitarbeitenden, Prüfung für Aushilfen) Betreuung der Kinder in den Stammgruppen (keine Ausflüge oder besonderen Angebote)
  • Orangene Stufe – Betreuung von maximal 1 Gruppe ist möglich (Voraussetzung 1 Fachkraft ist vorhanden); Kinder, deren Eltern zuhause sind, müssen dann im familiären Umfeld betreut werden
  • Rote Stufe – Mehr als 4 Mitarbeitende sind erkrankt, keine Fachkraft vorhanden – Einrichtung muss geschlossen werden, bis ausreichend Personal wieder eingesetzt werden kann

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sachgebiet Kindertagesbetreuung beschäftigt sich derzeit mit den Notbetreuungskonzepten der Kitas in der Stadt Aschaffenburg. Im Herbst wird es mit dem Sachgebiet, Kitaleitungen und Trägern hierzu einen Termin geben, um zu prüfen, inwieweit trägerübergreifend zusammengearbeitet werden kann, um Notschließungen abzufedern.  

Die geplanten Schließtage betrugen im Jahr 2024 durchschnittlich 25 Tage über alle Einrichtungen hinweg. 
Die Liste hierzu wurde dem Stadtrat im Nachgang vom Plenum am 19.05.2025 übersandt.


  1. Es ist förderrechtlich möglich, Kinder während der Schließzeit der eigenen Stammkita in einer anderen Kita betreuen zu lassen. Um die Betreuung in der Partnerkita abzurechnen, bedarf es mindestens 15 Buchungstage pro Jahr. 

Dieses Modell ist mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden:
  • Abfrage der Eltern zu Kitajahresbeginn, für welche Zeiten sie in den geplanten Schließzeiten eine Notbetreuung benötigen
  • Vorhalten ausreichendes Personal (Schließzeit ist Urlaubszeit)
  • Enge Kooperation der Kitas, vertrautes System für Kinder herstellen
  • Kinderschutz und Bedürfnisse der Kinder 

Ob ein zusätzlicher Bedarf für die Eltern an Ersatzbetreuung während der Ferienzeiten/geplanten Schließzeiten der Kitas besteht, wird in der nächsten regulären Elternbefragung im Herbst 2025 mit abgefragt.


  1. Es ist grundsätzlich pädagogisch abzuwägen, ob eine Ersatz- und/oder Notbetreuung für alle Kinder sinnvoll ist. Die Praxis zeigt, dass Eltern diese Angebote kaum nutzen. Sowohl für Krippen-als auch für Kindergartenkinder ist die Betreuung in einer ungewohnten Umgebung und durch für sie fremde Personen eine große Herausforderung und kann zu hochgradiger Verunsicherung und Ängsten führen. Die Kinder reagieren auf die Trennung von Bezugspersonen äußerst emotional.

Der Übergang von der Betreuung zu Hause zu einer Fremdbetreuung stellt für die Kinder eine Herausforderung dar, es muss unter anderem Vertrauen zu neuen Bezugspersonen aufgebaut werden, die neue Umgebung muss schrittweise kennengelernt und die anderen Kinder müssen eingeschätzt werden.
Ebenso kommt es auf den individuellen Entwicklungsstand des Kindes an, wie es Übergänge bewältigt. Vor allem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die Pflege und Versorgung der Kinder durch vertraute Bezugspersonen stattfindet. Kinder können schon in geringem Alter mitteilen, wer sie z.B. wickeln darf und soll. Bei Unsicherheit oder Unwohlsein kehren Kinder zur vertrauten Bindungsperson zurück, tanken dort Sicherheit, um wieder Vertrauen zu fassen, die Umwelt zu erkunden und sich in der Kita wohl zu fühlen.

Dies wird oft von Außenstehenden unterschätzt. Es ist eine große Aufgabe, den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Diese müssen an erster Stelle stehen.

In größeren Städten sind kommerzielle Anbieter zu finden, die Kooperationen mit Firmen zur Kinderbetreuung schließen. Diese springen ein, wenn die Kita geschlossen ist und bieten Ersatzplätze an oder eine Betreuung im Haushalt der Eltern. Die Kosten werden meist von den Firmen übernommen oder von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird sich in diesem Zusammenhang Einrichtungen in Frankfurt anschauen.

Allerdings ist dies aus Sicht des Kindeswohls nicht unproblematisch, da es sich um für die Kinder fremde Menschen handelt. Es besteht die Gefahr von Übergriffigkeiten wie auch anhängige Prozesse zeigen. 

Die Stadt Münster hat 2023 zentrale Notplätze beschlossen, allerdings ist dieses Modell noch nicht umgesetzt. Es sieht die Schaffung von zwei Vollzeitkräften bei der Stadt Münster vor, die für eine Notgruppe zentral zur Verfügung stehen. Die Stadt Aschaffenburg hat versucht mit der Stadt Münster Kontakt aufzunehmen und wartet auf Rückmeldung.

Grundsätzlich wäre dies auch in der Stadt Aschaffenburg denkbar. Dafür müssten Minimum zwei Vollzeitkräfte eingestellt werden, die bei Bedarf eine zusätzliche „Notgruppe“ anbieten.  

Darauf zurückgreifen könnten ausschließlich Eltern, deren Kind bereits in einer Einrichtung ist und die beide berufstätig sind. Die Berufstätigkeit zum Zeitpunkt der Notbetreuung wäre nachzuweisen. Bedingungen, die an eine Betreuung für die Familien geknüpft wären, müssten erarbeitet werden.
Nicht möglich wäre eine Notbetreuung während der regulären Schließzeiten einer Kita bis zu 24 Tagen. Eine Förderung nach dem BayKiBiG ist nach derzeitigem Sachstand für „Notbetreuungskinder“ ausgeschlossen. Das Angebot wäre kostenpflichtig.

Da die Notbetreuung in erster Linie für berufstätige Eltern eine Rolle spielt, ist das Arbeitgeberinteresse nicht zu vernachlässigen. In Frankfurt beteiligen sich Unternehmen voll oder in Teilen an diesen „Notbetreuungslösungen“. Es wird daher vorgeschlagen, dass über die IHK und die HWK die Unternehmen in Aschaffenburg abgefragt werden, in welchem Umfang sie sich an einer solchen Lösung finanziell beteiligen würden bzw. welche Möglichkeiten bisher angeboten werden.


  1. Weitere Vorgehensweise:

Bei der regulären Elternbefragung im Herbst dieses Jahres werden die Bedarfe mit den Punkten „Zentrale kostenpflichtige Notbetreuung“ sowie „zusätzliche kostenpflichtige Ferienbetreuung“ abgefragt und am 25.11.2025 im Jugendhilfeausschuss berichtet.

Weiterhin wird über den Termin mit Trägern und Kitaleitungen berichtet zur Möglichkeit der gegenseitigen Ferienbetreuung bei geplanten Schließtagen.  

Über die Erkenntnisse von kommerzieller ad hoc Betreuung in der Stadt Frankfurt wird ebenfalls berichtet sowie über die Erfahrungen in der Stadt Münster.

Soweit über die IHK und die HWK eine Umfrage bei den Unternehmen in der Stadt Aschaffenburg zum Thema „Notbetreuung“ erfolgt ist, wird ebenfalls darüber berichtet.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird zu den oben genannten Punkten die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung in Bayern prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass in anderen Bundesländern die Fachkraftquote sukzessiv nach unten angepasst wurde.

Soweit der Jugendhilfeausschuss am 25.11.2025 nach Bericht zu der Auffassung kommt, dass zentrale Notplätze erforderlich sind, werden die Stellen für den Haushalt 2026 beantragt und dem Stadtrat bei den Haushaltsberatungen zur Entscheidung vorgelegt. 


  1. Weiterhin lautete der Auftrag, ein Konzept zu entwerfen, wie die Fachkräfte gesichert werden können. 

Dazu ist anzumerken, dass die Kitas in Aschaffenburg unterschiedlich von fehlenden Fachkräften betroffen sind.
Vom Grundsatz her gibt es mittlerweile die Möglichkeit sich als Seiteneinsteiger bis zur Fachkraft weiter zu qualifizieren. Dies wird in der Stadt Aschaffenburg z.B. angeboten vom bfz, ist aber auch Online möglich: https://www.herzwerker.de/kita/weiterbildung-quereinstieg/


Ausgebildet wird zur Erzieherin z.B. an der Fachakademie für Sozialpädagogik in Damm.
In der Berufsschule 3 erfolgt eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin.
 
Die Stadt Aschaffenburg selber qualifiziert zur Tagespflegeperson in einem 160 Std. Kurs, auf den weiter aufgebaut werden kann.

Aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist es schwierig hier weitere Maßnahmen anzubieten. Grundsätzlich ist bundesweit ein Mangel wie bei der Pflege auch. Es ist in erster Linie auch der Gesetzgeber gefragt, andere Grundlagen zu schaffen. Dennoch werden wir in der Träger- und Kitaleitungsrunde auch das Thema Fachkräftesicherung diskutieren und Vorschläge mitnehmen, die aktive Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Aschaffenburg eröffnen.
Darüber wird ebenfalls im Jugendhilfeausschuss am 25.11.2025 berichtet.

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4. Bericht des 3. Aschaffenburger Jugendparlaments

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des 3. Aschaffenburger Jugendparlament zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 19.07.25 endet die 2-jährige Amtszeit des 3. Aschaffenburger Jugendparlaments. In den vergangenen zwei Jahren beschäftigte sich das JuPa unter anderem mit den folgenden Themen und Projekten: 
  • Freizeitticket für alle Kinder und Jugendlichen in Aschaffenburg zwischen 6 und 18 Jahren (übernommenes Projekt des 2. JuPas, Laufzeit bis 06/2024)
  • Europawahl/Europafest
  • Satzungsänderung
  • ÖPNV
  • Regenbogenstraßenmarkierung
  • Skateanlage
  • Zuweg zum Kronberg-Gymnasium


Aktuell findet die Online-Wahl des 4. Aschaffenburger Jugendparlaments statt.  
Die Vorbereitungen hierzu begannen bereits im Herbst 2024. Der Schwerpunkt lag auf der Organisation und Durchführung von Infoveranstaltungen an den Schulen in der Stadt Aschaffenburg. Es fanden an Mittel- und Realschulen sowie an Gymnasien Schulbesuche statt. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und Lehrer*innen konnten die Wahlberechtigten (Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren (Stichtag: 23.06.25), die im Stadtgebiet wohnen) sehr gut persönlich erreicht werden und viele offene Fragen wurden beantwortet. Zudem wurden die  3.250 Wahlberechtigten in den sozialen und den Print-Medien sowie mit Plakaten in der Stadt, den Schulen auf die Wahl aufmerksam gemacht und darüber informiert. Es lagen am Ende der Bewerbungsfrist insgesamt 32 Bewerbungen von Kandidierenden vor (20 männlich und 12 weiblich). Besonders erfreulich ist, dass sich unter den Kandidaten 10 Jugendliche befinden, die bereits Mitglied des 3. Aschaffenburger Jugendparlaments sind und sich somit weiterhin aktiv am Stadtgeschehen beteiligen möchten. 

Die Kandidierenden besuchen unterschiedliche Schulformen und Schulen: 

  • Kronberg Gymnasium
  • Dalberg Gymnasium
  • Dessauer Gymnasium
  • Dalberg Mittelschule
  • Schönberg Mittelschule
  • Eichwaldschule Schaafheim
  • Maria-Ward-Schule
  • Ruth-Weiß-Realschule
  • Private Schulen Krauß
  • Staatliche Berufsschule 2 
  • Realschule Bessenbach
  • Franz-Oberthür-Schule Würzburg


Nach Abschluss der Wahlen findet am 19.07.2025 auf dem Fest für Vielfalt eine Wahlparty statt. Dort wird das 3. Jugendparlament verabschiedet und das 4. begrüßt werden. 

Die Jugendlichen werden dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 01.07.2025 über die Projekte des 3. Aschaffenburger Jugendparlaments berichten. 

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5. Neues aus dem Jugendamt Vorstellung neuer Mitarbeitenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2025 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Leitung des Amts für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Amt für Kinder, Jugend und Familie sind folgende personelle Veränderungen an strategisch wichtigen Stellen eingetreten: 

Die Leitung des Jukuz wurde nach dem Ausscheiden des ehemaligen Jukuzleiters im vergangenen Jahr zum 01.05.2025 mit xxx nachbesetzt. 

Die Stelle der Jugendhilfeplanung konnte zum 01.05.2025 mit xxx besetzt werden. Dieser ist jedoch weiterhin mit einem Teil seiner Arbeitszeit als Verfahrenslotse tätig. Eine Nachbesetzung der Jugendhilfeplanung ist notwendig geworden, da die frühere Stelleninhaberin zum Beginn des Jahres die Stelle integrierte Sozialplanung in Referat IV übernommen hat.  

Zum 01.07.2025 wird xxx Sachgebietsleitung Kindertagesbetreuung. Die Nachbesetzung wurde notwendig, da die ehemalige Stelleninhaberin zum 01.03.2025 auf die Stelle Bereichsleitung Pädagogik gewechselt ist. 

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6. Regelmäßiger Bericht des Verfahrenslotsen über seine Tätigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 01.07.2025 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Verfahrenslotsen über seine bisherige Tätigkeit zur Kenntnis. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 führt der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Der Umsetzungsprozess soll dabei in drei Schritten erfolgen. Ab dem 01.01.2024 hat der Gesetzgeber den Verfahrenslotsen gem. § 10 b SGB VIII eingeführt. 

Der Verfahrenslotse soll in regelmäßigen Abständen vor dem Jugendhilfeausschuss über seine Tätigkeiten berichten. 

Im Berichtszeitraum (10/2024 – 06/2025) wurden 24 Familien nach §10b Abs. 1 SGB VIII begleitet und unterstützt. In der Regel fand die Kontaktaufnahme durch die Personensorgeberechtigten statt und die Anliegen konnten durchschnittlich in zwei persönlichen Kontakten besprochen werden.

Um die Sichtbarkeit des Angebots weiterhin zu erhöhen, wurden zusätzliche Mittel in die Öffentlichkeitsarbeit investiert. Es wurden Flyer angefertigt und großflächig verteilt, Posts auf Instagram und anderen sozialen Medien abgesetzt und es fanden weitere persönliche Vorstellungen des Verfahrenslotsen in unterschiedlichen Gremien statt. Zuletzt wurde die Arbeit im Sozialbeirat der Stadt Aschaffenburg, bei der Leitungskonferenz der Kindertageseinrichtungen und dem Arbeitskreis Prävention an Schulen vorgestellt.   

Nach §10b Abs. 2 SGB VIII unterstützt der Verfahrenslotse den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. In Bayern ist die Rolle der Bezirke im Hinblick auf die große Lösung unklar. Im Bayerischen Ministerium für Arbeit und Soziales wird derzeit intensiv diskutiert, ob die Umsetzung so erfolgen soll wie vom Bundesgesetzgeber vorgesehen. Sobald feststeht, wie entschieden wird, wird mit der strategischen Umsetzung begonnen werden.

Verwaltungsintern wurde unter Mitwirkung des Verfahrenslotsen eine umfangreiche und sachgebietsübergreifende Fortbildung zum Thema Eingliederungshilfe organisiert. Zudem wurden Verwaltungsabläufe in der Eingliederungshilfe digitalisiert und standardisiert, wodurch bei einer möglichen Zusammenführung der Leistungen sowohl auf ein gutes fachliches Grundgerüst als auch auf aussagekräftige Daten zurückgegriffen werden kann.

Datenstand vom 02.07.2025 17:37 Uhr