Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030 - Sachvortrag GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH - Bericht über das Gewerbeflächenentwicklungskonzept - Bericht über die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose - Billigungsbeschluss zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.12.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 09.10.2012 ö Vorberatend 1pvs/10/1/12
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2012 ö Beschließend 2pl/16/2/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 21.04.2008 hat der Stadtrat für das gesamte Stadtgebiet einen neuen Landschaftsplan aufgestellt. Am 15.03.2010 hat der Stadtrat beschlossen, auch den Flächennutzungsplan neu aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, hierfür einen Vorentwurf zu erarbeiten. Zugleich erhielt die Verwaltung den Auftrag mit diesem Vorentwurf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und dem Stadtrat über diesen Verfahrensschritt zu berichten.

Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Jahr 2030 als Prognose- und Planungshorizont festgelegt. Mit der für den neuen Flächennutzungsplan 2030 erforderlichen Prognostizierung des Gewerbe- und Wohnbauflächenbedarfes sollte ein unabhängiges Forschungsinstitut beauftragt werden, das auf diesem Gebiet gute Referenzen vorweisen kann.

Inhalt dieses Beschlusses ist zudem, die einzelnen Arbeits- und Verfahrensschritte zum neuen Flächennutzungsplan 2030 durch eine Arbeitsgruppe des Stadtrates zu begleiten. Hierzu soll die Verwaltung die begleitende Stadtrats-Arbeitsgruppe über jeden größeren Arbeitsschritt und über jeden Verfahrensschritt zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 informieren, indem sie jeweils zu einem Meinungsaustausch einlädt.

Als ersten Arbeitsschritt und Grundlage für die verlangte Gewerbe- und Wohnbauflächenprognose hat die Verwaltung eine Bevölkerungsprojektion erarbeitet. Diese Bevölkerungsvorausberechnung wurde am 14.06.2010 zunächst der Stadtrats-AG FNP und am 21.09.2010 dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.

Die Bevölkerungsvorausberechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Stadt Aschaffenburg im Jahr 2030 zwischen ca. 69.470 und ca. 67.150 Einwohner haben wird. Der Planungs- und Verkehrssenat hat die Verwaltung am 21.09.2010 beauftragt, bei der Neuaufstellung des FNP 2030 davon auszugehen, dass Aschaffenburg im Jahr 2030 ca. 68.000 Einwohner +/- 1.000 Einwohner haben wird.

Zur Ermittlung des Bedarfes an Wohnbauflächen und Gewerblichen Bauflächen hatte die Verwaltung 2009 verschiedene unabhängige Forschungsinstitute aufgefordert, Angebote zur Erarbeitung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes sowie einer Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose abzugeben. Daraufhin haben sich vier grundsätzlich geeignete Institute um die beiden Gutachten beworben. Am 04.08.2010 wurde der Auftrag für die beiden Prognosen an den günstigsten Anbieter, nämlich die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GMA in Ludwigsburg und München vergeben.

Der Entwurf zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept wurde am 15.02.2011 mit der StadtratsAG FNP besprochen, am 21.02.2011 dem Wirtschaftsförderungsausschuss vorgestellt und nach ergänzenden Interviews im Mai 2011 abschließend aufgestellt.

Der Entwurf der Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose wurde am 14.05.2012 der Stadtratsarbeitsgruppe zur Begleitung des Aufstellungsverfahrens  des FNP 2030 vorgestellt. Die beiden Gutachten wurden in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 09.10.12 durch den Gutachter präsentiert.

Die beiden Gutachten stellen ein Mengengerüst für die Bauflächenausweisung dar. Zudem geben die beiden Gutachten anhand objektiver Standortkriterien begründete Empfehlungen, in welchen Bereichen des Stadtgebietes der jeweilige Flächenbedarf vorzugsweise gedeckt werden sollte. Als Grundlage für die beiden Gutachten wurden von der Verwaltung  außer der o. g. Bevölkerungsvorausberechnung  auch die im Stadtgebiet vorhandenen Baulücken sowie die minder genutzten Baugrundstücke erfasst, in einem Baulückenkataster verzeichnet und nach Nutzungsart, Lage und Größe aufgelistet.

Im Ergebnis stellt das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept einen zusätzlichen Bedarf an gewerblichen Bauflächen von 32 ha bis zum Jahr 2030 fest. Für den gleichen Zeitraum ermittelt die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose einen Wohnbauflächenbedarf von 52,8 ha. Die beiden Gutachten sind in der Anlage beigefügt.

Auf der Grundlage dieser Gutachten, auf der Grundlage des beschlossenen Landschaftsplans sowie weiteren fachbezogenen Entwicklungsplanungen (z. B. Sportentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung, Einzelhandelsgutachten, Verkehrsentwicklungsplan und Nahverkehrsplan) hat die Verwaltung einen Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 erstellt. Hierbei wurden die Darstellungen des FNP 1987 auf ihre sachliche Erforderlichkeit, auf ihre rechtliche und praktische Umsetzbarkeit sowie ihre Übereinstimmung der dargestellten Baugebiete mit den vorgenannten Entwicklungszielen überprüft und bei Nichtübereinstimmen oder schlechter Vereinbarkeit nach zielführenden Alternativen gesucht.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass der für eine Geltungsdauer von ca. 15 bis 20 Jahren konzipierte Flächennutzungsplan des Jahres 1987, ungeachtet seines nunmehr seit fünf Jahren hinter uns liegenden Planungshorizontes in seinen Bauflächenreserven bei weitem nicht ausgeschöpft werden brauchte. Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich in der Nutzungsaufgabe ehemaliger Bahn- und Militärflächen, die eine Innenentwicklung durch Wiederverwendung bei geändertem Nutzungszweck (Konversion) ermöglicht hat. Durch diese Entwicklung konnte die bauliche Inanspruchnahme großer Flächen im unbebauten Außenbereich vermieden werden. Bei den bis heute nicht ausgeschöpften Bauflächenreserven handelt es sich überwiegend um Flächen, die nur mit übermäßigem Aufwand erschließbar sind, die ungünstige Standortfaktoren aufweisen und/oder im o. g. Landschaftsplan 2008 als empfindlich eingestuft werden.
So ist bis heute eine Reserve von 78 ha Wohnbaufläche, 2 ha Gemischter Baufläche und 42 ha Gewerbliche Baufläche, mithin eine Baufläche von insgesamt 122 ha verblieben, die der FNP 1987 lediglich als solche darstellt, für die es aber auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung weder eine planungsrechtliche Sicherung noch sonstige Baurechte gibt. Angesichts der noch zahlreich vorhandenen Baulücken und der in der jüngsten Vergangenheit erschlossenen Baugebiete steht diesen 122 ha großen Bauflächenreserven bis zum Prognosehorizont 2030 lediglich ein von der GMA ermittelter Bedarf von ca. 53 ha Wohnbauflächen, ca. 32 ha gewerblichen Bauflächen und ein von der Verwaltung zusätzlich angenommener Bedarf von ca. 2 ha Sonderbauflächen gegenüber, mithin ein Bauflächenbedarf von insgesamt nicht mehr als 87 ha. Damit besteht für ca. 35 ha der im Flächennutzungsplan 1987 dargestellten Bauflächenreserven bis zum Jahr 2030 kein absehbares Planungserfordernis.
Im Vorentwurf zum FNP 2030 werden diese Reserven von 35 ha  Bauland aufgrund der schwer  voraussehbaren, langfristigen Entwicklung und wegen einiger unsicherer Annahmen in den beiden Gutachten der GMA, wie etwa der Marktverfügbarkeit von Baulücken, nicht gänzlich aufgegeben, sondern um 15,5 auf 19,5 ha reduziert. Im Gegenzug wurden die ungünstigst gelegenen, konfliktträchtigsten oder aus anderen Gründen schwer mobilisierbaren Bauflächendarstellungen aus den Plandarstellungen herausgenommen und durch besser geeignete ersetzt. 
Der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 wurde auf der Grundlage der Digitalen Flurkarte  parzellengenau gezeichnet. Bei seiner Ausarbeitung wurden die wesentlichen Vorgaben des Landschaftsplanes planerisch umgesetzt und u. a. die folgenden Leitziele der Stadtentwicklung angestrebt:
- Kompakte Stadt – Stadt der kurzen Wege mit Reduzierung des Energiebedarfs
- Innenstadt als Zentrum von Kultur, Verwaltung und Handel
- Flächenkonversion vor Flächenverbrauch
- Innenentwicklung vor Außenentwicklung
- Freiflächenkonzept „Grünes Rad“
-        Vermeidung von Lärm- und Schadstoffbelastungen
Der Vorentwurf zum FNP 2030 sieht größere Wohnbauflächen in den verkehrsgünstigen Lagen der Stadtteile Damm, Strietwald, Nilkheim und Obernau vor. Auch bei der Verortung gewerblicher Bauflächen war die verkehrliche Lagegunst das wichtigste Kriterium.
Im nächsten Arbeits- und Verfahrenschritt möchte die Verwaltung prüfen, ob mit diesen Änderungen alle anderen öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt werden können und schlägt daher vor, mit dem o. g. Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 und seinem Begründungsvorentwurf frühzeitig die Öffentlichkeit sowie die Ämter und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Bei der vorgeschlagenen Art der Bürgerbeteiligung hat sich die Verwaltung an den positiven Erfahrungen orientiert, die bei der Aufstellung des Landschaftsplanes gesammelt werden konnten. Daher soll auch beim FNP 2030 ein Faltblatt herausgegeben werden und zu einem Bürger-gespräch eingeladen werden, in dem die Pläne ausführlich erläutert werden und Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.  
Laut Beschluss des Stadtrats vom 15.03.2010 soll die Verwaltung im nächsten Schritt dem Stadtrat über das Ergebnis dieser Beteiligungen Bericht erstatten.

.Beschluss:

1. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept vom Mai 2011 sowie die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose vom Dezember 2011 werden zur Kenntnis genommen.

2. Die Präambel zur Begründung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 vom 14. August 2012 mit den Leitzielen der Stadtentwicklung einschließlich der im Rahmen der Beratung des Planungs- und Verkehrssenates vom 09.10.2012 vorgenommenen Änderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

3. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 vom 14. August 2012 und der Vorentwurf zur Planbegründung gleichen Datums werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf vom 14.08.2012 zum Flächennutzungsplan 2030 und mit dem Vorentwurf zu seiner Begründung die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

5.        Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen sowohl der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 als auch der Vorentwurf zu dessen Begründung für die Dauer eines Monats im Rathaus, 6. Stock, vor Zimmer 610 öffentlich ausgehangen werden.

Zeitnah zu dieser Aushängung soll zu einem Bürgergespräch eingeladen werden. Bei diesem Bürgergespräch sollen der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 sowie der Vorentwurf zu dessen Begründung erörtert werden. Sowohl während des Aushangs, als auch beim Bürgergespräch soll der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden, sich zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 und zum Vorentwurf seiner Begründung zu äußern.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Information der Bürger ein Faltblatt herauszugeben, in dem Inhalte, Bedeutung und Verfahren der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung erläutert werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2015 16:51 Uhr