Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 1495, Gemarkung Schweinheim, Schweinheimer Straße 60 in Aschaffenburg, durch die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. 20120355
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.04.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 12. November 2012 beantragte die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 1495, Gemarkung Schweinheim, Schweinheimer Straße 60 in Aschaffenburg. Aufgrund von nachbarlichen Einwänden der Nachbarn der zwei bergseitig hinterliegenden Grundstücken, sowie einer negativen planungsrechtlichen Beurteilung des Stadtplanungsamtes, wurde den Bauherren in Gesprächen empfohlen eine veränderte Planung einzureichen. Am 17. Januar 2013 wurde eine nur auf die Dachform bezogene Tektur eingereicht, die dazu führte, dass zusammen mit bauordnungsrechtlichen Mängeln der Tiefgarage das Bauvorhaben am 20.02.2013 dem Stadtrat ablehnend vorgelegt wurde. In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates am 20.02.2013 wurde nach Vorstellung des Sachverhaltes die Entscheidung vertagt und die Verwaltung beauftragt, mit den Bauherren weitere Gespräche zu führen. Weiter wurde am 19.03.2013 zur Entscheidungsfindung für den Stadtrat ein Ortstermin vor dem Baugrundstück in der Schweinheimer Straße 60 anberaumt. Bei diesem Ortstermin wurde der Sachverhalt und die Örtlichkeit erneut vorgestellt. Als Reaktion auf die Gespräche der Verwaltung und den Ortstermin wurde am 28.03.2013 erneut eine veränderte Planung vorgelegt.
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten mit Tiefgarage mit 13 Stellplätzen und die Herstellung eines weiteren 14. Stellplatzes ebenerdig neben der Zufahrt an der Schweinheimer Straße. Errichtet wird ein zweigeschossiger Baukörper mit einem Dachgeschoss und Untergeschoss mit 2 Satteldächern jeweils seitlich des vorgelagerten Treppenhauses, welches gegenüber der ursprünglichen Planung nunmehr mit einem Pultdach traufständig zur Schweinheimer Straße errichtet wird. Das vorgelagerte Treppenhaus und der rückwärtige Vorsprung im Gartenbereich werden gegenüber der zweiten Planung um jeweils 0,50 m reduziert. Durch die Änderung der Dachzone des Treppenhauses wird der Eindruck der Gebäudehöhe gemildert. Dazu trägt auch eine starke horizontale Gliederung bei.
Nach der Stellplatzberechnung sind entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung 14 Stellplätze erforderlich, die durch die 13 Stellplätze in der Tiefgarage und den ebenerdigen Stellplatz an der Schweinheimer Straße nachgewiesen werden.
In bauordnungsrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben unter Voraussetzung dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss: 1
Der mündliche Antrag der Stadträtinnen xxx und xxx auf Zurückstellung des Baugesuches bis zur Beschlussfassung zur Aufstellung des geplanten Bebauungsplanes im nächsten Plenum wird abgelehnt
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 3
.Beschluss: 2
Der NESKA Bauträger GmbH Aschaffenburg wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 13 Stellplätzen und einem ebenerdigen Stellplatz an der Schweinheimer Straße auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 1495, Gemarkung Schweinheim, Schweinheimer Straße 60 in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 3
Datenstand vom 31.03.2015 16:30 Uhr