Neubau einer Lagerhalle mit Garage , Goldbacher Str. 67


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.01.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2013 ö Beschließend 4pl/1/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die xxx, Aschaffenburg, beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Lagerhalle und Garage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Str. 67 in Aschaffenburg.

Mit dem Bauvorhaben soll auf dem Baugrundstück an der Goldbacher Straße im hinteren Teil des Fabrikgebäudes in der Nähe der bestehenden Tankstelle in der Schönbornstraße eine Lagerhalle für xxx genutzt werden.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Es befindet sich aber im Geltungsbereich des Baulinienplanes Nr. 41 und zugleich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, das den Charakter eines Gewerbebetriebes aufweist. Das Baugrundstück ist im Bestand bereits u. a. mit dem Produktionsgebäude bebaut und stark versiegelt.

Die geplante Nutzung fügt sich aus planungsrechtlicher Sicht in die dominierende gewerbliche Nutzung des Grundstücks im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 8 Baunutzungsverordnung ein und ist planungsrechtlich zulässig.

Auch in bauordnungsrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung der Erteilung zur Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der xxx wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Lagerhalle mit Garage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Goldbacher Straße 67, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:40 Uhr