Teilnahme der Stadt Aschaffenburg am erweiterten Probebetrieb für die Einführung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.12.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.12.2012 ö Beschließend 6pl/16/6/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bund sowie die Länder haben beschlossen, ein einheitliches Sprech- und Datenfunksystem für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) einzuführen. Der Netzabschnitt 38 Unterfranken wird als vierter von zehn Migrationsbereichen in Bayern von der bisher genutzten Analogtechnik auf Digitalfunktechnik umgestellt.
Zur Umsetzung des Projektes haben sich in Unterfranken alle beteiligten nichtpolizeilichen BOS für die Einrichtung einer einzigen Projektgruppe für alle drei ILS- Bereiche ausgesprochen. Die im Februar 2012 gegründete regionale Projektgruppe trägt die offizielle Bezeichnung „Digitalfunk Unterfranken“.
In Unterfranken ist nach dem Beginn der Migration, also der Umsetzung des Konzeptes, Anfang 2014 ein sechsmonatiger erweiterter Probebetrieb (ePB) vorgesehen. Erst anschließend, nach jetziger Planung Mitte 2014, erfolgt der Wirkbetrieb. Zeitliche Änderungen sind jedoch möglich.
Um einen wirkungsvollen Testbetrieb durchführen zu können, sollen möglichst viele BOS (Feuerwehren, Integrierte Leitstellen, Hilfsorganisationen, THW usw.) flächendeckend eingebunden werden. Der Probebetrieb dient nicht nur der Netzerprobung, sondern ist auch ein wichtiges Element für die Vermittlung des Umgangs mit den Geräten und die Gewinnung erster taktischer Praxiserfahrungen für die Einsatzkräfte der Feuerwehren.  
Das Nutzungsrecht am BOS-Digitalfunk liegt beim Bund und bei den Ländern. Hierzu regelt
§ 4 Abs. 1 des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern den Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle BOS-Organisationen.
Alle teilnehmenden nichtstaatlichen BOS müssen grundsätzlich eine Teilnahmeerklärung abgeben, die u.a. sicher stellen soll, dass die Regeln für den Digitalfunk eingehalten werden. Die Teilnahmeerklärung ist eine Übergangslösung, die nur so lange Bestand hat, bis die BOS-Funkrichtlinie in Bayern eingeführt ist. Darüber hinaus sieht die Teilnahmeregelung kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten (ein Monat zum Quartalsende) vor.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg nimmt am erweiterten Probebetrieb für die Einführung des Digitalfunks
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) teil.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.03.2015 16:51 Uhr