Änderung von baulichen Anlagen im Linde-Werk I; 1. Dachsanierung der Gießerei Halle 8 A sowie Überdachung der Trafo-Station; BV-Nr. ..., sowie 2. Neubau eines Kamines, Halle 8 b; BV-Nr. ..., auf dem Baugrundstück, Fl-Nr. ..., Gemarkung Aschaffenburg, Carl-von-Linde-Platz 1, durch die Firma Linde ..., Aschaffenburg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.03.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.03.2013 ö Beschließend 1uvs/2/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Planunterlagen, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 01. Februar 2013, hat die Linde Hydraulics GmbH & Co. KG Veränderungen im Linde-Werk I an der Schweinheimer Straße, folgende bauaufsichtliche Genehmigungen beantragt:
1. BV-Nr. …
Dachsanierung der Gießerei Halle 8 A, sowie Überdachung einer Trafo-Station, sowie
2. BV-Nr. …
Neubau eines Kamins von 35 m Höhe bei der Halle 8 b
jeweils auf dem Baugrundstück Fl-Nr. …, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-von-Linde-Platz 1, Aschaffenburg.

1. BV-Nr. …
Nach der vorgelegten Nutzungsbeschreibung ist in der Halle 8 A die ohnehin notwendige Dachsanierung durch die Erhöhung der Halle mittels eines neuen Daches über dem bestehenden geplant. Durch diese Maßnahme werden am Gießerei-Gebäude bauliche Voraussetzungen geschaffen, die es ermöglichen, technische Vorrichtungen zur Erfassung und Abführung der geruchsbelasteten Abluft zu schaffen. Durch den Dachaufbau wird die Gebäudehöhe auf insgesamt 13,20 m erhöht. Mit diesem Bauvorhaben wird gleichzeitig die an der Halle 8 c angebaute Trafo-Station neu überdacht und erhält ein Flachdach mit geringer Neigung mit einer neuen Gebäudehöhe von 9,50 m bzw. 9,30 m.

2. BV-Nr. …
Nach der Nutzungsbeschreibung werden durch das vorhergehend beschriebene Bauvorhaben die Möglichkeiten der Erfassung der geruchsbelasteten Abluft des Gießereibetriebes verbessert. Zur zusätzlichen Abluftführung sind zusätzlich zu dem 2011 bereits genehmigten Kamin von 30 m Höhe im Bereich der Halle 8 b ein neuer Kamin mit 35 m Höhe notwendig. Beide Baumaßnahmen sind deshalb im Sachzusammenhang zu sehen und bedingen sich jeweils. Die Dachsanierung wäre allerdings auch ohne den Kamin möglich und notwendig. Nach der immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme tritt eine wesentliche Verbesserung der Umweltsituation im Bereich der Geruchsimmissionen ein.

Nach den Stellungnahmen des Stadtplanungsamtes zu beiden Bauanträgen liegt das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp Industriegebiet. Das Bauvorhaben ist seiner Nutzungsart nach deshalb dort allgemein zulässig und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Für das Bauvorhaben Neubau eines Kamins wird vorgeschlagen – wie bereits bei der Genehmigung des Kamins 2011 – im Hinblick auf das Stadtbild der Kamin in den Farben blau-grau gehalten werden soll und auf Werbeanlagen verzichtet wird.

Für das Bauvorhaben Neuerrichtung des Kamins wurden Abweichungen von den Abstandsflächen beantragt. Diesen Abweichungen kann zugestimmt werden, da durch die Eigenart des Bauwerks Abstandsflächen nicht eingehalten werden können und öffentlich-rechtliche Belange nicht entgegen stehen. In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht sind beide Bauvorhaben genehmigungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung zu beiden Bauvorhaben vorgeschlagen.

.Beschluss:

1. BV-Nr. 20130028:
Der Firma Linde Hydraulics GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Dachsanierung der Gießerei – Halle 8 A – sowie der Überdachung einer Trafo-Station auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. 6373/7, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-von-Linde-Platz 1, Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

2. BV-Nr. 20130029:
Der Firma Linde Hydraulics GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Kamins von 35 m Höhe auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6373/7, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-von-Linde-Platz 1, Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden. Auflage: Der Kamin ist in der Farbe blau-grau zu gestalten. Werbeanlagen am Kamin sind nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:22 Uhr