1 Vorbemerkungen
Aus dem Umfeld der Berufsschulen und der f.a.n.-Arena in Leider erreichen die Verwaltung Beschwerden über die Belegung des öffentlichen Parkraums durch Schüler bzw. Besucher von Veranstaltungen in der f.a.n.-Arena – zuletzt durch den Antrag von Herrn Stadtrat Kaup. Dabei müssen die Ursachen und ggf. Lösungsstrategien getrennt betrachtet werden: Zum einen handelt es sich um den motorisierten Schülerverkehr, der an Schultagen während der Schulzeit Parkraum im Quartier in Anspruch nimmt. Zum anderen sind es Besucher von Veranstaltungen, die überwiegend in den Abendstunden stattfinden.
Die vorliegende Beschlussvorlage behandelt die Auswirkungen des Schülerverkehrs auf den öffentlichen Parkraum in Schulnähe. Dabei wird auch die Möglichkeit der Einführung des Bewohnerparkens beleuchtet.
2 Parkraumuntersuchung
Um den Anteil des Schülerverkehrs und der Auslastung des Parkraums über einen Tag zu erhalten, wurde eine standardisierte Parkraumerhebung durchgeführt, wie sie auch zum Planungsbeginn in anderen Bewohnerparkgebiete angewendet wird. Bild 1 zeigt den Umfang des Untersuchungsgebiets.
Bild 1: Untersuchungsgebiet der Parkraumerhebung in Leider
Die Parkraumuntersuchung fand am Donnerstag, den 24.01.2013 statt. In 6 Rundgängen wurde straßenbezogen die Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge erfasst. Damit konnte die Auslastung in den Straßenraumabschnitten ermittelt werden (Bild 2):
Bild 2: Auslastung des Parkraums im Untersuchungsgebiet
Von den maximal zur Verfügung stehenden 328 Parkständen im Untersuchungsgebiet waren am Erhebungstag zur Spitzenzeit um 12 Uhr insgesamt 54% belegt.
Bei Betrachtung einzelner Straßen fallen folgende Straßen bezogen auf ihre zeitweise hohe Auslastung auf:
? Kapellenstraße,
? Seidelstraße und
? Kerschensteinerstraße.
Das sind gleichzeitig die Straßen, die der Berufsschule fußläufig am nahesten sind.
Durch eine Vergleichszählung am Mittwoch, den 6.03.2013 um 9.00 Uhr konnten die Ergebnisse der Zählung am 24.01.2013 bestätigt werden.
Abschließend zeigt Bild 3 noch die Aufteilung der parkenden Fahrzeuge in die Gruppen
? Bewohner,
? Kurzzeitparker,
? Mittelzeitparker und
? Langzeitparker.
Bild 3: Parkdauer
Die Gruppen der Lang- und Mittelzeitparker stellen zum Großteil die Summe der Schüler dar, die im öffentlichen Parkraum parken. Hohe Anteile an Lang- und Mittelzeitparkern lassen sich in der Seidel- und Kerschensteinerstraße feststellen.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Im Untersuchungsgebiet wird der Parkraum etwa bis zur Hälfte ausgenutzt. Einzelne Straßen, die am nahesten an der Berufsschule liegen, weisen höhere Auslastungen auf. Im Hinblick auf die Einführung von Bewohnerparken sind die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) heißt es zum § 45:
1. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Nach Auffassung der Verwaltung trifft die zitierte Voraussetzung nicht auf den gesamten Untersuchungsraum zu: Zum einen gibt es in dem Quartier keinen grundsätzlichen Mangel privater Stellflächen und zum anderen liegt auch flächendeckend kein erheblicher Parkdruck vor, da fast zu jeder Zeit in jeder Straße noch freie Parkstände zur Verfügung standen. Für die
- Kapellenstraße,
- Seidelstraße und
- Kerschensteinerstraße
kann jedoch von einem erheblichen, allgemeinen Parkdruck ausgegangen werden. Eine bewohnerbevorrechtigten Parkregelung ist hier rechtlich als auch fachlich vertretbar. Voraussetzung hierfür ist aber die Zustimmung der Bewohner in diesen Straßen. Die Verwaltung empfiehlt mit den Bürgern der betroffenen Straßen ein Bewohnergespräch zu führen.
Zur Lösung der Problematik der Veranstaltungen in der f.a.n.-Arena mit ihrem Besucherverkehr ist das Instrument des Bewohnerparkens leider rechtlich nicht anwendbar, denn es ist nicht mit den zitierten Aussagen der VwV-StVO zu vereinbaren, da bei den Veranstaltungen nicht von einer Regelmäßigkeit ausgegangen werden kann.
Nach den bundesweiten Erfahrungen ist das Bewohnerparken zudem ungeeignet, Fremdparker davor zu hindern, sich auf Bewohnerstellplätze zu stellen. Zahlreiche Beobachtungen während der Handballspiele in der f.a.n.-Arena haben gezeigt, wie niedrig die Hemmschwelle der Besucher für Verstöße gegen die StVO liegt. Die Dauer von 1-2 Stunden illegal zu parken wird als geringes Ahndungsrisiko wahrgenommen. Die bereits heute zu Veranstaltungen aufgestellten Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" an den Straßen Kerschensteiner Straße, Kapellenstraße und Sandrainweg werden kontinuierlich missachtet. Einer Bewohnerparkregelung wird daher kaum mehr Beachtung geschenkt werden.
Um die Parkraumsituation im Umfeld der f.a.n.-Arena in den Abendstunden zu verbessern, müssen die Veranstalter in weit stärkerem Maße als bisher darauf hinwirken, dass die Parkplätze am Schönbuschstadion und am Volksfestplatz genutzt werden. Die Aktivitäten dürfen sich nicht nur auf schriftliche Hinweise auf Veranstaltungsmedien (Programmhefte, Eintrittskarten, etc.) beschränken. Sie müssen auch Personal bereitstellen, die die Veranstaltungsbesucher vor Ort zu geeigneten Parkplätzen lenken.