Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (10 Wohneinheiten) mit Kfz-Stellplatz auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 3737/30, Gemarkung Damm, Dahlemstraße 15, durch die Fa. Co Wohnungsbaugesellschaft GmbH, Glattbach, BV-Nr. 20130033


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.04.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.04.2013 ö Beschließend 8uvs/3/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 04.02.2013 - eingegangen am 05.02.2013 - beantragt die Fa. Co Wohnungsbaugesellschaft GmbH, Glattbach,die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 WE und eines Kfz-Parkplatzes mit 12 Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: 3737/30, Gemarkung Damm, Dahlemstraße xx. Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 13.02.2013 liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 19/1/1 „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Aschaffstraße, Glattbacher Straße, Aschaff und Dorfstraße“. Der Bebauungsplan setzt für das Gebiet allgemeines Wohngebiet fest. Das Bauvorhaben ist deshalb seiner Art nach zulässig.

Die planungsrechtliche Stellungnahme stellt fest, dass das Bauvorhaben unter Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes zugelassen werden kann.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und Stellen beachtet werden.

Unter den genannten Voraussetzungen werden Umwelt- und Verwaltungssenat die Genehmigung des Bauvorhabens vorschlagen.

.Beschluss:

Der Fa. Co Wohnungsbaugesellschaft GmbH, Glattbach, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (10 WE) mit einem Kfz-Stellplatz auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: 3737/30, Gemarkung Damm, Dahlemstraße 15 entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und Stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:30 Uhr