Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2013
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.04.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 wird beim Amtsgericht ein Wahlausschuss gebildet, dem nach Nr. 17.1 der Schöffenbekanntmachung die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Vorschlagsliste sowie die Wahl der Schöffen obliegt.
Dieser Ausschuss besteht u. a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer, die aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes vom Stadtrat bzw. vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren (2014-2018) gewählt werden (Art. 3 AGGVG i. V. m. Art. 51 Abs. 3 GO) .
Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 21.01.2013 wurde mitgeteilt, dass vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg zwei Vertrauenspersonen zu wählen sind.
Mit Schreiben der Verwaltung vom 29.01.2013 wurden die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert Vorschläge für die Wahl zu unterbreiten.
Folgende Vorschläge sind danach bei der Verwaltung eingegangen:
1. Thomas Mütze, MdL
2. Stadtrat Rainer Kunkel
3. Stadträtin Anne Lenz-Böhlau
4.
Da zwei Vertrauenspersonen zu wählen sind, hat jedes Stadtratsmitglied zwei Stimmen.
Jedem Bewerber darf höchstens eine Stimme gegeben werden.
Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erhält.
.Beschluss:
1. Für die Wahl von zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Aschaffenburg für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wird ein Wahlausschuss gem. beigefügter Niederschrift in Anlage 3 gebildet.
2. Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 und Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 folgende zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2013 für die Stadt Aschaffenburg gewählt:
1. Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau
2. Herr Stadtrat Rainer Kunkel
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:27 Uhr