Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2011 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.01.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.01.2013 ö Beschließend 16pl/1/16/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Form des Privatrechts zu erstellen. Aufgrund dieser kommunalrechtlichen Bestimmungen wurde der Beteiligungsbericht für das Jahr 2011 erstellt.

Der vorliegende Beteiligungsbericht hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet. Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung der Organe der Gesellschaften.

Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Der Beteiligungsbericht liegt den Unterlagen separat bei.

.Beschluss: 1

Der Beteiligungsbericht 2011 (Anlage 4) gemäß Art. 94 Absatz 3 GO wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die GRÜNEN-Stadtratsfraktion beantragt, dass einmal im Jahr über den Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau und die dortigen Ergebnisse berichtet werden soll.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:40 Uhr