Neubau einer Ausstellungs- und Waschhalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 1083, Gemarkung Leider, Darmstäder Straße, durch die Firma Walter Fischer, Stockstadt, BV-Nr. 20130022


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.04.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.04.2013 ö Beschließend 5uvs/3/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 20.12.2012 beantragt die Firma xxx, Stockstadt, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Ausstellungshalle und Waschhalle auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Leider, Darmstädter Straße in Aschaffenburg. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 15.03.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist seiner Nutzungsart nach im Hafengebiet zulässig. Das Bauvorhaben berücksichtigt die Rahmenbedingungen der Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau der Darmstädter Straße. Zur Verbesserung des Straßenbildes wird vom Stadtplanungsamt die Pflanzung von 5 großkronigen, standortgerechten, einheimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm und einer Baumscheibe von 6 m² entlang der Darmstädter Straße vorgeschlagen. Damit wird das Erschließungsbild zur Darmstädter Straße deutlich verbessert.

Nach der Stellplatzberechnung der Stadt ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 13 Stellplätzen, die auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma xxx, Stockstadt, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Ausstellungs- und Waschhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Leider, Darmstädter Straße, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
–stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:30 Uhr