Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen; Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss 2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.01.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 8. Sitzung des Werksenates 06.12.2012 ö Vorberatend 2ws/8/2/12
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2013 ö Beschließend 8pl/1/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebsverordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vor. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines Angebotsvergleichs, für dessen Erstellung sechs Prüfungsgesellschaften um die Abgabe eines Angebotes gebeten wurden.
Die WIBERA AG hatte unter Berücksichtigung der angefragten Gasamtstundenzahl für die Jahresabschlussprüfung sowie der Nebenkostenregelung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die eingesetzten Mitarbeiter sind für den hohen Ausbildungsstand bekannt und haben in der Abwicklung von Beratungsaufträgen in der Vergangenheit durch qualitativ hochwertige Ergebnisse überzeugt. Zudem ist die Prüfungsgesellschaft schon seit Jahren für Eigenbetriebe sowie Entsorgungsbetriebe tätig und kann mit ausgezeichneten Referenzen in der Branche aufwarten. Dies kommt der Qualität der Prüfungshandlungen zugute und verkürzt üblicherweise die Prüfungszeiträume mit entsprechenden Kostenentlastungen.

.Beschluss:

Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:40 Uhr