Die beiden örtlichen Schaustellerverbände beantragten am 06.02.2013 den diesjährigen Weihnachtsmarkt bis zum Sonntag, den 29.12.2013 zu verlängern. In ihrer Begründung führen sie aus, dass in verschiedenen Städten in der näheren Umgebung sich die Verlängerung des Weihnachtsmarktes bewährt habe und von den Besuchern gut angenommen wurde. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würden die Weihnachtsmarktstände am 24. Dezember bis 14 Uhr offen sein, wobei die gewohnten Öffnungszeiten ansonsten vom 25. bis 29. Dezember eingehalten würden.
Die Dauer des Aschaffenburger Weihnachtsmarkts ist in der Weihnachtsmarktverordnung geregelt. Darin heißt es unter § 2 Veranstaltungszeit: Als Veranstaltungszeit gilt der letzte Donnerstag vor dem 1. Advent ab 10 Uhr bis einschließlich 22.12., 20 Uhr.
Eine weitere Verlängerung des Weihnachtsmarktes ist aus Sicht des Veranstalters nicht ganz unproblematisch:
? Die öffentliche Standplatzausschreibung für den Weihnachtsmarkt erfolgte für die Zeit vom 29.11. bis 22.12.2013 und ist bereits im Gange. Eingehende Standangebote beziehen sich demnach genau auf diesen Zeitraum. Beschicker planen ihr Personal für diesen Zeitraum.
Insbesondere für den Kreis der gewerblichen Händler und Kunsthandwerker, die Klientel, die am schwierigsten zu akquirieren ist, ist es fraglich, ob eine Marktverlängerung wirtschaftlich lohnend ist. Das Geschäft mit Geschenk- und weihnachtlichen Artikeln wird erfahrungsgemäß vor und nicht nach Heilig Abend gemacht.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit die Standbetreiber überhaupt verpflichtet werden können, im Nachhinein einer Verlängerung zuzustimmen. Sollten nicht alle Betreiber zustimmen, entstehen Lücken, die der Attraktivität des Gesamtmarktes abträglich sind.
Von einer Veranstaltungsverlängerung profitieren in erster Linie die Glühwein- und Essensstände.
? Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes hätte zusätzliche Wochenmarktverlegungstermine zum Jahresende hin zur Folge.
Im Einzelnen am Mittwoch, 25.12. (der aufgrund des Feiertages zeitlich voraussichtlich auf Heiligabend vorzuverlegen wäre) und am Samstag, 28.12.2013.
Das würde sich negativ auf das Wochenmarktgeschäft auswirken. Aus Erfahrung ist es bekannt, dass den Wochenmarktbeschickern das Geschäft vor den Feiertagen sehr wichtig ist.
? Im Falle einer Verlängerung bis 29.12. hätten der Marktabbau und die Schlossplatzreinigung am Silvestertag, 31.12.2013, zu erfolgen. Dies ist ein enges Zeitfenster. Erfahrungsgemäß ist der Weihnachtsmarktabbau nicht vor 13 / 14 Uhr beendet. Erst danach wäre die Platzreinigung durch die Entsorgungsbetriebe, deren Mitarbeiter an diesem Tag üblicherweise frei haben, möglich.
? Die Erfahrung zeigt, dass der Weihnachtsmarkt einer Betreuung durch Mitarbeiter des Veranstaltungsservice bedarf. Ansonsten besteht u.a. die Gefahr, dass die Zeiten des Ausschankendes nicht eingehalten werden. Weitere Überstunden im Bereich Veranstaltungsservice wären die Folge und eine Belastung über die Weihnachtsfeiertage hinaus.