Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung von Teilflächen der Keplerstraße sowie einer Teilfläche des Pfirsichweges -Umstufung einer Parkplatzfläche an der Keplerstraße zur Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 04.12.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2012 ö Beschließend 7pvs/12/7/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu I.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass die genannten Flächen nicht gewidmet worden sind. Da diese als öffentliche Verkehrsflächen dienen, ist nach Art. 6 des BayStrWG die Widmung noch erforderlich.
Alle Flächen sind im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.


zu II.
Mit Beschluss des Bau- und Ordnungssenates vom 22.10.1980 (SPNr. BOS/4/90/80) wurde die Parkplatzfläche an der Keplerstraße zutreffend als Eigentümerweg gewidmet.
Mittlerweile wurden alle vom Parkplatz aus östlich, südlich und westlich gelegenen Grundstücke bebaut. Die Zufahrt zu den Anwesen Keplerstraße Hs.Nr. 23 bis 33 erfolgt ausschließlich über diese Verkehrsfläche.
Die vorhandenen öffentlichen Stellplätze sind nunmehr Straßenbestandteil und nicht mehr Hauptzweck. Da sich die Verkehrsbedeutung geändert hat, ist die Aufstufung der Gesamtfläche zur Ortsstraße vorzunehmen. Die Stadt ist weiterhin Straßenbaulastträger.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 17.12.2012 werden gemäß Art. 6 des BayStrWG folgende Straßen und Wege im Stadtgebiet von Aschaffenburg gewidmet (vgl. Anlage 1):

a)        zur Ortsstraße (Art. 46 Nr.2 BayStrwG)

1.        Keplerstraße

2.        Keplerstraße

b)        zum beschränkt-öffentlichen Weg (Art. 53 Nr.2 BayStrWG)

1.        Verbindungsweg Keplerstraße
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger

2.        Verbindungsweg zwischen Pfirsichweg und St.-Jakobus-Platz
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer


II.
Mit Wirkung vom 17.12.2012 wird gemäß Art. 7 Abs.1 S.1 BayStrWG die Umstufung des nachfolgend aufgeführten Eigentümerweges zur Ortsstraße verfügt:

Parkplatz an der Keplerstraße

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:28 Uhr