Wegfall der Feinstaub (PM10) -Messung an der Messstation des Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) am Bussardweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.12.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 05.12.2012 ö Beschließend 8uvs/11/8/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Freistaat Bayern betreibt zur Überwachung der Luftqualität das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit verschiedenen Messstationen. In Aschaffenburg ist hierzu von ehemals zwei Messstationen im Stadtgebiet noch eine Messstation im Bussardweg im Stadtteil Strietwald vorhanden.

Der Abbau der zweiten Messstation in der Schweinheimer Straße wurde im Umwelt- und Verwaltungssenat am 08.12.2010 durch das Landesamt für Umweltschutz (LfU) für Mitte 2011 angekündigt. Die Station wurde dementsprechend im Juli 2011 außer Betrieb genommen und abgebaut, so dass seit diesem Zeitpunkt in Aschaffenburg nur noch die Messstation des LÜB im Bussardweg vorhanden ist.

Im Nachgang zur Sitzung des UVS am 08.12.2010 wurde das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz telefonisch darüber informiert, dass neben dem Abbau der Messstation „Schweinheimer Straße“ auch Änderungen an der verbleibenden Messstation im Bussardweg vorgesehen seien. Die Anpassung beträfe insbesondere die Messung von Feinstäuben, zukünftig solle im Bussardweg die Feinstaubkonzentration von PM2,5 statt PM10 gemessen werden (PM2,5 bzw. PM10 = Feinstaub mit einem aerodynamisch wirksamen Durchmesser von 2,5 bzw. 10 millionstel Meter).

Da durch diese Änderung im gesamten Stadtgebiet keine Messdaten mehr zu PM10 zur Verfügung stünden und Änderungen zu vergangenen Messdaten nicht mehr bzw. nur sehr schwer zu bewerten sind, wurde durch die Stadt Aschaffenburg beim bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) angeregt, im Bussardweg beide Feinstäube parallel zu messen (s. Anlage 1). Durch das StMUG wurde jedoch lediglich eine zeitlich befristete Parallelmessung beider Feinstäube zugesagt, und zwar solange bis ein klarer Zusammenhang zwischen den gemessenen Konzentrationen von PM2,5 und PM10 hergestellt werden kann (s. Anlage 2).

Mit Schreiben vom 22.08.2012, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 18.10.2012, wurde mitgeteilt, dass die ermittelte Datenmenge der Parallelmessungen nun ausreiche und ein Zusammenhang zwischen den verschiedenen Feinstäuben statistisch gesichert herzustellen sei. Der PM10-Wert ergibt sich somit aus dem 1,35 fachen der gemessenen PM2,5 - Konzentration.

Mit gleichem Schreiben wurde die Stadt Aschaffenburg von dem endgültigen Abbau der PM10 - Messung im Bussardweg zum Ende August 2012 informiert. An der Messstation im Bussardweg werden somit zukünftig noch Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Ozon, Schwefelwasserstoff und Feinstaub PM2,5 gemessen. Des weiteren ist die Station in die bayernweite Überwachung der Radioaktivität eingebunden.

Rechtliche Grundlage zur Überwachung der Luftgüte ist die 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese sieht für PM2,5 keine einzuhaltenden Tagesmittelwerte vor, sondern setzt Grenzwerte, welche im Jahresmittel einzuhalten sind. Aufgrund dessen ist eine tagesaktuelle Veröffentlichung von Feinstaub-Messwerten im Stadtgebiet von Aschaffenburg (und am bayerischen Untermain) nicht mehr gegeben. Die Veröffentlichung des Jahresmittelwert der PM2,5 - Messungen erfolgt jährlich über die lufthygienischen Berichte des LfU.

.Beschluss: 1

Die Änderungen an der Messstation des Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern im Bussardweg werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Einer Erweiterung der Tagesordnung um die Behandlung des als Tischvorlage vorliegenden Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 05.12.2012 (Anlage 2) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Datenstand vom 31.03.2015 16:52 Uhr