Feststellung des Wirtschaftsplanes 2013 der Stadtwerke Verkehrs GmbH (SVG)
Vorschlag an die Gesellschafterversammlung der SVG
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.01.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 1), festzustellen. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:40 Uhr