Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet "Rosensee West" zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Fl.-Nr. 5955/17, Fl.-Nr. 5955/18, Fl.-Nr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b) - Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die Behördenbeteiligung - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2012 ö Vorberatend 4pvs/10/4/12
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2012 ö Beschließend 13pl/13/13/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 23.07.2012 bis 27.08.2012 und der (erneuten) Behördenbeteiligung wurden in drei schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Alle drei Stellungnahmen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange.

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffent­liche Auslegung (siehe Anlage) aufgeführt und unter den laufenden Nummern 2.2.1 bis 2.2.3 behandelt und erörtert.
Die vorgebrachten inhaltlichen Anregungen (A) und Hinweise (H) beziehen sich auf folgende Themen:

2.2.1        (A):        Lärmimmissionsschutz – geringfügige Korrektur der textlichen Festsetzung
2.2.2        (A):        Verkehrsflächen, Straßenquerschnitte, Stellplätze
       (A):        Breite von Pflanzstreifen
       (H):        Führung und Breite eines Gehwegs in der Siegfried-Rischar-Straße
2.2.3        (A):        Fußweg zwischen Kurt-Frenzel- und Siegfried-Rischar-Straße – Nutzbarkeit
durch Radfahrer
(H):        Verkehrsberuhigter Bereich – Anforderungen an den Ausbau, Parkflächen

Gemäß Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung finden die Anregungen im Abwägungsergebnis weitgehend Berücksichtigung (Nr. 2.2.1 und 2.2.3 vollständig, Nr. 2.2.2 teilweise). Sofern sich Hinweise nicht unmittelbar auf die Festsetzungen im Bebauungsplan beziehen oder allgemeiner Natur sind, werden sie zur Kenntnis genommen.

Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Abwägung:
Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs, die die Grundzüge der Planung berühren und eine erneute öffentliche Auslegung erfordern, sind nicht notwendig.


Zu 2:        Satzungsbeschluss

Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange ergibt sich kein Erfordernis für wesentliche, die Grundzüge der Planung berührende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 04.06.2012.
Der geringfügig veränderte Bebauungsplanentwurf vom 24.09.2012 kann daher als Satzung beschlossen werden. Die dem Bebauungsplan zugehörige Begründung vom 24.09.2012 ist zu billigen.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wurde der öffentlich ausgelegte Bebauungsplanentwurf vom 04.06.2012 um geringfügige Planänderungen ergänzt und endredaktionell bearbeitet. In den letztgültigen Bebauungsplanentwurf vom 24.09.2012 sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:

-        Korrektur der textlichen Festsetzung Nr. I.7 zum Lärmimmissionsschutz
-        Ergänzung eines „Radfahrersymbols“ in der Planzeichnung im Bereich der Wegeverbindung zwischen Kurt-Frenzel- und Siegfried-Rischar-Straße; entsprechende Aufführung und Erläuterung in der Legende
-        Punktuelle Verschiebung eines geplanten Baumstandortes bei gleichbleibender Zahl der Pflanzgebote
-        Verzicht auf den Hinweis „vorgeschlagene Grundstücksgrenzen“
-        Einzelne Ergänzungen oder Korrekturen von Texten und Bezeichnungen ohne Veränderung des planungsrechtlichen Inhalts
-        Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung vom 24.09.2012 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Rosensee West” zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Fl.-Nr. 5955/17, Fl.-Nr. 5955/18, Fl.-Nr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg, und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b) wird zur Kenntnis genommen.

Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wie folgt behandelt:

2.2.1:        Den Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde wird gefolgt.
2.2.2:        Den Anregungen des Tiefbauamtes wird weitgehend gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3:        Der Anregung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen resultieren lediglich geringfügige Korrekturen und Präzisierungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 04.06.2012. Grundzüge der Planung werden durch diese Planänderungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der geringfügig geänderte Bebauungsplan vom 24.09.2012 kann als Satzung beschlossen werden.

2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Rosensee West” zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Fl.-Nr. 5955/17, Fl.-Nr. 5955/18, Fl.-Nr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg, und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b) vom 24.09.2012 als Satzung und billigt die Begründung gleichen Datums hierzu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:17 Uhr