Mit Schreiben vom 06.02.2013 hat Herr Stadtrat Wagener, für die Fraktion der Grünen, an den Vorsitzenden der Energie- und Klimaschutzkommission, Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog, den Antrag gerichtet, einen Beschluss in der Energie- und Klimaschutzkommission und anschließend im Stadtrat der Stadt Aschaffenburg herbeizuführen, wonach die Stadt Aschaffenburg dem Bezirk Unterfranken und dem unterfränkischen Bezirkstag empfiehlt, ein Zonierungskonzept für Windkraftanlagen in den unterfränkischen Landschaftsschutzgebieten zu beauftragen. In der Sitzung der Energie- und Klimaschutzkommission am 07.02.2013 wurde der Antrag von Herrn Stadtrat Wagener behandelt. Die Energie- und Klimaschutzkommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dem Stadtrat zu empfehlen, dem Zonierungskonzept für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten zu zustimmen. In konsequenter Fortsetzung der Linie der Stadt Aschaffenburg, gestützt durch jeweils einstimmige Zustimmung des Stadtrates, besteht nach wie vor die Auffassung, dass die Suche nach geeigneten Windkraftstandorten, nach der Hierarchieliste der Stadt Aschaffenburg und von der Stadt Aschaffenburg im regionalen Planungsverband als Antrag eingebracht, erfolgen sollte. Dort war insbesondere anregt worden, die Suche nach geeigneten Windkraftstandorten nicht nur auf die Flächen außerhalb der Landschaftsschutzgebiete zu beschränken, sondern nach einer entsprechenden Prioritätenliste, insbesondere auch nach geeigneten Standorten innerhalb des Landschaftsschutzgebietes bayerischer Odenwald und bayerischer Spessart zu suchen. Für die Suche geeigneter Windkraftstandorte in Landschaftsschutzgebieten zeigt der bayerische Windenergieerlass, als eine von mehreren Möglichkeiten das sogenannte Zonierungskonzept auf. Zuständig für die Umsetzung des Zonierungskonzeptes für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten ist der Bezirk Unterfranken. Auf entsprechende Empfehlung der Energie- und Klimaschutzkommission wird der Stadtrat gebeten, den Beschluss zur Unterstützung des Antrages für ein Zonierungskonzept für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten zu fassen.
Im Nachgang zur Erörterung des Tagesordnungspunktes in der Energie- und Klimaschutzkommission wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass in der Bezirkstagssitzung am 19.02.2013 zu vorgenanntem Sachverhalt folgender Beschluss gefasst worden ist:
„Der Bezirkstag von Unterfranken spricht sich dafür aus, dass auch Landschaftsschutzgebiete der Naturparke, bei der Suche nach geeigneten Flächen für Windkraftanlagen einbezogen werden.
Die Ermittlung geeigneter Standorte auch in Landschaftsschutzgebieten der Naturparke bleibt zunächst der Regionalplanung im zusammenwirken mit den vor Ort zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften vorbehalten.
Zu diesem Zweck sollten Zonierungskonzepte für die Landschaftsschutzgebiete geprüft werden.
Die Regierung von Unterfranken wird deshalb gebeten, unverzüglich zunächst für die Landschaftsschutzgebiete in den Naturparken Spessart und bayerischer Odenwald eine Vorprüfung durchzuführen, ob und in welchem Umfang Flächen existieren, die sich für Windkraftnutzung eignen.
Ergibt diese Vorprüfung, dass eine Zonierung von Landschaftsschutzgebieten in diesen Naturparken sinnvoll erscheint, wird der Bezirk Unterfranken im Rahmen seiner Zuständigkeit die weiteren erforderlichen Schritte einleiten.“
Damit wurde dem Antrag für ein Zonierungskonzept im Naturpark bayerischer Spessart und bayerischer Odenwald seitens des Bezirkes bereits stattgegeben. Die Stadt Aschaffenburg wird im Weiteren darauf hinwirken, dass die Ermittlung geeigneter Standorte als Aufgabenstellung der Regionalplanung auch in Landschaftsschutzgebieten zügig umgesetzt wird.