Durchführung einer Befragung zur Straßenreinigung in den Stadtteilen Gailbach und Obernau;
- Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 25.09.2012
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.10.2012
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.10.2012
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Werksenates, 08.11.2012
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Werksenats am 20.09.2012 wurde unter anderem vorgeschlagen, die Straßen in den Stadtteilen Gailbach und Obernau in das Anschlussgebiet der Straßenreinigungssatzung aufzunehmen und in die Reinigungsklasse I einzuordnen.
Inzwischen liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vom 02.10.2012 vor, in dem die Stadtverwaltung gebeten wird, die Bürgerschaft in den Stadtteilen Obernau und Gailbach zu diesem Thema zu befragen.
Die Verwaltung befürwortet eine solche Befragung. Da nach der Straßenreinigungsverordnung allerdings die Eigentümer bzw. die zur Nutzung von Grundstücken dinglich Berechtigten zur Reinigung verpflichtet sind, wird vorgeschlagen, auch nur diesen Kreis der Grundstückseigentümer zu befragen, ob der Anschluss an die Straßenreinigung gewünscht ist. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse in den beiden Stadtteilen ist von keinem anderen Befragungsergebnis auszugehen.
Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Befragung für die beiden Stadtteile getrennt auswerten und dem Stadtrat vorstellen.
Erst dann erfolgt eine Beschlussfassung darüber, ob die Straßen in den Stadtteilen Gailbach und Obernau in das Anschlussgebiet der Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Werksenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 7 d. ö. S. "Durchführung einer Befragung zur Straßenreinigung in den Stadtteilen Gailbach und Obernau;
- Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 25.09.2012
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.10.2012
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.10.2012" aufgrund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.11.2012 (Anlage 1) und des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.11.2012 (Anlage 2) abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:22 Uhr