Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); - Widmung einer Teilfläche der Straße "Am Floßhafen" (Willigisbrücke) als Parkplatz - Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes "Am Güterberg", einer Teilfläche der Bardroffstraße und einer Teilfläche der Augasse (ehem. Bushaltestelle)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.02.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.02.2013 ö Beschließend 9pvs/2/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu I.
Die befestigte und abgegrenzte Fläche an der Straße „Am Floßhafen“ unter der Willigisbrücke (zwischen Fahrbahnrand und Fuß-/Radweg vor dem Brückenwiderlager) wird als Parkplatz genutzt. Diese Fläche ist im Eigentum der Stadt und bisher nicht als öffentlicher Parkplatz ausgeschildert. Zukünftig soll diese Fläche als öffentliche Verkehrsfläche (Pkw-Parkplatz) ausgewiesen werden und ist daher nach Artikel 6 des BayStrWG zu widmen.


zu II.
1.        Der Stadtkämmerei -Sachgebiet Liegenschaften- liegt ein Antrag auf Kauf der öffentlichen Verkehrsfläche Fl.Nr. 988/5 vor.

2.        Das Wohn- und Geschäftshaus Schweinheimer Str. 18 / 18a (Eckgrundstück Schweinheimer Str./Bardroffstr.) soll umgebaut und aufgestockt werden. Der Grundstückseigentümer möchte deshalb einen Teil des sehr breiten öffentlichen Gehweges in der Bardroffstraße erwerben. Das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt stimmen dem Verkauf einer Teilfläche zu.

3.        Der Stadtkämmerei -Sachgebiet Liegenschaften- liegt vom Eigentümer der Fl.Nr. 2000/21 eine Anfrage zum Erwerb einer Teilfläche aus dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 1020 vor. Bei der angefragten Fläche handelt es sich um einen Teil der aufgelassenen Bushaltestelle (gegenüber den Anwesen Augasse 31-35), die nun eine Grünfläche ist, aber immer noch öffentlich gewidmet. Die an die Fl.Nr. 2000/22 und 2000/23 angrenzenden Teilflächen sollen ebenfalls veräußert werden.
Das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt sowie die AVG haben keine Einwendungen.

Die Absicht der Einziehung wurde am 05.10.2012 (1 und 2) bzw. am 01.11.2012 (3) im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.

.Beschluss: 1

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates wird die Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes „Am Güterberg“, Fl.Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg), abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I. Mit Wirkung vom 18.03.2013 wird gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zum Eigentümerweg (Artikel 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet:

Parkplatz an der Straße „Am Floßhafen“ / Willigisbrücke (Anlage 4)
Teilfläche aus Fl. Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg)
Länge:                16,5 m
Fläche:        165 qm
Widmungsbeschränkung: Nur für Personenkraftwagen

II. Mit Wirkung vom 18.03.2013 werden folgende Flächen und Teilflächen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des BayStrWG eingezogen:

1.        Bardroffstraße (Anlage 4)
Teilfläche aus Fl. Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg)
Länge:        19 m
Fläche:        45 qm

2.        Augasse (Anlage 4)
Teilfläche aus Fl. Nr. xxx (Gemarkung Leider)
Länge:        48 m
Fläche:        175 qm

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:52 Uhr