Chronologie und kurze Zusammenfassung
Im Plenum des Stadtrates vom 02.Juli 2012 wurde die rechtliche Festlegung von Flugrouten und des Rechtschutzes gegen Flugrouten dargestellt.
Laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Gemeinden, über deren Gebiet durch Rechtsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes eine Flugroute oder ein Werteverfahren festgelegt wird, keinen Anspruch auf Anhörung vor Erlass der Rechtsverordnung.
Für eine mögliche Klage bestehen nur Erfolgsaussichten, wenn die im Fluglärmschutzgesetz genannten Lärmgrenzwerte der Lärmschutzbereiche überschritten werden. Dies trifft für Aschaffenburg nicht zu, zumal Aschaffenburg außerhalb der Fluglärmschutzbereiche liegt und keine gesicherten Messergebnisse vorliegen.
Im Plenum wurden die wesentlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen, z. B. Point Merge in Verbindung mit dem konstanten Sinkflug, in kurzer Form dargestellt.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 02.Juli die Verwaltung beauftragt folgende Anregungen zu prüfen und erneut zu berichten.
Aufnahme in die Fluglärmkommission
Die Verwaltung hat mit dem Schreiben vom 20. Juli 2012 beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr die Aufnahme in die Fluglärmkommission beantragt.
Der Antrag der Stadt Aschaffenburg wurde mit Schreiben vom 27. September 2012 mit der Begründung abgelehnt, dass in die Fluglärmkommission derzeit 38 Mitgliedern berufen sind. Nach dem Luftverkehrsgesetz (§32b (4) S. 3) soll die Kommission nicht mehr als 15 Mitgliedern angehören, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten. Ausnahmen können nur durch die Lage im Lärmschutzbereich begründet werden. Die Stadt Aschaffenburg liegt außerhalb des Lärmschutzbereiches und kann somit die Ausnahme nicht erfüllen.
Die Anträge der Stadt Alzenau und des Landkreises Miltenberg wurden mit der Begründung abgelehnt, die Region werde durch einen Vertreter der Bayerischen Staatsregierung in der Lärmschutzkommission repräsentiert.
Kostenermittlung für eine kontinuierliche Fluglärmmessung
Für die Kostenermittlung hat die Verwaltung die gemeinnützige Institution Umwelthaus in Kelsterbach angefragt.
Ein komplettes Messsystem wie es das Umwelthaus in anderen Kommunen betreibt wird von der Firma dekakom hergestellt. Der Anschaffungspreis liegt bei 17.000 Euro netto. Das Messsystem beinhaltet eine Messstellenrechner incl. Software, Wetterstation, Klasse1 wetterfestes Mirkofon von Bruel & Kjaer. Die Auswertung incl. Jahresbericht kostet ca. 5.000 Euro. Die Städte, z. B. Bad Homburg und Neu Isenburg nehmen diese Leistungen des Umwelthauses in Anspruch.
Veröffentlichung von wichtigen Telefonnummern für Fluglärmbeschwerden
Die Verwaltung hat am 14.09.2012 die wichtigsten Telefonnummern der Behörden und des Fraports im öffentlichen Anzeiger des Main-Echos bekannt gemacht.
Seit September 2012 sind auf der Homepage der Stadt Aschaffenburg die wichtigsten Telefonnummern und die Homepages der Internetanbieter zur Verfolgung von Flugspuren eingestellt.
Die Internetanbieter finden Sie unter folgendem Link:
Vorstellung des Vereins „Deutscher Fluglärmdienst“ kurz DFLD genannt
Der gemeinnützige Verein „DFLD“ ist ein Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und wird am 03.12.2012 im Stadtratsplenum einen Vortrag über Fluglärm aus Sicht der Fluglärmbetroffenen präsentieren.
Der Verein will mit seinen Messungen aufklären, wo es Fluglärm gibt. Er möchte nachvollziehen können, weshalb das Überflugverhalten ständig verändert wird.
Wichtig ist diesem Verein mit den gewonnenen Informationen der Fluglärmmessungen, Flugrouten und dem Ausbau transparent umzugehen.
Er bietet darüber hinaus eine Online-Schnittstelle an. Über diese internetgestützte Fluglärmbeschwerde wird eine Email die an die Behörden, z.B. Deutsche Flugsicherung und Fraport, gesendet wird.
Mit diesem Link wird das Email „Fluglärmbeschwerde“ gestartet:
Ein Bürger in Aschaffenburg hat für sich eine Fluglärmmessstation eingerichtet. Die Qualität der Messstation und der –ergebnisse zu beurteilen, liegt nicht im Aufgabenbereich der Stadtverwaltung.
Anfrage des Herrn Stadtrates Johannes Büttner vom 04.11.2012
Die Bürgerinitiative „BI-Höllenlärm“, kurz BI genannt, erhält zu Beginn des Jahres 2013 Gelegenheit ihr Position dem Stadtrat darzulegen.